Landesgesetzentwurf ffentliche Mobilitt Sitzung der Landesregierung 25 August
Landesgesetzentwurf „Öffentliche Mobilität“ Sitzung der Landesregierung 25. August 2015 AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL Abteilung 38 - Mobilität PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 38 - Mobilità
ZIEL ü Ausarbeitung eines koordinierten Textes, der alle Neuerungen und Bestimmungen im Bereich öffentlicher Personenverkehr vereint und zusammenfügt ü Gewährleistung des Grundrechtes der Bürger auf Mobilität mittels eines integrierten, nachhaltigen (Green mobility) und qualitativ hochwertigen Beförderungssystem ü Förderung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen bei gleichzeitigem Schutz der regionalen Wirtschaftskreisläufe ü Rationalisierung und Wirksamkeit der Ausgaben AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL Abteilung 38 - Mobilität Saturday, June 19, 2021 PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 38 - Mobilità 2
KERNAUSSAGEN (1) 1. Umsetzung der EU-Vorgaben - 2. 3. Vergaben im regulierten Wettbewerb von effizienten, hochwertigen Diensten mit Schutz der Arbeitsbedingungen Berücksichtigung sozialer, umweltpolitischer, raumplanerischer Faktoren Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen mit angemessenem Gewinn Vereinheitlichung der verschiedenen Gesetzesbestimmungen, einfache, klar verständliche Normen für die Bürger Ausfüllen der primären Gesetzgebungskompetenzen - Eisenbahnverkehr und Infrastruktur Regelung Mietbustätigkeit Regelung Mietwagentätigkeit Flughafen AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL Abteilung 38 - Mobilität Saturday, June 19, 2021 PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 38 - Mobilità 3
KERNAUSSAGEN (2) 4. 5. - Förderung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen bei gleichzeitigem Schutz der regionalen Wirtschaftskreisläufe Schutz der Arbeitnehmer Artikel 15 „Pflichten des Arbeitgebers“ , wendet die geltenden staatlichen Bereichskollektivverträge und Zusatzverträge an Artikel 16 „Unterauftrag“, Fahrern und Fahrerinnen erhalten mindestens den gleichen Lohn Art. 17 „Abtretung und Nachfolge“, dauerhafte Beibehaltung der von den Angestellten durch staatliche Kollektivverträge und Zusatzkollektivverträge erworbenen Rechte sowie im Allgemeinen all dessen, was die Entlohnung, das Dienstalter und die Berufsbilder betrifft. AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL Abteilung 38 - Mobilität Saturday, June 19, 2021 PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 38 - Mobilità 4
KERNAUSSAGEN (3) 6. Einbezug der Verbraucherzentrale als Vertretung der Fahrgäste - Artikel 12 „Dienstleistungsauftrag “, die Verbraucherzentrale gibt eine vorherige Stellungnahme zum Standardvertrag ab; Artikel 44 „Qualitätscharta für die Dienstleistung “, die Qualitätscharta für die Dienstleistung wird gemäß den mit den Verbraucherverbänden und betroffenen Unternehmerverbänden getroffenen Vereinbarungen abgefasst; - 7. 8. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Sinne von Euregio Neue Kompetenzen für die Gemeinden im Sinne des Subsidiaritätsprinzips AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL Abteilung 38 - Mobilität Saturday, June 19, 2021 PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 38 - Mobilità 5
Zeitplan Die bestehenden Konzessionen sind bis 18. 11. 2018 gültig! Ende 2015 Genehmigung des neuen Landesgesetzes und der für die Ausschreibung der Dienste notwendigen Durchführungsbestimmung März 2016 Entwurf Landesmobilitätsplan mit Einzugsgebieten Ab April 2016 Vorbereitung der Ausschreibung Ende 2016 Vorinformation im Amtsblatt EU Beauftragung Agentur für öffentliche Aufträge April 2017 Veröffentlichung der Ausschreibung April 2018 Unterzeichnung der Dienstleistungsaufträge ab 19. 11. 2018 Durchführung der Verkehrsdienste mit Dienstleistungsauftrag AUTONOME PROVINZ BOZEN – SÜDTIROL Abteilung 38 - Mobilität Saturday, June 19, 2021 PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 38 - Mobilità 6
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