Kutschenfhrerschein Deutsche Reiterliche Vereinigung FN DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

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Kutschenführerschein Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

Kutschenführerschein Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Verkehrsunfälle mit Pferdegespannen 2

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Verkehrsunfälle mit Pferdegespannen 2

Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

Berlin 2016

Berlin 2016

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Online-Petition gegen Pferdekutschen in Berlin 5

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Online-Petition gegen Pferdekutschen in Berlin 5

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Koalitionsvereinbarung Landesregierung Berlin 6

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Koalitionsvereinbarung Landesregierung Berlin 6

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Auszug aus dem Berliner Koalitionsvertrag Ø „ Die Koalition wird in

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Auszug aus dem Berliner Koalitionsvertrag Ø „ Die Koalition wird in Berlin ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einführen und unterstützt die Schaffung des Verbandsklagerechts auf Bundesebene im Tierschutzgesetz. “ Ø „Das Amt des Tierschutzbeauftragten Berlin wird hauptamtlich besetzt. “ Ø „Es wird ein Tierschutzbeirat eingerichtet, in dem Tierschutzverbände und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses vertreten sind. “ Ø „In der Berliner Innenstadt sollen keine Pferdekutschen mehr fahren dürfen“ (Koalitionsvertrag, S. 150) 7

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Reaktion der Ersteller der Online-Petition 8

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Reaktion der Ersteller der Online-Petition 8

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Oktoberfest 2016 9

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Oktoberfest 2016 9

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Umfrage zum Fahrsport von Horse Future Panel 10

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Umfrage zum Fahrsport von Horse Future Panel 10

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ziel • Unfallprophylaxe nachhaltig erhöhen • weniger angreifbar werden • das

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ziel • Unfallprophylaxe nachhaltig erhöhen • weniger angreifbar werden • das Fahren muss das Natürlichste der Welt bleiben • Rückhalt des Fahrens in möglichst breiten Teilen der Bevölkerung sichern durch 11

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ziel • einen verbindlich von der FN geforderten und angebotenen Kutschenführerschein

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ziel • einen verbindlich von der FN geforderten und angebotenen Kutschenführerschein 12

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Workshop „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ • Workshop zum Thema „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ unter Einbeziehung

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Workshop „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ • Workshop zum Thema „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ unter Einbeziehung aller Landesverbände am 6. April 2016 in Dortmund in Kooperation von ADAC, DRFV, FN sowie dem Fahrlehrerverband Westfalen 13

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Workshop „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ • zentrales Ergebnis: • in Zukunft muss ein

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Workshop „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ • zentrales Ergebnis: • in Zukunft muss ein Nachweis zum Führen eines Gespannes auf öffentlichen Wegen und Straßen erbracht werden • darüber hinaus müssen von gewerblichen Gespannfahrern, die Personen oder Lasten mithilfe von Pferdegespannen transportieren, erweiterte Kenntnisse nachgewiesen werden • der Kutschenführerschein soll in der Öffentlichkeit verbindlich eingefordert werden 14

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Meilensteine • Sitzung des Lenkungskreises „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ (Abteilungen Breitensport, Vereine und

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Meilensteine • Sitzung des Lenkungskreises „Verkehrsteilnehmer Pferdegespanne“ (Abteilungen Breitensport, Vereine und Betriebe, Ausbildung und Wissenschaft, Veterinär, Marketing und Kommunikation), Bildung und Besetzung weiterer Arbeitskreise (AG Kutschenführerschein A und B, AG Richtlinien Kutschenbau, AG Politik, AG Fahrschulen/Lehrmaterial) • Sitzung zur Einführung des Kutschenführerscheins mit Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, Verankerung in der APO • Sitzung der AG Kutschenführerschein, Konzeptausarbeitung für den Kutschenführerschein, Festlegung der weiteren Vorgehensweise • Einbindung des APO Arbeitskreises Fahren und des APO Arbeitskreises Abzeichen in das Konzept Kutschenführerschein • Zusendung aller erforderlichen Informationen zum Kutschenführerschein an die Landesverbände, viel positives Feedback 15

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Meilensteine • AG Kutschenbau, Überarbeitung der Richtlinien für den Bau und

