Mehr Netto fr Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014
Mehr Netto für Brutto Neues Reisekostenrecht ab 2014 Info-Veranstaltung vom 26. November 2013
Gehaltsabrechnung – was bleibt übrig? Gesamtkosten 3. 058 € + SV Anteil AG 558 € 580 € Brutto 2. 500 € 2. 600 € . /. Steuern -352 € -378 € . /. SV Anteil AN -510 € -531 € Netto 1. 638 € 1. 691 € 3. 180 € + 122 € höhere Kosten AG + 100 € Gehaltserhöhung 53 € höherer Netto-Lohn ledig, St. Kl. I, keine Kinder, konfessionslos, AOK-Mitglied ges. KK Folie 2 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren? Arbeitslohn, Sachbezüge und Nutzungsmöglichkeiten LSt Pflicht grds. SVersicherung folgt id. R dem LSt Recht SV Pflicht ausn. LSt Freiheit (ggf. Pauschalierung) SVersicherung folgt id. R dem LSt Recht SV Freiheit Folie 3 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren? Arbeitslohn Barbezüge • Sonn-, Feiertagsund Nachtschläge • Reisekosten Folie 4 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Sachbezüge • Fahrten Whg-AStätte • Firmen-Pkw • Gestellung PC, Handy • Belegschaftsrabatte • Kindergartenzuschuss • Warengutschein Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse • Betriebsveranstaltung • betr. Gesundheitsförderung • Arbeitskleidung • Fortbildung Aufmerksamkeiten • Geschenke bis 40 €
Sonntags-/Feiertags-/Nachtzuschläge Nachts 20: 00 - 06: 00 25 % Grundlohn 00: 00 - 04: 00 40 % Grundlohn Sonntags 00: 00 - 24: 00 50 % Grundlohn ges. Feiertag 00: 00 - 24: 00 125 % Grundlohn Silvester 14: 00 - 24: 00 125 % Grundlohn Weihnachten 00: 00 - 24: 00 150 % Grundlohn wenn Zuschlag 25 €/h nicht übersteigt LSt Freiheit SV Freiheit wenn Zuschlag 25 €/h aber nicht 50 €/h überschreitet LSt Freiheit Folie 5 | © 2013 Dr. Jörg Lehr SV Pflicht
Sonntags-/Feiertags-/Nachtzuschläge Nachts 20: 00 - 06: 00 25 % Grundlohn 00: 00 - 04: 00 40 % Grundlohn Sonntags 00: 00 - 24: 00 50 % Grundlohn ges. Feiertag 00: 00 - 24: 00 125 % Grundlohn Silvester 14: 00 - 24: 00 125 % Grundlohn Weihnachten 00: 00 - 24: 00 150 % Grundlohn Lkw Fahrer, GLohn 20 €/h, Arbeitszeit Samstag 22: 00 bis Sonntag 6: 00 22: 00 – 06: 00 = Grundlohn 8 x 20 €/h = 22: 00 – 24: 00 = 2 h Zuschlag Nacht 25% 5€= 00: 00 – 04: 00 = 4 h Zuschlag Nachtarbeit am Sonntag 40 % + 50 % = 90 % 18 € = 04: 00 – 06: 00 = 2 h Zuschlag Sonntag Nacht = 50 % + 25 % = 75 % 15 € = 112 € 272 € Folie 6 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 160 € 10 € 72 € 30 €
Reisekosten bis 2013 keine Reisekosten! (Entfernungspauschale) Fahrten Whg-AStätte 0, 30 € x 30 km EFH Mainz Reisekosten (Auswärtstätigkeit) Bingen regelmäßige AStätte 5 km Dienstfahrt 0, 30 € Fahrtkm Kunde Betriebsstätte Mombach Folie 7 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
neue Reisekosten ab 2014 = alle unmittelbar verursachten Kosten für eine Dienstreise oder beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit Voraussetzung Fahrtkosten AN wird vorüber- • von Whg oder regelm. gehend außerhalb A-Stätte zur auswärtigen T-Stätte seiner Wohnung und seiner regelm. • Fahrten zwischen mehreren auswärtigen T-Stätten A-Stätte tätig desselben AG erste Tätigkeits- Ø Kfz stätte = tats. Aufwendungen od. pauschaler km-Satz 0, 30 €/Fahrkm Ø öffentl. Verkehrsmittel = tatsächl. Kosten Verpflegungsmehr- Übernachtungsaufwand kosten bei einer Abwesenheit von mind. 24 Std. 24 2424€ € 14 Std. 14 1212€ € Std. 88 Std. 6 6€ € Std. >> 88 Std. 0 0€ € Abzugsbeschränkung auf 3 Mon. an der selben T-Stätte Mahlzeitengestellung LSt Freiheit SV Freiheit Folie 8 | © 2013 Dr. Jörg Lehr in nachgewiesener Höhe max. 48 Mon. danach dopp. HF
