Landesamt fr Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen LGLN Zustndige

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Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Zuständige Stelle Berufsbildung Geoinformationstechnologie (Geo. IT) Ausbildungsberufe

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Zuständige Stelle Berufsbildung Geoinformationstechnologie (Geo. IT) Ausbildungsberufe Geomatiker und Geomatikerin (Gmt) Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerin (Vm. T) Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 1

Gliederung 1. Begriffsbestimmung “Zuständige Stelle“ 2. Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Gmt und Vm.

Gliederung 1. Begriffsbestimmung “Zuständige Stelle“ 2. Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Gmt und Vm. T in Niedersachsen 2. 1 Personal 2. 2 Anzahl Ausbildungsstätten und Auszubildende 3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gemäß § 76 BBi. G 4. Gesetze, Verordnungen, Regelungen für die Berufsausbildung und Umschulung Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 2

1. Begriffsbestimmung “Zuständige Stelle“ Zuständige Stellen = Institutionen der außerschulischen Berufsausbildung eingerichtet worden durch

1. Begriffsbestimmung “Zuständige Stelle“ Zuständige Stellen = Institutionen der außerschulischen Berufsausbildung eingerichtet worden durch Berufsbildungsgesetz (BBi. G) im Jahr 1969. Seit April 2005 neues BBi. G = Gesetz, das Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufl. Fortbildung und Umschulung regelt A u f g a b e n von Zuständigen Stellen sind: Betreuung, Beratung und Überwachung (einschl. Prüfungen) der beruflichen Bildung in dem jeweils zuständigen Bereich. Beispiele: Bereich Handwerkskammern Bereich Industrie u. Handel Industrie- u. Handelskammern (IHK) Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 3

2. Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Gmt und Vm. T in Niedersachsen Landesamt für

2. Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Gmt und Vm. T in Niedersachsen Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT Podbielskistr. 331 30659 Hannover Internet Zuständige Stelle: www. lgln. de/zuststelle E-Mail: zustaendige-stelle@lgln. niedersachsen. de Fax: 0511/ 646 09 - 116 2. 1 Personal: Fachbereichsleiter: 09 - 413 Herr Brandt Tel. : 0511/ 646 ulrich. brandt@lgln. niedersachsen. de Berater gem. § 76 BBi. G: Herr Jahn Tel. : 0511/ 646 09 - 558 (Ausbildungsberater) bernd. jahn@lgln. niedersachsen. de Geschäftsstelle: Frau Schmitt Tel. : 0511/ 646 09 - 559 silke. schmitt@lgln. niedersachsen. de Kuhlmann Tel. : 0511/ 646 09 - 560 Herr peter. kuhlmann@lgln. niedersachsen. de Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 4

2. 2 Anzahl Ausbildungsstätten und Auszubildende, Umschüler/innen *) Stand: Dez. 2020 Ausbildungsstätten Vm. T

2. 2 Anzahl Ausbildungsstätten und Auszubildende, Umschüler/innen *) Stand: Dez. 2020 Ausbildungsstätten Vm. T *) **) • 53 Dezernate 3 (Katasterämter) beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in 9 Regionaldirektionen (RD) • 9 Ämter für regionale Landesentwicklung (Är. L) (z. T. Geschäftsstellen) • 47 Öb. VI-Büros • 33 Wirtschafts- u. Industriebe (z. B. Ingenieur-Büros, Baufirmen mit Vermessungsgruppen, Wasserversorger) • 4 Kommunale Vermessungsstellen _____ Σ 146 r e g i s t r i e r t e Ausbildungsstätten **) Ausbildungsstätten, die letztmalig vor sechs Jahren davon oder länger ausgebildet haben, sind nicht mehr berücksichtigt 127 a k t i v e Ausbildungsstätten Vm. T mit insgesamt 325 Auszubildenden und 4 Umschülern *) -------------------------------------------------------------------------------- 14 aktive Ausbildungsstätten Gmt (8 x LGLN RD -Dez. 2 -, 1 x -Landesverm. und Geobasisinformation-, 2 x Landkreise/Stadt und 3 x Wirtschafts-/Industriebe) mit insgesamt 37 Auszubildenden *) Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 5

3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gemäß § 76 BBi. G •

3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gemäß § 76 BBi. G • Prüfung der Eignung von Ausbildungspersonal und Ausbildungsstätten z. B. - persönliche und fachliche Eignung von Ausbildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern, - sächliche Ausstattung der Ausbildungsstätte und Anzahl der Fachkräfte • Einrichtung u. Führung des Verzeichnisses der Berufsausbild. -verhältnisse (Vertragsprüfung und -eintragung, Änderung, Löschung) • Beratung und Überwachung zurgesetzliche Berufsausbildung und Umschulung / tarifvertragliche - Besuche des Beraters gem. § 76 BBi. G (Ausbildungsberater) i. d. Ausbild. -stätten, Vorgaben / Regelungen eingehalten? 1 x jährlich Besuch jeder aktiven Ausbildungs-/Umschulungsstätte dabei: Beratung aller an der Ausbildung Beteiligten Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung: d. h. : Gespräche mit Ausbildenden, Ausbilderinnen und Ausbildern, Auszubildenden, Umschülerinnen d. h. Einhaltung von bestimmten Vorgaben füru. die Berufsausbildung, (JAV), und Umschülern, ggf. auch mit Betriebs-/Personalrat, Jugend. Auszubildendenvertretung z. B. : BBi. G, Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb. Sch. G), Verordnung über die Berufsausbildung Schwerbehindertenvertretung in der Geoinformationstechnologie (Geo. ITAusb. V) mit Ausbildungsrahmenplänen für Gmt und Vm. T z. B. : kostenlose Bereitstellung von Ausbildungsmitteln, Verbot der Beschäftigung mitbesondere ausbildungsfremden Führung z. B. : Arbeitszeit-Tätigkeiten, und Pausenregelungen, ärztliche - Besuche der Berufsbildenden Schulen (BBS) des schriftl. Ausbildungsnachweises. . . Untersuchungen nach JArb. Sch. G. . . Oberstufen-Klassen Informationen zur Abschluss-/Umschulungsprüfung Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 6

Fortsetzung zu 3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gem. § 76 BBi.

