LEISTUNGSVEREINBARUNG AUFGABEN DER BRGERNHE Gemeinden PDAGOGISCHE AUFGABEN Kanton
LEISTUNGSVEREINBARUNG AUFGABEN DER BÜRGERNÄHE (Gemeinden) PÄDAGOGISCHE AUFGABEN (Kanton)
Leistungsvereinbarung Ziele: 1. Kennen der Zuständigkeiten der Gemeinden/des Kantons 2. Respektieren der Autonomie von «Bürgernähe» und «Pädagogik» 3. Zentralisieren der Schuldirektionen und nicht der Klassen 4. Sicherstellen eines qualitativen Rahmens 5. Definition und Klärung der Rollen
Infrastrukturen Gemeinde- / Regionalrat Schulkommission Schuldirektion Bürgernähe Schulalltag Eltern Lehrpersonal Administratives Personal Kommunikation Finanzielle Leitung Andere
Festlegung der Direktionsstunden Gemeinde- / Regionalrat und Schulkommission legen in Zusammenarbeit mit der Schuldirektion die in Zusammenhang mit den spezifischen bürgernahen Aufgaben stehenden notwendigen Ressourcen fest. Die Verwaltung dieser Personal- und Finanzressourchen liegt in der alleinigen Verantwortung der lokalen Behörde.
pädagogische Leitung Kommunikation / Zusammenarbeit persönliche Weiterbildung Pädagogik Personalressourcen Departement Schulinspektor. In Schuldirektion
Festlegung der Lektionen für die Schuldirektion Pädagogische Aufgaben Die subventionsberechtigten Lektionen werden auf der Basis mehrerer Kriterien festgelegt: 1. Unterrichtsstufe (Kindergarten-Primarschule/OS) 2. Anzahl Schüler. Innen 3. Anzahl Lehrpersonen 4. Anzahl Unterrichtslektionen 5. Anzahl Schulorte 6. Anzahl Lektionen Hilfsmassnahmen
FUNKTIONENDIAGRAMM - Auszug
Bilanz ð von Januar 2013 bis März 2013: Einzeltreffen mit allen lokalen Behörden - 50 Sitzungen für 134 Gemeinden (Gemeinden/Schulkommission/Direkt. ) - Breite Zustimmung zur Ausrichtung und zur umzusetzenden Organisation * eingesetzter Prozess seit mehreren Jahren in den grösseren Orten * Erwartete Entwicklung (Klärung, Qualität, Wirksamkeit, …)
Bilanz Übergangsphase - Unterschiedlicher Rhythmus in den Gemeinden und Regionen * Es ist zweckmässig, den Ablauf zu Beginn der Legislaturperiode zu analysieren. * Gemeinde interne administrative Zuteilung der Aufgaben * Nutzung interkommunaler Synergien * Personalressourcen (Abläufe, Ausbildung, …) - Finanzielle Analyse (wenig bis keine Konsequenzen bezüglich fixierter Dotation im Reglement aus dem Jahre 2001) 9
Kalender April bis Juni 2013 Rücklauf der unterschriebenen Leistungsvereinbarungen ab September 2012 bis August 2015 Flächendeckende Einführung der Schuldirektionen
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