Marktmacht in der Milchwirtschaft Zwischenergebnisse einer Sektoruntersuchung des
Marktmacht in der Milchwirtschaft Zwischenergebnisse einer Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes Birgit Krueger - 2. Beschlussabteilung - Berlin, 18. Januar 2010
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 2 § Verfahren der Sektoruntersuchung Ø Ø rechtlicher Rahmen (Eingriffsvoraussetzung, kein Einzelverfahren, sondern Analyse der Marktverhältnisse insgesamt) Anlass / Beschwerden Verfahrensablauf (Ermittlungen, Zwischenbericht, schriftliche Stellungnahmen, öffentliche Anhörung, ggf. weitere Ermittlungen, Abschlussbericht) Zielsetzung/mögliche Folgewirkungen (besseres Verständnis der Marktmechanismen für Kartellbehörde, Marktteilnehmer, Öffentlichkeit; Beitrag zur Versachlichung der Diskussion; Aufzeigen von Möglichkeiten und Grenzen eines kartellbehördlichen oder gesetzgeberischen Eingreifens in den Markt; bei Wettbewerbsverstößen ggf. Verwaltungsoder Ordnungswidrigkeitenverfahren)
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 3 § Wettbewerb auf der Ebene Erzeuger/Molkereien - Wettbewerb um die Rohmilch (1) Ø Marktstufe der Milcherzeuger stark fragmentiert: 100. 000 Milcherzeuger/100 Molkereien; aber: Erfassungsmärkte regional; maßgeblich sind die konkreten Verhältnisse in der Region Ø auch in genossenschaftlichen Molkereien Machtgefälle zu Lasten der Milcherzeuger Ø Andienungspflichten und längerfristige Milchlieferverträge dienen der Absicherung der Rohmilchanlieferung bei den Molkereien Ø wichtigster Faktor: Verhältnis von Angebot zu Nachfrage
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 4 § Wettbewerb auf der Ebene der Molkereien - Wettbewerb um die Rohmilch (2) Ø Milchpreisbildung bei genossenschaftlichen Molkereien: „upside down“ Folge: genossenschaftlich organisierte Molkereien tragen für die Vermarktung der Rohmilch nur ein begrenztes Risiko Ø Milchpreisbildung bei privaten Molkereien unter Berücksichtigung regionaler Vergleichspreise Folge: wenig Anreiz der Molkerei, ein an den eigenen Absatzkosten orientierten Milchgeld zu zahlen Ø Gebietsschutz?
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 5 § Wettbewerb auf der Ebene der Molkereien - Wettbewerbsrechtliche Beurteilung längerfristiger Lieferverträge Ø derzeitige Vertragssituation (Laufzeit und Kündigungsfristen bei genossenschaftlichen und privaten Molkereien) Ø bisherige Einschätzung von Seiten der Marktteilnehmer („große Ambivalenz“) Ø vorläufige wettbewerbsrechtliche Einschätzung (offen: Interessenlage der Milcherzeuger und Molkereien, Voraussetzungen für Eingriffsbefugnis, welches Missbrauchspotential von Seiten der Molkereien? )
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 6 § Wettbewerb auf der Ebene der Molkereien - Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der hohen Markttransparenz Ø Hohe Bandbreite des Datenaustauschs über Milchauszahlungspreise, Liefermengen und andere betriebsinterne Daten. Ø politische Initiativen zur Beibehaltung und weiteren Erhöhung der Markttransparenz (z. B. AMI als Nachfolgeorganisation der ZMP, europäische Initiativen zur Offenlegung von Herstellerabgabepreisen der Molkereien und Endkundenpreise des LEH). Ø Grenzen der kartellrechtlichen Zulässigkeit von Marktinformationssystemen. Ø Auswirkungen der hohen Markttransparenz auf die Verhandlungsposition der Milcherzeuger, der Molkereien und des LEH.
