Lehrerdienstrecht Neu Es geht uns alle an Neues

  • Slides: 17
Download presentation
Lehrerdienstrecht - Neu

Lehrerdienstrecht - Neu

Es geht uns alle an! � Neues Dienstrecht trifft nicht „nur“ Junglehrer. Innen �

Es geht uns alle an! � Neues Dienstrecht trifft nicht „nur“ Junglehrer. Innen � Kein echtes Optionsrecht: ALLE Personen mit befristeten Verträgen per 1. 9. 2019 automatisch im neuen Dienstrecht � Versprochenes Unterstützungspersonal nicht vorgesehen BMHS-Gewerkschaft 2

Streichung von Zulagen Im BMHS-Bereich z. B. � Klassenvorstandsabgeltung � Kustodiatsabgeltungen � Vergütung für

Streichung von Zulagen Im BMHS-Bereich z. B. � Klassenvorstandsabgeltung � Kustodiatsabgeltungen � Vergütung für die Betreuung von Student. Innen im Schulpraktikum � Abgeltung für Lernbegleiter. Innen in der modularen Oberstufe � Zulagen für Erziehungsleiter. Innen � Vergütung für die Betreuung von Student. Innen der Wirtschaftspädagogik im Rahmen des „großen Schulpraktikums“ BMHS-Gewerkschaft 3

Aufhebung des Bundeslehrer. Lehrverpflichtungsgesetzes das bedeutet die Streichung von: � Lehrverpflichtungsgruppen � Einrechnung in

Aufhebung des Bundeslehrer. Lehrverpflichtungsgesetzes das bedeutet die Streichung von: � Lehrverpflichtungsgruppen � Einrechnung in die Lehrverpflichtung für Leiter. Innen von mehrtägigen Schulveranstaltungen, Studienkoordinatoren an Schulen für Berufstätige, � Keine Einrechnung auf Grund der Nebenleistungsverordnung � Werkstättenleiter � Aufwertungsfaktor für Lehrer. Innen an Abendschulen � Einrechnung für Schulbibliothekar. Innen � Einrechnung für EDV-Kustod. Innen � Einrechnung im Einzelfall für verschiedenste Aufgaben (derzeit ca. 5. 000 Werteinheiten im BMHS-Gewerkschaft 4 Bundesschulbereich)

Anstellungserfordernisse 1 � Masterstudium der neuen Lehrerausbildung kommt überhaupt nicht vor � Lehrer. Innen

Anstellungserfordernisse 1 � Masterstudium der neuen Lehrerausbildung kommt überhaupt nicht vor � Lehrer. Innen mit Bachelorstudium erfüllen die Anstellungserfordernisse für alle Schularten � In der Oberstufe dürfen „im Regelfall“ nur „Master“ unterrichten � Nicht-Erwerb des Mastergrades innerhalb von 5 Jahren ist Kündigungsgrund � LSR/SSR/bmukk (für ZLA) darf Lehrer. Innen deswegen kündigen, muss es aber nicht – auch noch 20 Jahre später möglich BMHS-Gewerkschaft 5

Anstellungserfordernisse 1 I � Lehrer. Innen des fachpraktischen Unterrichts müssen ein Studium im Ausmaß

Anstellungserfordernisse 1 I � Lehrer. Innen des fachpraktischen Unterrichts müssen ein Studium im Ausmaß von 240 ECTS machen; keine Anrechnung, wie in der Pädagog. Innenbildung Neu beschlossen wurde, im Entwurf vorgesehen � Lehrer. Innen des fachtheoretischen Unterrichts müssen ebenfalls ein Studium im Ausmaß von 240 ECTS machen; keine Anrechnung, wie in der Pädagog. Innenbildung Neu beschlossen wurde, im Entwurf vorgesehen � Unterschiedlichen Bestimmungen hinsichtlich der vorgeschriebenen Praxiszeiten zwischen Dienstrecht Neu und Pädagog. Innenbildung Neu BMHS-Gewerkschaft 6

Induktionsphase � Volle Unterrichtsverpflichtung in der einjährigen Induktionsphase + Hospitationsverpflichtung + Besprechungen mit Mentor.

Induktionsphase � Volle Unterrichtsverpflichtung in der einjährigen Induktionsphase + Hospitationsverpflichtung + Besprechungen mit Mentor. In + Induktionsveranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeiten an PH oder Uni � Teilbeschäftigung möglich � Betreuung durch eine Mentorin / einen Mentor � Einsatz in beiden Fächern nicht verpflichtend � Mentorin/Mentor kann auch fachfremd sein BMHS-Gewerkschaft 7

Dienstpflichten I � 24 Wochenstunden (WSt) Unterrichtsverpflichtung � Verpflichtung zu weiteren 3 WSt möglich

Dienstpflichten I � 24 Wochenstunden (WSt) Unterrichtsverpflichtung � Verpflichtung zu weiteren 3 WSt möglich (MDL) � KV- oder Mentorentätigkeit: je 1 Stunde Einrechnung � Innerhalb der 24 Stunden 1 WSt (36 Stunden pro Schuljahr) für „Eltern-Schüler-Beratung“ als KV oder Mentor. In, sonst 2 WSt (72 Stunden pro Schuljahr) BMHS-Gewerkschaft 8

Dienstpflichten II � Ist jemand KV und Mentor. In, keine zusätzlichen „Eltern-Schüler-Beratungsstunden“ � Definition

