KOMPETENZANERKENNUNG STAND DER DINGE IN STERREICH BERNHARD HORAK
KOMPETENZANERKENNUNG – STAND DER DINGE IN ÖSTERREICH BERNHARD HORAK I 10. MAI 2017 AK SALZBURG
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 2 INHALT § § Gängige Definitionen und Begriffe § § Ingenieurgesetz 2017 § Strategie zur Validierung nicht-formalen und informellen Lernens in Österreich § Forderungen und Initiativen der Arbeiterkammer Zentrale Verfahrensschritte Nutzen und Effizienz für Arbeitnehmer. Innen Beispiele für Verfahren zur Anerkennung beruflicher Kompetenzen und deren Gemeinsamkeiten Anerkennung von Kompetenzen und NQR – Nationaler Qualifikationsrahmen
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 3 WORUM GEHT ES ? § VPL – Einmal angeeignete Kompetenzen sollen sichtbar gemacht und anerkannt werden. § Informell und non-formal erworbene Lernergebnisse sichtbar machen und zertifizieren. (Validieren) § „ … es sollen Qualifikationen, die im Nationalen Qualifikationsrahmen abgebildet sind, möglichst auch durch Validierung erworben werden können. “ (AT Validierungsstrategie) § AK-Position: Informell und non-formal erworbene Kompetenzen sollen in Österreich rasch, einfach und kostengünstig anerkannt werden, sodass sie den Menschen am Arbeitsmarkt und im Bildungssystem möglichst nutzen.
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 4 NUTZEN FÜR ARBEITNEHMER / INNEN § Ein für Erwachsene adäquates und attraktives Angebot § Lernzeitersparnis durch Verkürzung der Ausbildung § Berufsabschluss mit Berechtigungen § Verbesserung der beruflichen und kollektivvertr. Position § Eröffnung des Zuganges zur beruflichen Weiterbildung § Effizienz und ökonomische Vernunft § Keine Konkurrenz zum formalen Bildungssystem, deren Weiterentwicklung unberührt bleibt.
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 5 VALIDIERUNG - ANERKENNUNG IN VIER SCHRITTEN: In den meisten Verfahren zur Anerkennung von informellem und non-formalen Lernen sind folgende Verfahrensschritte zu erkennen: 1) IDENTIFIZIERUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat. 2) DOKUMENTIERUNG der Lernergebnisse, …. 3) BEWERTUNG der Lernergebnisse, …. . 4) ZERTIFIZIERUNG, der Lernergebnisse der Bewertung der von einer Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielten Lernergebnisse in der Form einer Qualifikation, …. Quelle: Empfehlung des Rates von 2012 zur Validierung nicht-formalen und informellen Lernens
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 6 BEISPIEL PFLEGEASSISTENZBERUFE AUS § 13. (2) DER PFLEGEASSISTENZBERUFE – AUSBILDUNGS-VERORDNUNG; 31. OKTOBER 2017 Validierungsschritte im Rahmen der Pflegeassistenzberufe Validierungsschritte laut EURatsempfehlung zur Validierung von 2012 1. „Information und Beratung“ 2. „Identifizierung der Kompetenzen“ 1. Identifizierung der Lernergebnisse 3. „Dokumentation der Kompetenzen“ 2. Dokumentation der Lernergebnisse 4. „Bewertung der Kompetenzen“ 3. Bewertung der Lernergebnisse 5. „Anrechnung der Ergebnisse der Bewertung“ … auf die Ausbildung 4. Zertifizierung der Lernergebnisse
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 7 BEISPIELE VON VERFAHREN ZUR ANERKENNUNG VON KOMPETENZEN IN ÖSTERREICH § „Du kannst was“ in vier Bundesländern § „Qualifikation Ingenieur“ laut Ingenieursgesetz 2017 § Neue BHS-Qualifikationen analog zu Ing. G 2017 (ab ? ? ) § Pflegeassistenzberufe lt. Ausbildungs. VO vom 31. 10. 2016 § Anerkennungs- und Bewertungsgesetz; Au. BG 2016 § wba - Weiterbildungsakademie
