Mannheimer AG Holding SINFONIMA Versicherungsschutz rund um die

  • Slides: 26
Download presentation
© Mannheimer AG Holding ® SINFONIMA Versicherungsschutz rund um die Musik MA_523_0311

© Mannheimer AG Holding ® SINFONIMA Versicherungsschutz rund um die Musik MA_523_0311

2 © Mannheimer AG Holding Inhalt n SINFONIMA® - Zielgruppen und Produkte n SINFONIMA®

2 © Mannheimer AG Holding Inhalt n SINFONIMA® - Zielgruppen und Produkte n SINFONIMA® - für Berufs-, Hobbymusiker und Instrumentenbesitzer n SINFONIMA® - für Orchester, Ensembles, Musikschulen und Konservatorien n SINFONIMA® - für Instrumentenbauer und -händler n SINFONIMA® - Dienstleistungsangebot n SINFONIMA® - Schadenbeispiele

3 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA Zielgruppen Berufsmusiker (konzertierende Künstler, Musiklehrer, Musikstudenten) Hobbymusiker und

3 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA Zielgruppen Berufsmusiker (konzertierende Künstler, Musiklehrer, Musikstudenten) Hobbymusiker und Instrumentenbesitzer SINFONIMA Orchester & Ensembles Musikschulen und Konservatorien Instrumentenbauer & Instrumentenhändler

4 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA Zielgruppen und Produkte SINFONIMA Berufsmusiker (konzertierende Künstler, Musiklehrer,

4 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA Zielgruppen und Produkte SINFONIMA Berufsmusiker (konzertierende Künstler, Musiklehrer, Musikstudenten) § Musikinstrumentenversicherung § Spezial-Unfallversicherung § Berufs-Haftpflichtversicherung Hobbymusiker und Instrumentenbesitzer § Musikinstrumentenversicherung Orchester & Ensembles § Musikinstrumentenversicherung § Gruppen-Unfallversicherung § Haftpflichtversicherung Musikschulen und Konservatorien § Musikinstrumentenversicherung § Unfallversicherung (Konservatorien) § Haftpflichtversicherung § Unfallversicherung (Musikschulen) Instrumentenbauer & Instrumentenhändler § Geschäftsversicherung § Betriebs-Haftpflichtversicherung § Rechtsschutzversicherung § Unfallversicherung

5 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® für Berufsmusiker, n konzertierende Künstler n Musiklehrer n

5 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® für Berufsmusiker, n konzertierende Künstler n Musiklehrer n Musikstudenten Hobbymusiker und Besitzer von Musikinstrumenten

6 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Musikinstrumentenversicherung Trotz aller Vorsicht sind Instrumente vielen Gefahren

6 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Musikinstrumentenversicherung Trotz aller Vorsicht sind Instrumente vielen Gefahren ausgesetzt. Gerade Berufsmusiker sind hier vielfach leidgeprüft. Auf Konzertreisen, im Übungsraum oder beim Transport kommen Musikinstrumente abhanden, werden beschädigt oder völlig zerstört. Die Musikinstrumentenversicherung der Mannheimer deckt nahezu alle Gefahren: versicherte Gefahren Allgefahrendeckung, insbesondere: § § Transport, Transportmittelunfall Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung Brand, Blitzschlag, Explosion Wasser und elementare Ereignisse versicherte Sachen Alle Musikinstrumente und Zubehör Nach Vereinbarung: § Harfen § elektronisches Zubehör § Noten

7 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Musikinstrumentenversicherung n Vertragsdauer: Unsere Musikinstrumentenversicherung bieten wir ausschließlich

