Kurz zu meiner Person Mein Name ist Joachim

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Kurz zu meiner Person………. Mein Name ist Joachim Gradl bin 52 Jahre Bin seit

Kurz zu meiner Person………. Mein Name ist Joachim Gradl bin 52 Jahre Bin seit 1989 beschäftigt in den Jura – Werkstätten in Amberg Arbeite in der Hauswirtschaftgruppe Seit 1992 gibt es bei uns den Werkstattrat und bin bis zum heutigen Tag Vorsitzender Seit Juni 2006 wurde im Bezirk Oberpfalz der Bezirksarbeitskreis gegründet mit Wahlen. 2009 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Bayern ins Leben gerufen, wo ich bis zur Neuwahl 2014 stellvertretender Vorsitzender war. Am 25. 3. 2014 wurde ich zum Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte gewählt.

Die Werkstättenmitwirkungsverordnung WMVO Erstellt: Joachim Gradl Vorsitzender LAG-WR-Bayern

Die Werkstättenmitwirkungsverordnung WMVO Erstellt: Joachim Gradl Vorsitzender LAG-WR-Bayern

Wer ist der Werkstattrat? Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Wer ist der Werkstattrat? Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung der betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind. Die regelmäßige Amtszeit des Werkstattrates beträgt 4 Jahre Die Mitgliedschaft im Werkstattrat erlischt durch: • Ablauf der Amtszeit • Niederlegung des Amtes • Ausscheiden aus der Werkstatt • Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses

Die Anzahl der Mitglieder des Werkstattrates ist abhängig von der Größe der Werkstatt. •

Die Anzahl der Mitglieder des Werkstattrates ist abhängig von der Größe der Werkstatt. • Bis 200 Wahlberechtigte mindestens 3 Mitglieder • 200 – 400 Wahlberechtigte mindestens 5 Mitglieder • über 400 Wahlberechtigte mindestens 7 Mitglieder Die gewählten Mitglieder des Werkstattrates der aus 3 – 5 – 7 Werkstatträten besteht, wählen selbstständig den: • Vorsitzenden • Stellvertreter • Schriftführer • eine Vertrauensperson evtl. auch mit einem Stellvertreter aus dem Fachpersonal der WFBM • zudem werden verschiedene Aufgaben auf die Mitglieder untereinander verteilt

 • In einem Werkstätten Verbund kann auch von den Werkstatträten der einzelnen Werkstätten,

• In einem Werkstätten Verbund kann auch von den Werkstatträten der einzelnen Werkstätten, ein Gesamtwerkstattrat gebildet, bzw. , gewählt werden. • Dieser kann sich eine Satzung und eine Geschäftsordnung geben. Ebenso kann er sich eine Betriebsvereinbarung zusammenstellen. • Die Diakonie – Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMVO) sieht im § 3 DWMVO die Bildung eines Gesamtwerkstattrates vor. • Die WMWO ( Werkstättenmitwirkungsverordnung ), gibt es seit 1. 7. 2001 • Im Jahre 2004 haben sich die kirchlichen Träger eine eigene Werkstättenmitwirkungsverordnung gegeben. Diese beinhaltet die • Mitbestimmungsrechte der Werkstatträte in den Werkstätten.

§ 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrates………. • Sie führen ihr

§ 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrates………. • Sie führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt aus. • Sie dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert werden. • Die Mitglieder des Werkstattrates sind ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für ihre Tätigkeit zur Durchführung ihres Amtes freizustellen. • Bei mindestens 200 Wahlberechtigten kann der / die Vorsitzende des Werkstattrates Antrag auf Freistellung für die Tätigkeit als Werkstattrat stellen.

Jedes Werkstattratsmitglied hat während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf Freistellung ohne Minderung des Entgeltes

Jedes Werkstattratsmitglied hat während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf Freistellung ohne Minderung des Entgeltes an Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Diese Regelung ist wie folgt: • Bei wieder gewählten Werkstatträten 10 Tage Anspruch. • Bei neu gewählten Werkstatträten 20 Tage Anspruch. • Bei Streitigkeiten kann die Vermittlungsstelle angerufen werden. Die Vermittlungsstelle besteht aus einer unparteiischen, in Werkstattangelegenheiten erfahrenen Person, auf die sich Werkstatt und Werkstattrat einigen müssen. Hinzu kommen je ein Beisitzer, benannt von Werkstatt und Werkstattrat.

