Lohnsteuer runter mehr Netto vom Brutto 130 11
„Lohnsteuer runter – mehr Netto vom Brutto“ 1/30. 11. 2020 Crash-Kurs für Multiplikator. Innen Mag. Georg Kovarik Volkswirtschaftl. Referat, ÖGB Volkswirtschaftliches Referat
Lohnsteuer runter mehr Netto vom Brutto ● Immer mehr Arbeitnehmer. Innen kommen mit ihrem Geld nicht mehr aus. Weil Ihnen die steigende Steuerprogression ihre Lohnerhöhung wegfrisst. 2/30. 11. 2020 ● Der ÖGB verlangt daher eine Steuersenkung, die mehr als nur eine kosmetische Korrektur ist. Eine Steuerreform ist die beste Offensivmaßnahme, um die Kaufkraft zu stärken, Arbeitsplätze und damit auch Pensionen zu sichern, das Budget zu stabilisieren und dadurch für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Die Gewerkschaften verlangen daher: ● Lohnsteuer runter, damit die jährlichen Lohnerhöhungen bei den Arbeitnehmer. Innen auch ankommen. Volkswirtschaftliches Referat
Am Weg zum Lohnsteuerstaat? 35, 000 30, 000 25, 000 Umsatzsteuer Lohnsteuer 20, 000 Veranlagte Einkommensteuer Körperschaftsteuer Kapitalertragsteuer 15, 000 Stabilitätsabgabe Kapitalverkehrssteuer (inkl. FTT) Grunderwerbsteuer 10, 000 3/30. 11. 2020 5, 000 0 2011 2012 2013* 2014* 2015* 2016* Volkswirtschaftliches Referat 2017* 2018*
Anteile der Abgabenkategorien 4/30. 11. 2020 (in Prozent des Gesamtabgabenaufkommens) Quelle: AK Wien Volkswirtschaftliches Referat
Steuerprogression • • • Im Gegensatz dazu: Kopfsteuer: hier zahlt jeder Bürger den gleichen Betrag an Steuern und zwar unabhängig vom Einkommen. Der Steuersatz ist hier im Verhältnis zum Einkommen abfallend, da höhere Einkommen anteilig niedriger besteuert werden. Flat-tax: also ein konstanter Steuersatz – wirkt zugunsten Besserverdienender. 5/30. 11. 2020 • Darunter versteht man das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Das heißt, jemand mit einem höheren Einkommen zahlt einen höheren Steuersatz. Um eine Belastungsgleichheit zwischen wenig und besser Verdienenden herzustellen ist ein progressiver Steuersatz nötig. Häufig wird der höhere Steuersatz für mehr Verdienende durch die sogenannte Opfertheorie gerechtfertigt. Volkswirtschaftliches Referat
Kurze Geschichte der Steuerprogression • Ein progressiver Steuersatz im Vereinigten Königreich wurde erstmals von William Pitt dem Jüngeren im Jahre 1798 eingeführt. Die progressive Steuer wurde eingeführt um Napoleon zu schlagen. Bald nach der Schlacht von Waterloo wurde sie wieder abgeschafft. • Im preußischen Kommunalabgabengesetz 1893, in vielen Ländern Europas, wurden danach ebenfalls progressive Tarife eingeführt. 6/30. 11. 2020 • 1913 in den USA Volkswirtschaftliches Referat
Kalte Progression Ist jene Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn bei einem progressiven Steuertarif dessen Eckwerte nicht mit der Inflation angepasst werden. Einkommenserhöhungen in Höhe der Inflationsrate führen in diesem Fall zu einer Erhöhung der Steuerlast bzw. des durchschnittlichen Steuersatzes, obwohl das Realeinkommen und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. In nicht gestiegen ist. Insbesondere tritt das Problem durch das Hineinwachsen in eine höhere Steuerstufe auf. Volkswirtschaftliches Referat