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 7 Kooperationsmöglichkeiten der Erzeuger (Auszug): Freistellung von § 1 GWB nach § 28 GWB Ausnahmebereich Landwirtschaft § § wer: Erzeuger, die landwirtschaftliche Urprodukte herstellen nicht: Unternehmen, die landwirtschaftliche Urprodukte be- oder verarbeiten (z. B. Molkereien) was: Verträge und Beschlüsse, soweit sie sich unmittelbar auf die Erzeugung beziehen; z. B. Mengenbegrenzungen, vorzeitige Schlachtung, Verpflichtung, bestimmte Erzeugnisse anzubauen Grenzen: § keine Preisbindung (auch nicht von Preisbestandteilen, z. B. „Mindestpreis“, „Referenzpreis“, Zu- oder Abschläge § Verbot, Wettbewerb auf dem räumlichen Markt auszuschließen
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 8 Kooperationsmöglichkeiten der Erzeuger (2): § 11 Marktstrukturgesetz: § 1 GWB findet keine Anwendung § wer: anerkannte Erzeugergemeinschaft § wofür: soweit deren Beschlüsse Erzeugnisse betreffen, die satzungsmäßig den Gegenstand ihrer Tätigkeit bilden Grenze: § kein Ausschluss des Wettbewerbs (Achtung: Regionalmärkte!)
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 9 Kooperationsmöglichkeiten der Erzeuger (3): allgemeine Grenzen von § 28 GWB/§ 11 Marktstrukturgesetz § kein Ausschluss des Boykottverbots (§ 21 GWB) § kein Ausschluss der Missbrauchsaufsicht (§§ 19, 20 GWB) § keine marktstufenübergreifenden Vereinbarungen § keine Beschränkung des zwischenstaatlichen Handels, die nicht nach europäischem Recht zulässig ist (europäisches Wettbewerbsrecht ist auch im Bereich der Landwirtschaft grundsätzlich anwendbar)
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 10 § Wettbewerb auf der Ebene Molkereien/Handel - 100 Molkereien stehen im Wesentlichen 9 Unternehmen des LEH als Nachfrager gegenüber - LEH hat erhebliche strategische Vorteile bei Verhandlungen mit den Molkereien Ø Molkereien haben geringere Ausweichmöglichkeiten ( „outside options“) Ø Abnahmeverpflichtung der Molkereien für sämtliche angelieferte Rohmilch bedeutet einen Nachteil der Molkereien in Verhandlungen mit dem LEH Ø Markttransparenz nutzt dem LEH in seinen Verhandlungen Position der Molkerei ist jedoch differenziert zu betrachten, je nach: - individuellem Produktportfolio allgemeiner Marktlage
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 11 Kooperationsmöglichkeiten der Molkereien: § 1 GWB/Artikel 101 AEUV § grundsätzlich: keine besondere Freistellung nach § 28 GWB/ § 11 Marktstrukturgesetz § allgemeine Ausnahmen vom Kartellverbot Ø § 3 GWB Mittelstandskartell Ø § 2 GWB freigestellte Vereinbarungen (Verbesserung der Warenerzeugung oder-verteilung) § Grenzen: - Beschränkung muss unerlässlich zur Erreichung dieses Ziels sein - angemessene Beteiligung des Verbrauchers - keine Ausschaltung des Wettbewerbs für einen wesentlichen Teil der betroffenen Waren
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 12 Molkereien: Fusionskontrolle (§§ 35 ff GWB) § nur anwendbar, wenn die Aufgreifschwellen erreicht werden (alle Beteiligten: mehr als 500 Mio. €; einer von beiden: mehr als 25 Mio. € im Inland, ein weiterer: mindestens 5 Mio. € im Inland/ Anwendungsvorrang europäischen Rechts) § Grenze: Marktbeherrschung Ø zwei Marktstufen: Angebotsmarkt (Molkerei/Handel oder Industrie) Nachfragemarkt/Beschaffungsmarkt (Beschaffung von Rohmilch )
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 13 Molkereien: Missbrauchsaufsicht (§§ 19, 20, 21 GWB) § § 19 GWB: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (langfristige Lieferverträge? Erschwerung der Wechselmöglichkeiten von Lieferanten? Problem: Genossenschaftsrecht, Genossenschaftsstruktur) Normadressat: marktbeherrschendes Unternehmen § § 20 GWB: Verbot der Diskriminierung, Verbot der unbilligen Behinderung (u. a. Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis) Normadressat: marktbeherrschende Unternehmen und solche mit relativer Marktmacht § § 21 GWB: Boykottverbot, keine Druckausübung, z. B. um Vereinbarungen gemäß §§ 2, 3, oder 28 beizutreten (§§ 37 ff)
