KOMPENDIUM AUFSICHTSRECHT KOMPENDIUM AUFSICHTSRECHT Im heutigen Regulierungsrahmen werden

  • Slides: 4
Download presentation
KOMPENDIUM AUFSICHTSRECHT

KOMPENDIUM AUFSICHTSRECHT

KOMPENDIUM AUFSICHTSRECHT Im heutigen Regulierungsrahmen werden von verschiedenen Institutionen Regelungstexte mit bestimmter Geltung, Verbindlichkeit

KOMPENDIUM AUFSICHTSRECHT Im heutigen Regulierungsrahmen werden von verschiedenen Institutionen Regelungstexte mit bestimmter Geltung, Verbindlichkeit und bestimmtem Anwendungsbereich veröffentlicht. Hierdurch entsteht eine komplexe Regelungsstruktur mit vielfältigen Verknüpfungen. Das Kompendium Aufsichtsrecht enthält die wichtigsten Regelungstexte zum Themenschwerpunkt Kapitalanforderungen. Die umfangreiche Verlinkung innerhalb der Textsammlung sowie unsere inhaltliche Aufbereitung erleichtern Ihnen die Recherche. REGELUNGSTEXTE CRR II EMIR BCBS 424 VO (EU) 575/2013 COM (2016) 850 VO (EU) 648/2012 Basel III: Finalising postcrisis reforms, 2017 Änderungen CRR Verbriefungen Verbriefungsverordnung Solvabilitätsverordnung VO (EU) 2017/2401 VO (EU) 2017/2402 Solv. V 2014 ELEMENTE Neben einem verlinkten Inhaltsverzeichnis enthält das Kompendium ein umfangreiches Stichwortverzeichnis sowie grundlegende aufsichtsrechtliche Informationen und Übersichten. Dazu gehören z. B. eine Liste der Veröffentlichungen des BCBS und ein Überblick über die relevanten Institutionen. Die Marker hinter der Artikelnummer ermöglichen es, im PDF Dokument direkt nach einem bestimmten Artikel der Quelle zu suchen: Dafür wird das Format Quelle#Artikelnummer# verwendet z. B. SEC#259# steht für Art. 259 der Änderungen der CRR für Verbriefungen Die im Regelungstext vorgegebenen Referenzen sind im Kompendium direkt verlinkt (entweder zu internen oder externen Quellen) 2

Inhaltliche Referenzen: Mit Hilfe dieses Symbols navigieren Sie zwischen verschiedenen aufsichtsrechtlichen Quellen, die einen

Inhaltliche Referenzen: Mit Hilfe dieses Symbols navigieren Sie zwischen verschiedenen aufsichtsrechtlichen Quellen, die einen inhaltlichen Bezug, aber keine regulatorisch vorgegebene Verknüpfung haben, z. B. zwischen den KSAForderungsklassen der CRR und den entsprechenden Vorschriften in BCBS 424. Die Verlinkungen hinter diesem Symbol führen Sie direkt zur Delegierten Verordnungen bzw. zum regulatorischen oder technischen Standard, der mit dem Artikel verknüpft ist. Am Ende eines Artikels sind alle zugeordneten EBA Q&As genannt. Der Link hinter dem Symbol führt direkt zur externen Quelle. Viele komplexe Zusammenhänge lassen sich leichter anhand von Abbildungen verstehen. Daher sind dem Regelungstext zahlreiche übersichtliche Darstellungen ergänzt. Diese sind an der blauen Umrandung erkennbar. Viele Tabellen des Regelungstextes können im Excel-Format heruntergeladen werden. Der Link zu den Tabellen befindet sich hinter diesem Symbol. Kommentare: Sie finden ergänzende Erläuterungen sowie weiterführende Links zum Regelungstext in den blau markierten Fußnoten. Die zum Regelungstext gehörenden Fußnoten werden hingegen in schwarz dargestellt. 3

HINWEISE Die Nutzung des „Kompendium Aufsichtsrecht“ ist durch Anmeldung mit Angabe Ihres Namens und

HINWEISE Die Nutzung des „Kompendium Aufsichtsrecht“ ist durch Anmeldung mit Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse möglich. Selbstverständlich werden Ihre Daten von Finbridge ausschließlich zweckgebunden und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Wir aktualisieren unsere Textsammlung regelmäßig, den Bearbeitungsstand des jeweiligen Regulierungstextes können Sie anhand des Bearbeitungsdatums immer problemlos nachvollziehen. Bei Fragen oder Anregungen finden Sie im Kompendium oder auf unserer Internetseite einen fachlichen Ansprechpartner für die einzelnen Bereiche. Für allgemeine oder übergreifende Themen nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeit über regulatorik@finbridge. de Das Kompendium wird auf der Finbridge Homepage bereitgestellt: https: //www. finbridge. de/aufsichtsrecht/kompendium ÜBER FINBRIDGE Für Sie schlagen wir Brücken: Von der komplexen Fragestellung zur erfolgreichen Lösung! Finbridge ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen im Bereich Financial Services. Mit über 100 hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt Finbridge Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister bei der Gestaltung und erfolgreichen Umsetzung ihres Veränderungsprozesses entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unsere Beraterinnen und Berater verfolgen dabei stets einen umsetzungsorientierten und für Ihr Haus praktikablen Ansatz. Spezialisiertes Know-How und langjährige Erfahrung machen uns zu Experten in den Schwerpunktthemen Finanz- und Risikocontrolling, Aufsichtsrecht, Meldewesen, Financial Engineering, System-integration und im übergreifenden Projektmanagement. ANSPRECHPARTNER Stefanie Linder Geschäftsführerin +49 151 58259003 stefanie. linder@finbridge. de Martin Atzler Senior Expert +49 151 58062812 martin. atzler@finbridge. de Finbridge Gmb. H & Co. KG Louisenstraße 100 61348 Bad Homburg v. d. H. 4