Korrektur und Beurteilung von Klausuren SRDP Deutsch Mag
Korrektur und Beurteilung von Klausuren SRDP Deutsch Mag. Herbert Staud LSI Mag. Werner Bajlicz Altlengbach, 24. 11. 2014
Grundlage der Beurteilung RPVO • LBVO Raster • Deskriptoren Note • Begründung
Korrektur- und Beurteilungsanleitungen o sind unterstützende Instrumente, die in enger Abstimmung mit den gestellten Aufgaben eine objektive und vergleichbare Beurteilung sicherstellen sollen. o sind verbindliches Instrument für alle beurteilenden Lehrkräfte, das n Vergleichbarkeit weitgehend ermöglicht, n ohne die individuelle pädagogische Verantwortung auszuschließen.
Deskriptoren o In Deutsch bilden ausschließlich Deskriptoren die Grundlage der Notenfindung o Voraussetzung für die Erstellung der Korrektur- und Beurteilungsanleitungen war die vollständige Berücksichtigung der LBVO
Beurteilungsantrag o Für die Beurteilung im Rahmen der neuen Reifeprüfung ist ein begründeter Beurteilungsantrag der Prüferin bzw. des Prüfer maßgeblich. o Diese Begründung hat sich nach den Kriterien der LBVO zu richten
Korrektur mittels analytischem Bewertungsraster LBVO zentral verteilter, obligater Bewertungsraster mit Richtlinien zur Verwendung Vier Bereiche der Aufgabenerfüllung … aus inhaltlicher Sicht aus textstruktureller Sicht in Bezug auf Stil und Ausdruck hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit Grundlage: Prüfungsordnung AHS BGBl. II Nr. 174/2012, § 15 Abs. 1
3 Kompetenzbereiche Diese vier Bereiche werden zu drei Kompetenzbereichen (K 1, K 2, K 3) zusammengefasst: Text 1 Inhalt Gliederung/Textstruktur = Kompetenzbereich 1 Text 2 Inhalt Gliederung/Textstruktur = Kompetenzbereich 2 Text 1 und Text 2 Stil/Ausdruck und normative Sprachrichtigkeit = Kompetenzbereich 3 Jeder Kompetenzbereich für sich muss positiv sein, damit insgesamt eine positive Note gegeben werden kann.
o Kompetenzbereich 1: Inhalt und Textstruktur des ersten Textes gemeinsam betrachtet o Kompetenzbereich 2: Inhalt und Textstruktur des zweiten Textes gemeinsam betrachtet o Kompetenzbereich 3: Stil und Ausdruck sowie normative Sprachrichtigkeit beider Texte gemeinsam betrachtet o Jeder Kompetenzbereich für sich muss positiv sein, damit insgesamt eine positive Note gegeben werden kann. o Die drei gleichwertigen Bewertungen aus K 1, 2 und 3 bilden die Grundlage für die Beurteilung. o Gesamtbeurteilung ist in einem verbalen begründeten Beurteilungsvorschlag der Prüfer umzusetzen, der sich an den Deskriptoren für die Kompetenzbereiche orientiert.
Beurteilungsraster (hier K 1 – ident K 2)
Arbeit mit dem Beurteilungsraster o Jedes Kriterium muss bewertet werden – Grundlage ist die LBVO n Ausnahme „wo dies möglich ist“ (LBVO § 14 Abs. 2. und 3)
Genügend „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt. (LBVO § 14 Abs. 5. )
o Um eine in Summe eine positive Klausurbeurteilung zu erreichen, müssen in den Kompetenzbereichen 1 und 2 im Sinne der Notendefinition die wesentlichen Bereiche überwiegend erfüllt sein. o D. h. für Genügend müssen alle „Genügend. Kriterien“ in K 1 und K 2 erfüllt sein t h c i N ügend n e G
Befriedigend Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen. (LBVO § 14 Abs. 4. )
d n e üg n e G d n e dig e i r f Be
Gut Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt. (LBVO § 14 Abs. 3. )
Sehr gut Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt, und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt. (LBVO § 14 Abs. http: //www. ris. bka. gv. at/Geltende. Fassung. wxe? Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer= 10009375 [24. 03. 2014]
o Schließt „Gut“ und „Sehr gut“ aus!
„Ausgleich“ im K 3 o Innerhalb des Kompetenzbereichs 3 ist ein „Ausgleich“ zwischen beiden Texten möglich: o Wenn die normative Sprachrichtigkeit sowie Stil und Ausdruck bei einem Text negativ und beim anderen deutlich positiv ausgefallen sind, ist ein in Summe positives Kalkül für Kompetenzbereich 3 möglich, wenn die Erfüllung aller wesentlichen Bereiche überwiegend gewährleistet ist.
„Ausgleich“ zwischen beiden Texten möglich K 3/1 + K 3/2 =>
Was enthält eine Klausurarbeit? o 1 Themenpaket o die eigentliche Klausurarbeit = 2 Texte o 1 Beurteilungsraster = 2 Blätter o Beurteilungsvorschlag o verbale Begründung
„Kommentierung der Aufgaben“ o Beispiel Haupttermin 2013/14 www. bifie. at
Worauf muss ich als Vorsitzende/r achten? o Jede Klausurarbeit besteht aus zwei Aufgaben o Beide Aufgaben (Texte) müssen aus einem Themenpaket gewählt werden ( 3/1 und 3/2 und nicht 3/1 und 2/2) o Jeder Aufgabe liegt ein eigener Beurteilungsraster bei
Grundlagen für die Beurteilung o LBVO o Beurteilungsraster https: //www. bifie. at/node/1490 n Erläuterungen zur Bewertung der normativen Sprachrichtigkeit n Erläuterungen zur Bewertung der Textlänge o „Kommentierung der Aufgaben“ (Erwartungshorizont)
erlaubte Hilfsmittel o Bearbeitung der Prüfungsaufgaben mit den aus dem Unterricht vertrauten Hilfsmitteln o gedruckte Wörterbücher o Laptop/PC (Keine Splittung der Klasse!) n elektronisches Wörterbuch (keine Lexika!) o (z. B. Word-Thesaurus) n n n Rechtschreibprüfung (keine Autokorrektur!) Sichere Prüfungsumgebung (kein Internet!) Drucker im Prüfungsraum Speichermöglichkeit Ersatzgeräte
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