7 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Musikinstrumentenversicherung n Vertragsdauer: Unsere Musikinstrumentenversicherung bieten wir ausschließlich als Jahresvertrag an. n Versicherungssumme: Als Versicherungssumme wird der Zeitwert des Instrumentes am Tag der Antragstellung herangezogen. In Ausnahmen ist auch der Neuwert versicherbar. Bei Meisterinstrumenten ist, ein Echtheitsbeweis per Zertifikat und eine Wertbestätigung über den „gemeinen Wert“ (= Verkaufswert) des Instrumentes zu erbringen. n Vorsorgeversicherungssumme: Gerade bei Streichinstrumenten kommt es in vielen Fällen zu Wertsteigerungen im Laufe der Jahre. Hierfür empfiehlt es sich eine Vorsorgeversicherungssumme abzuschließen (maximal 10 -15% der Versicherungssumme). n SINFONIMA® Neugeschäft schnell und einfach: Vorschlagserstellung über MAVIS per ADÜ!

8 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Spezial-Unfallversicherung Nur unfallversichert zu sein reicht oft nicht

8 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Spezial-Unfallversicherung Nur unfallversichert zu sein reicht oft nicht aus! Die Unfallversicherung in unserem SINFONIMA®-Programm bietet Berufsmusikern die Möglichkeit, anstelle der sonst üblichen Gliedertaxe eine erhöhte Gliedertaxe (= Entschädigung für die Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen) zu wählen. Unsere Leistungen sind zudem exakt darauf abgestimmt, gespielt wird: n Gruppe 1: welches Streicher. Instrument und Gitarristen n Gruppe 2: Pianisten, Organisten, Harfenisten, Schlagzeuger und Paukisten n Gruppe 3: Flötisten, Holz- und Blechbläser n Gruppe 4: Sänger

9 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Berufs-Haftpflichtversicherung Ein Missgeschick kann ein Vermögen kosten! Kollegen,

9 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Berufs-Haftpflichtversicherung Ein Missgeschick kann ein Vermögen kosten! Kollegen, Musikschüler, oder fremde Personen, denen Sie aus Unachtsamkeit Schaden zufügen, können Schadenersatz von Ihnen verlangen. Die Privat. Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden jedoch oft nicht ab. Für Berufsmusiker, konzertierende Künstler und Musiklehrer haben wir eine spezielle Berufs-Haftpflichtversicherung im SINFONIMA®-Programm. Die Highlights: n Versicherungsschutz sowohl im Privatbereich als auch bei der Berufsausübung n für Studenten, Angestellte, Beamte und Freiberufler n Europadeckung: Versicherungsschutz auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Weltdeckung ohne USA / Kanada ist ebenfalls möglich.

10 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Berufs-Haftpflichtversicherung Tipps zur Haftpflichtversicherung: n Musikstudenten! Für unverheiratete

10 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Berufs-Haftpflichtversicherung Tipps zur Haftpflichtversicherung: n Musikstudenten! Für unverheiratete minder- bzw. volljährige Studenten besteht möglicherweise noch Versicherungsschutz über die Privat. Haftpflichtversicherung der Eltern! n Musiklehrer, die an öffentlichen Schulen oder freiberuflich tätig sind, können sich selbst versichern. n Freiberufler! Zusätzlich versicherbar sind: - Auf- und Abbau von Bühnen - Auslandsschäden - Durchführung von Veranstaltungen

11 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Rechtsschutzversicherung Recht haben heißt nicht unbedingt Recht bekommen!

11 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Rechtsschutzversicherung Recht haben heißt nicht unbedingt Recht bekommen! Damit Sie nicht allein auf sich gestellt sind, wenn Sie Schadenersatzansprüche durchsetzen müssen, beinhaltet unser SINFONIMA®-Programm selbstverständlich auch eine Rechtsschutzversicherung. Mit den Leistungen unseres Partners NRV (Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG) im Rücken, haben Sie einen langen Atem und können Ihr Recht einfordern.

