Modul 7 Korrekturrecht K 10 plusUmstieg SWB bersicht
Modul 7: Korrekturrecht K 10 plus-Umstieg (SWB)
Übersicht • Was kann ein Benutzer technisch gesehen an einem Datensatz ändern/korrigieren/bearbeiten? • Welche Absprachen sind zusätzlich zu beachten? K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 2
Berechtigungen der Benutzerkennungen Im K 10 plus wird es für Kennungen, die Titeldaten bearbeiten dürfen, zwei Berechtigungsstufen geben: • Berechtigungsstufe 100 • Berechtigungsstufe 200 Hinweis: Die Berechtigungsstufen regeln , was ein Benutzer technisch gesehen verändern kann. Darüber hinaus gibt es Absprachen , wie und wann Korrekturen durchgeführt werden dürfen, auch wenn man technisch gesehen eine Korrektur durchführen könnte (siehe hier) K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 3
Satzstatus in Feld 0500 an dritter Position Höchster Status v Bibliografisch vollständig (Satzsperre) u x a r n y i t X B k Autopsie Fremddatensatz Erwerbungsdatensatz Retrospektives Katalogisat Maschinell konvertierte Daten Vorläufigkeitsstatus Datensatz für internen Gebrauch (Nichtanzeige in Webdatenbank ) Verwaltungsdatensatz Inhalt oder Struktur ist zu überprüfen Maschinelle Einspielung, möglicherweise dublett Niedrigster Lösch-Status (zur Nutzung gesperrt) K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 Status 4
Bibliothek, die den Status innehat Für jeden Titeldatensatz gibt es eine Bibliothek, die den Status innehat/ den Status besitzt. Beispiel: Die Bibliothek mit der ELN 0003 (=ULB Halle) besitzt den Status des Datensatzes. K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 5
Berechtigungsstufe 100 Kennungen mit Berechtigungsstufe 100: • können maximalen Satzstatus „u“ setzen (Feld 0500, Pos. 3) • können alle Datensätze inklusive Satzstatus „u“ vollständig bearbeiten (unabhängig davon, ob sie selbst den Status des Datensatzes besitzen) • können Datensätze mit Satzstatus „v“ nicht bearbeiten* K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 6
Berechtigungsstufe 100 Beispiel: • Die Bibliothek S 1 EOHB hat den Status des Satzes inne. • Der Datensatz hat Satzstatus „u“. • Mit jeder 100 er. Kennung jeder Bibliothek kann der Satz voll bearbeitet werden. K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 7
Berechtigungsstufe 100 Beispiel: • Ein Datensatz mit Satzstatus „v“ kann mit einer 100 er-Kennung nicht bearbeitet werden. * • Lediglich einige Sacherschließungsfelder bzw. Kommentarfelder können bearbeitet bzw. ergänzt werden K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 8
Berechtigungsstufe 200 Kennungen mit Berechtigungsstufe 200: • können maximalen Status „u“ setzen • können Datensätze mit Status „u“ vollständig bearbeiten, wenn die eigene Bibliothek den Status des Datensatzes besitzt • können Datensätze mit Status „u“, bei denen eine andere Bibliothek den Status innehat, teilweise bearbeiten* • können Datensätze mit Status „v“ nicht bearbeiten** K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 9
Berechtigungsstufe 200 Beispiel • Die Bibliothek Fr 129 hat den Status des Datensatzes mit Satzstatzs „u“ inne • Mit einer 200 er. Kennung von FR 129 kann der Satz voll bearbeitet werden K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 10
Berechtigungsstufe 200 Beispiel • Die Bibliothek KNUB hat den Status des Datensatzes mit Satzstatzs „u“ inne • Mit einer 200 er. Kennung einer anderen Bibliothek kann der Satz nur teilweise bearbeitet werden K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 11
Welche Absprachen sind zusätzlich zu beachten? Zusätzlich zu den technischen Gegebenheiten müssen die auf den folgenden Folien erläuterten Absprachen beachtet werden. Korrekturen an bestehenden Datensätzen: • Sollten nur dann vorgenommen werden, nachdem gründlich geprüft wurde, ob das vorliegende Exemplar wirklich der katalogisierten Ausgabe entspricht ! K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 12
Korrekturen an bestehenden Sätzen Bei folgenden Feldern müssen vor der Korrektur alle Bibliotheken, die Bestand haben, per Mailbox gefragt werden: • Immer dann, wenn die Korrektur eine Änderung der Ausgabe zur Folge hat • Änderungen in Feld 0500, Pos. 2 • Änderung beim Erscheinungsdatum (Feld 1100) • Änderung in der Ausgabebezeichnung (Feld 4020) • Änderung oder Ergänzung von Feld 4160 • Ergänzung einer Reihe in Feld 417 X • Korrektur einer schon vorh. Verknüpfung in Feld 418 X K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 13
Korrekturen an bestehenden Sätzen Alle beteiligten Bibliotheken müssen nach Korrektur folgender Felder informiert werden: • Änderungen in Feld 4063: z. B. nachträgliche Ergänzung von Begleitmaterial • Bei gravierenden Änderungen im Haupttitel, d. h. von Feld 4000 K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 14
Korrekturen an bestehenden Sätzen • Alle weiteren Korrekturen dürfen ohne Rücksprache mit den anderen beteiligten Bibliotheken durchgeführt werden, soweit dies durch die technische Benutzerberechtigung möglich ist • Kann eine Bibliothek eine Korrektur nicht selbst durchführen, z. B. weil in der Bibliothek nur 200 er. Kennungen vorhanden sind, wird eine Mailbox an die Bibliothek mit Status geschrieben: • Die Bibliothek, die den Status innehat, führt die Korrektur selbst durch, oder • setzt den Satzstatus herab (auf „y“), damit die anfragende Bibliothek selbst korrigieren kann. K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 15
Korrekturen an Datensätzen mit Status a oder y Bei Korrekturen an den folgenden Datensätzen muss grundsätzlich nicht vorher oder nachher informiert werden: • Erwerbungsdatensätze – Feld 0500, Pos. 3=a • Datensätze im Vorläufigkeitsstatus – Feld 0500, Pos. 3=y K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 16
Bearbeitung von Mailboxen • Bei Beantwortung des Mailboxsatzes ist auch darauf zu achten, dass aus dem Feld 8901 nur die eigene Adresse entfernt wird. • Wird der Mailboxtext korrigiert oder ergänzt, sollte auch das Datum in Feld 8901 aktualisiert werden: K 10 plus-Umstieg (SWB) | Korrekturrecht | Stand: 27. 02. 2019 17
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