Dienstpflichten II � Ist jemand KV und Mentor. In, keine zusätzlichen „Eltern-Schüler-Beratungsstunden“ � Definition von „Eltern-Schüler-Beratung“ fehlt, aber gemeint ist keinesfalls die „normale“ Sprechstunde. „Eltern-Schüler-Beratung“ lt. Dienstgeberpapier vom 3. 7. 2013 z. B. Lernkurse im Sommer, Förderkurse …. � 15 Stunden institutioneller Fortbildung pro Schuljahr außerhalb der Unterrichtszeit BMHS-Gewerkschaft 9

Dienstpflichten III � Verpflichtung zu Erziehertätigkeit bis zu einer halben Lehrverpflichtung (keine wesentlichen Änderungen

Dienstpflichten III � Verpflichtung zu Erziehertätigkeit bis zu einer halben Lehrverpflichtung (keine wesentlichen Änderungen zum Dienstrecht Alt) � Einsatz der Lehrer. Innen unabhängig von Ausbildung an jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Ausmaß in jedem beliebigen Fach (auch gegen Ihren Willen) � Urlaub in den Hauptferien erst „nach Abwicklung der Schlussgeschäfte“ � Kein Urlaub in der letzten Ferienwoche BMHS-Gewerkschaft 10

Spezielle Funktionen � Direktor. In: auf 5 Jahre befristet, neuerliche Bestellung möglich Anwesenheitspflicht an

Spezielle Funktionen � Direktor. In: auf 5 Jahre befristet, neuerliche Bestellung möglich Anwesenheitspflicht an der Schule während der Unterrichtszeit � Abteilungsvorstehung und Fachvorstehung: siehe Direktor. In � Administrator. In: ab 8 Klassen � Mentor. In: Lehrgang mit 90 ECTS (3 Semester Vollstudium) erforderlich Betreuung von bis zu 3 Personen in der Induktionsphase Zulage: € 90, -- (für 1 Person); € 120, -- (für 2 Personen); € 150, -- (für 3 Personen ) 14 x pro Jahr BMHS-Gewerkschaft 11

Fächerzulage, MDL Lehrverpflichtungsgruppe n Fächerzulage pro Stunde pro Monat ( 12 x jährlich) I

Fächerzulage, MDL Lehrverpflichtungsgruppe n Fächerzulage pro Stunde pro Monat ( 12 x jährlich) I und II € 36, 00 III € 12, 00 MDL – Abgeltung wie bisher • 24 unbezahlte Einzelsupplierungen pro Schuljahr • Abschaffung des Zeitkontos • Reduktion der Abgeltung für mehrtätige Schulveranstaltungen • BMHS-Gewerkschaft 12

Auswirkungen � Erhöhung der Arbeitszeit um bis zu 28% (an Abendschulen deutlich höher) �

Auswirkungen � Erhöhung der Arbeitszeit um bis zu 28% (an Abendschulen deutlich höher) � Durch Übernahme zusätzlicher Klassen weniger Zeit für den einzelnen Schüler � Verlust tausender Arbeitsplätze � Einkommensverluste (siehe beiliegende Grafiken) � Keine Berücksichtigung von Dauer und Qualität der Ausbildung bei der Entlohnung � MDL-Abbau zur Vollbeschäftigung der Neulehrer. Innen BMHS-Gewerkschaft 13

Deutsch-Englisch-Lehrer/in 22 WSt Unterricht, KV, 1 WSt Lernbegleitung 100, 000. 00 90, 000. 00

Deutsch-Englisch-Lehrer/in 22 WSt Unterricht, KV, 1 WSt Lernbegleitung 100, 000. 00 90, 000. 00 80, 000. 00 Jahresgehalt 70, 000. 00 60, 000. 00 l 1 Jahr 50, 000. 00 pd Jahresgehalt 40, 000. 00 30, 000. 00 20, 000. 00 10, 000. 00 Dienstjahre 0. 00 1 2 3 4 5 6 7 8 91011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041 BMHS-Gewerkschaft 14

Wirtschaftspädagoge/in - 24 WSt 100, 000. 00 90, 000. 00 80, 000. 00 Jahresgehälter

Wirtschaftspädagoge/in - 24 WSt 100, 000. 00 90, 000. 00 80, 000. 00 Jahresgehälter 70, 000. 00 60, 000. 00 50, 000. 00 l 1 Jahr pd Jahr 40, 000. 00 30, 000. 00 20, 000. 00 10, 000. 00 Alter 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 BMHS-Gewerkschaft 15

HTL Fachtheoretiker/in – 6 Jahre Sondervertrag, 22 + 2 WSt (Unterrichtsverpflichtung) 100, 000. 00

HTL Fachtheoretiker/in – 6 Jahre Sondervertrag, 22 + 2 WSt (Unterrichtsverpflichtung) 100, 000. 00 90, 000. 00 80, 000. 00 Jahresgehalt 70, 000. 00 60, 000. 00 l 1 Jahr 50, 000. 00 pd Jahr 40, 000. 00 30, 000. 00 20, 000. 00 10, 000. 00 Alter - 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 BMHS-Gewerkschaft 16

Fachpraxis – Berufseinstieg mit 35 Jahren, 24 WSt (Unterrichtsverpflichtung) 70, 000. 00 60, 000.

Fachpraxis – Berufseinstieg mit 35 Jahren, 24 WSt (Unterrichtsverpflichtung) 70, 000. 00 60, 000. 00 Jahresgehalt 50, 000. 00 40, 000. 00 l 2 Jahr pd Jahr 30, 000. 00 20, 000. 00 10, 000. 00 Alter - 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 BMHS-Gewerkschaft 17