Kalte Progression Lösungsmöglichkeiten 8/30. 11. 2020 • Man müsste nur ins Einkommensteuergesetz eine Indexierung der Tarife hineinschreiben. • Mit einer Indexierung für die Lohnsteuer würde man erreichen, dass die Grenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz einsetzt, automatisch um die Inflationsrate angepasst wird. • Ausländische Beispiele: • In der Schweiz gibt es rechtliche Bindungen des Gesetzgebers zum periodischen Ausgleich der kalten Progression, ebenso in Frankreich und Kanada. Volkswirtschaftliches Referat
Lohnsteuertarif ab 2009 0 bis 11. 000 Grenzsteuersätze seit 2009 0% 11. 000 bis 25. 000 36, 5 % 25. 000 bis 60. 000 43, 2 % 50 % 9/30. 11. 2020 ab 60. 000 Volkswirtschaftliches Referat
Kalte Progression schmälert Lohnerhöhungen Angaben in Euro/Monat tatsächlich ohne kalte Progression = Nettoverlust Nettolohnerhöhung Bruttolohn 2009 1. 500 2. 000 bis 2014 ▼ bis 2018 ▼ = 37 115 152 = 36 154 190 3. 000 5. 000 6. 000 = 51 206 = 88 393 481 281 = 51 332 368 = 50 418 = 85 398 483 Annahme: jährliche Bruttolohnerhöhung von 2, 8 %, Inflation 2009 -2014: 10, 1 %; 2009 -2018: 17, 6 % (kumuliert) Quellen: APA, ÖGB = 64 293 357 257 4. 000 = 64 220 284 549 = 88 637 677 = 123 800 = 149 767 916
11/30. 11. 2020 Steuer: Definitionen • Durchschnittsteuersatz: Anteil der Steuer am Bruttoeinkommen - bei progressiven Steuern steigt der Durchschnittsteuersatz - bei proportionalen Steuern bleibt er gleich • Grenzsteuersatz: Anteil der Steuern an einer Einkommenserhöhung • Absetzbetrag reduziert Steuerschuld für alle um denselben absoluten Betrag • Freibetrag reduziert Steuerbemessungsgrundlage - Effektive Entlastung steigt mit Einkommen • Freigrenze: ist der Betrag, bis zu dem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt, bei dessen Überschreiten dann jedoch die volle Bemessungsgrundlage besteuert wird. (in der SV: Geringfügigkeitsgrenze) Volkswirtschaftliches Referat
Absetzbeträge 2013 Arbeitnehmer-Absetzbetrag 54 €/Jahr Verkehrs-Absetzbetrag 291 €/Jahr Alleinverdiener-Absetzbetrag 494 €/Jahr Alleinerzieher-Absetzbetrag 494 €/Jahr Unterhaltsabsetzbetrag 29, 20 € bis 58, 40 €/ Monat und Kinderabsetzbetrag 58, 40 €/Monat und Kind Mehrkindzuschlag 220 €/Jahr ab 3. Kind Für Alleinverdiener/ Alleinerzieher stehen daher jährlich folgende Absetzbeträge zu: mit 1 Kind 494 € 2 Kinder 669 € 3 Kinder 889 € für jedes weitere Kind Volkswirtschaftliches Referat + 220 €
Steuerstrukturreform – warum? Hohe Grenzsteuerbelastung des Faktors Arbeit 13/30. 11. 2020 • Neigung zu Schattenwirtschaft • Politische Akzeptanz eines Abgabensystems wird beeinflusst • Gewerkschaftspolitisch hat so ein System starke negative Auswirkungen • Hart errungene Bruttolohnerhöhung kommt Mitgliedern mit kleineren und mittleren Bezügen nur unzureichend zugute Volkswirtschaftliches Referat
Steuerstrukturreform – warum? Reformmöglichkeiten Vermögensteuer Wertschöpfungsabgabe Finanztransaktionssteuer Gewinnbesteuerung im Allgemeinen - Indexierung des Steuertarifs 14/30. 11. 2020 (Nachhaltigkeit von Lohnsteuersenkung) damit kollektivvertragliche Lohnerhöhungen auch spürbare Nettolohnerhöhungen bringen Volkswirtschaftliches Referat
