Lerneinheit 20 23 06 2009 berblick A Leistungsstrungen
Lerneinheit 20 – 23. 06. 2009 Überblick A. Leistungsstörungen § 29 Mietvertragsrecht im Überblick 10. Abschnitt Rückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen des Rücktritts 1
§ 29 Mietvertragsrecht im Überblick I. Allgemeines 1. Grundlagen V überlässt dem M für ein halbes Jahr gegen Entgelt: - Einen Pkw - Eine Wohnung 2
2. a) b) Pflichten des Vermieters (§ 535) Gebrauchsgewährung/-überlassung Instandhaltung > Schönheitsreparaturen (Verlagerung auf Mieter grds. möglich, aber zunehmend strengere AGB-Kontrolle durch BGH) c) Nebenpflichten - Sicherstellen von Versorgung - Lastentragung (§ 535 I 3) - Schutzpflichten 3
II. 1. 2. a) b) c) Ansprüche des Mieters bei Mängeln Mangelbegriff (Sach- oder Rechtsmangel) Rechte des Mieters (eigenständige Regelung) Erfüllungsanspruch (§ 535 I 2) Minderung (§ 536) Schadensersatz (§ 536 a I) Selbstvornahme und Aufwendungsersatz (§ 536 a II) Fristlose Kündigung (§ 543) 4
10. Abschnitt Rückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen des Rücktritts Beispiel 1: K kauft von V eine aus mehreren Komponenten zusammengesetzte Kopiereinrichtung und überweist umgehend den gesamten Kaufpreis. V liefert nur einen Teil der Anlage. Nach erfolgloser Nachfristsetzung tritt K vom Kaufvertrag zurück. 5
10. Abschnitt Rückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen des Rücktritts Beispiel 2: K kauft von V eine aus mehreren Komponenten zusammengesetzte Kopiereinrichtung und überweist umgehend den gesamten Kaufpreis. Die gelieferte Anlage funktioniert nicht richtig. Mehrere an sich mögliche Reparaturversuche des V schlagen fehl. Daraufhin tritt K vom Kaufvertrag zurück. 6
10. Abschnitt Rückabwicklung von Verträgen § 30 Rechtsfolgen des Rücktritts I. Verweisung auf Rücktrittsrecht (z. B §§ 323, 326 V, 437, 634; ferner §§ 281 V, 326 IV, 439 IV, 635 IV) II. 1. 2. Umwandlung zum Rückgewährschuldverhältnis Empfangene Leistungen werden zurückgewährt, § 346 I Rückgewährschuldverhältnis stellt Rechtsgrund i. S des § 812 I 2 Alt. 1 dar 7
3. a) Wertersatz (dazu § 346 II 2) statt Rückgewähr, § 346 II 1 Nr. 1: Natur des Erlangten bedingt Unmöglichkeit der Herausgabe (z. B Dienstleistungen) Nr. 2: Handlungen des zur Rückgabe Verpflichteten (z. B K hat eine Teil der Kopieranlage bereits weiterveräußert oder Herstellung von Kleidern aus Seide) Nr. 3: Verschlechterung oder Untergang des Empfangenen (Grenze: bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme) (z. B ein Bauteil der Kopieranlage wird bei K durch Zufall beschädigt) 8
b) Ausschluss des Wertersatzes, § 346 III 1 Nr. 1: Erscheinen des Mangels während Verarbeitung oder Umgestaltung (z. B erst bei Herstellung der Kleider stellt sich fehlende Reißfestigkeit der Seide heraus) Nr. 2: Vertretenmüssen des Gläubigers der Rückforderung oder gleichfalls Schadenseintritt (z. B V beschädigt Bauteil der Kopieranlage) Nr. 3: Beachtung eigenüblicher Sorgfalt durch den Rücktrittsberechtigten bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (z. B ein Bauteil der Kopieranlage wird bei K trotz Anwendung eigenüblicher Sorgfalt beschädigt) 9
3. Herausgabe verbleibender Bereicherung, §§ 346 III 2, 818 ff. (z. B Herausgabe der beschädigten Kopieranlage) 4. a) Herausgabe von Nutzungen und Verwendungen, § 346 I a. E. Begriffe der Nutzungen (§ 100) und Verwendungen (= sachbezogene Aufwendungen) b) c) Anforderungen des § 347 Bereicherungsrechtlicher Ersatz sonstiger Verwendungen (§ 347 II 2) 10
5. Erfüllung der Rückgewährpflichten Zug-um-Zug, § 348 6. Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzung, §§ 346 IV, I, 280 -283 III. Rücktritt als rechtsvernichtende Einwendung bzgl. noch nicht erbrachter Leistungen IV. Nebeneinander von Rücktritt und Schadensersatz, § 325 11
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