KOMPETENZORIENTIERTE AUFGABENSTELLUNGEN Was erwartet die Schulaufsicht Klausur der
KOMPETENZORIENTIERTE AUFGABENSTELLUNGEN Was erwartet die Schulaufsicht? Klausur der AHS – Direktor/innen Altlengbach, 24. / 25. 11. 2014
RECHTLICHE VORGABEN o PO - AHS § 29, Abs. 2: „…bei mehr als einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen auszuarbeiten. “ o PO- AHS § 29, Abs. 1: n Prüfer/in legt eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung vor n Zugleich Vorlage allenfalls erforderlicher Hilfsmittel Michael Sörös
KOMPETENZORIENTIERUNG: WAS SAGT DER GESETZGEBER? (1) o „Kompetenzorientiert bedeutet, dass jede Aufgabenstellung eine Reproduktionsleistung (Wiedergabe und Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmungen der Art des Materials und Entnahme von Informationen aus Material, Verwendung von Fachtermini, Anwendung von Fachtermini usw. ), … Michael Sörös
KOMPETENZORIENTIERUNG: WAS SAGT DER GESETZGEBER? (2) o … eine Transferleistung (Erklären von Zusammenhängen, Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von Materialen, Differenzierung von Sach – und Werturteilen) … Michael Sörös
KOMPETENZORIENTIERUNG: WAS SAGT DER GESETZGEBER? (3) o … sowie eine Leistung im Bereich der Reflexion und Problemlösung (Erörterung von Sachverhalten und Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener Urteilsbildung) enthält. “ (Erläuterungen zu PO § 29) o Also: Vorliegen der unterschiedlichen Anforderungsniveaus ist keine „Kann. Bestimmung“! Michael Sörös
RECHT UND PÄDAGOGIK o Wenn bei einer Prüfung ausschließlich Reproduktion verlangt wird, so ist „Eigenständigkeit“ und „Anwendung auf neuartige Aufgaben“ im Sinne von LBVO § 14 nicht möglich > o Somit könnte Kandidat/in keine bessere Note als „Befriedigend“ erhalten! Michael Sörös
KOMPETENZORIENTIERTE PRÜFUNGSFÜHRUNG o Jede Prüfung muss n einen Reproduktionsaspekt n einen Transferaspekt n einen Diskussionsaspekt aufweisen! (Petra Berner et al. , Praxis Politik 3 / 2007 [Westermann], S. 36 – zitiert in RPVO 2012, § 29, Absatz 1)) o VO § 29, Abs. 1: „. . gegliedert sein kann…“ o Gesetz und Verordnung sehen keine Gewichtung bei der Beurteilung vor! Michael Sörös
AUFGABENSTELLUNGEN o Konkrete Aufgabenstellung, was Kandidat/innen tun sollen o Also: Operatoren setzen n Beschreibe (Bsp. für Reproduktion) n Vergleiche (Bsp. für Transfer) n Beurteile (Bsp. für Diskussion) o Operatoren = Handlungsindizierende Verben o Schon im Lernprozess muss transparent gemacht werden, welcher Operator welche Handlung verlangt! Michael Sörös
WOVON SOLLEN / MÜSSEN PRÜFUNGEN AUSGEHEN? Textimpuls Quelle Darstellung Bild n …die jedenfalls nicht bloß illustrativen Charakter haben! o Sinnvoll: Aufgabenstellung für Geprüfte/n, aber auch für alle Zuhörer/innen sichtbar machen! (Vgl. dazu Vorschläge im (damals BMUKK) BMBF – Leitfaden „Mündliche Reifeprüfung“) o Copyright-Fragen durch SSR-Erlass geklärt o o Michael Sörös
DER „MINIMALKOMPETENTE SCHÜLER“ o Wichtiger Terminus der Psychometrie o Gewichtung der 3 Anforderungsniveaus in VO nicht geregelt (s. o. ) o Von Lehr – (Prüfungs)person zu definieren: n Wo ist der „Cutscore“ für „Genügend“ n Übersetzt in die LBVO § 14: „Was ist das Wesentliche? Was bedeutet „Das Wesentliche überwiegend erfüllt? “ n Das „Genügend“ ist bei der Leistung anzusetzen, die ich als Lehrer/in bzw. Prüfer/in vom „minimalkompetenten Schüler“ gerade noch erwarte! Michael Sörös
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