Kooperation und Konzentration Industriemeister Betriebswirtschaft Unterscheidung Kooperationsformen Die

Kooperation und Konzentration - Industriemeister – Betriebswirtschaft -

Unterscheidung Kooperationsformen = Die einzelnen Unternehmen behalten ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit, vereinbaren aber mit anderen Betrieben Regeln der Zusammenarbeit. Konzentrationsformen = Verbindungen von Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Selbständigkeit verlieren, ihre rechtliche Selbständigkeit nicht unbedingt verlieren.

Vertikale, horizontale, diagonale K. Wertschöpfungskette Produkt A Wertschöpfungskette Produkt B Wertschöpfungskette Produkt C Rohstoffproduktion Produktion Vorprodukte Produktion Endprodukte Handel Kunde

Erläuterungen Vertikale Kooperation Horizontale Kooperation Diagonale Kooperation: Betriebe unterschiedlicher Produktionsstufen innerhalb einer Wertschöpfungskette schließen sich zusammen Hersteller der gleichen Produktionsstufe schließen sich zusammen Betriebe unterschiedlicher Produktionsstufen und unterschiedlicher Wertschöpfungsketten schließen sich zusammen. (z. B. Hersteller und Händler) (z. B. zwei Maschinenbauer) (z. B. Hersteller und Händler)

Kooperationsformen Kooperationsform Joint Venture Gelegenheitsgesellschaften Arbeitsgemeinschaft Interessengemeinschaften Konsortium Kartelle

Erläuterung Joint Venture eine Kooperationsform in der Großindustrie zur Durchführung eines Projektes. Es wird eine eigenständige Gesellschaft gegründet, die das Projekt durchführen soll. Gelegenheitsgesellschaften mehrere Unternehmen schließen sich zur Durchführung eines Auftrags zusammen. In der Regel wird hierfür eine Gb. R gegründet. Arbeitsgemeinschaften werden in der Regel zur Abwicklung größerer Bauaufträge gegründet. Konsortien sind Zusammenschlüsse von Banken, zur Abwicklung größerer Finanzierungsaufträge. Nach Abwicklung der Aufträge werden die Gelegenheitsgesellschaften wieder aufgelöst

Erläuterung Interessengemeinschaften werden von Betrieben gegründet, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. Interessengemeinschaften sind in der Regel auf Dauer angelegt; bei den Unternehmen handelt sich um Betriebe, die auf derselben Produktionsstufe tätig sind (horizontale Kooperationsform). Kartelle Es handelt sich um vertragliche Zusammenschlüsse von Unternehmen, die auf demselben Markt tätig sind. Ziel ist es, sich durch gegenseitige Absprache Wettbewerbsvorteile zu sichern.
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