MENTORENTTIGK EIT IN DER AUSBILDUNG Nach Hlb G
MENTORENTÄTIGK EIT IN DER AUSBILDUNG Nach Hlb. G DV
Programm ◦Erfahrungsaustausch/Fragen ◦Organisation der Ausbildung/ Rechtsaspekte ◦Leitideen Studienseminar ◦Mentorentätigkeit
Das sagen examinierte Li. V über ihre Mentorinnen und Mentoren… Meine Mentoren haben sich viel Zeit genommen, super unterstützt, beraten und zur erfolgreichen Ausbildung wesentlich beigetragen. “ ◦ „
◦ „Ein wahnsinniges Dankeschön an die Mentoren! Im Nachhinein ist es fraglich, wie man solch einen Job "nebenbei" bewältigen soll. Unerfahrene, wenn auch teilweise selbstorganisierte" Li. V, die viel Zeit und Kraft in Anspruch nehmen über solch einen langen Zeitraum zu unterstützen, ist wirklich nicht in Worte zu fassen. Man merkt teilweise gegen Ende, dass die Kraft auf beiden Seiten erschöpft ist. “
◦ Von meiner Mentorin habe ich das Meiste gelernt. Ich hatte das Glück, dass sie sehr oft, vor allem im ersten Hauptsemester, meinen Unterricht gesehen hat und mir darüber direkt Feedback gegeben hat. Dadurch konnte ich ihr Feedback direkt in der nächsten Unterrichtsstunde umsetzen. Ich persönlich finde die wichtigste Voraussetzung im Referendariat ist eine enge Betreuung durch den Mentor und hierfür muss es ermöglicht werden, dass gerade im ersten Hauptsemester möglichst viele Stunden mit dem Mentor doppelt gesteckt sind. Im zweiten Hauptsemester war die Betreuung durch den Mentor nicht mehr so notwendig, aber gerade am Anfang habe ich es wirklich gebraucht.
Die pädagogische Ausbildung der Li. V ◦ Ausbildungsunterricht: Hospitationen, angeleiteter Unterricht, eigenverantwortlicher Unterricht ◦ Schulischen Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts: Gesamtkonferenzen, Elternabende, Wandertage, Studienfahrten, besondere Projekte ◦ 8 bewertete Module ◦ 16 Unterrichtsbesuche mit Unterrichtsberatungen innerhalb der Module ◦ nicht bewerteten Ausbildungsveranstaltungen
Außerschulische Veranstaltungen ◦ Klassenfahrten nur einmal innerhalb der gesamten Ausbildung (Li. V sollte in der Lerngruppe unterrichten) ◦ Klassenfahrten, Fortbildungen, Kurse erfordern die Genehmigung durch die Seminarleitung
Aus der Durchführungsverordnung zum HLb. G vom 28. 9. 2011 (HLb. GDV) geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. 9. 2012 ◦ § 41 Ziele und Inhalte ◦ (1) Die pädagogische Ausbildung soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst befähigen, Schüle rinnenund Schüler mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit, unterschiedlicher sozialer oder kultureller Herkunft 1. zu unterrichten, 2. zu erziehen, zu beraten und zu betreuen, 3. zu diagnostizieren, zu fördern und zu beurteilen und 4. die Entwicklungsprozesse der Schule mitzugestalten.
Aus der Durchführungsverordnung zum HLb. G vom 28. 9. 2011 (HLb. GDV) geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. 9. 2012 In der Pädagogischen Ausbildung sollen die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Fachwissenschaften, Fachdidaktiken und Bildungswissen schaften in engem Bezug zum erteilten Unterricht so vertieft und erweitert werden, dass die in § 1 Abs. 2 des hessischen Lehrerbildungsgesetzes genannten Kompetenzen im Handeln der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sichtbar werden. (2)
Rechtsstellung der Li. V Studienseminar Schulen Zuordnung zur Zuordnung zum Staatlichen Schulamt Lehrkräfte akademie Abordnung Lehrkräfte im Vorbereitungs dienst (Li. V) Mentorinnen und Mentoren
Übersicht Dauer des Vorbereitungsdienstes: 21 Monate Hosp. Einführungsphase Bewer tungsfrei 10 Std. Hosp. + angel. Unt. Eigenverantworteter Unterricht und Hospitation 1. Hauptsemester 2. Hauptsemester Prüfungssemester 4 Modul bewertungen 3 Modul bewertungen 1 Modul bewertung 10 12 Std. eigenv. Unt. + 2 Std. Hosp. 6 8 Std. eigenv. Unt. + 2 Std. Hosp.
§ 51 HLBG DVO Der eigenverantwortete Unterricht kann bis zu 4 Unterrichtsstunden durch eine Mentorin oder einen Mentor betreut werden, die oder in diesem Unterricht anwesend ist. Der Einsatz in Klassen mit inklusiver Beschulung zulässig. ist
Ausbildungsorganisation M = Modul; AV = Ausbildungsveranstaltung Einführungsphase 1. Hauptsemester 3 Monate 6 Monate bewertet unbewertet, verpflichtend 2. Hauptsemester Prüfungssemester 6 Monate . V: (Veranstaltung): Allgemeine Einführung VEIN M: Fachdidaktik 1 (1. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z. std. M: Fachdidaktik 2 (2. Unterrichtsfach, 2 UB) 20 Z. std. M Lehr-und Lernprozesse Lehramts spezifisch gestalten (2 UB), MLL M: Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen, 2 UB, MDFB 20 Z. std. 50 Z. std. M: Erziehen, Beraten, Betreuen (2 UB), MEBB 20 Z. std. M: Diversität in Lehr-und Lernprozessen nutzen ( 2 UB) 20 Z. std. MDLL 20 Z. std. Pädagogische Facharbeit (Abgabe 01. 04 / 01. 10. ) 60 Z. std. 40 Z. std. Prüfungsvorbereitung + Zweite Staats Prüfung 60 Z. std. 20 Z. std. V Unterrichts- und Schulentwicklung mit dem Schwerpunkt der Mitgestaltung der Selbständigkeit von Schule VSMS 20 Z. std. V Beratung und Reflexion der Berufsrolle - VBRB 30 Z. std. Schulische Aufgaben (Schulgutachten von Schulleiter) Hospitation und angeleiteter U. 10 U. -Stunden Eigenverantwortlicher Unterricht 10 bis 12 U. -Stunden, plus 2 Hospitation Eigenverantwortlicher Unterricht 10 bis 12 U. -Stunden, 6 - 8 U. -Stunden, plus 2 Hospitation Unterrichtseinsatz nach der Prüfung -12 Std.
