Landesstelle Niedersterreich Pensionsversicherungsanstalt Leistungen aus der Pensionsversicherung 1

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Landesstelle Niederösterreich Pensionsversicherungsanstalt Leistungen aus der Pensionsversicherung 1

Landesstelle Niederösterreich Pensionsversicherungsanstalt Leistungen aus der Pensionsversicherung 1

Landesstelle Niederösterreich Leistungen aus der Pensionsversicherung ü Finanzielle Absicherung ü der Versicherten im Alter

Landesstelle Niederösterreich Leistungen aus der Pensionsversicherung ü Finanzielle Absicherung ü der Versicherten im Alter ü nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Berufsleben ü der unterhaltsberechtigten hinterbliebenen Angehörigen ü Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge ü Maßnahmen der Rehabilitation ü Pflegegeld 2

Landesstelle Niederösterreich Entstehen von Leistungsansprüchen ü Eintritt des Versicherungsfalles ü mit Erreichen des (jeweiligen)

Landesstelle Niederösterreich Entstehen von Leistungsansprüchen ü Eintritt des Versicherungsfalles ü mit Erreichen des (jeweiligen) Anfallsalters ü mit Eintritt der Invalidität/Berufsunfähigkeit ü mit dem Todestag ü Mindestanzahl an Versicherungsmonaten ü Besondere Anspruchsvoraussetzungen 3

Landesstelle Niederösterreich Versicherungszeiten ü Beitragszeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit ü Beitragszeiten einer

Landesstelle Niederösterreich Versicherungszeiten ü Beitragszeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit ü Beitragszeiten einer Teilpflichtversicherung für die der Bund, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das Arbeitsmarktservice oder ein öffentlicher Fonds Beiträge zu zahlen hat ü Beitragszeiten einer freiwilligen Versicherung 4

Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Alters ü Alterspension ü Korridorpension ü Schwerarbeitspension ü vorz. Alterspension

Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Alters ü Alterspension ü Korridorpension ü Schwerarbeitspension ü vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer 5

Landesstelle Niederösterreich Anfallsalter Alterspension Voraussetzungen 60. Lj. – Frauen (Anhebung ab 2024) ASVG (JG

Landesstelle Niederösterreich Anfallsalter Alterspension Voraussetzungen 60. Lj. – Frauen (Anhebung ab 2024) ASVG (JG bis 1954) 180 BM oder 65. Lj. - Männer 300 VM oder 180 VM innerhalb der letzten 360 KM Besonderheiten KEINE APG (JG ab 1955) 180 VM, wenn mindestens 84 Monate einer Erwerbstätigkeit erworben wurden 6

Landesstelle Niederösterreich Anfallsalter 62. Lebensjahr (für Frauen erst ab 01. 2028 möglich) Korridorpension Voraussetzungen

Landesstelle Niederösterreich Anfallsalter 62. Lebensjahr (für Frauen erst ab 01. 2028 möglich) Korridorpension Voraussetzungen 480 VM Besonderheiten Ø keine Pflichtversicherung am Stichtag Ø ALG-Bezug oder Altersteilzeit möglich bis zum 63. Lj. Ø Korridorabschlag in der Höhe von 0, 425 % pro Monat 7

Landesstelle Niederösterreich Anfallsalter 60. Lebensjahr (für Frauen erst ab 01. 2024 möglich) Schwerarbeitspension Voraussetzungen

Landesstelle Niederösterreich Anfallsalter 60. Lebensjahr (für Frauen erst ab 01. 2024 möglich) Schwerarbeitspension Voraussetzungen 540 VM Besonderheiten Ø Schwerarbeitsverordnung Ø 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate Ø Keine Pflichtversicherung am Stichtag Ø Abschlag in der Höhe von 0, 15 % pro Monat 8

Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung - Frauen Geboren Anfallssalter Voraussetzungen bis

Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung - Frauen Geboren Anfallssalter Voraussetzungen bis 31. 12. 1958 55. Lebensjahr 480 Beitragsmonate 01. 1959 - 31. 12. 1959 57. Lebensjahr 504 Beitragsmonate 01. 1960 - 31. 12. 1960 58. Lebensjahr 516 Beitragsmonate 01. 1961 - 31. 12. 1961 59. Lebensjahr 528 Beitragsmonate 01. 1962 - 01. 12. 1963 60. Lebensjahr 540 Beitragsmonate 02. 1963 - 01. 06. 1964 60, 5. Lebensjahr 540 Beitragsmonate 02. 06. 1964 - 01. 12. 1964 61. Lebensjahr 540 Beitragsmonate 02. 1964 - 01. 06. 1965 61, 5. Lebensjahr 540 Beitragsmonate 62. Lebensjahr 540 Beitragsmonate ab 02. 06. 1965 Hacklerregelung - Männer ab 01. 1954

Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung Besonderheiten Ø Keine Pflichtversicherung am Stichtag

Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung Besonderheiten Ø Keine Pflichtversicherung am Stichtag Ø Abschlag in der Höhe von 0, 35 % pro Monat max. 15 %

Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung mit Schwerarbeit - Frauen Anfallsalter 55.

Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung mit Schwerarbeit - Frauen Anfallsalter 55. Lebensjahr (nur für vor dem 01. 1964 geborene Frauen) Voraussetzungen Ø Schwerarbeits(inkl. gleichgestellte Monate) verordnung 480 BM Hacklerregelung mit Schwerarbeit - Männer 60. Lebensjahr (nur für vor dem 01. 1959 geborene Männer) Besonderheiten Ø 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate 540 BM Ø Keine (inkl. gleichgestellte Monate) Pflichtversicherung am Stichtag Ø Abschlag in der Höhe von 0, 15 % pro Monat

Landesstelle Niederösterreich Schwerarbeitsverordnung Als Schwerarbeit gelten alle Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders

Landesstelle Niederösterreich Schwerarbeitsverordnung Als Schwerarbeit gelten alle Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingung erbracht werden: ü im Schicht- oder Wechseldienst ü regelmäßig unter Hitze oder Kälte ü unter chemischen oder physikalischen Einflüssen ü als schwere körperliche Arbeit ü zur berufsbedingten Pflege ü trotz Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit Die bescheidmäßige Feststellung erfolgt durch die PVA. 12

Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Landesstelle Niederösterreich ü Invaliditätspension ü Berufsunfähigkeitspension 13

Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Landesstelle Niederösterreich ü Invaliditätspension ü Berufsunfähigkeitspension 13

Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Landesstelle Niederösterreich Ein Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gilt VORRANGIG

Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Landesstelle Niederösterreich Ein Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gilt VORRANGIG auf Leistungen der Rehabilitation einschließlich Rehabilitationsgeld. ü Eintritt Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit ü Mindestausmaß an Versicherungsmonaten Ø 180 BM oder Ø 300 VM oder Ø 60 VM innerhalb der letzten 120 KM (Erhöhung ab Vollendung des 50. Lebensjahres Ø vor Vollendung des 27. Lebensjahres 6 Versicherungsmonate 14

Landesstelle Niederösterreich IV/BU für ab 01. 1964 Geborene ü Pensionsleistung nur bei voraussichtlich dauernder

Landesstelle Niederösterreich IV/BU für ab 01. 1964 Geborene ü Pensionsleistung nur bei voraussichtlich dauernder Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit ü Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt voraussichtlich nicht dauerhaft vor, jedoch für mindestens 6 Monate Ø Rehabilitationsgeld bei medizinischer Rehabilitation Ø Umschulungsgeld bei beruflicher Rehabilitation 15

Landesstelle Niederösterreich Rehabilitationsgeld Ø Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: • vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo. )

Landesstelle Niederösterreich Rehabilitationsgeld Ø Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: • vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo. ) • berufliche Rehabmaßnahmen nicht zweckmäßig bzw. zumutbar • Mitwirkung bei Maßnahmen Ø Höhe: in Höhe des Krankengeldes Ø Dauer des Anspruches: • für die Dauer der vorübergehenden IV/BU (keine Befristung) aber: • mind. 1 x/Jahr Überprüfung im Kompetenzzentrum Begutachtung • Entziehung durch Bescheid PV-T mind. AZ-Einzelrichtsatz (keine Anrechnungsbestimmungen!) 16

Landesstelle Niederösterreich Umschulungsgeld Ø Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: • vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo. )

Landesstelle Niederösterreich Umschulungsgeld Ø Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: • vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo. ) • berufliche Rehabmaßnahmen zweckmäßig + zumutbar • Bereitschaft zur aktiven Teilnahme Ø Höhe: Ø Dauer des Anspruches: • ab Feststellung (bei Geltendmachung binnen 4 Wochen) • für die Dauer der Rehabmaßnahmen, u. während der Berufspotentialanalyse während der Maßnahme: • Arbeitslosengeld + 22 % (erhöhter Grundbetrag) • mind. Existenzminimum 17

Landesstelle Niederösterreich IV/BU und Erwerbseinkommen • Eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension mit einem Stichtag ab

Landesstelle Niederösterreich IV/BU und Erwerbseinkommen • Eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension mit einem Stichtag ab 1. 1. 2001 gilt bei einem Zusammentreffen mit einem Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze als Teilpension. Bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen (das ist die Summe aus Pension und Erwerbseinkommen) von EUR 1. 196, 09 erfolgt keine Anrechnung. • Verminderung um Anrechnungsbetrag: Dieser beträgt für Gesamteinkommensteile (Werte für 2018) von – über EUR 1. 196, 09 bis EUR 1. 794, 20. . . 30 % – über EUR 1. 794, 20 bis EUR 2. 392, 17. . . 40 % – über EUR 2. 392, 17. . . . . 50 % • Der Anrechnungsbetrag darf jedoch weder das Erwerbseinkommen noch 50 % des Steigerungsbetrages übersteigen. 18

