Lrmschutz beim Betrieb stationrer haustechnischer Gerte in Wohngebieten
Lärmschutz beim Betrieb stationärer haustechnischer Geräte in Wohngebieten Quelle: BMU (Lüftungs-, Kühl- und Klimageräte, Wärmepumpen, Mini-Blockheizkraftwerke) 01. 03. 2021 Folie 1
ÜBERSICHT VORTRAG - Rechtliche Einordnung Beurteilung der Immissionen Praxishilfe LAI-Leitfaden Praxishilfen Online-Assistent / Schallrechner 01. 03. 2021 Folie 2
Rechtliche Einordnung 01. 03. 2021 Folie 3
HAUSTECHNISCHE GERÄTE RECHTLICHE EINORDNUNG Immissionsschutzrecht: Anlagen nach § 22 BIm. Sch. G …dürfen nur so errichtet und betrieben werden, dass • schädliche Umwelteinwirkungen u. a. durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und • nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. die Beurteilung erfolgt nach TA Lärm 01. 03. 2021 Folie 4
HAUSTECHNISCHE GERÄTE RECHTLICHE EINORDNUNG Immissionsschutzrecht: Anlagen nach § 22 BIm. Sch. G …nach § 24 BIm. Sch. G kann die zuständige Behörde im Einzelfall die zur Durchführung des § 22 BIm. Sch. G erforderlichen Anordnungen treffen …nach § 25 Abs. 2 BIm. Sch. G soll die zuständige Behörde den Betrieb untersagen, wenn die hervorgerufenen schädlichen Umwelteinwirkungen das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerte gefährden. 01. 03. 2021 Folie 5
HAUSTECHNISCHE GERÄTE RECHTLICHE EINORDNUNG Bauordnungsrecht: Landesbauordnung Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen […] müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass durch […] physikalische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen (§ 14) Geräusche, Erschütterungen und Schwingungen, die von ortsfesten Anlagen und Einrichtungen in baulichen Anlagen oder auf Grundstücken ausgehen, sind so zu dämmen, dass Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen (§ 16) falls bauliche Anlage: Abstandsflächen nach LBau. O relevant Wärmepumpen sind grds. (Bau-)genehmigungsfrei (§ 62) 01. 03. 2021 Folie 6
HAUSTECHNISCHE GERÄTE RECHTLICHE EINORDNUNG Wer ist nun zuständig bei Beschwerden? Baubehörde oder Immissionsschutzbehörde? betreffend Abstandsflächen, Anforderungen Bauplanungsrecht: Baubehörde Immissionsschutz bei baugenehmigungsfreien Vorhaben: parallele Zuständigkeit. Bei Neubauvorhaben mit haustechnischen Geräten oder bei Geräten, die wegen Ihrer Größe bauliche Anlagen sind: eher Bearbeitung durch Bauaufsicht (Praxis ? ) übrige Fälle: eher Bearbeitung durch Immissionsschutzbehörde (Praxis ? ) 01. 03. 2021 Folie 7
Beurteilung der Immissionen Quelle: BMU 01. 03. 2021 Folie 8
HAUSTECHNISCHE GERÄTE BEURTEILUNG DER IMMISSIONEN grds. sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten tags nachts Industriegebiete 70 d. B(A) Gewerbegebiete 65 d. B(A) 50 d. B(A) Urbane Gebiete 63 d. B(A) 45 d. B(A) Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 60 d. B(A) 45 d. B(A) Allgemeine Wohngebiete 55 d. B(A) 40 d. B(A) Reine Wohngebiete 50 d. B(A) 35 d. B(A) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 d. B(A) 35 d. B(A) tags: Beurteilungszeit 16 Stunden, nachts: lauteste Stunde Geräuschspitzen dürfen die IRW max. 30 d. B(A) (tags) und 20 d. B(A) (nachts) überschreiten; bei Geräuschübertragung in Gebäuden: Innenraumwerte 01. 03. 2021 Folie 9
HAUSTECHNISCHE GERÄTE BEURTEILUNG Beurteilung nach TA Lärm: Ruhezeitenzuschlag ggf. Zuschlag für Tonhaltigkeit von 3 oder 6 d. B(A) tieffrequente Geräuschanteile: TA Lärm: Ziffer 7. 3 i. V. m. Anhang 1. 5 Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält DIN 45680, Ausgabe März 1997, und das zugehörige Beiblatt 1. Danach sind schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden. 01. 03. 2021 Folie 10
HAUSTECHNISCHE GERÄTE RECHTLICHE EINORDNUNG Anlagen nach § 22 BIm. Sch. G… …dürfen nur so errichtet und betrieben werden, dass • schädliche Umwelteinwirkungen u. a. durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und • nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen kann im Einzelfall eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zulässig sein. 01. 03. 2021 Folie 11