12 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® für n Orchester und Ensembles n Musikschulen und

12 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® für n Orchester und Ensembles n Musikschulen und Konservatorien

13 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Versicherungsschutz rund um die Musik Nicht nur der

13 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Versicherungsschutz rund um die Musik Nicht nur der Soloauftritt eines Künstlers will gut abgesichert sein sondern auch Konzerte und sonstige Veranstaltungen rund um die Musik. SINFONIMA® berücksichtigt den individuellen Bedarf von Orchestern, Ensembles, Musikschulen und Konservatorien: n SINFONIMA®-Musikinstrumentenversicherung n SINFONIMA®-Orchester-Haftpflichtversicherung n SINFONIMA®-Orchester-Gruppen-Unfallversicherung

14 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®-Musikinstrumentenversicherung. . . 24 h-Deckung für Instrumente und Equipment!

14 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®-Musikinstrumentenversicherung. . . 24 h-Deckung für Instrumente und Equipment! Sie deckt alle Gefahren, die im Rahmen des dienstlichen Musizierens auftreten können, bspw. beim Üben und Proben für den Auftritt, auf dem Weg dorthin, während einer Aufführung oder bei der Aufbewahrung der Instrumente. Auch für private Engagements! Alternativ bieten wir die Trennung in dienstliches und privates Risiko an. versicherte Gefahren Allgefahrendeckung, insbesondere: § § Transport, Transportmittelunfall Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung Brand, Blitzschlag, Explosion Wasser und elementare Ereignisse versicherte Sachen Alle Musikinstrumente und Zubehör!

15 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Musikinstrumentenversicherung n Vertragsdauer: Unsere Musikinstrumentenversicherung bieten wir ausschließlich

15 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Musikinstrumentenversicherung n Vertragsdauer: Unsere Musikinstrumentenversicherung bieten wir ausschließlich als Jahresvertrag an. n Versicherungssumme: Als Versicherungssumme wird der Zeitwert des Instrumentes am Tag der Antragstellung herangezogen. Bei Meisterinstrumenten ist, ein Echtheitsbeweis per Zertifikat und eine Wertbestätigung über den „gemeinen Wert“ (= Verkaufswert) des Instrumentes zu erbringen. In Ausnahmen ist auch der Neuwert versicherbar. n Vorsorgeversicherungssumme: Gerade bei Streichinstrumenten kommt es in vielen Fällen zu Wertsteigerungen im Laufe der Jahre. Hierfür empfiehlt es sich, eine Vorsorgeversicherungssumme abzuschließen (maximal 10 -15% der Versicherungssumme).

16 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Orchester-Haftpflicht-Versicherung Manche Auftritte können ein Nachspiel haben! Was

16 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Orchester-Haftpflicht-Versicherung Manche Auftritte können ein Nachspiel haben! Was tun, wenn z. B. ein Konzertbesucher über schlecht verlegte Kabel stolpert und sich dabei schwer verletzt. Oder wenn durch die defekte Lichtanlage ein Brand verursacht wird? Die Orchester-Haftpflicht-Versicherung schützt im Rahmen der gesetzlichen Haftung vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen und bietet Schutz bei: n Schäden, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen n Schäden durch mangelhafte Anlagen n Schäden, die durch Orchester-/Bandmitglieder verursacht werden Zusätzlich versicherbar sind der Auf und Abbau von Bühnen, Auslandsschäden und die Durchführung von Veranstaltungen. Der Veranstalter-Haftpflicht-Schutz bietet zudem Versicherungsschutz für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen.

17 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Gruppenversicherung Besonderen Schutz für z. B. Orchestermusiker bietet

17 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Gruppenversicherung Besonderen Schutz für z. B. Orchestermusiker bietet die SINFONIMA®Gruppenversicherung. Mit der Gruppenpolice bekommen Orchester oder Ensembles individuellen Versicherungsschutz zu einem besonders fairen Preis: n SINFONIMA®- Unfallversicherung: Erhöhte, individuelle Gliedertaxe in der Unfallversicherung n Krankenversicherung: Speziellen Schutz im Krankheitsfall n Versicherungskonzepte für Auslandsreisen Musikergruppen (siehe Folie 8).

