Mehr Wert Steuer relevante Dokumente in elektronischer Form

  • Slides: 4
Download presentation
Mehr. Wert. Steuer relevante Dokumente in elektronischer Form und deren Uebermittlung: rechtliche Grundlage •

Mehr. Wert. Steuer relevante Dokumente in elektronischer Form und deren Uebermittlung: rechtliche Grundlage • Mit der Verordnung des Eidg. Finanz Dep. (EFD) über elektronisch übermittelte Daten und Informationen (El. DI-V) vom 30. 1. 02 anerkennt die Eidg. STeuer. Verwaltung (ESTV) nunmehr MWStrelevante Dokumente in elektronischer Form. • Mit der Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (Geschäftsbücherverordnung; Ge. BüV) vom 24. 4. 02 wird die Führung der Geschäftsbücher in elektronischer Form neu geregelt. • Auf dieser rechtlichen Grundlage können nunmehr MWSt-Pflichtige Rechnungen und Gutschriften elektronisch übermitteln.

Mehr. Wert. Steuer relevante Dokumente in elektronischer Form und deren Uebermittlung: Technische Grundlage •

Mehr. Wert. Steuer relevante Dokumente in elektronischer Form und deren Uebermittlung: Technische Grundlage • Technische Grundlage sind von der ESTV anerkannte Public Key Infrastrukturen. Mit dem System TC-Trustcenter in Hamburg als Zertifizierungs-dienstanbieter und EAN-CH als Registrierstelle steht eine solche PKI zur Verfügung. • Da es sich um einen ausländischen Zertifizierungsdienstanbieter handelt, war ein Gutachten bezüglich Konformität mit der El. DIVerordnung notwendig. • Im Folgenden wird gezeigt, wie dieses Gutachten in den gültigen gesetzlichen Rahmen passt. Bitte unbedingt im Bildschirmmodus ansehen.

Mehr. Wert. STGesetz MWSTG Schw. Akkreditierungs Stelle SAS MWSTVerord Art. 45/ 43 u 44

Mehr. Wert. STGesetz MWSTG Schw. Akkreditierungs Stelle SAS MWSTVerord Art. 45/ 43 u 44 29. 3. 2000 ernennt El. DIV - EFD 31. 1. 02 Elektr. übermittelte Daten u. Informationen Art. 2 Abs. 2 a Zerts. gem. Zert. DV Art. 2 Abs. 2 c alleinige Kontr. über Schlüssel Art. 12 Abs. 2: Ausländischer Anbieter zugelassen, falls Anerkennungs. Stelle (KPMG) prüft gemäss Zertifizierungsdienst Anbieterin CA Papierlose. Die Übermittlung Schweizerische und Akkreditierungsstelle Aufbewahrung von Daten (SAS) und begutachtet Informationen und beglaubigt durch die Fachkompetenz Dritte: von Art. 43: Kalibrier-, Beweiskraft Prüf-, Inspektions- und Art. 44: Wiedergabe Zertifizierungsstellen. Art. 45: Ausführungsbest. durch EFD Zertifizierungs dienste-Verordnung Zert. DV 23. 5. 2000 Ausführungsbe. Stimmungen BAKOM 15. 8. 01 OK von SAS anerkannte CH-CA - kein anerkannter CH-Anbieter System TC-Trustcenter als CA u. EAN-CH als RA stellen Class 3 Zerts aus gemäss deutschem Signaturgesetz Sig. G und Signaturverordnung Sig. V - für Zerts. u. Schlüssel Art. 2. 2 a und 2. 2 c gelten Unser Gutachten weist gem. Vorgaben der ESTV nach, dass dieses System konform ist mit El. DIV – EFD Art. 12. 2 und Art. 2. 2 a und Art. 2. 2 c

Schlussfolgerungen • Die digitale Signatur, gestützt auf ein Class 3 Zertifikat von TC-Trustcenter, stellt

Schlussfolgerungen • Die digitale Signatur, gestützt auf ein Class 3 Zertifikat von TC-Trustcenter, stellt die papierlose Übermittlung und Aufbewahrung von Daten und Informationen durch Dritte gem. Art. 43 (Beweiskraft) und Art. 44 (Wiedergabe) der MWSt-Verordnung vom 29. 3. 2000 sicher. • Es handelt sich NICHT um eine elektronische Signatur im Sinne des künftigen Signaturgesetzes. • TC-Trustcenter Hamburg ist KEINE von der Schweiz. Akkreditierungs-Stelle SAS anerkannte Zertifizierungsdienstanbieterin (CA)