Kommunalverband fr Jugend und Soziales BadenWrttemberg Integrationsamt Aufgaben
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Integrationsamt Aufgaben des Integrationsamtes
Dezernat III - Integrationsamt Hauptsitz: Karlsruhe Standorte in Stuttgart und in Freiburg Integrationsamt Baden -Württemberg Karlsruhe Regionalbüro Freiburg KVJS Integrationsamt Stuttgart
Aufgaben Integrationsamt Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe • • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben • Kündigungsschutz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Weitere Aufgaben • Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement • Förderung von Integrationsunternehmen • Integrationsfachdienste • Mitwirken bei Integrationsvereinbarungen • Schulungsveranstaltungen und Inhouseschulungen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Begleitende Hilfe als Persönliche Hilfen Beratungsleistungen Fachdienste: Technischer Beratungsdienst Integrationsfachdienst Finanzielle Hilfen Arbeitgeber Arbeitnehmer Fachdienst Hör-/Sehbehinderte Seminare und Informationsveranstaltungen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Ausgleichsabgabe • Beschäftigungspflicht für Betriebe ab 20 Arbeitsplätzen • 5%-Quote für Betriebe ab 60 Arbeitsplätzen • Spezielle Regelungen für Kleinbetriebe zwischen 20 und 59 Arbeitsplätzen • Abgabe zwischen 115, 00 € und 290, 00 € monatlich pro nicht besetztem Arbeitsplatz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Einnahmen Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg: (in Millionen EURO)
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Ziele: • Sicherung der sozialen Stellung • Beschäftigung auf geeigneten Arbeitsplatzen mit Entwicklungsmöglichkeiten • Wettbewerbsfähigkeit KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Finanzielle Leistungen Leistungsvoraussetzungen: • Schwerbehinderteneigenschaft/Gleichstellung • unbefristetes Arbeitsverhältnis/befristetes Arbeitsverhältnis über 8 Wochen Dauer • mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit • tarifliche oder ortsübliche Entlohnung des schwerbehinderten Mitarbeiters KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Zuschüsse und/oder Darlehen an Arbeitgeber • behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen • Zuschüsse für außergewöhnliche Belastungen Lohnkostenzuschüsse KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Neuschaffung von Arbeitsplätzen Zuschüsse und/oder Darlehen für: • Investitionskosten • behinderungsbedingte Kosten (in der Regel durch Reha-Träger) KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Investitionskosten Vom Schreibtisch bis zur CNC-Maschine: • Förderung bis zu 60 % der Investitionskosten möglich • Förderhöhe ist abhängig vom Investitionsvolumen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Zuschüsse und/oder Darlehen für • technische Arbeitshilfen • behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Technische Arbeitshilfen am Arbeitsplatz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dass … • sb. M ohne fremde Hilfe arbeiten kann • sb. M seinem Arbeitsentgelt entsprechende Arbeitsleistung erbringen kann z. B. durch: • behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung • berufliche Weiterbildung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse. . . bei Minderleistung ð Arbeitsleistung wird behinderungsbedingt nicht mehr in vollem Umfang erbracht ð auf Antrag ab Minderleistung von mindestens 30 % Lohnkostenzuschuss möglich KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse. . . für Betreuung ð wenn besondere Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte notwendig ist ð ab Betreuungsaufwand > 0, 5 Stunden pro Tag auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Lohnkosten-Zuschüsse. . . Zuschüsse sind möglich bei: • befristeten Beschäftigungsverhältnissen • Teilzeitbeschäftigten mit mindestens 15 Wochenstunden Beschäftigungsumfang • bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Anschluss an eine Werkstätte für behinderte Menschen (Wfb. M) • zur Förderung des Übergangs aus einer Wfb. M auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn Reha-Träger keine Leistungen erbringt KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Leistungen an schwerbehinderte Menschen • technische Arbeitshilfen • Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz • Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Förderung behinderungsgerecht gestalteter Fortbildungsmaßnahmen (keine Umschulung !) • Arbeitsassistenz KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Leistungen an schwerbehinderte Menschen • Erreichen des Arbeitsplatzes • Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung Förderung nur bei berufsbezogener Notwendigkeit Ziel: barrierefreies Erreichen des Arbeitsplatzes Bei diesen Leistungen gilt grundsätzlich: • Reha-Träger ist zuständig • Integrationsamt nur für Beamte und Selbstständige KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Fachberatung. . . durch unsere Expertinnen und Experten -vor Ort- im Betrieb: • • Koordinierung Finanzielle Fragen Schulungen Konfliktlösung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Integrationsfachdienst (IFD) • Begleitung • Vorbereitung von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Integrationsfachdienst (IFD) • Begleitung am Arbeitsplatz • Information von Vorgesetzten und Kollegen • Problemlösung • Vermittlung in Konflikten KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Technischer Beratungsdienst (TBD) • Empfehlung von Arbeitshilfen und behinderungsgerechten Maschinen • Planung und Begleitung von Umbauten • behinderungsgerechte Organisation des Arbeitsablaufes • Suche nach alternativen Arbeitsplätzen • fachtechnische Stellungnahmen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Prävention Arbeitsverhältnis Arbeitgeber Beteiligte mit Schwierigkeiten - personenbedingt - verhaltensbedingt - betriebsbedingt • SBV • BR/PR/MAV • In. A • IFD schaltet ein - Beseitigung der Schwierigkeiten - dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses Ziel? KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betroffener - 6 Wochen - Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankung - innerhalb eines Jahres Arbeitgeber klärt mit Zustimmung des Betroffenen - Beseitigung Arbeitsunfähigkeit - Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit - dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses weitere Beteiligte • SBV • BR/PR/MAV • Betriebsarzt • In. A • IFD • Servicestelle Ziel? KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Zusätzlicher Kündigungsschutz • gilt nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen * • Kündigungsschutz bedeutet nicht „Unkündbarkeit“ • gilt auch in Kleinbetrieben • generell nicht während der ersten 6 Monate • vor der Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen • erst nach Zustimmung des Integrationsamtes ist eine rechtswirksame Kündigung möglich KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Kündigungsschutz Änderungs. Kündigung Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Zustimmung erforderlich Sonderfall: Automatische Beendigung wegen Erwerbsminderung KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Entscheidung Integrationsamt • Prüfung Zusammenhang Kündigungsgrund Behinderung • Kein Zusammenhang Wirksamkeit des Kündigungsschutzes eingeschränkt • Entscheidung in der Regel nach pflichtgemäßem Ermessen KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
Besuchen Sie uns auch im Internet: www. kvjs. de www. integrationsaemter. de Suchen Sie Ihren zuständigen Integrationsfachdienst: www. ifd-bw. de KVJS Integrationsamt Baden-Württemberg
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