6/6 Gesamtbewertung der Zweiten Staatsprüfung Ausbildungsstand 60 % 1. HS Fach 1 5% 2. HS Fach 1 5% 1. HS Fach 2 5% 2. HS Fach 2 5% 1. HS DFB 5% 2. HS MDLL 5% 1. HS EBB 5% PS MLL 5% Zweite Staatsprüfung 40% Päda gogische Facharbeit Lehrprobe 1 15% 10 % Lehrprobe 2 15% Schulleiter gutachten 10% Mündliche Prüfung 10%
5/6 Modulbewertung und Ausgleich bei Nicht-Bestehen Modulnote Modulprüfung Innerhalb 3 Monaten (falls Modulnote unter 5 Punkten) UB 2 UB 1 Teilbewertung für unterrichtspraktische Leistung + Mündliche, schriftliche u. sonstige Leistungen Praktische Unterrichtstätigkeit muss mit mindestens 5 Punkten bewertet werden. Lehrprobe Planung, Durchführung Erörterung Modul note unter 5 Pkt. Ausgleich, wenn Punktsumme von Modulnote und Modulprüfung 10 oder mehr Punkte beträgt Höchstens zwei Module können ausgeglichen werden
Studienseminar Hanau Leitidee
Studienseminar Hanau Leitidee ◦ Unterrichten ist Fördern Grundlage der Bewertung ist die Stimmigkeit der didaktisch begründeten Ziel-, Inhalts- und Methodenentscheidungen, die sich auf die Lerngruppe beziehen. Entsprechende Kriterien des Referenzrahmens sowie entsprechende Merkmale guten Unterrichts von Hilbert Meyer werden dazu herangezogen.
Guter Unterricht – Hilbert Meyer Es existiert ein gemeinsames Verständnis über die allgemeinen Kriterien, die guten Unterricht ausmachen: 1. Klare Strukturierung des Unterrichts 2. Hoher Anteil echter Lernzeit 3. Lernförderliches Klima 4. Inhaltliche Klarheit durch alle Phasen der Stunde 5. Sinnstiftendes Kommunizieren 6. Methodenvielfalt 7. Individuelles Fördern 8. Intelligentes Üben 9. Transparente Leistungserwartungen 10. Vorbereitete Umgebung
Guter Unterricht – Hessischer Referenzrahmen Qualitätsbereich Lehren und Lernen ◦ 1. Aufbau von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen ◦ 2. Strukturierte und transparente Lehr und Lernprozesse ◦ 3. Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen ◦ 4. Lernförderliches Klima und Lernumgebung
Link zum Hessischen Referenzrahmen ◦https: //kultusministerium. hessen. de/pre sse/infomaterial/2/hessischerreferenzrahmen-schulqualitaet-hrs
Nachbesprechung bei Unterrichtsbesuchen
Individualisierung in der Ausbildung
Aufgaben von Mentorinnen und Mentoren • Beratung in schul und unterrichtspraktischen Fragen • Erteilung von Unterricht als Hospitationsangebot • Bereitstellung ihrer Lerngruppen für angeleiteten Unterricht (Mentorenunterricht) • Teilnahme an Unterrichtsbesuchen mit Unterrichtsberatung • Zusammenarbeit mit den am Studienseminar für die Pädagogische Ausbildung Verantwortlichen.
Was Mentoren tun: begleiten (Unterrichtsplanung, Reflexion, Unterrichtsbesuchen, Prüfungen…) beobachten (Unterrichtsdurchführung) beschreiben (beobachtete unterrichtliche Handlungen möglichst neutral beschreiben, Handlungen sichtbar machen zur Vorbereitung auf die vertiefende Reflexion) beurteilen (gelungen Aspekte, Verbesserungsvorschläge, Fokussierung) beraten
Was Mentoren noch tun ◦ anleiten – begründen – Feedback geben ◦ – fördern – unterstützen – coachen – trainieren ◦ – vereinbaren – beobachten – wahrnehmen ◦ – respektieren – kommunizieren – diagnostizieren ◦ – reflektieren - beurteilen – evaluieren ◦ – unterrichten – ermutigen – trösten ◦ – kritisieren – anregen – herausfordern…
Was sich die Li. V von Ihren Mentorinnen und Mentoren wünschen… ◦ …siehe Handout….
Chancen ◦ eigene pädagogisch-praktische Kompetenzen der Unterrichtsentwicklung klären und kommunikativ erweitern ◦ konstruktives Feedback bekommen für die eigenen Kompetenzen des Unterrichtens ◦ sich durch Beobachtung und Erkundung des Unterrichtsgeschehens an einer kritischen Reflexion von Lehr- und Lernprozessen beteiligen ◦ Erfahrungen machen mit Beratung…
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