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Meilensteine • AG Kutschenbau, Überarbeitung der Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge • 04. 10. 2016 Vorstellung und Vereinbarung des Konzepts Kutschenführerschein bei der AG Landesverbände in Warendorf • Gespräch mit Friedel Thiele, dem 1. Vorsitzenden des Fahrlehrer – Verbandes Westfalen e. V. • 07. 12. 2016 Beschluss der Einführung des Kutschenführerscheins durch den Beirat Sport • Versendung der Informationen an sämtliche zuständige Bundes- und Landesbehörden mit Bitte um Unterstützung (Innen-, Verkehrs- und Landwirtschaftsministerien) • die konkrete Umsetzung des Kutschenführerscheins A und B soll zum 01. 06. 2017 starten 16

17 DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

17 DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein A – Privatperson „nicht-organisierte“ Fahrer: • Auf Grundlage der Inhalte

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein A – Privatperson „nicht-organisierte“ Fahrer: • Auf Grundlage der Inhalte des APO-Fahrpasses tritt der Kutschenführerschein an die Stelle des Fahrpasses • Thema „Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ wird auf 8 LE (1 Tag) ausgebaut 18

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG „organisierte“ Fahrer: • Sport wird nicht gestört keine eigenständige Kutschenführerschein. Prüfung

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG „organisierte“ Fahrer: • Sport wird nicht gestört keine eigenständige Kutschenführerschein. Prüfung für FA 5 - Bewerber • auf Grundlage der Inhalte des APO - Fahrabzeichens 5 wird das Thema „Sicherheit beim Gespannfahren im Straßenverkehr“ auf 8 LE (1 Tag) ausgebaut 19

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Besitzstandswahrung • Inhaber des Fahrpasses, des FA 5 oder des DFA

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Besitzstandswahrung • Inhaber des Fahrpasses, des FA 5 oder des DFA 4 (FA 4 alt), bzw. des Trainerscheins C, B, A Fahren oder des Gespannführers können sich den Kutschenführerschein A - Privatperson auf Antrag ausstellen lassen 20

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Mindestalter für eigenverantwortliches Gespannfahren • Ausstellung des Kutschenführerscheins A – Privatperson

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Mindestalter für eigenverantwortliches Gespannfahren • Ausstellung des Kutschenführerscheins A – Privatperson nach bestandener Prüfung und frühestens mit Vollenden des 16. Lebensjahres • junge, unter 16 - jährige Fahrer müssen in Begleitung eines erwachsenen Beifahrers (mindestens Inhabers des Kutschenführerscheins A mit 2 jähriger Fahrpraxis) im öffentlichen Raum fahren. • FA 5 – Prüflinge jeden Alters können den 8 LE Block „Sicherheit“ absolvieren und erhalten automatisch ab Vollendung des 16. Lebensjahres den KFS A Jugendsport wird nicht gestört 21

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und Lehrgangsleiter Kutschenführerschein

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und Lehrgangsleiter Kutschenführerschein A – Privatperson (45 LE) Station Sicherheit (8 LE): § Merkmale und Eigenschaften eines verkehrsgeeigneten Pferdes; Gehfreudigkeit/Bewegungsdrang § Pferdeverhalten, vorausschauendes Erkennen/Fühlen von Pferdereaktionen und fahrerische Maßnahmen § Sicherheitsbestimmungen von Wagen, richtiges Beladen und korrekte Gewichtsverteilung im Wagen § Sichtbarmachung von Wagen, Erkennen von Wagen im Straßenverkehr § Radstand (Breite, Länge) § Bremsverhalten 22

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG § Fahren im Straßenverkehr auf Landes- und Kreisstraßen und im Gelände

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG § Fahren im Straßenverkehr auf Landes- und Kreisstraßen und im Gelände § Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen § besondere Verkehrssituationen am Gespann (z. B. bei Pannen, Absicherungsmaßnahmen) 23

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Theorie (15 LE): § Grundkenntnisse des Fahrens (Sitz des Fahrers, Hilfen,

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Theorie (15 LE): § Grundkenntnisse des Fahrens (Sitz des Fahrers, Hilfen, Fahrlehrgerät, Erlernen verschiedener Griff- und Verkürzungstechniken) § Sichere Grundhaltung (beide Leinen in einer Hand) als unverzichtbare Voraussetzung § Einwirken auf Pferde und Wagen in richtiger Reihenfolge § bedarfsgerechte Hilfengebung § Geschirrkunde, Wagenkunde, Fahrphysik, Ausrüstung, Anspannungen § Verhaltensweisen für die Umweltverträglichkeit des Fahrens im Straßenverkehr und im Gelände § Rechtsvorschriften: Tierhalterhaftung- und Versicherung, St. VO, St. VZO, Tierschutzgesetz 24