Fortsetzung zu 3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gem. § 76 BBi. G • Änderung der Ausbildungsdauer Verkürzung, Verlängerung • Organisation der Zwischen- und Abschluss-/Umschulungsprüfungen für Gmt + Vm. T 1 x jährlich gemeinsame Zwischenprüfung (ca. 90 - 145 Prüflinge) Gmt 1 x Abschlussprüfung Sommertermin (ca. 5 - 8 Prüflinge), 1 x Wintertermin Vm. T 1 x Abschlussprüfung Sommertermin (ca. 85 - 140 Prüflinge), 1 x Wintertermin (ca. 5 - 15 Prüflinge) - Einladung zur Prüfung, Erstellung von Unterlagen für Dokumentation der Prüfungsergebnisse - Aufbereitung, Vervielfältigung, Versand der Prüfungsaufgaben und sonstiger Prüfungsunterlagen (z. B. Anträge auf Genehmigung der betrieblichen Aufträge) - Bescheinigungs- bzw. Zeugnisausstellung statistische Auswertungen der Prüfungen • Zulassung der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten zur Abschluss-/Umschulungsprüfung, Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen (Vorzeitige Zulassung zur Prüfung sowie Zulassung externer Prüfungskandidatinnen und -kandidaten) Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 7

Fortsetzung zu 3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gem. § 76 BBi.

Fortsetzung zu 3. Aufgaben der Zust. Stelle und des Beraters gem. § 76 BBi. G • Errichtung von Prüfungsausschüssen (Prüf. A) - 4 Prüf. A Vm. T (Prüf. A I bis IV) für die Abnahme von Vm. T-Abschluss-/Umschulungsprüfungen Zusammensetzung eines Prüf. A Vm. T = je 2 Arbeitgeber- (AG) u. Arbeitnehmerbeauftragte (AN), 1 Lehrkraft Berufsbildende Schule (BBS) Je Mitgliedergruppe gleiche Anzahl Stellvertreter/innen 10 Personen pro Prüf. A Vm. T I bis IV landesweit sind alle Ausbildungsbereiche in den Prüf. A vertreten (Wirtschafts- u. Industriebe, Öb. VI-Büros, kommunale Vermessungsstellen, Nds. Verwaltung für Landentwicklung -NVL- sowie Vermessungs- u. Katasterverwaltung -VKV-) - 1 Prüf. A Gmt für die Abnahme von Gmt-Abschlussprüfungen Zusammensetzung des Prüf. A = paritätische Zusammensetzung wie Prüf. A Vm. T - 1 Prüf. A (Prüf. A V) für die Erstellung von Prüfungsaufgaben für Zwischenprüfung Gmt/ Vm. T und Abschlussprüfungen Vm. T sowie Abnahme der Zwischenprüfung Gmt/Vm. T Prüf. A-Zusammensetzung zum Teil aus Mitgliedern/Stellvertretern der Prüf. A Vm. T I bis IV und des Prüf. A Gmt. Paritätische Zusammensetzung, wie Prüf. A Vm. T insges. 10 Personen. Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 8

 • Errichtung eines Berufsbildungsausschusses (BBi. A) = “Beschlussorgan” (Parlament) der Zuständigen Stelle ist

• Errichtung eines Berufsbildungsausschusses (BBi. A) = “Beschlussorgan” (Parlament) der Zuständigen Stelle ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und anzuhören Zusammensetzung: Mitglieder = je 6 Arbeitgeber-, Arbeitnehmer-Beauftragte und 6 Lehrkräfte an BBS, Mitglieder haben Stellvertreter insgesamt 36 Personen im BBi. A Nach Möglichkeit sollen alle zu betreuenden Ausbildungsberufe und alle Ausbildungsbereiche (wie in Prüfungsausschüssen) im Gremium vertreten sein. • Entschädigungszahlungen für Prüf. A und BBi. A • Beratung und Aufnahme von Stipendiatinnen und Stipendiaten in das Förderprogramm “Weiterbildungsstipendium – Durchstarten für Berufseinsteiger” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) • Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise und Mitwirkung bei Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise • Erhebung von Grundlagenzahlen für Berufsbildungs-Statistiken Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 9

4. Gesetze, Verordnungen, Regelungen für die Berufsausbildung und Umschulung • Berufsbildungsgesetz (BBi. G) •

4. Gesetze, Verordnungen, Regelungen für die Berufsausbildung und Umschulung • Berufsbildungsgesetz (BBi. G) • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb. Sch. G) Broschüre “Ausbildung & Beruf“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) • Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie vom 30. Mai 2010 (BGBl. I, S. 694 ff) -Geo. ITAusb. V • Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in den Ausbildungsberufen Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in - Beschluss des BBi. A vom 05. 04. 2011 • Prüfungsordnung für die Abschluss- und Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie - Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in Prüf. O-Geo. IT (Nds. MBl. 38/2012, S. 862 ff) >> 2021 NEUE Prüf. O-Geo. IT • Buch (Umsetzungshilfe) zur Geo. ITAusb. V “Ausbildung gestalten – Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie“ -Bundesinstitut für Berufsbildung- Vorschriften, Regelungen siehe Internet-Seite Zuständige Stelle: www. lgln. de/zuststelle Vorschriften Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen - Zuständige Stelle Berufsbildung Geo. IT 10