Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht 19 Januar

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Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kolloquium Sicherheit und Haftung im

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht 19. Januar 2010, Aula der Kantonsschule am Burggraben St. Gallen Folie 1

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Einleitung Auf all diese Fragen

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Einleitung Auf all diese Fragen werden Sie an unserem Kolloquium eine Antwort bekommen. Leider nein! Folie 2

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Zeitliche Relativität Folie 3

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Zeitliche Relativität Folie 3

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Fachwissen Folie 4

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Fachwissen Folie 4

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Bundesgericht Es kommt auf die

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Bundesgericht Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Folie 5

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 6

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 6

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Sachverhalt Eine Lehrperson unternimmt eine

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Sachverhalt Eine Lehrperson unternimmt eine Velotour. Am Bodensee wird Halt gemacht. Die Schülerinnen und Schüler gehen schwimmen. Eine Schülerin ertrinkt. Die Schülerin stirbt an den Unfallfolgen. Folie 7

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Mögliche Verfahren Strafverfahren Disziplinar- Zivilklage

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Mögliche Verfahren Strafverfahren Disziplinar- Zivilklage Verantwortlichverfahren keitsklage Sorgfaltspflicht Folie 8

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Garantenstellung Der Garant (die Lehrkraft)

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Garantenstellung Der Garant (die Lehrkraft) ist verpflichtet, Gefahren möglichst zu vermeiden, oder dann, wenn ein Gefahrenzustand entsteht, alles Zumutbare zu tun, damit sich die Gefahr nicht verwirklicht. erlaubtes Risiko Wertewandel Folie 9

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kausalzusammenhang • Zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kausalzusammenhang • Zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung und dem Unfall muss ein Zusammenhang bestehen. • adäquater Kausalzusammenhang • kein Unterbruch Folie 10

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kriterien • objektive Kriterien •

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kriterien • objektive Kriterien • subjektive Kriterien der Schülerin oder des Schülers • subjektive Kriterien der Lehrkraft Folie 11

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Objektive Kriterien • • Gelände

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Objektive Kriterien • • Gelände Bodenbeschaffenheit Pistenzustand Wassertemperatur Lichtverhältnisse Zustand des Materials (Ausrüstung, Geräte) usw. Folie 12

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kriterien des Opfers • •

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kriterien des Opfers • • Alter Bildungs- und Reifegrad persönliche Kompetenzen soziale Umstände Folie 13

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kriterien seitens der Lehrkraft Es

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Kriterien seitens der Lehrkraft Es wird eine objektivierte Betrachtungsweise angewendet: „Es wird geprüft, was ein gewissenhafter und besonnener Mensch mit der Ausbildung und den individuellen Fähigkeiten der Lehrkraft in der fraglichen Situation getan oder unterlassen hätte. “ Folie 14

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Fragen zum Sachverhalt 1. 2.

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Fragen zum Sachverhalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. Was sind die konkreten Ursachen für den Unfall? Sorgfaltspflichtverletzungen? Besteht ein adäquater Zusammenhang zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung und dem Unfall? Welche Vorkehrungen hätten getroffen werden müssen? Gibt es Regeln Dritter (artes leges)? Welche? Allgemeine Empfehlungen und Anweisungen für diesen Gefahrenbereich? Folie 15

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Entwicklungen SLRG-Brevet: Auffrischungskurs Defibrilator Gruppengrösse

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Entwicklungen SLRG-Brevet: Auffrischungskurs Defibrilator Gruppengrösse Folie 16

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Exkursionen 1 Klassenlehrer X unternahm

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Exkursionen 1 Klassenlehrer X unternahm mit seinen Schülerinnen und Schülern eine Wanderung auf den hohen Kasten. Bei der Traversierung eines Schneefeldes stürzt Schüler Y ab und verletzt sich tödlich. Das Schneefeld war an der Absturzstelle aussergewöhnlich gefährlich. Folie 17

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Skitag Eine Klasse des 10.

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Skitag Eine Klasse des 10. Schuljahres verbringt einen Skitag. Am Nachmittag dürfen die Schülerinnen und Schüler in Gruppen unbeaufsichtigt fahren. Der Zeitpunkt der Sammlung bei der Talstation ist bestimmt. Eine Gruppe von Schülern begibt sich auf die Talfahrt. Dabei löst sich bei einem Schüler ein Ski. Das Wiederbeschaffen des Skis braucht einige Zeit, die Schüler befürchten, nicht rechtzeitig im Tal anzukommen. Sie beschliessen daher eine Abkürzung zu nehmen. Sie verlassen die markierte Piste. Nach einer kurzen Strecke wird das Gelände so unwegsam, dass Skis und Snowboards abgeschnallt werden müssen. Im felsigen Gelände rutscht ein Schüler aus und stürzt zu Tode. Folie 18

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Lager R nimmt als Hilfsleiter

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Lager R nimmt als Hilfsleiter an einem Skilager teil und leitet dort eine Snowboard-Gruppe. Bei der Schlussfahrt ins Tal schert der hinter R fahrende H mit zwei Kollegen aus der Gruppe aus. Sie fahren ihre eigene Route. H stürzt und verletzt sich schwer. Folie 19

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Schwimmunterricht Y ist ein 14