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 14 § Marktposition des LEH (1) Weitergabe erzielter Preiszugeständnisse an den Verbraucher: Ø für die stichprobenhaft untersuchten Produktgruppen: ja Ø kein wesentlicher Unterschied zwischen Markenartikeln und Handelsmarken Ø kein wesentlicher Unterschied zwischen Milchbasisprodukten und anderen Molkereiprodukten Ø gleiches Ergebnis der entsprechenden Untersuchungen anderer nationaler Wettbewerbsbehörden (u. a. Belgien und NL) Ø Europäische Kommission kommt zu abweichendem Ergebnis
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 15 § Marktposition des LEH (2) Verdacht von Preisabsprachen des LEH? Ø gleichzeitige Preisbewegungen bei Milchbasisprodukten mit identischen Ausgangs- und Endpreis sind als Hinweis auf mögl. Absprachen gesehen worden Ø Aldi mit einer Vorreiterrolle Ø Berichterstattung über Verhandlungsergebnisse mit Aldi frühzeitig in der Presse sowie hohe Markt- und Preistransparenz über öffentlich zugängliche Portale Ø LEH braucht nur minimalen zeitlichen Vorlauf zur Umsetzung von Preisveränderungen (öffentliche Kommunikation über Anzeigen teilweise verzögert, Veränderung der Ladenpreise sofort) Ø Produkte mit hoher Signalfunktion für den Verbraucher Ø bisher: keine substantiierten Hinweise, dass es sich nicht nur um ein kartellrechtlich nicht zu beanstandendes Parallelverhalten handelt
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 16 § Marktposition des LEH (3) Verkauf unter Einstandspreis? Ø häufige Beschwerden insbesondere bezüglich des angeblichen Verkaufs von Milchbasisprodukten unter Einstandspreis Ø bei den im Bereich der Molkereiprodukten durchgeführten Ermittlungen: bisher keine für ein Verfahren ausreichenden Anhaltspunkte Ø Beschwerden in keinem Fall von kleinen und mittleren Wettbewerbern; Norm schützt nur diese, nicht: Milcherzeuger oder Molkereien Ø neue Auslegungs- und Anwendungsprobleme durch das Urteil des OLG Düsseldorf im „Rossmann-Verfahren“ (insbes. : richtige Berechnung und Verteilung von Konditionen auf den Einkaufspreis)
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 17 § Zwischenfazit (1) Ø Ø Ø Eine Fortführung des Strukturwandels in der Milcherzeugung und –verarbeitung erscheint unausweichlich. Wichtig ist eine (kritische) Bestandsaufnahme des derzeitigen Vertragsverhältnisses von Milcherzeugern zu genossenschaftlichen und privaten Molkereien. Die kartellrechtliche Relevanz und die faktischen Auswirkungen langfristiger Lieferverträge und hoher Markttransparenz sind Themen im Anhörungsverfahren. Gleiches gilt für die derzeitige Ermittlung von Milchauszahlungspreisen über Vorgaben der Verhandlungspartner (von oben nach unten) oder Durchschnittspreise. Regional begrenzte Milcherzeugergemeinschaften sind ein kartellrechtskonformer Weg zur Verbesserung der Verhandlungsposition der Milcherzeuger.
Zwischenbericht Sektoruntersuchung Milch 18 § Zwischenfazit (2) Ø Stärkere Produktdifferenzierung und Realisierung von „Economies of Scale“ bei Milchbasisprodukten könnten Verhandlungsposition der Molkereien gegenüber dem LEH verbessern. Ø Beschlussabteilung wird die Prüfung möglicher Missbrauchspotentiale des LEH fortsetzen, wobei bislang im Rahmen der Sektoruntersuchung keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein kartellrechtswidriges Verhalten des LEH bei Molkereiprodukten identifiziert werden konnten. Ø Marktstufenübergreifende sowie überregionale Absprachen über Preise und Mengen stellen einen eklatanten Verstoß gegen nationales und europäisches Kartellrecht dar.
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