IV/BU Besonderheiten nach einer Ablehnung Landesstelle Niederösterreich ü Grundsätzlich kann frühestens nach 18 Monaten

IV/BU Besonderheiten nach einer Ablehnung Landesstelle Niederösterreich ü Grundsätzlich kann frühestens nach 18 Monaten ein neuerlicher Antrag eingebracht werden ü Im Falle einer Klagseinbringung und anschließender Klagsrückziehung beträgt die Wartefrist 12 Monate 19

Landesstelle Niederösterreich Pensionssplitting ü Elternteil, der erwerbstätig ist und sich nicht überwiegend der Kindererziehung

Landesstelle Niederösterreich Pensionssplitting ü Elternteil, der erwerbstätig ist und sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet, kann bis zu 50 % seiner Teilgutschrift an den anderen Elternteil übertragen ü Nur in den ersten 7 Lebensjahren des Kindes möglich ü Antrag kann längstens bis zum 10. Lebensjahr des Kindes gestellt werden ü Übertragung höchstens bis zur Höchstbeitragsgrundlage (2018 € 5. 130, -) 23

Landesstelle Niederösterreich Berechnung im Pensionskonto Beispiel Pensionssplitting € 1. 000, 00 mit Kindererziehungszeiten Fixe

Landesstelle Niederösterreich Berechnung im Pensionskonto Beispiel Pensionssplitting € 1. 000, 00 mit Kindererziehungszeiten Fixe BGL für KEZ Kalenderjahr Gesamt BGL jährlich Jährliche Teilgutschrift = 1, 78 % ergibt monatliche Gutschrift für das Pensionskonto = 1/14 € 21. 320, 40 € 379, 50 € 27, 11 € 14. 000, 00 € 249, 20 € 17, 80 € 0, 00 € 0, 00 Monatliche Gutschrift für das Pensionskonto € 44, 91 2017 € 1776, 70 Beitragsgrundlage für Pensionssplittung 24

Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes 25

Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes 25

Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes 26

Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes 26

Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes Berechnungsgrundlage der Hinterbliebenen 70 - ( 30 x -----------------------------

Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes Berechnungsgrundlage der Hinterbliebenen 70 - ( 30 x ----------------------------- ) = 0 bis 60 % Berechnungsgrundlage des Verstorbenen 27

Landesstelle Niederösterreich Ausgleichszulage Ein bestimmtes Mindesteinkommen für Pensionist. Innen, die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt

Landesstelle Niederösterreich Ausgleichszulage Ein bestimmtes Mindesteinkommen für Pensionist. Innen, die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. 28

Landesstelle Niederösterreich Ausgleichszulage Richtsätze 29

Landesstelle Niederösterreich Ausgleichszulage Richtsätze 29

Landesstelle Niederösterreich Pflegegeld ü soll Betreuung und Hilfe sichern ü pauschale Abgeltung von Mehraufwendungen

Landesstelle Niederösterreich Pflegegeld ü soll Betreuung und Hilfe sichern ü pauschale Abgeltung von Mehraufwendungen Anspruchsvoraussetzungen ü Bedarf der ständigen Betreuung und Hilfe ü Pflegebedarf muss mindestens 6 Monate andauern ü gewöhnlicher Aufenthalt im Inland Einstufung erfolgt auf Basis einer ärztlichen Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches 30

Landesstelle Niederösterreich Pflegegeld Pflegestufen (Stand 2018) ü Stufe 1 mehr als 65 Stunden EUR

Landesstelle Niederösterreich Pflegegeld Pflegestufen (Stand 2018) ü Stufe 1 mehr als 65 Stunden EUR 157, 30 ü Stufe 2 mehr als 95 Stunden EUR 290, 00 ü Stufe 3 mehr als 120 Stunden EUR 451, 80 ü Stufe 4 mehr als 160 Stunden EUR 677, 60 31

Landesstelle Niederösterreich Pflegegeld Pflegestufen (Stand 2018) ü Stufe 5 mehr als 180 Stunden EUR

Landesstelle Niederösterreich Pflegegeld Pflegestufen (Stand 2018) ü Stufe 5 mehr als 180 Stunden EUR 920, 30 + dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ü Stufe 6 mehr als 180 Stunden EUR 1. 285, 20 + zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen/ dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson ü Stufe 7 mehr als 180 Stunden EUR 1. 688, 90 + keine zielgerichteten Bewegungen mehr möglich 32

Landesstelle Niederösterreich Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen unter: www. pensionsversicherung. at 33

Landesstelle Niederösterreich Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen unter: www. pensionsversicherung. at 33