MitarbeiterSchulung CoronaInfektionsschutz in Gastronomie und Hotellerie Gemeinsam Verantwortung
Mitarbeiter-Schulung: Corona-Infektionsschutz in Gastronomie und Hotellerie
§ Gemeinsam Verantwortung für die Eindämmung von Corona § Halten Sie die Verhaltensregeln konsequent ein! § Zum Schutz für die Gäste, Ihre Kollegen und sich selbst
* Ansteckung und Übertragung Corona wird von Mensch zu Mensch übertragen, vor allem durch 1. Tröpfcheninfektion § = Hauptübertragungsweg § beim Husten, Niesen oder Sprechen § wichtigste Maßnahmen: Abstand halten Husten- und Niesetikette einhalten _________________________________________ Mund-Nase-Schutz tragen * Derzeit gibt es noch viele Unklarheiten, die wissenschaftlich untersucht werden. Alle Informationen auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Bundesinstituts für Risikobewertung, Stand 14. 05. 2020, vgl. auch www. infektionsschutz. de und www. bf. R. bund. de.
Ansteckung und Übertragung 2. Kontakt- oder Schmierinfektion § über verschmutzte Hände, die mit Augen, Nase oder Mund in Berührung kommen § wichtigste Maßnahmen: nicht mit den Händen ins Gesicht fassen möglicherweise kontaminierte Gegenstände regelmäßig reinigen/desinfizieren Kontakte zu Gegenständen minimieren Händehygiene einhalten
Ansteckung und Übertragung 3. Aerosole in der Luft § wissenschaftlich umstritten § Aerosole sind kleinste Teilchen, die in der Luft schweben, insbesondere in Innenräumen § wichtigste Maßnahmen: häufig lüften trockene Luft vermeiden wenn möglich außen sitzen
Ansteckung und Übertragung 4. Lebensmittel Die Übertragung über Lebensmittel ist sehr unwahrscheinlich. Coronaviren sind hitzeempfindlich und können sich in Lebensmitteln nicht vermehren. Dennoch ist es derzeit von besonderer Bedeutung, die allgemeinen Regeln der § Produkthygiene § Betriebshygiene § Personalhygiene bei der Zubereitung von Lebensmitteln und dem Umgang mit Lebensmitteln einzuhalten.
Mindestabstand von 1, 5 m einhalten!
§ möglichst immer und überall § gegenüber Gästen und Kollegen § im Service ggf. Hilfsmittel wie Tabletts nutzen § auch z. B. am Pass oder in Durchgängen, während der Pause etc. § in Umkleide- und Sanitärräumen immer nur so viele Kollegen gleichzeitig, dass Abstand möglich ist
Mund-Nase-Schutz benutzen!
§ grundsätzlich immer, wenn Abstandhalten nicht möglich ist und keine räumliche Abtrennung vorhanden § und überall dort, wo durch Verordnung oder durch den Betrieb vorgeschrieben § folgen Sie den Anweisungen Ihres Vorgesetzten § bei Tätigkeiten, die von mehreren gemeinsam ausgeführt werden
Händehygiene einhalten
§ in Corona-Zeiten besonders wichtig § vor Dienstbeginn, nach Beendigung von Reinigungsarbeiten, nach dem Toilettenbesuch, vor dem Wechsel der Tätigkeit, nach dem Abräumen von schmutzigem Geschirr, nach der Bearbeitung sensibler Lebensmittel § mehrmals täglich desinfizieren, z. B. nach dem Toilettenbesuch § bei groben Reinigungsarbeiten Einmalhandschuhe benutzen, richtig an und ausziehen und rechtzeitig wechseln § allgemeine Händehygiene peinlich genau beachten (kurze, saubere Fingernägel, kein Handschmuck, kleine Wunden rechtzeitig abdecken) § Hautpflege § Fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht!
Nies- und Hustenetikette wahren!
Desinfektionsmittel fachgerecht einsetzen!
▪ Mund-Nase-Bedeckung und Schutzausrüstung wird immer nur von einer einzigen Person benutzt! ▪ Mund-Nase-Bedeckung korrekt auf- und absetzen: - Hände waschen - richtig platzieren - bei textiler Maske („Alltagsmaske“) Innen- und Außenseite möglichst nicht berühren. ▪ Mund-Nase-Bedeckung richtig pflegen: - nach Nutzung heiß (mind. 60 °C, besser 95°C) waschen - vollständig trocknen - max. Tragedauer beachten - durchfeuchtete Maske umgehend austauschen - Herstellerhinweise beachten
Arbeitskleidung hygienisch reinigen und aufbewahren!
▪ Arbeitskleidung regelmäßig und hygienisch waschen (mind. mit 60°C, besser mit 95°C) ▪ Arbeitskleidung und Alltagskleidung getrennt voneinander aufbewahren
Betriebshygiene und Dokumentationspflichten einhalten!
Im Gastgewerbe ist die genaue Einhaltung des HACCP-Konzeptes immer wichtig – jetzt aber ganz besonders. Einige Hygieneregeln und Dokumentationspflichten wurden im Betrieb verstärkt. Halten Sie diese Vorgaben immer genau ein!
Auf Umarungen und Händeschütteln verzichten!
▪ Personen und Gegenstände möglichst wenig berühren ▪ bei Bargeldzahlung Geld über eine Ablage (z. B. Tablett) überreichen lassen
Nicht krank zur Arbeit!
Wenn Sie sich krank fühlen, dürfen Sie nicht zur Arbeit kommen bzw. nicht weiterarbeiten. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und melden Sie sich ordnungsgemäß krank. Vor Wiederantritt der Arbeit ist eine ärztliche Abklärung erforderlich.
Bei Corona-Verdacht Arbeitgeber informieren!
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie mit dem Coronavirus infiziert sein könnten (typische Atemwegssymptome oder Kontakt zu einer infizierten Person), informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten. COVID 19 ist eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Wenn Sie infiziert sind, müssen Sie und alle Ihre Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne bleiben. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen die weiteren Schritte mitteilen.
Gäste informieren und anleiten! Gemäß Rechtsverordnung des Landes und Betriebskonzept
Übrigens… … es ist egal, ob Sie persönlich die Corona. Schutzmaßnahmen für sinnvoll, erforderlich oder verhältnismäßig halten. … wir alle sind zu ihrer Einhaltung verpflichtet. … wenn wir es nicht tun, drohen dem Betrieb hohe Bußgelder und Ihnen selbst arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Danke fürs Mitmachen! - und auch für freundliche, aber bestimmte Hinweise an Gäste oder Kollegen, die sich nicht daran halten -
Nun bleibt nur noch eine Sache zu tun: Für die Dokumentation bitte unterschreiben, dass Sie über den Corona-Infektionsschutz belehrt wurden!
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