Leitern und Tritte Leitern bei richtiger Handhabung keine
Leitern und Tritte Leitern bei richtiger Handhabung keine Gefahr! Inhalt 1 von 5
Vorwort zur Le. Man. Sys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Leitern und Tritte“. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 Arb. Schutz. G) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Übrigens, mein Name steht für Lern. Manager Ihr Le. Man In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Inhalt 2 von 5
Leitern und Tritte Le. Man. Sys – die Sicherheitsunterweisung zum Thema: Leitern und Tritte INHALT: • Begriffsbestimmung • Betriebsanleitung • Allgemeine Anforderungen • Prüfung In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Leitern und Tritte“ informiert! • Anlegeleitern • Stehleitern • Tritte • Podestleitern Inhalt 3 von 5
Leitern und Tritte Begriffsbestimmung Es werden Leitern wie folgt unterschieden: • Anlegeleitern Leitern im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind ortsveränderliche Aufstiege mit Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbunden sind, sowie Steigleitern. • Stehleitern • Mehrzweckleitern • Podestleitern • Hängeleitern • Mechanische Leitern • Steigleitern • Mastleitern • Bauleitern • Glasreinigerleitern und Tritte Quelle: BGV D 36 Inhalt 4 von 5
Leitern und Tritte Wichtiger Hinweis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie: Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Inhalt 5 von 5
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