18 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® für Instrumentenbauer und Instrumentenhändler

18 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® für Instrumentenbauer und Instrumentenhändler

19 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Rund um den Geschäftsbetrieb Sicherheit für Ihre Investitionen

19 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Rund um den Geschäftsbetrieb Sicherheit für Ihre Investitionen Mit SINFONIMA® - für Instrumentenbauer können Sie Ihre Musikinstrumente und Ihre gesamte Betriebseinrichtung umfassend versichern: n Musikinstrumente - Allrisk-Versicherung n Betriebseinrichtung, Materialien und unvollendet bearbeitete Instrumente zu benannten Gefahren (z. B. Feuer und Einbruchdiebstahl) Eine weitere Spezialität: Unsere SINFONIMA®-Versicherung für Verleihvorgänge komplettiert diesen Versicherungsschutz sinnvoll. Sie schützt speziell die Instrumente, die Sie Ihren Kunden leihweise, beispielsweise zum Ausprobieren, zur Verfügung stellen - und das gegen nahezu alle Gefahren.

20 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Rund um den Geschäftsbetrieb Schutz vor Schadenersatzforderungen Sicherheit

20 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Rund um den Geschäftsbetrieb Schutz vor Schadenersatzforderungen Sicherheit vor unvorhersehbaren Schadenersatzforderungen bietet Ihnen unsere Betriebs. Haftpflichtversicherung mit vielen risikospezifischen und beitragsfreien Einschlüssen. Sie wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. So zahlen Sie keinen Beitrag für Risiken, die nicht vorhanden sind. Und wenn Sie selbst einmal der Geschädigte sind: Bei Rechtsstreitigkeiten sollen Sie nicht alleine stehen. Mit der speziellen Rechtsschutzversicherung unseres Partners, der „Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG“ sorgen Sie optimal vor.

21 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Rund um den Geschäftsbetrieb Sicherheit für Sie und

21 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Rund um den Geschäftsbetrieb Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter Unsere SINFONIMA® -Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen eines Unfalles, und dies weltweit und rund um die Uhr. Zusätzlich zu SINFONIMA® bieten wir auch maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Ihre Altersversorgung (Lebens- und Rentenversicherung), für den Fall der Berufsunfähigkeit und ein optimaler Schutz für den Krankheitsfall.

22 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® Serviceangebot

22 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® Serviceangebot

23 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Serviceangebot Wir helfen unsere Kunden gern bei Fragen

23 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA®- Serviceangebot Wir helfen unsere Kunden gern bei Fragen zu: § individueller Sicherheitsberatung (z. B. die Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen zu besonders günstigen Konditionen) § Unterstützung bei der Suche von anerkannten Reparaturbetrieben und Instrumentenbaumeistern § Tipps zum Transport von Instrumenten § Einstellung von wertvollen abhanden gekommenen Instrumenten in das Artloss Register

24 © Mannheimer AG Holding Schadenbeispiele

24 © Mannheimer AG Holding Schadenbeispiele

25 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® Schadenbeispiele beschädigte ¼ Geige, Schaden ca. EUR 450,

25 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® Schadenbeispiele beschädigte ¼ Geige, Schaden ca. EUR 450, - zerbrochenes Cello, Schaden ca. EUR 5. 000, - überrollte, sehr seltene Schalmei, Schaden ca. EUR 1. 400, -

26 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® Schadenbeispiele n Die Solistin stolpert über die letzte

26 © Mannheimer AG Holding SINFONIMA® Schadenbeispiele n Die Solistin stolpert über die letzte Treppenstufe des Bühnen-aufgangs und zerbricht dabei ausversehen ihre wertvolle Violine. Das Instrument kann nicht mehr repariert werden! n Auf dem Weg zum Konzert geht der Instrumentenkoffer auf und die Trompete fällt heraus. Durch den Bodenaufprall sind die Schalltrichter total verbeult und einzelne Ventile abgebrochen! n Aus lauter Nervosität vor dem Auftritt, greift der Cellist ausversehen daneben und das Instrument fällt ihm aus der Hand auf die Stuhlkante. Korpus und Griffbrett sind schwer beschädigt!