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Praxis (22 LE): § Aufschirren und Anspannen, Gespannkontrolle § Halten aus

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Praxis (22 LE): § Aufschirren und Anspannen, Gespannkontrolle § Halten aus Schritt und Trab im Zusammenspiel der Hilfengebung, sicheres Stehen und ruhiges Anfahren, auch am Berg § Übungsfahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, vorausschauendes Fahren im Straßenverkehr auf Landes- und Kreisstraßen § Erkennen von potentiellen Gefahrenquellen § Links/rechts abbiegen, überqueren von Kreuzungen und Brücken, Straßenüberquerung § Versorgen des Pferdes bei Rast, Überprüfung des Gespanns 25

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein B – Gewerbe Als Grundlage und Orientierung für den Kutschenführerschein

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein B – Gewerbe Als Grundlage und Orientierung für den Kutschenführerschein B – Gewerbe für Personen die gewerblich pferdebespannte Fuhrwerke im Straßenverkehr bewegen dient de Niedersächsische Kutschenerlass aus dem Jahr 2004 (aktuell in der Bearbeitung). • Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres • auf Grundlage des APO - Gespannführers entwickelt • klare inhaltliche Abgrenzung vom Kutschenführerschein A durch gewerbespezifische Themen (Personentransport, Arbeitsschutz für Mensch und Tier) 26

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein B – Gewerbe Rahmenbedingungen • Gültigkeit: 5 Jahre, für eine

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein B – Gewerbe Rahmenbedingungen • Gültigkeit: 5 Jahre, für eine Verlängerung müssen in diesem Gültigkeitszeitraum 8 LE-Fortbildung nachgewiesen werden • Übergangsregelung für Inhaber des FA 5 und einer § 11 I Nr. 8 c) TSch. G – Erlaubnis oder des Zertifikats für Personenbeförderung durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (Vb. G) oder des APO–Gespannführers (Sachsen) • Übergangsfrist beträgt 1 Jahr • ansonsten analoge Abwicklung zum KFS A - Privatperson 27

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Besitzstandswahrung • Inhaber des FA 5 und einer gem. § 11

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Besitzstandswahrung • Inhaber des FA 5 und einer gem. § 11 I Nr. 8 c) TSch. G von der zuständigen Behörde vor dem 01. 06. 2017 erteilten Erlaubnis zur Unterhaltung eines gewerbsmäßigen Fuhrbetriebes oder des Zertifikats zur Personenbeförderung durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (Vb. G) oder des APO-Gespannführers, können sich den Kutschenführerschein B – Gewerbe ausstellen lassen. 28

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ansonsten: • Ohne das Vorhandensein einer Erlaubnis gem. § 11 I

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ansonsten: • Ohne das Vorhandensein einer Erlaubnis gem. § 11 I Nr. 8 c) des Tierschutzgesetzes ist der Besitz eines Kutschenführerscheins A – Privatperson oder sofern vor Inkrafttreten des Kutschenführerscheins A – Privatperson abgelegt, der Besitz des FA 5 bzw. des DFA 4, des Fahrpasses und einschlägiger fahrerischer Erfahrung Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Kutschenführerschein B – Gewerbe“ mit anschließender Prüfung. 29

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und Lehrgangsleiter Kutschenführerschein

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Ausschnitte der Lehrinhalte aus dem APO-Merkblatt für Prüfer und Lehrgangsleiter Kutschenführerschein B – Gewerbe (38 LE) Theorie (6 LE): § Anforderungen an Pferde und Fahrer, Arbeitsschutz, Einhaltung ausreichender Pausen für die Pferde; Lösen des inneren Strangs beim Stand § Sicherheit und Pferdeschonung, Überprüfung des Zustandes der Pferde § technische Anforderungen an gewerblich genutzte Wagen und Kutschen für Personentransport und Güterverkehr (elektrische Beleuchtung bei Planwagen) § Sicherheitsaspekte bei der Fahrzeugumrüstung zum Personentransport, jährliche TÜV-Abnahme § Passagiersicherheit und Ladungssicherung 30

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG § Begleit- und Sicherheitspersonal, Beifahrer, sachkundige Helfer § Verkehrsverhalten bei Begegnungen