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 8 QUALIFIKATION „INGENIEUR / IN“ IM NQR - NATIONALER QUALIFIKATIONSRAHMEN Struktur des NQRNationaler Qualifikationsrahmen für Österreich NQR-Niveau 8 PHD Doktorat NQR-Niveau 7 Master NQR-Niveau 6 („Ing NEU“) Bachelor NQR-Niveau 5 – (HTL Abschluss) NQR-Niveau 4 NQR-Niveau 3 NQR-Niveau 2 NQR-Niveau 1
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 9 QUALIFIKATION „INGENIEUR / IN NEU“: NQRNIVEAU 6 § § Durch das neue Ing. G wird aus dem Standestitel eine Qualifikation, die eine NQRStufe über dem HTL-Abschluss liegt. „Das Ingenieurgesetz normiert …. ein System der Validierung informellen Lernens in der (beruflichen und außerberuflichen) fachbezogenen und gehobenen Praxis. “ (Erläuterungen zum Ing. G 2017) § Formale Voraussetzungen § ZURORDNUNG DER QUALIFIKATION auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens § HTL – Abschluss § 3 Jahre einschlägige Praxis § Verfahrensablauf § Einreichung der Praxisbestätigung mit Tätigkeitsbeschreibung § Antrag und Gebühr von 370, 00 Euro § Fachgespräch mit zwei Expert. Innen von 45 Minuten
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 10 DIE IN ÖSTERREICH AKTUELLEN VERFAHREN HABEN FOLGENDES GEMEINSAM: § Die Initiative erfolgt durch die auch bisher im System zuständigen Behörden. § Die Initiative ist geht von einem klar erkennbaren Bedarf bzw. einer Nachfrage aus. § Ziel: Erlangen einer (formalen) Qualifikation § Die Verfahren haben keine gemeinsame gesetzlichen Grundlagen § Keine gemeinsame Plattform / Kommunikation / Beratung § Eigenständige Methoden ohne gemeinsame Qualitätsstandards
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 11 ÖSTERREICHISCHE VALIDIERUNGSSTRATEGIE ALS GESAMTKOORDINIERENDER ANSATZ BIS § Ausgehend von der EU-Ratsempfehlung zur Validierung 2018 nichtformalen und informellen Lernens (BM für Bildung) § Keine Konkurrenz zu bestehenden Initiativen § Ziel einer verbesserten Steuerung, Koordination und Qualitätssicherung laufender und künftiger Validierungsmaßnahmen § Beibehaltung bestehender Verantwortlichkeiten, gesteigerter Transparenz und gesellschaftlicher Anerkennung von Validierungsprozessen und deren Ergebnissen. § ARGE: BMB, BMWFW, BMLVS, BMG, BMFJ, E-Bildung, Soz. Part, FHs, BOKU, aufzaq, 3 s.
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 12 THEMEN DER VALIDIERUNGSSTRATEGIE § Qualität der Verfahren: Nachvollziehbarkeit, Plausibilität der Anrechnungen, Standards, Kriterien § Professionalisierung des „Validierungspersonals“, Entwicklung von Kompetenzprofilen § Online-Portal: Bekanntheit und Zugang, Zielgruppenkommunikation § Systemsynergien, Koordination und Kooperation § Meilensteine: - Ministerratsvortrag im Herbst 2017 - Status quo Bericht 2018 an EU Kommission
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 13 FORDERUNGEN UND INITIATIVEN DER AK § Die Validierung bzw. Ankerkennung von Kompetenzen soll erkennbarer Teil der aktuellen, modernen Berufsbildung werden. § „Du kannst was“ als über die aktuellen vier Bundesländer hinausgehender Bundesstandard. § Ausbau des Anerkennung von Kompetenzen über das BAG – Berufsausbildungsgesetz hinaus (siehe Validierungsstrategie) § Schaffung eines Rahmengesetzes mit folgenden Inhalten: § § § Rechtsanspruch auf Anerkennung von Kompetenzen Verankerung von Beratung und ergänzendem Weiterbildungsangebot Klare gemeinsame Verfahrensschritte laut EU Empfehlung Gemeinsame Prinzipien der Qualitätssicherung Gleichstellung der Zertifikate
Kurztitel der Präsentation I Datum I Folie Nr. 14 Danke vielmals!
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