Kapitel 3 1 Praxismaterialien zur Gefhrdungsbeurteilung In Kapitel
Kapitel 3. 1 Praxismaterialien zur Gefährdungsbeurteilung In Kapitel 3 werden verschiedene Praxismaterialien in Kurzform für den betrieblichen Einsatz vorgelegt. Sie zeigen beispielhaft wie Infoblätter für Beschäftigte, Foliensätze oder Merkblätter zum Thema aussehen können. Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 1
3. 1 Foliensatz: START-Verfahren Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsermittlung, Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach Arb. Sch. G Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 2
Gefährdungsbeurteilung § 5 Arb. Sch. G Gefährdungsbeurteilung umfasst 3 Schritte: 1. Ermittlung (auch) psychischer Belastungen 2. Bewertung der Ermittlungsergebnisse 3. Ableitung von Maßnahmen! Positivbeispiele aus Betrieben zeigen: Gefährdungsbeurteilungen sind machbar und führen zur Verringerung psychischer Fehlbelastungen! Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 3
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung im START-Verfahren START Wiederholung in regelmäßigen Abständen und bei Veränderungen Information und Beteiligung der Beschäftigten (Unterweisungen) Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen Dokumentation der Ergebnisse Gefährdungen an den Arbeitsplätzen ermitteln Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes ableiten und umsetzen Bewertung der festgestellten Gefährdungen Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 4
Die Präventionsspirale im betrieblichen Gesundheitsschutz Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten Unterweisung der Beschäftigten (Gesundheitsschutzinformation) Wirksamkeitskontrolle Belastungen ermitteln Die Achse: Betriebliche Organisation des Gesundheitsschutzes Dokumentation regeln Gefährdungen beurteilen Erforderliche Maßnahmen treffen Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 5
§ 5 Arbeitsschutzgesetz schreibt Gefährdungsbeurteilung (auch) psychischer Belastungen vor! Das Gesetz verlangt in § 5 Abs. 3 erstmals die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Im Rahmen der GB sind auch diejenigen Gefährdungen beurteilen, die aus der „Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken“ und durch die „unzureichende Qualifikation und Unterweisung des Beschäftigten“ resultieren können. Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 6
Der Gefährdungsbegriff Das Gesetz benennt Ursachenkomplexe psychischer Belastungen und rückt somit die psychischen Belastungen in die Aufgabenstellung der Gefährdungsbeurteilung. Das Gesetz spricht nicht von Belastungen, sondern arbeitet mit dem umfassenderen Begriff der Gefährdung, der sämtliche Belastungen umfasst: Unter Gefährdungen versteht man die Quelle eines arbeitsbedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung. Gefährdungen umfassen Belastungen, die negative Beanspruchungsfolgen hervorrufen können. Diese Gefährdungen sind nach § 5 Arb. Sch. G folglich zu ermitteln, zu beurteilen und zu beseitigen. Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 7
Was sind Psychische Belastungen? Psychische Belastungen sind in der europaweit gültigen Norm DIN EN ISO 10075 -1 bzw. -2 definiert: • Psychische Belastungen sind danach die „Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. “ Die Norm listet auf, was unter diesen Einflüssen bei der Arbeit zu verstehen ist: • Anforderungen seitens der Aufgabe (z. B. Informationsverarbeitung, Daueraufmerksamkeit, Schichtarbeit oder Gefahren) • Soziale und organisatorische Faktoren (z. B. Betriebsklima) • physikalische Bedingungen (z. B. Lärm oder klimatische Bedingungen) • Gesellschaftliche Faktoren (außerhalb der Organisation- z. B. die Wirtschaftliche Lage) Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 8
Negative Folgen psychischer Belastungen: In der DIN EN ISO 10075 bzw. in den Arbeitswissenschaften werden vor allem drei Bereiche unmittelbarer negativer psychischer Beanspruchungen (als Belastungsfolgen) bei der Arbeit definiert: - Psychische Ermüdung - Ermüdungsähnliche Zustände: - Monotoniezustände - herabgesetzte Wachsamkeit - psychische Sättigung - Stresszustände Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 9
