Mehrarbeitsunterricht Wie knnen wir in den Schulen mit
Mehrarbeitsunterricht Wie können wir in den Schulen mit den Neuerungen umgehen? Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Mehrarbeitsunterricht Rahmenvereinbarung zu Mehrarbeitsunterricht (MAU) • zwischen dem Staatlichen Schulamt Heilbronn und dem Örtlichen Personalrat GHWRGSSBBZ • regelt Grundsätze, die für alle Schulen gelten Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Anliegen der Rahmenvereinbarung • geordnetes Unterrichtsangebot als gemeinsame Aufgabe von Schulverwaltung, Schulleitungen und von Lehrerinnen und Lehrern • gerecht, fair und ausgewogen • Arbeits- und Gesundheitsschutz • im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben • geordnetes, transparentes Verfahren • möglichst qualifizierter Dienstbetrieb Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Grundsätze • LPVG: Anordnung von Mehrarbeitsunterricht unterliegt der Mitbestimmung • Schulgesetz und Konferenzordnung: Aufgabe der Lehrerkonferenzen Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Grundsätze • zwingende dienstliche Gründe • Maßnahmen zur Vermeidung von MAU • Krankheitsreserve • Krankheitsvertretung (z. B. 70 - Stunden - Kontingent) • unterjährige Aufstockung von Teil - Lehraufträgen, gegebenenfalls befristet • Rückkehr aus Beurlaubung • variables Deputat (Regelstundenmaßausgleich) • Änderung von Lehraufträgen • Stundenverschiebungen und Unterrichtsausfall Ø Mitbestimmungsrechte des Personalrats Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Grundsätze für MAU • • „Bagatellgrenze“ bei Teilzeitbeschäftigung Mutterschutz Anwärter/innen Schwerbehinderte und Gleichgestellte befristet Beschäftigte unterhälftig Teilzeitbeschäftigte Ø Beteiligung des Personalrats Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Anordnung und Ausgleich von Mehrarbeitsunterricht • • • gleichmäßige Verteilung der Last Freizeitausgleich finanzieller Ausgleich („Bagatellgrenze“) Dokumentation von MAU-Stunden Bilanzierung am Schuljahresende Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Mitbestimmungsrechte • nicht vorhersehbarer Mehrarbeitsunterricht • Mehrarbeitsunterricht bei einer Dauer von drei Wochen oder länger Ø schulinternes Konzept (GLK – ÖPR) Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Was ist zu tun? • Praktikables Verfahren für die Fälle der Mitbestimmung (um Einzelvorlage zu vermeiden) • gerechtes, faires, ausgewogenes und transparentes Verfahren bei der Anordnung von MAU Ø in der GLK ein Konzept erarbeiten Ø dem ÖPR zur Zustimmung vorlegen Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
Wie unterstützt der Personalrat? • • Musterkonzept MAU für GLK-Beschluss Info Anschreiben an die Schulleitungen Beratung • www. oepr-heilbronn. de Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt Heilbronn
- Slides: 10