Die Mitglieder des Werkstattrates sind verpflichtet ……. • Über die ihnen bekannt gewordenen persönlichen

Die Mitglieder des Werkstattrates sind verpflichtet ……. • Über die ihnen bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten von Werkstattbeschäftigten Stillschweigen zu bewahren. • Es ist weiter Stillschweigen zu wahren über die als geheimhaltungsbedürftig bezeichneten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sie weder zu offenbaren, noch zu verwerten. • Diese Pflichten gelten auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt.

§ 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstattrates Der Werkstattrat hat darüber zu wachen und zu

§ 4 Allgemeine Aufgaben des Werkstattrates Der Werkstattrat hat darüber zu wachen und zu überprüfen, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden: • Arbeitsrechtliche Vorschriften • Beschäftigungszeit und Teilzeitbeschäftigung • Erholungspausen • Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit • Urlaub • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

 • Entgeltzahlungen an Feiertagen • Mutterschutz • Elternzeit • Mitwirkungsrecht und Beschwerderecht sowie

• Entgeltzahlungen an Feiertagen • Mutterschutz • Elternzeit • Mitwirkungsrecht und Beschwerderecht sowie die Einhaltung der Werkstattverträge von der Werkstatt Antragsrecht • Maßnahmen, die dem Betrieb der Werkstattbeschäftigten dienen, bei der Werkstatt zu beantragen. • Anregungen und Beschwerden von Werkstatbeschäftigten entgegenzunehmen

Teilnahmerecht eines Mitglieds des Werkstattrats, • Will ein Werkstattbeschäftigter mit der Werkstatt Angelegenheiten besprechen,

Teilnahmerecht eines Mitglieds des Werkstattrats, • Will ein Werkstattbeschäftigter mit der Werkstatt Angelegenheiten besprechen, die sich aus den Aufgaben ergeben, so kann ein Mitglied des Werkstattrats zur Unterstützung bei der Erörterung anwesend sein. • Der Werkstattrat berücksichtigt die Interessen der Werkstattbeschäftigten, die sich im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich befinden, solange diese keine eigene Vertretung bestimmt haben.

Unterichtungsrechte des Werkstattrats ………… • Beendigung des arbeiternehmerähnlichen Rechtsverhältnisses zur Werkstatt, bei der Versetzung

Unterichtungsrechte des Werkstattrats ………… • Beendigung des arbeiternehmerähnlichen Rechtsverhältnisses zur Werkstatt, bei der Versetzung und Umsetzung • Verlauf und Ergebnis der Eltern- und Betreuerversammlung • Einstellung, Versetzung und Umsetzung des Fachpersonals

§ 5 Mitwirkungsrechte des Werkstattrats • Erstellung und Änderung der Werkstattordnung • Tägliche Beschäftigungszeiten

§ 5 Mitwirkungsrechte des Werkstattrats • Erstellung und Änderung der Werkstattordnung • Tägliche Beschäftigungszeiten und Pausen, Zeiten für die Teilnahme an Arbeitsbegleitenden Maßnahmen, Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche, Regelung des Fahrdienstes • Darstellung und Verwendung der Arbeitsergebnisse. Gestaltung des Entlohnungssystems und der Arbeitsentgelte • Urlaubsgrundätze und Urlaubsplanung • Einführung und Verwendung von technischen Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung der Werkstattbeschäftigten

 • Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten • Fragen zur Fort- und

• Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten • Fragen zur Fort- und Weiterbildung und zu Arbeitsbegleitenden Maßnahmen • Fragen der Verpflegung • Planung von Um- und Neubauten, technischen Anlagen, Einschränkungen, Stilllegung und Verlegung der Werkstatt • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, Sanitär- und Aufenthaltsräumen • Mitwirkung und Mitgestaltung sozialer Aktivitäten für die Werkstattbeschäftigte

Am 19. 3. 2009 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Bayern ( LAG WR

Am 19. 3. 2009 wurde die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Bayern ( LAG WR Bayern) gegründet.