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Schwimmunterricht Y ist ein 14 -jähriges, aus den Philippinen stammendes Mädchen. Sie gibt ihrer Klassenlehrerin an, sie könne schwimmen, aber besser tauchen. Der Schwimmunterricht findet in Grossklassen unter Aufsicht verschiedener Lehrkräfte statt. Während der ersten Lektion wurde ein Schwimmtest abgenommen. Y fehlte. In der zweiten Schwimmlektion ertrinkt Y. Folie 20

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Exkursionen 2 Lehrer X führt

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Exkursionen 2 Lehrer X führt seit einigen Jahren jeweils mit der Maturaklasse eine zweitägige Höhlenexkursion durch. Die Schülerinnen und Schüler campieren unweit des Höhleneingangs. In der Nacht will sich Schülerin Y erleichtern. Sie begibt sich dazu in ein rund 10 m vom Zelt entferntes Gebüsch. Hinter dem Gebüsch befindet sich ein Doline. Die Schülerin stürzt hinein und verletzt sich schwer. Folie 21

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Mögliche Rechtsfolgen Strafverfahren Disziplinar- Zivilklage

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Mögliche Rechtsfolgen Strafverfahren Disziplinar- Zivilklage Verantwortlichverfahren keitsklage Gefängnis oder Busse § § § Verweis Geldleistung kein Stufenanstieg prov. Dienstverhältnis befristete Einstellung der Lehrtätigkeit § Androhung der Entlassung § Entlassung Schadenersatz und / oder Schmerzensgeld (Genugtuung) Folie 22

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 23

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 23

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Ausgewählte Sportarten nach Verletzungsrisiko Anzahl

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Ausgewählte Sportarten nach Verletzungsrisiko Anzahl Unfälle pro 100 000 Stunden Ausübung (für UVG-Segment) Quelle: Lamprecht & Stamm SFB – Sportobservatorium 2009 2. Dezember 2009 -ABT Folie 24 24

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Verletzte nach Sportart, 2000 -

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Verletzte nach Sportart, 2000 - 2007 Folie 25

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Früher - Heute Folie 26

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Früher - Heute Folie 26

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 27

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 27

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Trendreport zum schulsportlichen Unfallgeschehen in

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Trendreport zum schulsportlichen Unfallgeschehen in Nordrhein-Westfalen (Hübner, Seidel, Dieterich, Pfitzner; 5. Dreiländerkongress «Sport - mit Sicherheit gewinnen» Magglingen, 3. - 5. 9. 09) Folie 28

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Trendreport zum schulsportlichen Unfallgeschehen in

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Trendreport zum schulsportlichen Unfallgeschehen in Nordrhein-Westfalen (Hübner, Seidel, Dieterich, Pfitzner; 5. Dreiländerkongress «Sport - mit Sicherheit gewinnen» Magglingen, 3. - 5. 9. 09) Folie 29

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Trendreport zum schulsportlichen Unfallgeschehen in

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Trendreport zum schulsportlichen Unfallgeschehen in Nordrhein-Westfalen (Hübner, Seidel, Dieterich, Pfitzner; 5. Dreiländerkongress «Sport - mit Sicherheit gewinnen» Magglingen, 3. - 5. 9. 09) Folie 30

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 31

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 31

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 32

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Folie 32

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Erkenntnisse / Zusammenfassung: • •

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Erkenntnisse / Zusammenfassung: • • Entwicklung Sportarten vielfältigere Sportarten / neue Sportarten verändertes Risikoverhalten erhöhtes Sicherheitsdenken Folie 33

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Erkenntnisse / Zusammenfassung: • Hauptursache

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Erkenntnisse / Zusammenfassung: • Hauptursache für Unfälle im Sportunterricht ist das Verhalten der Unfallschüler (aus Lehrersicht) • Rund ¾ der Sportunfälle betreffen gute bis sehr gute Schülerinnen und Schüler (im Sport) • Die meisten "Bewegungen", die zu Unfällen führen, waren den S+S bekannt/vertraut. Folie 34

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Der allgemeine "Gefahrensatz": Wer durch

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Der allgemeine "Gefahrensatz": Wer durch erlaubte oder unerlaubte Handlung einen Gefahrenzustand schafft, übernimmt zugleich die Pflicht, durch Schutzmassnahmen alles vorzukehren, dass ein Dritter nicht geschädigt wird. Er unterlässt nichts, was eine Schädigung verhüten kann. Folie 35

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Schon die alten Römer… Der

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Schon die alten Römer… Der gute pater familias Jugendliche führen, wie die eigenen Kinder. cura/culpa in eligendo cura/culpa in instruendo cura/culpa in custodiendo Folie 36

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Was ist die Absicht? Pädagogik

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Was ist die Absicht? Pädagogik • Gruppengrösse • Lehraufgabe Prävention • Copilot - Schulbus Rettung • Handy – Rega Folie 37

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Unfallverhütung Unfälle passieren nicht –

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Unfallverhütung Unfälle passieren nicht – sie werden verursacht. Unfall ist nie Zufall. Was ich tue schreit so laut, dass man nicht hört, was ich sage. Folie 38

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Angst ist ein schlechter Ratgeber

Kolloquium Sicherheit und Haftung im Sportunterricht, 19. Januar 2010 Angst ist ein schlechter Ratgeber Wer die normale Vorsicht walten lässt, macht es richtig. Keine Lehrperson wurde belangt – ausser: Hoher Kasten, Schneefeld mit Turnschuhen "Wie hät er au nur chöne!" Der Arbeitgeber steht hinter seinen Mitarbeitenden. Folie 39