Steuerdebatte: So wenig bleibt uns vom Bruttolohn (in Euro) BRUTTO minus Sozialversicherung minus Lohnsteuer NETTO 1. 000 150, 70 0, 00 849, 30 1. 500 256, 05 84, 87 1. 159, 08 2. 000 361, 40 228, 92 1. 409, 68 2. 500 451, 75 378, 44 1. 669, 81 3. 000 542, 10 552, 04 1. 905, 86 3. 500 632, 45 729, 06 2. 138, 49 4. 000 722, 80 906, 09 2. 371, 11 4. 500 813, 15 1. 083, 12 2. 603, 73 5. 000 818, 57 1. 296, 85 2. 884, 58
Wer zahlt Steuern? Steuereinnahmen 2014 - Voranschlag 16/30. 11. 2020 In Mrd. € Lohnsteuer 26, 0 - Arbeitnehmer, Pensionisten Einkommensteuer 3, 5 - Selbstständige (Gewerbetr. ) Körperschaftsteuer 6, 2 - Aktiengesellschaften, Gesmb. H Kapitalertragsteuer 2, 7 - Sparer, Dividenden aus Aktien Umsatzsteuer 25, 6 Verbrauchsteuern 6, 2 -Tabak, Alkohol, Mineralöl Verkehrssteuern 6, 2 - z. B. Maut, Vignette Sonstige 2, 9 79, 3 - Konsumenten Volkswirtschaftliches Referat
Abgaben in Prozent – Unselbstständigenhaushalte Hohe Abgaben belasten auch bei kleinen und mittleren Einkommen Indirekte Steuern 1. Dezil: 23, 1% 10. Dezil: 7, 8% Sozialversicherungsbeiträge 1. Dezil: 16, 6% 10. Dezil: 11, 8% 17/30. 11. 2020 Lohnsteuer 1. Dezil: 3, 7% 10. Dezil: 20, 7% 1. 345 2. 084 2. 562 3. 033 3. 495 3. 970 4. 505 Quelle: WIFO, Guger, AK-OÖ Volkswirtschaftliches Referat 5. 247 6. 388 10. 109
Steuerliche Nullfälle in Österreich 18/30. 11. 2020 in Prozent der Veranlagungsfälle Land- und Forstwirtschaft 66 % Selbstständige 30 % Gewerbetreibende 50 % Lohnsteuerpflichtige 18 % Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und/oder sonstigen Einkünften 46 % Einkommensteuer gesamt 31 % Unternehmen/Körperschaftssteuer 39 % Quelle: AK Wien Volkswirtschaftliches Referat
Ohne Bezug zur Realwirtschaft Der Handel mit Wertpapieren hat viel schneller zugenommen als das Wachstum der Weltwirtschaft. Vor allem der Handel mit Derivaten ist explodiert. Derivate sind „Finanz-Produkte“ deren Wert von anderen Anlageformen (Aktien, Devisen, Anleihen oder anderen Derivaten) abgeleitet ist. Um so viel größer als das globale Bruttoinlandsprodukt war das weltweite Handelsvolumen von …. Börsenderivaten 36 -mal so groß 25 -mal so groß außerbörslich gehandelten Derivaten 19/30. 11. 2020 Devisen Aktien und Anleihen Quelle: Schulmeister 2014 8 -mal so groß knapp doppelt so groß
Finanztransaktionssteuer 20/30. 11. 2020 § Das langfristige Überschießen von Aktienkursen, Wechselkursen und Rohstoffpreisen (insbesondere von Rohöl) ist in hohem Maß Folge kurzfristiger Spekulationen. § Eine minimale Besteuerung von allen Arten von Finanztransaktionen, etwa im Ausmaß von 0, 01 %, würde nur kurzfristig-spekulative Transaktionen, insbesondere mit Derivaten, verteuern und so einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzmärkte leisten. Volkswirtschaftliches Referat
21/30. 11. 2020 Vermögenssteuern: Österreich ist Schlusslicht! Volkswirtschaftliches Referat
Veränderte Vermögensverhältnisse anhand des Anteils verschiedener Vermögensgruppen 37, 0 % des Vermögens 22/30. 11. 2020 Das reichste 1 % besitzt Die reichsten 2 – 5 % besitzen 20, 8 % des Vermögens Die reichsten 6 – 20 % besitzen 23, 5 % des Vermögens Die reichsten 21 – 50 % besitzen 16, 5 % des Vermögens Die ärmsten 50 % besitzen 2, 2 % des Vermögens