Nach den Angaben der LAG WFBM Bayern befinden sich derzeit in Oberbayern 30 Werkstätten

Nach den Angaben der LAG WFBM Bayern befinden sich derzeit in Oberbayern 30 Werkstätten Niederbayern 10 Werkstätten Schwaben 26 Werkstätten Oberpfalz 14 Werkstätten Mittelfranken 32 Werkstätten Oberfranken 9 Werkstätten Unterfranken 13 Werkstätten Mit ca. 36. 000 Beschäftigungs- und Förderplätzen

So ergab sich, dass in jedem der bayrischen Bezirke die Werkstatträte der jeweiligen anerkannten

So ergab sich, dass in jedem der bayrischen Bezirke die Werkstatträte der jeweiligen anerkannten WFBM`S, sich zu einem Bezirksarbeitskreis mit eigener Satzung und auch Geschäftsordnung organisierten. Diese Bezirksarbeitskreise gibt es seit 2006. Mittlerweile hat jeder Bezirksarbeitskreis das Wappen seines jeweiligen Bezirkes für die Formulare – Einladungen und Protokolle. Jeder Bezirk hat nun einen, von den Werkstatträten gewählten Bezirkssprecher mit Stellvertreter, sowie nach Größe und Anzahl der WFBM im Bezirk noch Beisitzer. Die Bezirkssprecher werden von der ihnen zugeordneten Vertrauensperson aus der WFBM, aus der sie kommen, unterstützt.

Der Bezirkswerkstattrat der einzelnen Regierungsbezirke kann / soll sich selbst eine Satzung und Geschäftsordnung

Der Bezirkswerkstattrat der einzelnen Regierungsbezirke kann / soll sich selbst eine Satzung und Geschäftsordnung geben, nach der er arbeitet. Er trifft sich mehrmals im Jahr zu einer Besprechung und lädt zu Vollversammlungen des Bezirks ein. In der Regel sind dies 3 – 4 mal. Er arbeitet mit anderen Bezirkswerkstatträten zusammen. Er unterstützt die Werkstatträte in den jeweiligen Werkstätten, auch bei der Durchsetzung ihrer Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Er sorgt für den Austausch und das Sammeln von Erfahrungen, Ideen und Anregungen aus den Werkstätten.

Die kirchlichen Träger ( Diakonie – Caritas) haben seit 2004 Mitbestimmungsrechte in den Werkstätten

Die kirchlichen Träger ( Diakonie – Caritas) haben seit 2004 Mitbestimmungsrechte in den Werkstätten für ihre Werkstatträte. Die gesetzliche WMVO ( Werkstättenmitwirkungsverordnung), sieht hierzu nur die Mitwirkungsrechte vor. Deshalb wurde eine Selbstverpflichtungserklärung erarbeitet, durch die Werkstatträte mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Diese Vereinbarung kann zwischen Werkstattleitung und Werkstattrat geschlossen werden und gilt dann zusätzlich zur WMVO. Da die LAG-WR-Bayern eng mit der LAG WFBM Bayern zusammenarbeitet, hat sie diese Selbstverpflichtungserklärung als Empfehlung an alle Mitgliedswerkstätten versendet. Nun bleibt abzuwarten wie viele diese Vereinbarung unterschreiben werden. Aktuell haben … Werkstattleiter diese Erklärung unterschrieben Aktueller Stand ist das im Bezirk Oberpfalz 50 % unterschrieben haben. In den anderen Regierungsbezirken haben dies einzelne Werkstätten umgesetzt. Dies ist auch das Ziel des neuen Vorstandes der LAG WR Bayern, diese Selbstverpflichtungserklärung für die Werkstatträte der Werkstätten umzusetzen.

Neben der Erstellung einer Selbstverpflichtungserklärung gibt es noch andere Beispiele für die erfolgreiche Arbeit

Neben der Erstellung einer Selbstverpflichtungserklärung gibt es noch andere Beispiele für die erfolgreiche Arbeit der Werkstatträte. Ø Sicherstellung der Finanzierung für überregionale Tätigkeiten der Werkstatträte. Hierzu ist für den Bezirk Oberpfalz und Oberfranken dies seitens des Kostenträgers abgeschlossen. Ø Organisation und Durchführung der Werkstatträtetage in Nürnberg Ø Die Kosten für das Mittagessen werden auch weiterhin von den Kostenträgern übernommen, zumal es 2006 eingestellt wurde. Ø Werkstatträte werden zu Sitzungen eingeladen, in welchen Themen besprochen werden, die Menschen mit Behinderung betreffen Ø Politiker und Verbände nehmen die Anliegen der Werkstatträte ernst und unterstützen sie bei ihren Anliegen