HAUSTECHNISCHE GERÄTE BEURTEILUNG Ist bei haustechnischen Geräten im Einzelfall eine Überschreitung der IRW der TA Lärm zulässig? - Optimierung der Aufstellung, (zeitliche) Betriebsbeschränkungen (reduzierter Betrieb) Geräteauswahl (möglichst leises Gerät) bauliche Lärmminderungsmaßnahmen sind Maßnahmen des Stands der Technik, mit denen schädliche Umwelteinwirkungen vermeidbar sind. Überschreitung der IRW der TA Lärm sind in der Regel nicht zulässig 01. 03. 2021 Folie 12
HAUSTECHNISCHE GERÄTE BEURTEILUNG Probleme der Beurteilung von haustechnischen Geräten in Wohngebieten nach TA Lärm: - Dauerbetrieb, Nachtbetrieb, abrupte Einschaltvorgänge führt innerhalb eines Wohngebiets auch bei Einhaltung der IRW unter Umständen zu Störungen - Kein Schutz des Außenwohnbereichs - einzelne Anlagen können Richtwert vollständig ausschöpfen - Anlagen von Außen sind ggf. mit zu berücksichtigen (z. B. WEA)! - Beurteilung tieffrequenter Geräuschanteile im Einzelfall nicht zufriedenstellend - kein Zulassungs- /Genehmigungsverfahren (keine präventive Prüfung) - (nachträgliche) Betriebsbeschränkungen u. U. nicht durchsetzbar 01. 03. 2021 Folie 13
Praxishilfe LAI-Leitfaden 01. 03. 2021 Folie 14
PRAXISHILFE LAI-LEITFADEN Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärmepumpen, Mini-Blockheizkraftwerke) Praxishilfe für Immissionsschutzbehörden, Planungs- und Baubehörden sowie Betreiber zur Standortwahl und Aufstellung stationärer Geräte in Wohngebieten keine verbindliche Grundlage für Verwaltungshandeln bei Konflikten keine Lärmbeurteilung abweichend von der TA Lärm 01. 03. 2021 Folie 15
PRAXISHILFE LAI-LEITFADEN Inhalt beschreibt Rechtslage Praxisanleitung zur Ermittlung zulässiger Schallleistungspegel von Anlagen oder erforderlicher Abstände allg. technische Hinweise zur Auswahl und Aufstellung von Geräten 01. 03. 2021 Folie 16
PRAXISHILFE LAI-LEITFADEN vereinfachten Immissionsbetrachtung zur Aufstellung eines Geräts Ermittlung Gebietsausweisung * Bestimmung Emissionspegel der Anlage Ermittlung des erforderlichen Abstands WR, WA, MI, ? 01. 03. 2021 Folie 17
PRAXISHILFE LAI-LEITFADEN I. Ablauf einer vereinfachten Immissionsbetrachtung zur Aufstellung eines Geräts Emissionspegel * Schallleistungspegel der Anlage Herstellerangabe Ggf. Zuschlag für Reflexionen Ggf. Zuschlag / Abzug für Tonalität nach Szenarien im Leitfaden nach Leitfaden 01. 03. 2021 Folie 18
PRAXISHILFE LAI-LEITFADEN Emissionspegel * Schallleistungspegel der Anlage Ggf. Zuschlag für Reflexionen Ggf. Zuschlag / Abzug für Tonalität Aufstellungsszenarien für Reflexionszuschlag 01. 03. 2021 Folie 19
LAI-LEITFADENANWENDUNGSBEISPIELE Emissionspegel * Schallleistungspegel der Anlage Ggf. Zuschlag für Reflexionen Ggf. Zuschlag / Abzug für Tonalität Zuschläge Tonalität 01. 03. 2021 Folie 20
PRAXISHILFE LAI-LEITFADEN Bestimmung des erforderlichen Abstands zu beachten: Abstände führen zur Unterschreitung der IRW der TA Lärm um 6 d. B zur pauschalen Berücksichtigung weiterer Anlagen 01. 03. 2021 Folie 21
PRAXISHILFE LAI-LEITFADEN Inhalt Anhang - Anordnung von Geräten auf dem Grundstück / am Haus (Abstand, Ausrichtung) - Auswahl und Betrieb des Gerätes - Schallabsorbierende Oberflächen - Abschirmung / Einhausung / Kapselung - Schalldämpfer und Luftkanalgestaltung - Entkoppelung / elastische Lagerung 01. 03. 2021 Folie 22
PRAXISHILFE LAI-LEITFADEN www. LAI-Immissionsschutz. de (Veröffentlichungen) 01. 03. 2021 Folie 23
LAI-Leitfaden Online-Assistent 01. 03. 2021 Folie 24
LAI-LEITFADEN ONLINE-ASSISTENT Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt http: //lwpapp. webyte. de/#/einfuehrung 01. 03. 2021 Folie 25
SCHALLRECHNER BUNDESVERBAND WÄRMEPUMPEN https: //www. waermepumpe. de/normentechnik/schallrechner/ 01. 03. 2021 Folie 26
- Slides: 26