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG § Begleit- und Sicherheitspersonal, Beifahrer, sachkundige Helfer § Verkehrsverhalten bei Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern § Verhalten bei besonderen Situationen am Gespann (z. B. bei Pannen, Absicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung gewerblicher Aspekte, Passagiere, Ladung) § organisatorische Besonderheiten bei Brauchtumsveranstaltungen und Festumzügen § Verkehrsrecht, Vorschriften Fahren im Straßenverkehr sowie Feld und Wald, BG-Vorschriften, Versicherung 31

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Organisation, Umwelt und Sicherheit (4 LE) § Ausbildung und Gewöhnung von

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Organisation, Umwelt und Sicherheit (4 LE) § Ausbildung und Gewöhnung von Fahrpferden an ihren gewerblichen Einsatz § Vorbereitung und Durchführung von Ausfahrten (Vorbereitung, Ausrüstung, Gewöhnung, Streckenplanung, Streckenlänge und Fahrtzeit, Pausenstationen) Pferdehaltung und Veterinärkunde (6 LE) § Veterinärkunde unter besonderer Berücksichtigung gewerblicher Aspekte § Beurteilung der Fahrtüchtigkeit des Pferdes § Vertiefung der Kenntnis des Tierschutzgesetzes 32

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Praxis (22 LE): § Gespannkontrolle § Fahren mit Arbeits- und/oder Planwagen,

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Praxis (22 LE): § Gespannkontrolle § Fahren mit Arbeits- und/oder Planwagen, Anfahren am Berg und bergab § Fahren mit Spielwaage im schwerem Zug § Fahren mit Anhänger im Güterverkehr, Anhänger nur mit Auflaufbremse § Übungsfahrten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften § Transport von Personen und Sicherung von Transportgütern § Pflege und Wartung von Geschirren, Geschirrkunde, Arbeitsgeschirre § Halskoppel und Zugausgleich, Fahrzaum mit und ohne Blendklappen 33

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Umsetzungsmanagement 34

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Umsetzungsmanagement 34

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Umsetzungsmanagement 35

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Umsetzungsmanagement 35

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Umsetzungsmanagement 36

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Umsetzungsmanagement 36

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Besondere Zielgruppen § Routinierte Fahrer (ab 65 Jahren) erhalten eine Sicherheitsschulung

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Besondere Zielgruppen § Routinierte Fahrer (ab 65 Jahren) erhalten eine Sicherheitsschulung mit abschließendem Prüfungsgespräch durch den Lehrgangsleiter, sie bekommen nach dem abschließenden Gespräch den Kutschenführerschein A – Privatperson ausgestellt § Schulungsmaßnahme Sicherheitstraining für gewerbliche Fahrer (8 LE), die aus bestehenden Fuhrunternehmen kommen: diese bekommen nach erfolgreicher Teilnahme den Kutschenführerschein B – Gewerbe ausgestellt (Referenzschreiben und Nachweis eines Angestelltenverhältnisses erforderlich) 37

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein-Scheckkarte Besitzstandswahrung: Ø Bewerber, die unter die Besitzstandsregelungen fallen, können ab

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein-Scheckkarte Besitzstandswahrung: Ø Bewerber, die unter die Besitzstandsregelungen fallen, können ab dem 01. 06. 2017 per Formblatt und Nachweis die Ausstellung des Kutschenführerscheins beantragen Beantragung des Kutschenführerscheins: Ø Absolventen des Kutschenführerscheins beantragen per Formblatt und Nachweis der bestandenen Prüfung den Kutschenführerschein zentral in Warendorf Ø Controlling in Warendorf Ø Der Kutschenführerschein gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis 38

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein-Scheckkarte Max Mustermann Musterstraße 1 48231 Warendorf Geburtsdatum: 05. 06. 1978

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Kutschenführerschein-Scheckkarte Max Mustermann Musterstraße 1 48231 Warendorf Geburtsdatum: 05. 06. 1978 Kutschenführerschein A - Privatperson 39

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Gesellschaftspolitische Verankerung: • Informationen an sämtliche zuständigen Landesbehörden mit Bitte um

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG Gesellschaftspolitische Verankerung: • Informationen an sämtliche zuständigen Landesbehörden mit Bitte um Unterstützung (Innen-, Verkehrsministerien) • Absprache und Kommunikation mit/über ADAC • Einbindung der KFZ- Fahrschulverbände (Versorgung mit Informationsmaterial) • Unterstützung durch Berufsgenossenschaften 40