Reisekosten ab 2014 keine Reisekosten! (Entfernungspauschale) Fahrten Whg-AStätte 0, 30 € x 30 km EFH Mainz 5 km Dienstfahrt 0, 30 € Fahrtkm Betriebsstätte Mombach ! Reisekosten (Auswärtstätigkeit) Bingen bis 2013 regelmäßige AStätte ab 2014 erste Tätigkeitsstätte § Zuordnung durch AVertrag § nach zeitl. Kriterien arbeitstäglich o. 1/3 der AZeit o. 2 ATage § mehrere erste Tätigkeitsstätten • Bestimmung durch AG • Nähe zum Wohnort des AN § keine erste Tätigkeitsstätte = Reisekosten Kunde Durch Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte kann der steuerliche Reisekostenabzug eröffnet werden statt der Entfernungspauschale Wohnung-AStätte Folie 9 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
erste Tätigkeitsstätte Ist der Mitarbeiter einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet? nein ja Sind zeitliche Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte erfüllt? arbeitstägl. 2 ATage/ 1/3 AZeit ja erste Tätigkeitsstätte mehrere Tätigkeitsstätten Auswahl durch AG Nähe zur Wohnung AN Folie 10 | © 2013 Dr. Jörg Lehr nein keine erste Tätigkeitsstätte
Rechtsfolgen der Qualifikation „erste Tätigkeitsstätte“ Kosten durch Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte § Entfernungspauschale 0, 30 €/km für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte § bei Firmen-Pkw sind Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte zu versteuern § keine Verpflegungsmehraufwendungen § Übernachtungskosten nur im Rahmen doppelter Haushaltsführung möglich Kosten im Zusammenhang mit Auswärtstätigkeit (Reisekosten) § Fahrtkostenpauschale 0, 30 €/km für Fahrten Wohnung – Auswärtstätigkeit bzw. erste Tätigkeitsstätte – Auswärtstätigkeit § Verpflegungsmehraufwendungen § Übernachtungskosten Folie 11 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
arbeitsrechtliche Zuordnung Versicherungsmakler Mannheim Versicherungs AG Mainz Arbeitsvertragliche Zuordnung zu Niederlassung Mainz, 2 Tage im Monat fährt der Makler mit seinem Betriebs-Pkw nach Mainz zur Fortbildung/Berichterstattung. bis 2013 keine regelmäßige Arbeitsstätte in Mainz, da qualitativer Schwerpunkt der Tätigkeit im Außendienst in Mannheim. Fahrten nach Mainz = Reisekosten ab 2014 erste Tätigkeitsstätte in Mainz, weil Versicherungs AG erste Tätigkeitsstätte arbeitsvertraglich zugeordnet hat. Versteuerung Fahrten Mannheim – Mainz als Fahrten Wohnung, erste Tätigkeitsstätte 0, 30 € x Entfernungskm Tipp: Erklärung des AG, dass org. Zuordnung keine erste Tätigkeitsstätte begründen soll. Folie 12 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
keine erste Tätigkeitsstätte Vertriebsmitarbeiter hat Bezirk mit 20 Geschäften seines AG in Mainz zu betreuen. Arbeitsvertraglich ist kein erster Tätigkeitsort zugeordnet. Jeden Freitag findet in Mainz eine Teambesprechung statt. Kein erster Tätigkeitsort, denn - keine arbeitsvertragliche Zuordnung - zeitliche Kriterien für erster Tätigkeitsort nicht erfüllt Fahrten Wohnung – Einsatzort/Tätigkeitsgebiet sind Reisekosten. Tipp: Klarstellung durch AG, dass keine erste Tätigkeitsstätte begründet werden soll. Folie 