Metallbearbeitungsmaschinen An Metallbearbeitungsmaschinen drfen nur Beschftigte arbeiten die
Metallbearbeitungsmaschinen • An Metallbearbeitungsmaschinen dürfen nur Beschäftigte arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. • Jugendliche über 16 Jahre dürfen an Metallbearbeitungsmaschinen arbeiten, wenn – dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich und – ihr Schutz durch einen Aufsichtführenden gewährleistet ist. Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 1
Holzbearbeitungsmaschinen • Auszubildende unter 18 Jahren dürfen an Holzbearbeitungsmaschinen nicht arbeiten. • Ist dies zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, muss es unter Aufsicht eines Ausbilders oder eines anderen Fachkundigen erfolgen. • Auf die notwendige Unterschreitung des Arbeitsplatzgrenzwerts für Holzstäube achten. Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 2
Hebezeuge und Krane Der Benutzer von Kranen muss • mindestens 18 Jahre alt sein, • ausreichend unterwiesen sein, • die Befähigung dem Arbeitgeber nachgewiesen haben und • für diese Tätigkeit beauftragt sein. Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 3
Hebebühnen • Betriebsanleitung des Herstellers beachten. • Sicht- und Funktionsprüfung. • Hebebühne standsicher aufstellen. • Zulässige Belastung nicht überschreiten. • Lasten so aufbringen, dass unbeabsichtigte Lageveränderungen verhindert werden. • Hebebühne nur vom Steuerplatz aus bedienen. • Standplatz nicht durch zusätzliche Hilfsmittel erhöhen. Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche beachten! Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 4
Flurförderzeuge Benutzter von Flurförderzeugen müssen • mindestens 18 Jahren alt sein, • ausreichend ausgebildet sein, • dem Arbeitgeber einen Nachweis der Befähigung nachgewiesen haben und • eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber erhalten haben. Zum Führen eines Flurförderzeugs ist eine gesonderte Ausbildung nach BGG 925 notwendig. Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 5
Schweiß- und Schneidarbeiten • Auszubildende unter 18 Jahren dürfen keine Schweiß-, Schneido. ä. thermische Verfahren ausführen. • Arbeiten mit Schweiß- und Schneidgeräten zum Erreichen des Ausbildungszieles dürfen nur unter Aufsicht eines Ausbilders oder eines anderen Fachkundigen erfolgen. • Jugendliche dürfen in brandgefährdeten Bereichen nicht beschäftigt werden. Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 6
Laserstrahlung der Klasse 3 B und der Klasse 4 • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen. • Lasergerät in Betrieb: – Warnzeichen beachten. • Nicht in den Laserstrahl hineinsehen. • Laserstrahl nicht auf Personen richten oder umlenken. • Bei Nichtgebrauch Laser gegen unbefugtes Benutzen sichern. Jugendliche dürfen nicht in Laserbereichen, in denen Lasereinrichtungen der Klasse 3 B oder 4 betrieben werden, beschäftigt werden! Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 7
Maschinen und Geräte in Backbetrieben und Fleischwirtschaft • Beschäftigte dürfen Arbeiten an Maschinen in Backbetrieben und Fleischwirtschaft nur ausführen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. • Jugendliche über 16 Jahre dürfen an diesen Maschinen arbeiten, wenn – dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich und – ihr Schutz durch einen Aufsichtführenden gewährleistet ist. Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 8
Tätigkeiten mit Sicherungsaufgaben Warnposten, Absperrposten, Sicherungsposten, Einweiser • Mit Sicherungsaufgaben dürfen nur Personen betraut werden, die – das 18. Lebensjahr vollendet haben, – zuverlässig die übertragenen Sicherungsaufgaben erfüllen, – körperlich geeignet und – vor der Tätigkeit eingehend eingewiesen worden sind. • Keine andere Tätigkeit während des Sicherungseinsatzes ausführen. Keine Beschäftigung für Jugendliche! Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 9
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist: Herr/Frau Telefon: Arbeitsschutz für Auszubildende - Haufe Index: 1804275 - Version: 1. 0. 0. 2 - Stand: 1. 12. 2010 10
- Slides: 10