Verteilungsfunktion der österreichischen Privatvermögen ermöglicht Aussagen wie: „ …. . Millionäre befinden sich nur bei obersten fünf Prozent…. „ Vermögen Median 76. 445 € Schwellenwert untere 60% 139. 614 € Schwellenwert untere 40% 34. 731 € Schwellenwert untere 20% 6. 086 € 23/30. 11. 2020 1 Mio. € 500. 000 € Schwellenwert untere 80% 310. 837 €
24/30. 11. 2020 Österreichste Personen bzw. Familien mit Milliarden-Privatvermögen Name Unternehmen, Aktivitäten Piech & Porsche SE Kaufmann, Michael, Christian, Andreas Erben nach H. Kaufmann, Frantschach Flick, Familie Finanzvermögen aus Erbe nach F. K. Flick Pappas, Alexander & Catherina Mercedes Pappas, Verkauf der Alpine Bau Mateschitz, Dietrich Red Bull Gmb. H (49 %) Leitner, Wolfgang Andritz AG (ca. 26 %) Graf, Johann Novomatic AG (92 %) Stumpf, Georg Immobilien, Industriebet. Wlaschek, Karl Ex-Billa-Eigentümer Esterházy, Melinda Ländereien, Immobilien, Horten Heidi Vermögen aus Erbe nach H. Horten Mayr-Melnhof, Franz & Familie Mayr-Melnhof AG (Karton), Ländereien Swarovski, Familie Glas-, Kristall-, Optik Sohmen, Helmut BW Group (Reederei) Schlaff, Martin Finanzinvestor, RHI ca 30% Prinzhorn, Thomas Prinzhorn Holding Stronach, Frank Magna Turnauer, Stanislaus Constantia Industries Kahane, Emil Alexander & Familie Jungbunzlauer AG, Bank Gutmann Doppelmayer, Michael Seilbahnen Volkswirtschaftliches Referat
25/30. 11. 2020 Vermögensverteilung nach Berufen Quelle: AK Wien Volkswirtschaftliches Referat
Argumente zur Erbschaftssteuer Haben die „Großen“ nichts bezahlt? Im Jahr 2006 gab es 80. 000 Erbfälle. 97 % waren unter 73. 000 Euro 44 % des Aufkommens. (1 Mio. Schilling) 56 % des Aufkommens kamen von 3 % der Fälle, also ca. 2. 000 Personen. 26/30. 11. 2020 Allein von 5 Fällen wurden 22 % des gesamten Erbschaftssteueraufkommens erbracht (86 Mio. Euro). Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB-Erbschaftssteuermodell Die Eckpunkte dabei sind: 27/30. 11. 2020 ● bis zu 300. 000 Euro Steuerfreibetrag pro Erbe und Erbfall Steuerpflichtig soll jede Art des Vermögens gemäß dem Bewertungsgesetz (§ 18) sein, d. h. land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grund-, Betriebs- und sonstiges Vermögen (z. B. Wertpapiere, Antiquitäten, Sammlungen etc. ). Angesetzt werden soll beim Reinvermögen – also dem verbleibenden Vermögen nach Abzug der mit übernommenen Schulden. Volkswirtschaftliches Referat
Quelle: OECD ga l rtu an Sc d hw Ve D ei re e ut z in sc ig te h l s Kö and ni gr ei ch D än em ar Sp k an ie n Ja pa N ie n de rla nd Fr e an kr ei ch Be lg ie n Irl nd SA U n h lie en la ch rie G Po Ita ic er re st Ö Erzielte Steuereinnahmen mit der Erbschaftssteuer in % des BIP 0. 7 0. 6 0. 5 0. 4 0. 3 0. 2 1990 2012 0. 1 0