13 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Sammelpunkt/weiträumiges Tätigkeitsgebiet Kundendienstmonteur K kein erster Tätigkeitsort arbeitsvertraglich zugeordnet. K sucht den Betrieb des AG regelmäßig auf um den Firmenwagen incl. Material zu übernehmen, Aufträge in Empfang zu nehmen und Stundenzettel des Vortags abzugeben. keine erste Tätigkeitsstätte, grds. Fahrten zum Unternehmen u. Kunden = Reisekosten ausn. Nur wenn dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich ein vom AG festgelegter Ort (Sammelpunkt, weiträumiges Gebiet) aufgesucht werden soll, sind diese Fahrten wie Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsstätte zu behandeln (Entfernungskm steuerlich ansetzbar), Verpflegungsmehraufwand, Unterkunftskosten unverändert ebenso bei = Stewardess, Förster, bei Busfahrer od. Lkw-Fahrer, der jeden morgen Fahrzeug im Betrieb abholt ≠ bei Busfahrer mit wechselnden Übernahmepunkten bzw. Mehrtagesreisen. Folie 14 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Verpflegungspauschalen Abwesenheit pauschale bis Ende 2013 ab 2014 mind. 8 h - 12 € mind. 14 h • An- und Abreisetag bei Übernachtung • mehr als 8 h ohne Übernachtung 24 € 24 h 6€ Begrenzung auf erste 3 Monate Tätigkeit am selben Tätigkeitsort neu: Neubeginn der 3 Monatsfrist, wenn Unterbrechung von mehr als 4 Wochen LSt Freiheit SV Freiheit Ø Prüfung, Abwesenheitszeiten entfällt für Abreise/Anreisetag Folie 15 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Mahlzeitengestellung < 60 € durch AG Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand § Gestellung Frühstück, Mittag- od. Abendessen durch AG § Rechnung muss auf AG ausgestellt sein keine Versteuerung Mahlzeitengestellung § Kürzung Verpflegungspauschalen um Frühstück 4, 80 € Mittag/Abend 9, 60 € Versteuerung Mahlzeitengestellung § beim AN Frühstück 1, 60 € Mittag/Abend 2, 93 € § beim AG LSt-Pauschalierung 25 % M = LSt Bescheinigung Folie 16 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Mahlzeitengestellung Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der AG hat für den AN in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. A erhält vom AG keine weiteren Reisekostenerstattungen. Der AG hat keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeigen zu versteuern. Der AN kann für die Auswärtstätigkeit folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen bzw. vom AG st-frei erstattet bekommen. EUR Anreisetag Zwischentag Kürzung Frühstück Mittagessen Abendessen verbleiben Abreisetag Folie 17 | Kürzung Frühstück verbleiben Werbungskosten AN © 2013 Dr. Jörg Lehr EUR 12, 00 24, 00 -4, 80 -9, 60 0, 00 12, 00 -4, 80 7, 20 19, 20
Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren? Arbeitslohn Barbezüge • Sonn-, Feiertagsund Nachtschläge • Reisekosten Sachbezüge • Fahrten Whg-AStätte • Firmen-Pkw • Gestellung PC, Handy • Belegschaftsrabatte • Kindergartenzuschuss • Warengutschein Folie 18 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse • Betriebsveranstaltung • betr. Gesundheitsförderung • Arbeitskleidung • Fortbildung Aufmerksamkeiten • Geschenke bis 40 €
