MIPA Verankerung des Mobilittsmanagments Neuchtel roule MIPA Mobilittsmanagement
MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagments © Neuchâtel roule!
MIPA - Mobilitätsmanagement in Planungsprozessen von neuen Arealen Verankerung des Mobilitätsmanagements
Inhalte § § § Effiziente Areale und die Rolle der Mobilität Nutzen eines arealbezogenen Mobilitätsmanagements Verankerung in Instrumenten - Übersicht Arealspezifisch wirkende kommunale Instrumente Generell wirkende überkommunale Instrumente 3 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Effiziente Areale und die Rolle der Mobilität 4 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Die Rolle der Mobilität § § § Mobilität – unverzichtbar im Areal Abstimmung von Siedlung und Verkehrsaufkommen steuern und lenken Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Velos sowie das Zu-Fuss-Gehen fördern Negative Auswirkungen des Verkehrs minimieren 5 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
MIPA – das Projekt Unterstützt durch Bearbeitungsteam 6 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Einflussfaktoren auf Verkehrsaufkommen Infrastruktur Areal Fuss/ Velo Standort, Grösse, Nutzung Verkehrsaufkommen Verkehrsmittelwahl Massnahmen Mobilitätsmanagement 7 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014 MIV ÖV
Nutzen eines arealbezogenen Mobilitätsmanagements 8 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Nutzen für Behörden § Erleichterung des Zugangs zum Areal mit allen § § Verkehrsmitteln Möglichst verkehrsarme Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse Minimierung des Raumbedarfs und der Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen Steigerung der Aufenthaltsqualität Reduktion von Umweltemissionen und Energieverbrauch 9 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements § § Mai 2014
Verankerung in Instrumenten - Übersicht 10 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Studienauftrag Wettbewerb Sondernutzungsplanung Projekt, Baugesuch (inkl. Zusätze) Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente Richtplanung, Programme Nutzungsplanung Richtplan Zonenplan, BNO KGV, Quartier-GP Parkierungs-VO Beratungsangebot Entwicklungs-RP Leitbild, Masterplan Behördenverbindlich Grundeigentümerverbindlich Generell wirkende kommunale Instrumente Planung, Programme Gesetze, Verordnungen Normen, Programme Dritter Richtplan (Kanton/Region) Kant. Baugesetze, Bau-VO VSS-Normen (Parkierung) Gesamtverkehrskonzeption UVP, Kapazitätsnachweis SIA Effizienzpfad Energie Agglomerationsprogramm Genehmigungen 2000 -W-Areale Energiestadt Generell wirkende überkommunale Instrumente 11 MIPA - Einbettung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Arealspezifisch wirkende kommunale Instrumente 12 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Studienauftrag Wettbewerb Sondernutzungsplanung Projekt, Baugesuch (inkl. Zusätze) Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente Richtplanung, Programme Nutzungsplanung Richtplan Zonenplan, BNO KGV, Quartier-GP Parkierungs-VO Beratungsangebot Entwicklungs-RP Leitbild, Masterplan Behördenverbindlich Grundeigentümerverbindlich Generell wirkende kommunale Instrumente Planung, Programme Gesetze, Verordnungen Normen, Programme Dritter Richtplan (Kanton/Region) Kant. Baugesetze, Bau-VO VSS-Normen (Parkierung) Gesamtverkehrskonzeption UVP, Kapazitätsnachweis SIA Effizienzpfad Energie Agglomerationsprogramm Genehmigungen 2000 -W-Areale Energiestadt Generell wirkende überkommunale Instrumente 13 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Studienauftrag und Wettbewerb Ziele § Mobilitätsmanagement frühzeitig thematisieren § Spielräumen ausloten, v. a. auch im Zusammenspiel von Infrastruktur und Mobilitätsmanagement Empfohlene Behandlung § Immer 14 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Studienauftrag / Wettbewerb – Standard (1/2) Im Rahmen des Studienauftrages XY soll geprüft werden, wieweit autoreduzierte Nutzungen am Standort realisiert werden können. Der Parkplatzbedarf soll für die bestehenden sowie für die zukünftigen Nutzungen ermittelt werden. Er wird gemäss der BNO (§ XY) und Bau. VO (§ XY) sowie nach der VSS-Norm SN 640 281 «Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen» berechnet. Für das Projekt ist gestützt auf die Grundlagen der Richtplanung (Leitbild XY) und auf Ziffer 9. 