Stressbelastungen bei der Arbeit sind z. B. : • Zeitdruck • Leistungsdruck und Leistungsverdichtung • Arbeitsintensivierung durch zu knappe Personalbemessung • ständige Ausweitung und Verlängerung der Arbeitszeiten • unzureichende Qualifizierung • zu hohe Verantwortung bei fehlendem Entscheidungsspielraum • fehlende soziale Unterstützung • schlechtes Betriebsklima bzw. Vorgesetztenverhalten • Lärm - schlechte ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes • Unfallgefahren Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 10
Psychische Fehlbelastungen Da der Begriff Belastung nach der DIN EN ISO 10075 neutral, also weder positiv noch negativ, definiert ist, arbeitet das START-Verfahren immer dann mit dem Begriff Fehlbelastungen, wenn negative Belastungen gemeint sind, die zu negativen Beanspruchungsfolgen führen können: • „Mit psychischen Fehlbelastungen sind Anforderungen und Belastungen gemeint, die in ihrer Ausprägung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei Beschäftigten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen“ (BAu. A 2004). Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 11
Zentrale Merkmale des START-Verfahrens • • Ausrichtung am Arb. Sch. G, geltenden Normen / Arbeitswissenschaft • Einsatz eines einfach konstruierten Erhebungsinstruments (Fragebogen) • Auswertungsstrategie mit für Laien nachvollziehbarer Logik • ergänzende Fremdbeurteilung der Arbeitsplätze (Kombination aus Betriebsbegehung, Arbeitsplatzuntersuchung, Interview) anhand praxisnaher Checklisten • abschließende Maßnahmenableitung mit nachvollziehbarem IST-SOLL- Vergleich • Steuerung durch ein betriebliches Gefährdungsanalyse. Team • pragmatische Strategie kann in Pilotbereichen beginnen und ggf. punktuell durch weitergehende Verfahren der Feinanalyse ergänzt werden kann • Einbeziehung und Beteiligung der Beschäftigten von der Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 Planung bis zur Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen 12
START-Verfahren Psychische Fehlbelastungen erkennen und abbauen Konzept des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Arbeitsschutzgesetz (1) Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach § 5 Arb. Sch. G zielt auf eine Untersuchung und schrittweise Bestandsaufnahme der Arbeitsstätten und aller Arbeitsplätze ab. Zu ermitteln sind nicht persönliche Probleme des Einzelnen sondern arbeitsplatzbezogene Gefährdungen. Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 13
START-Verfahren Psychische Fehlbelastungen erkennen und abbauen (2) Unter Gefährdungen versteht man die Quelle eines arbeits-bedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung. Gefährdungen umfassen auch Belastungen, die negative Beanspruchungsfolgen hervorrufen können. Bezogen auf psychische Belastungen: Gefährdungen aus der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken sowie Gefährdungen aufgrund unzureichender Qualifikation und Unterweisung (§ 5 Abs. 3, Nr. 4 und 5) Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 14
START-Verfahren Psychische Fehlbelastungen erkennen und abbauen (3) Neben anderen Instrumenten und Methoden der Gefährdungsbeurteilung gelten anonyme Befragungen der Beschäftigten im modernen Arbeitsschutz als anerkannte und „wertvolle Hilfe“ (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1997), um psychische Fehlbelastungen zu ermitteln: Dazu dient der START-Fragebogen, der jeweils betrieblich zugeschnitten werden kann. (4) Maßnahmen zum Abbau psychischer Fehlbelastungen orientieren sich an normierten Schutzzielen, gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und bewährten Praxislösungen. Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 15
START-Verfahren Psychische Fehlbelastungen erkennen und abbauen Normierte Schutzziele zu psychischen Belastungen finden sich z. B. in der DIN EN ISO 10075 -2 unter Ziffer 4 „Gestaltungsgrundsätze“. Generell wird der IST-Stand ermittelter Gefährdungen mit dem SOLL-Zustand normierter Schutzziele und Gesetze bzw. arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bewährter Praxislösungen verglichen, um auf dieser Basis Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 16
START-Verfahren Ansatzpunkte für Maßnahmen • Maßnahmen können in ausgewählten Schwerpunktbereichen ansetzen bzw. in Pilotbereichen beginnen. • Schwerpunktbereiche, in denen mit der Umsetzung begonnen wird, können vor allem Bereiche mit überdurchschnittlich hoher Gefährdung sein. Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 17