Fahrtkostenersatz § regelmäßiger Zuschuss zu Fahrtkosten Whg-AStätte des AN § Erstattung der Entfernungskosten mit 0, 30 €/Entfernungs-km § max. bis WK-Pauschbetrag von 1. 000 € soweit mtl. 44 € ≙ 7 km nicht überschritten LSt Freiheit SV Freiheit soweit mtl. 44 € überschritten LSt Pauschalierung 15 % ! SV Freiheit Jobtickets Überlassung Monatsfahrkarte öff. Personennahverkehr Folie 19 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Firmenwagen zur privaten Nutzung § ÜÜberlassung eines betr. Kfz durch AG für Privatfahrten des AN § ÜBewertung Sachbezug 1% Regelung Brutto-Listenpreis (BLP) Neu-Kfz § ÜPrivatfahrten BLP 1% mtl. LSt Pflicht Fahrtenbuch Aufteilung der Kosten nach betriebl. /private Fahrten bzw. Fahrten Whg-AStätte Fahrten privat x Kosten/km SV Pflicht § ÜFahrten Whg AStätte 0, 03% x Entfernungs/km LSt Pauschalierung 15% Folie 20 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Fahrten Whg AStätte x Kosten/km SV Freiheit
Firmenwagen zur privaten Nutzung AN, ledig, St. Kl I, 2. 500 € Bruttogehalt, Pkw BLP 30 T€, Fahrten Whg. AStätte 10 km Berechnung geldwerter Vorteil des AN Privatfahrten 1% von BLP = Whg AStätte 0, 03% von BLP x 10 km = geldwerter Vorteil mit LSt/SV Pflicht = Gehalt LSt/Solz SV AN SV AG Auszahlung bisher 2. 500 € 352 € 510 € 482 € Erhöhung 2. 890 € 458 € 590 € 557 € 1. 638 € 1. 842 € Folie 21 | © 2013 Dr. Jörg Lehr 300 € 90 € 390 € Firmenwagen 2. 890 € 458 € 590 € 557 € -390 € 1. 452 € 186 € mtl. Netto weniger
Überlassung von PC‘s, Telefon, Handy § Überlassung von Kommunikationsgeräten im Eigentum des AG zur privaten Nutzung des AN z. B. PC, Handy, Telefon, Faxgerät § Kosten der Nutzung übernimmt AG Grundgebühr Handy und lfd. Kosten, Internetgebühren § Anteil der privaten Nutzung unerheblich LSt Freiheit ! übereignet AG PC, Telefon etc. an AN LSt Pauschalierung 25% ! SV Freiheit AN nutzt eigenes Telefon betrieblich = Ersatz berufl. verursachter Kosten sind LSt- und SV frei Folie 22 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Belegschaftsrabatte § AG überlässt AN eigene Waren/Dienstleistungen verbilligt/kostenlos § Waren oder Dienstleistungen dürfen nicht überwiegend für den Bedarf der AN hergestellt werden § 4% Preisabschlag § Rabattfreibetrag 1. 080 € pro Jahr/AN LSt Freiheit SV Freiheit z. B. AN eines Fahrradladens erhält ein Mountain-Bike im Wert von 3. 500 € für 2. 000 € Abgabepreis aus Markt 3. 500 € 4% Preisabschlag - 140 € Rabattfreibetrag - 1. 080 € Saldo 2. 280 € gezahlter Preis 2. 000 € steuerpflichtiger geldwerter Vorteil 280 € Folie 23 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Kindergartenzuschuss § Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern im Kindergarten oder vergleichbaren Einrichtungen § zusätzlich zum ALohn/keine Gehaltsumwandlung § Nachweis der Zahlung zu Lohnunterlagen § nicht begünstigt ist Betreuung im eigenen Haushalt z. B. Babysitter, Haushaltshilfe oder Familienangehörige § keine Betragsbegrenzung LSt Freiheit Folie 24 | © 2013 Dr. Jörg Lehr SV Freiheit
Direktversicherung Beiträge LSt/SV-frei bis 2. 784 € p. a. 232 € mtl. DV Anspruch bei Zahlung LSt/SV Ausgangssituation Gehaltserhöhung durch DV Brutto 2. 500 € 2. 732 € Gehaltsverzicht -232 € LSt Solz 417 € 352 € SV AN 510 € 551 € 510 € SV AG 558 € 610 € 558 € Altersvorsorgung 232 € Netto 1. 638 € 1. 764 € 1. 638 € Fazit: Gehaltserhöhung geht brutto 232 € direkt in die Altersversorgung und nicht mit Nettobetrag, Nettoauszahlung an AN bleibt identisch LSt Freiheit bis 2. 784 € p. a. + zus. 1. 800 € p. a. Folie 25 | © 2013 Dr. Jörg Lehr SV Freiheit 2. 688 € p. a.