Bezirkstreffen am 25. 3. 2013 mit Fr. Imgard Badura in Amberg

Bezirkstreffen am 25. 3. 2013 mit Fr. Imgard Badura in Amberg

Darüber hinaus gibt es noch die BVWR, das heißt die Bundesvereinigung der Werkstatträte. Es

Darüber hinaus gibt es noch die BVWR, das heißt die Bundesvereinigung der Werkstatträte. Es gibt den Verein seit 2008 Der Verein handelt nach dem Motto: Nichts über uns ohne uns! Das Motto gilt für die Menschen mit Behinderungen auch bei der Arbeit. Sie sollen bei der Arbeit selbst bestimmen dürfen. Sie sollen Arbeit haben, so wie alle andere Menschen. Der Verein will: Menschen mit Behinderung sollen in der Arbeit mit-bestimmen.

Die BVWR macht ihre Arbeit auf der Bundesebene. Dort funktioniert sie wie ein Sprachrohr

Die BVWR macht ihre Arbeit auf der Bundesebene. Dort funktioniert sie wie ein Sprachrohr für alle Werkstatt-beschäftigten und Werkstatträte. Wir nehmen Meinungen und Erfahrungen auf. Wir weisen darauf hin, wenn es Schwierigkeiten gibt und wir kämpfen dafür, dass sich die Situation in der Zukunft ändert. Das heisst konkret • Wir sprechen mit Politikern und Verbändevertretern • Wir entwickeln klare Positionen. • Wir beteiligen uns in Arbeitsgruppen und entwickeln Lösungen • Wir halten Reden in der Öffentlichkeit und informieren die Menschen

und…. . • Wir setzen uns auch für Sie ein – und für ihre

und…. . • Wir setzen uns auch für Sie ein – und für ihre Kolleginnen und Kollegen. damit auch Sie eine starke Vertretung haben. Was will die BVWR erreichen? Wir wollen, dass alle Beschäftigten in den Werkstätten gute Arbeitsbedingungen haben. Dafür setzen wir uns ein

das Bedeutet Vor allem: • Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten, wo sie arbeiten

das Bedeutet Vor allem: • Menschen mit Behinderung sollen dort arbeiten, wo sie arbeiten möchten! • Werkstattbeschäftigte müssen genug Geld zur Verfügung haben! • Werkstatträte sollen nicht nur mit-wirken dürfen – sie sollen auch mitbestimmen können! • Frauenbeauftragte soll es in allen Werkstätten geben – sie werden überall gebraucht! • Beschäftigte in Werkstätten brauchen gute Möglichkeiten zur aus- und Weiterbildung! • Beschäftigte und Verantwortliche müssen fair und respektvoll mit einander arbeiten

Die BVWR ist über den Vorstand in verschiedenen politischen Gremien vertreten • Austausch mit

Die BVWR ist über den Vorstand in verschiedenen politischen Gremien vertreten • Austausch mit den behinderten politische Vertretern der Bundestags – fraktionen und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. • Bei Interessenvertretungen und Verbänden. • Öffentlichkeitsarbeit. • Präsentation bei der jährlichen Werkstätten messe in Nürnberg mit eigenen Stand der BVWR.

 • Podiumsdiskusionen bei Fachtagungen und Veranstaltungen bringen sich die Vertreter der BVWR mit

• Podiumsdiskusionen bei Fachtagungen und Veranstaltungen bringen sich die Vertreter der BVWR mit ein. • Eigenen Flyer • eigene Homepage • Artikel und Positionspapiere ( Forderungen der BVWR zur WMVO und Bundesteilhabegesetz). • Gespräche mit BMAS ( Bundesministerium Arbeit und Soziales) zum Bundesteilhabegesetz.

Dies war der Bericht über die Arbeit des Werkstattrates und der überregionalen Tätigkeiten. Sind

Dies war der Bericht über die Arbeit des Werkstattrates und der überregionalen Tätigkeiten. Sind diesbezüglich Fragen, wenn nicht ……………. Danke, für Ihre Aufmerksamkeit