Ermittlung des Gestaltungsbedarfs für den kontinuierlichen Optimierungskreislauf Gestaltungsbedarf und Maßnahmenableitung ergeben sich aus dem Vergleich von Ist-Zustand und gewünschtem Soll-Zustand. Der Soll-Zustand leitet sich ab aus: • normierten Schutzzielen (Gesetze, Verordnungen, DINNormen, usw. ) • gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und Leitsätzen menschengerechter Arbeitsgestaltung (z B. zusammengefasst in der Sammlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) • bewährten und gesundheitsgerechten betrieblichen Praxislösungen (z. B. Liste Guter Praxis der BAu. A / Positivliste des START-Verfahrens) Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 18
Gestaltungslösungen finden sich z. B. in der ISO-Norm 9241 -2 Angemessen gestaltete Aufgaben sollten u. a. : • die Ausführung der Arbeit erleichtern • die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer sicherstellen • ihr Wohlbefinden fördern • Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten im Rahmen der Aufgabenstellung vorsehen Zu vermeiden sind u. a. : • Überforderung / Unterforderung • Unangemessener Zeitdruck • Einzelarbeit ohne Gelegenheit zu sozialen Kontakten Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 19
Im Zentrum des START-Verfahrens: - Zentrale Voraussetzung für Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen im START-Verfahren ist die Einbeziehung und Beteiligung der Beschäftigten. Das Arbeitsschutzgesetz wie auch der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz insgesamt verlangen die unmittelbare Beteiligung der Beschäftigten: - „Praktikable, problem- und arbeitsbereichspezifische Maßnahmen können am besten im Dialog mit den Beschäftigten erarbeitet werden. Die Maßnahmenauswahl sollte ebenfalls im Dialog mit den betroffenen Mitarbeitern erfolgen“ (Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder - Lasi 2003). Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 20
Vor der Gefährdungsbeurteilung • • Thematik psychischer Belastungen / Gefährdungsbeurteilung im Betriebsrat klären und Basisqualifikationen erwerben • Vorinformation, Beteiligung und Einbeziehung der Belegschaft (u. a. im Zusammenhang mit Unterweisungen nach § 12 Arb. Sch. G) • Abklärung der Vorgehensweise mit der Arbeitgeberseite z. B. über die Zusammensetzung des Beurteilungsteams und den auszuwählenden Untersuchungsbereich sowie über die Frage Betriebsvereinbarung / Abklärung externen Beratungsbedarfs • Gründung eines innerbetrieblichen Beurteilungsteams zur Gefährdungsbeurteilung • Qualifizierung der innerbetrieblichen Arbeitsschützer • Organisatorische Voraussetzungen im Betrieb abklären bzw. schaffen Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 21
Mitbestimmungsrechte und neue Chancen • Bei Konflikten der Arbeitszeitgestaltung, Qualifizierung oder Arbeitsorganisation (z. B. der unzureichenden Gestaltung von Arbeitsabläufen, unzureichender Personalbemessung usw. ) bietet die Gefährdungsbeurteilung über die Ermittlung, Beurteilung und Maßnahmenableitung einen effektiven Hebel, Einfluss und einen echten Mitbestimmungszugriff auf zentrale Entscheidungsbereiche der Arbeitgeberseite zu gewinnen. • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Ziff. 7 Betr. VG sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Sommer 2004 weiter gestärkt worden. • Faktisch können Betriebsleitungen entweder einer pragmatischen Einstiegsstrategie in die Gefährdungsbeurteilung (START-Verfahren) zustimmen, oder sie werden innerhalb weniger Monate durch den Spruch einer Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung unterschreiben müssen. Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 22
START-Verfahren: In der Praxis entwickelt und erprobt • Bei dem zuvor dargestellten START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um ein orientierendes Verfahren bzw. ein Verfahren der Grobanalyse • Diese Verfahren wurden bereits in vielen kleineren und größeren Betrieben erfolgreich durchgeführt (z. B. bei Alstom / Mannheim oder Berthold / Bad Wildbad) • Der Betriebsrat der Firma Berthold wurde für sein Verfahren von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAu. A) mit einem Zertifikat ausgezeichnet. Derartige orientierende Verfahren sind somit auch offiziell als bewährte Praxislösungen anerkannt und werden von der BAu. A in ihren Handlungshilfen empfohlen. Quelle Rolf Satzer: Stress - Psyche – Gesundheit / Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt 2005 23
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