Beträge an eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung Neuverträge ab 2005 § Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Rentenversicherung Jahr 2013 2014 BBG RV 4% p. a. 69. 600€/2. 784€ LSt Freiheit monatlich 5. 800€/232€ SV Freiheit § weiterer Steuerfreibetrag 1. 800 € p. a. LSt Freiheit SV Pflicht § Auszahlung bei Zufluss im Alter erfolgt Versteuerung und Verbeitragung LSt Pflicht SV Pflicht Folie 26 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Sachbezug bis 44 € brutto § AG überlässt AN Wirtschaftsgüter z. B. Gutschein über Bezug von Waren § Freigrenze bis 44 € brutto pro Monat LSt Freiheit ! SV Freiheit bei Überschreitung der Freigrenze von 44 € mtl. volle LSt-/SV Pflicht Folie 27 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Warengutschein Gutschein Zum Bezug von 20 l Kraftstoff im Wert von höchstens 44 € brutto, einzulösen im Dezember 2013. Der Arbeitgeber erstattet die Kosten gegen Vorlage der Quittung durch den Arbeitnehmer. Mainz, den 10. Dez. 2013 ! Übergabe Gutschein gilt bereits als Gehaltszufluss, Einlösung durch AN nicht notwendig! Folie 28 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Sachzuwendung über 44 € brutto mtl. § Sachzuwendung zusätzlich zum ALohn über 44 € brutto § Höchstbetrag 10. 000 € p. a. § z. B. Uhr, Reisen, 05 -Dauerkarte LSt Pauschalierung 30 % Folie 29 | © 2013 Dr. Jörg Lehr SV Pflicht
Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren? Arbeitslohn Barbezüge • Sonn-, Feiertagsund Nachtschläge • Reisekosten Sachbezüge • Fahrten Whg-AStätte • Firmen-Pkw • Gestellung PC, Handy • Belegschaftsrabatte • Kindergartenzuschuss • Warengutschein Folie 30 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse • Betriebsveranstaltung • betr. Gesundheitsförderung • Arbeitskleidung • Fortbildung Aufmerksamkeiten • Geschenke bis 40 €
Betriebsveranstaltungen § Veranstaltungen, die „im eigenbetriebl. Interesse“ des AG liegen z. B. Förderung des Betriebsklimas: Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläum etc. § Aufwendungen bis zu 110 € brutto je Teilnehmer (Freigrenze), je Veranstaltung max. 2 Veranstaltungen p. a. Neu BFH: teilnehmende Ehepartner werden dem AN nicht zugerechnet § Teilnahme aller AN möglich LSt Freiheit ! SV Freiheit überschreiten der 110 € Freigrenze – volle LSt/SV Pflicht Möglichkeit pauschaler LSt durch AG mit 25% SV Freiheit Folie 31 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
betriebliche Gesundheitsförderung § Maßnahmen des AG zur Verbesserung der Gesundheit § Beispiele: Rückenschule, Kurse zur Stressbewältigung, gesunde Ernährung, Massage, NR-Kurse § nicht begünstigt: Mitgliedsbeiträge zu Sportvereinen, Fitnessstudio § Freibetrag 500 € p. a. je AN § zusätzliche Lohnzahlung LSt Freiheit Folie 32 | © 2013 Dr. Jörg Lehr SV Freiheit
weitere Zuwendungen in überwiegend eigenbetrieblichem Interesse § Arbeitskleidung nur Überlassung typischer Berufskleidung (Arbeitsschutzkleidung, Uniform) § Wäschegeld § Fortbildungsmaßnahmen, die Einsatzfähigkeit des AN im Betrieb erhöhen z. B. St. FAng. = Bilanzbuchhalter, Computerkurse ≠ Meditationswochenende Folie 33 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Welche Leistungen können UN ihren Mitarbeitern steuerfrei oder pauschal versteuert gewähren? Arbeitslohn Barbezüge • Sonn-, Feiertagsund Nachtschläge • Reisekosten Sachbezüge • Fahrten Whg-AStätte • Firmen-Pkw • Gestellung PC, Handy • Belegschaftsrabatte • Kindergartenzuschuss • Warengutschein Folie 34 | © 2013 Dr. Jörg Lehr Zuwendung in überwiegend eigenbetriebl. Interesse • Betriebsveranstaltung • betr. Gesundheitsförderung • Arbeitskleidung • Fortbildung Aufmerksamkeiten • Geschenke bis 40 €
Geschenke (Aufmerksamkeiten) § Sachgeschenke bis 40 € incl. USt (Freigrenze) § begünstigt, wenn besonderer persönlicher Anlass beim AN (Geburtstag, Hochzeit) § begünstigt, wenn üblicherweise gewährt Beispiele: Blumen, Genussmittel oder Getränke (Wasser, Kaffee, Tee zum Verzehr im Betrieb) § keine Barzahlung LSt Freiheit ! SV Freiheit Übersteigt Geschenk/Aufmerksamkeit Freigrenze von 40 €, ist der Gesamtwert LSt- und SV-pflichtig. Folie 35 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Mehr Netto vom Brutto Ziel der Beratung § § Effektivkosten verringern und mehr „Netto“ für den AN, durch optimale Ausnutzung steuerlicher- und sozialversicherungsrechtlicher Spielräume Einstellung auf die Reisekosten ab 2014 Ihr Nutzen § § Reduzierung der Lohnnebenkosten höhere Netto-Beträge für Ihre Mitarbeiter höhere Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen Dienstleistungsumfang § § § Beratung zu innovativen Formen der Vergütung Effektivkostenvergleich Umsetzung in der laufenden Lohnabrechnung Investition § Abrechnung der Beratung im Stundenaufwand Folie 36 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns an! Folie 37 | © 2013 Dr. Jörg Lehr
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