ÖGB-Erbschaftssteuermodell Zwei Steuerklassen In die Steuerklasse I fallen Verwandte 1. und 2. Grades, (geschiedene) Ehegatten, Lebensgefährt. Innen, Stiefkinder, Schwäger. Innen, Schwiegereltern, adoptierte Kinder. Der Rest fällt in die Steuerklasse II. Bis 300. 000, -- EUR soll es für Personen der Steuerklasse I einen Steuerfreibetrag geben, für Personen der Steuerklasse II jeweils 150. 000, -- EUR. Die Besteuerung von Betriebsvermögen soll nicht generell entfallen, weil sonst eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zwischen dem Gründer eines Unternehmens und einem Erben, der den aufgebauten Betrieb übernimmt, entsteht. 29/30. 11. 2020 Für Betriebsvermögen soll es einen zusätzlichen Freibetrag von 300. 000, -EUR geben. Wenn der Erbe des Unternehmens die Steuer sich nicht leisten kann, Stundungsmöglichkeit bzw. Ratenzahlung möglich, solange der Betrieb tatsächlich arbeitet. Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB-Erbschaftssteuermodell Steuerbefreit bleiben sollen • Hausrat, • Zuwendungen an Erwerbsgeminderte, damit sie einen angemessenen Unterhalt erfahren, • übliche Gelegenheitsgeschenke, • Zuwendungen in Katastrophenfällen zur Beseitigung der Schäden, wenn gemeinwirtschaftliche und wissenschaftliche Zwecke damit verbunden sind 30/30. 11. 2020 • Geschätztes Steueraufkommen: 500 Mio. € Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB-Erbschaftssteuermodell Erbschaftssteuer-Modell ÖGB/AK Erbschaftssteuer Kategorie 1 Freibetrag 300. 000, -- EUR 300. 000 bis 1 Mio. € 2% 2, 5 % 2 Mio. bis 3. Mio. € 3, 25 % 3 Mio. bis 4 Mio. € 4% 4 Mio. bis 5 Mio. € 5% 5 Mio. bis 6 Mio. € 6% 31/30. 11. 2020 1 Mio. bis 2 Mio. € Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB-Erbschaftssteuermodell Erbschaftssteuer-Modell ÖGB/AK Erbschaftssteuer Kategorie 1 Freibetrag 300. 000, -- EUR 6, 75 % 7 Mio. bis 8 Mio. € 7, 5 % 8 Mio. bis 9 Mio. € 8% 9 Mio. bis 10 Mio. € 9% Über 10 Mio. € 10 % 32/30. 11. 2020 6 Mio. bis 7 Mio. € Volkswirtschaftliches Referat
Fair teilen – jung und alt reich/arm 33/30. 11. 2020 Wir müssen den Reichtum verteilen und nicht die Armut Volkswirtschaftliches Referat
Wertschöpfungsabgabe Umstellung von lohnbezogenen Arbeitgeberabgaben auf die Wertschöpfung als Bemessungsgrundlage LOHN- und GEHALTSSUMME ABSCHREIBUNGEN GEWINNE FREMDKAPITALZINSEN MIETEN UND PACHTEN 34/30. 11. 2020 Prozentsatz zum Familienlastenausgleichsfonds kann von derzeit 4, 5 Prozent auf 2, 2 Prozent gesenkt werden. Vorteil: arbeitsintensive Betriebe werden gegenüber kapitalintensiven Betrieben begünstigt. Gerade jene Unternehmen tragen heute am meisten zur Finanzierung des Sozialsystems bei, die einen hohen Beschäftigungsgrad aufweisen. Jene Unternehmen, die Rationalisierungsinvestitionen vornehmen und Arbeitnehmer kündigen, entziehen sich heute der adäquaten Finanzierung des Sozialsystems. Volkswirtschaftliches Referat
Wertschöpfungsabgabe Entsteht die positive Beschäftigungswirkung nicht auch durch Lohnverzicht? 35/30. 11. 2020 Eine Lohnsenkung führt auch zu einer Senkung der Arbeitskosten, aber bei dieser Argumentation bleibt die Nachfrageseite unberücksichtigt. Die beschäftigungserhöhende Wirkung der relativ billiger gewordenen Arbeit würde nicht eintreten, da gleichzeitig die Lohnempfänger ihre Nachfrage vermindern würden. Volkswirtschaftliches Referat
36/30. 11. 2020 Volkswirtschaftliches Referat