4 der Norm vorgesehen, die Anzahl der erforderlichen Pflichtparkplätze auf XY % des reduzierten Bedarfs zu senken. Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 15 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Studienauftrag / Wettbewerb – Standard (2/2) Parallel zur autoreduzierten Nutzung sind hervorragende Voraussetzungen sowohl für den öffentlichen Verkehr als auch für den Fuss- und Veloverkehr zu schaffen. Deren Nutzung soll durch Massnahmen des Mobilitätsmanagements gefördert werden. Die Veloabstellplätze sollen gestützt auf die VSS-Norm SN 640 065 «Parkieren; Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen» und die VSSNorm SN 640 066 «Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen» vorgesehen werden. Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 16 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Sondernutzungsplanung Ziele § Mobilitätskonzept grundeigentümerverbindlich absichern § Zu bearbeitende Inhalte definieren Empfohlene Behandlung § In verkehrlich sensiblen Gebieten § Bei hohem, durch das Projekt ausgelöstem Verkehrsaufkommen 17 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Sondernutzungsplanung – Standard (1/3) § 27: Mobilitätskonzept Mit einem im Rahmen des ersten Baubewilligungsverfahrens vorzulegenden und zu genehmigenden Mobilitätskonzept ist für das ganze Areal aufzuzeigen, wie die Mobilität aller Nutzergruppen (Beschäftigte, Bewohnerschaft, Besuchende, Kundschaft) im Sinne der verkehrlichen Zielsetzungen der Sondernutzungsplanung zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und zu bewältigen ist. Die Bauherrschaft erarbeitet das Mobilitätskonzept und stellt dessen Umsetzung sicher. Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 18 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Sondernutzungsplanung – Standard (2/3) Im vorzulegenden Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte enthalten sein: § Ziele § Projektbeschrieb mit wichtigsten Eckdaten (Nutzungen, nachvollziehbare Herleitung der Anzahl Auto-Parkfelder und Veloabstellplätze, öV- und Velo/Fussverkehr-Anbindung; wichtigste Ziele und Quellen des erwarteten Verkehrsaufkommens) § monetäre Parkraumbewirtschaftung mit verkehrswirksamer Gebührenhöhe (ohne Bewohner) § Informationen und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs (z. B. Ökobonus) § bedarfsgerechtes Carsharing-Angebot § Monitoring/Controlling Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 19 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Sondernutzungsplanung – Standard (3/3) Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft und bewilligt. Zeigt das Monitoring/Controlling wiederholt auf, dass die anvisierten Ziele nicht erreicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei Eignung umgesetzt werden. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen. Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 20 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Sondernutzungsplanung Beispiel Bebauungsplan Roche Ratschlag zum Bebauungsplan Grenzacherstrasse (Südareal), Areal F. Hoffmann-La Roche AG 13 2. 5. Erschliessung a. Zum Zeitpunkt der Baueingabe für das Hochhaus auf dem Baufeld 1 (Bau 1) muss ein Mobilitätskonzept vorgelegt werden. Bis zum Baubeginn ist durch die Bauherrschaft eine geeignete Lösung der Parkierung mit flankierenden Massnahmen basierend auf dem Mobilitätskonzept auszuarbeiten und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Das Gebäude darf nur in Betrieb genommen werden, sofern die im Mobilitätskonzept auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausgerichteten Massnahmen, welche in der Verantwortung von Roche sind, umgesetzt sind. Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 21 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Projekt, Baugesuch Ziele § Mobilitätskonzept mit Inhalten festsetzen und verankern § Wirkung der Massnahmen prüfen Empfohlene Behandlung § Bei Vorschriften in vorlaufenden Planungsinstrumenten, z. B. in Sondernutzungsplanung, Parkplatzverordnung o. ä. 22 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Controlling und Sanktionen Ziele § Mittels Controlling-Pflicht sicherstellen, dass Zielvorgaben eingehalten bzw. bei Nichteinhaltung Sanktionen getroffen werden können Empfohlene Behandlung § Immer 23 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Generell wirkende kommunale Instrumente 24 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Studienauftrag Wettbewerb Sondernutzungsplanung Projekt, Baugesuch (inkl. Zusätze) Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente Richtplanung, Programme Nutzungsplanung Richtplan Zonenplan, BNO KGV, Quartier-GP Parkierungs-VO Beratungsangebot Entwicklungs-RP Leitbild, Masterplan Behördenverbindlich Grundeigentümerverbindlich Generell wirkende kommunale Instrumente Planung, Programme Gesetze, Verordnungen Normen, Programme Dritter Richtplan (Kanton/Region) Kant. Baugesetze, Bau-VO VSS-Normen (Parkierung) Gesamtverkehrskonzeption UVP, Kapazitätsnachweis SIA Effizienzpfad Energie Agglomerationsprogramm Genehmigungen 2000 -W-Areale Energiestadt Generell wirkende überkommunale Instrumente 25 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Richtplanung und Programme Elemente § Quartierrichtplan § Entwicklungsrichtplan § Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) § Leitbild, Masterplan Charakter § behördenverbindlich 26 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Richtplanung - Standard Ausformulierung Für die Entwicklungsgebiete § Beispielgebiet 1 § Beispielgebiet 2 und § Beispielgebiet 3 wird die Erstellung eines Mobilitätskonzepts vorgeschrieben. Es wird im Rahmen einer Gestaltungsplanung und der Baugesuchserarbeitung stufengerecht konkretisiert und mit der ersten Baubewilligung im Gebiet durch die Bewilligungsbehörde geprüft und abschliessend festgesetzt. Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 27 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Richtplanung Beispiel Entwicklungsrichtplan Baden-Galgenbuck (Bestimmungen gemäss Stadtratsbeschluss 20. Juni 2011, Stand 15. Juni 2012) Art. 17 Nachhaltige Mobilität Ein Mobilitätskonzept zeigt Massnahmen zur Erschliessung der Baufelder und zur Förderung der nachhaltigen Mobilität. Es ist im Rahmen des Gestaltungsplanes zu erarbeiten. 1 Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 28 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Nutzungsplanung Elemente § Zonenplan § Bau- und Nutzungsordnung § Bau- und Zonenordnung Charakter § grundeigentümerverbindlich 29 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Nutzungsplanung - Standard Ausformulierung (1/2) Für Projekte, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als XY Fahrten pro Tag erzeugen bzw. mehr als XY Parkfelder umfassen, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen. Es müssen zwingend folgende Punkte thematisiert werden: § Ziele § Projektbeschrieb mit wichtigsten Eckdaten (Nutzungen, nachvollziehbare Herleitung Anzahl Auto-Park-felder und Veloabstellplätze, öV- und Velo-/Fussverkehr-Anbindung, wichtigste Ziele und Quellen des erwarteten Verkehrsaufkommens) § monetäre Parkraumbewirtschaftung mit verkehrswirksamer Gebührenhöhe (ohne Bewohner) § Informationen und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs (z. B. Ökobonus) § bedarfsgerechtes Carsharing-Angebot § Monitoring/Controlling Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 30 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Nutzungsplanung - Standard Ausformulierung (2/2) Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft und bewilligt. Zeigt das Monitoring/Controlling wiederholt auf, dass die anvisierten Ziele nicht erreicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei Eignung umgesetzt werden. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschrän -kung im Grundbuch anmerken zu lassen. Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 31 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Nutzungsplanung Beispiele (1/2) Öffentlicher Rahmengestaltungsplan «Umfeld Grüze» , Winterthur (öffentliche Auflage) Art. 12 Mobilitätskonzept Für die einzelnen Baufelder ist jeweils ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Darin sollen Massnahmen aufgezeigt werden, die den induzierten Verkehr mit den Strassenkapazitäten sowie mit dem öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr abstimmen. Das Mobilitätskonzept ist gleichzeitig mit dem ersten Bauvorhaben auf einem Baufeld der Baubehörde zur Bewilligung vorzulegen. Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 32 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Nutzungsplanung Beispiele (2/2) Parkplatzverordnung PPV der Stadt Zürich (Revisionsfassung 2010) Art. 8 Abs. 5 Autoarme Nutzungen können von der Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird. Die Grundeigentümerschaft ist verpflichtet, bei wiederholten Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts, die im Sinne von Art. 5 Abs. 1 minimal erforderlichen Abstellplätze real nachzuweisen oder durch eine entsprechende Ersatzabgabe nach Art. 15 ff. abzugelten. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen. Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 33 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Beratung Elemente § Beratung durch Stelle der Behörde oder beauftragte private Stelle Charakter § Wissensstand zum Mobilitätsmanagement erhöhen § Zur freiwilligen Umsetzung von Massnahmen motivieren 34 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Beratung Beispiel Die durch den Kanton Aargau im Rahmen eines Auftrages mandatierte Geschäftsstelle aargaumobil unterstützt Gemeinden, Unternehmen und auch den Kanton bei der Beurteilung und Entwicklung von Mobilitätskonzepten und bei der Verankerung derselben in planerischen Instrumenten. www. aargaumobil. ch Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» 35 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Generell wirkende überkommunale Instrumente 36 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Studienauftrag Wettbewerb Sondernutzungsplanung Projekt, Baugesuch (inkl. Zusätze) Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente Richtplanung, Programme Nutzungsplanung Richtplan Zonenplan, BNO KGV, Quartier-GP Parkierungs-VO Beratungsangebot Entwicklungs-RP Leitbild, Masterplan Behördenverbindlich Grundeigentümerverbindlich Generell wirkende kommunale Instrumente Planung, Programme Gesetze, Verordnungen Normen, Programme Dritter Richtplan (Kanton/Region) Kant. Baugesetze, Bau-VO VSS-Normen (Parkierung) Gesamtverkehrskonzeption UVP, Kapazitätsnachweis SIA Effizienzpfad Energie Agglomerationsprogramm Genehmigungen 2000 -W-Areale Energiestadt Generell wirkende überkommunale Instrumente 37 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Planungen und Programme § Kantonaler bzw. regionaler Richtplan § Gesamtverkehrskonzeption § Agglomerationsprogramm 38 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Kantonale Richtplanung Beispiel 39 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Gesetze und Verordnungen § § Baugesetz Bauverordnung Umweltverträglichkeitsprüfung Kapazitätsnachweis § Genehmigungsprozesse bei kommunalen Planungen und Bewilligungen 40 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Gesetze und Verordnungen Beispiel (1/2) 41 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Gesetze und Verordnungen Beispiel (2/2) Der Kanton Aargau formuliert dazu in seinen Empfehlungen zum Kapazitätsnachweis wie folgt: «Ist die prognostizierte Verkehrsqualität nicht genügend und können Ausbauten der Verkehrsinfrastruktur die erforderliche Verkehrskapazitäten nicht schaffen, sind andere Massnahmen zu ergreifen und z. B. die Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs oder eines Mobilitätskonzepts zu nutzen. Als letzte Möglichkeit ist eine Verbesserung der Verkehrsqualität in der Anpassung des Projekts, der Parkraumbewirtschaftung oder Nutzungsart zu Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements» suchen. » 42 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
Normen, Programme Dritter § VSS-Normen (v. a. Parkierung) § SIA Effizienzpfad Energie § Label 2000 -Watt-Areal von Energiestadt 43 MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 2014
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