Statt Vermögen- und Erbschaftssteuer erreicht! NEU: - Absetzbarkeit von Managerbezügen über 500. 000 € jährlich wird abgeschafft. - Gruppenbesteuerung (Auslandsverluste-Anrechnung) wird räumlich eingeschränkt. - Auch Nicht-EU-Bürger werden bei Sparbuchzinsen – KESt-pflichtig. - Einschränkung von Rückstellungen. - Einschränkungen des Profit Shiftings (Gewinnverlagerung) in Steueroasen. 37/30. 11. 2020 Bisher: - Bankenabgabe - Wertpapier-KESt - Immobilien - Spekulationssteuer - Stiftungsprivilegien reduziert - Solidarbeitrag für TOP-Verdiener - Begünstigung für Aktienprämien für Spitzenmanager gestrichen (Stock options) Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB-Konzept für eine allgemeine Vermögensteuer Das Steueraufkommen 2, 5 Mrd. Euro 38/30. 11. 2020 Steuerpflichtige: Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen und Privatstiftungen im Inland Steuergegenstand: Das Reinvermögen (Aktiven minus Passiven) einer Person. Die Aktiven sind solche im Sinne des Bewertungsgesetzes (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen und sonstiges Vermögen (dem Wesen nach Finanzvermögen und wertvolle Mobilien)). Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB-Konzept für eine allgemeine Vermögensteuer 39/30. 11. 2020 Bewertung des Vermögens: Finanzvermögen: Wertpapiere werden mit dem Börsenwert, Derivate mit dem Underlying, Spareinlagen und Bargeld mit dem Nominale, Beteiligungen ohne Börsenkurs nach dem Wiener Verfahren, Wertpapiere ohne Börsenkurs mit dem letzten Transaktionswert bewertet. Damit das Finanzvermögen auch erfasst werden kann, muss es unter Beibehaltung des Bankgeheimnisses eine Auskunftspflicht der Banken an das Finanzamt geben, wenn die Angaben eines Steuerpflichtigen nicht glaubwürdig sind. Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB-Konzept für eine allgemeine Vermögensteuer 40/30. 11. 2020 Grund Boden: Mit Fertigstellung der elektronischen Grundpreissammlung können ohne großen Aufwand diese Ergebnisse herangezogen werden. Der Wert der Grundstücke ergibt sich aus dem Durchschnitt der Grundstückspreise in einer bestimmten, wirtschaftlich vergleichbaren Zone. Das sollte auch für landwirtschaftliche Grundstücke gelten. Gebäude: Gebäude können nach dem Versicherungswert bewertet werden. Volkswirtschaftliches Referat
41/30. 11. 2020 ÖGB-Konzept für eine allgemeine Vermögensteuer Betriebsvermögen: Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert des Betriebes nach Bewertungsgesetz; eine Bewertung ist nur für Personengesellschaften notwendig, weil Kapitalgesellschaften nur über die Beteiligungen besteuert werden. Mobilien werden nach geschätzten Verkehrswerten bewertet, Autos z. B. nach Euro-Tax-Listen. Passiven werden nach den Regeln des Bewertungsgesetzes bewertet. Volkswirtschaftliches Referat
42/30. 11. 2020 ÖGB-Konzept für eine allgemeine Vermögensteuer Bemessungsgrundlage Steuersatz bis 700. 000 € 0% bis 2. 000 € 0, 5 % bis 3. 000 € 1, 0 % darüber 1, 5 % Volkswirtschaftliches Referat
Wer nicht Politik macht, 43/30. 11. 2020 mit dem wird Politik gemacht Volkswirtschaftliches Referat
44/30. 11. 2020 e l a n o i t a n n e Inter darität g e g f i l p o S Kam mut r A t a a t s l ia z o S g n u ig t f ä h t c i s e e k b l l g i o t V g h n c u e r d l e i g B r e r u e e u t e S t s t i n e k e g i h t c h i c e e r e R r g e n e u c e n t e a i s h g s C o n l o o i t k k a i l t Ö li u o k p n e Sp Loh Volkswirtschaftliches Referat
- Slides: 44