Kapitalbildende Renten Versicherungen Das Gelbe vom Ei Mag
Kapitalbildende (Renten) Versicherungen: Das Gelbe vom Ei ? Mag. Peter Rosenbichler Dipl. -Math. Hans-Hermann Knorr/ Lebensversicherung Teil 1
1. Wofür private und betriebliche Vorsorge, wenn es doch eine Sozialversicherung gibt Wofür private und betriebliche Vorsorge, wenn es doch eine Sozialversicherung gibt ? 2
Pensionslücke Pensionsschock Wer wird Ihre Pension bezahlen? 3
Die 3 Säulen der Pensionsvorsorge Zur Absicherung der Grundbedürfnisse Zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards 4
Pensionsschock Was wir bereits seit Jahren wissen… Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt! Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer, das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht! Gegenmaßnahmen: Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahe alle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb weniger Jahre immer größer! 5
Sozialversicherung Pflichtversicherung Sozialversicherung als wesentlichster Bestandteil des sozialen Netzes in Österreich System der Pflichtversicherung bedeutet keine freie Wahlmöglichkeit des gesetzlichen Versicherungsschutzes Im Gegensatz dazu als Unterschied: Versicherungspflicht bedeutet Auswahl des Versicherungsschutzes (z. B. KFZ Haftpflicht-Pflichtversicherung) 6
Sozialversicherung Pflichtversicherung bei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit entsteht Pflichtversicherung, die Versicherungsschutz bietet • • • Versicherungsverhältnis entsteht kraft Gesetz Schutz tritt sofort ab Versicherungsbeginn ein (keine Wartezeit) beitragsfreie Mitversicherung bestimmter naher Angehöriger Beitragshöhe ist vom individuellen Risiko unabhängig sehr große Versichertenzahl garantiert größtmögliche Risikostreuung gestärkte Verhandlungsposition der SV gegenüber den Verhandlungspartnern (Ärzte, Apotheker, . . . ) 7
Organisation der Sozialversicherung 8
PENSIONSVERSICHERUNG Pensionszugangsalter – Vergleich 1970 – 2008 Quelle: Handbuch der österr. SV, 2009 9
Sozialversicherung Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anzumelden Beiträge werden vom Gehalt/Lohn abgezogen Selbständigkeit Gewerbeschein - Gewerbebehörde - Anmeldung bei der Versicherung automatisch sonstige Selbständigkeit - Versicherungsgrenzen - Anmeldung selbst durchzuführen 10
Beitragsgrundlage, Bemessungsgrundlage Beitragsgrundlage wird benötigt, um Beiträge berechnen zu können und in weiterer Folge im Leistungsbereich Bemessungsgrundlagen zu bilden Bemessungsgrundlage Begriff aus dem Leistungsrecht, Basis für die Berechnung der Höhe von Leistungen PV: Basis für Pensionsermittlung UV: Basis für die Rentenermittlung KV: Basis für die Ermittlung des Krankengeldes 11
Beitragsgrundlage X Beitragssatz = Sozialversicherungsbeitrag ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: KV: 7, 65%, UV: 1, 4%, PV: 22, 8% B-KUVG (Beamten Kranken Unfallversicherungsgesetz): KV: 7, 65%, UV: 0, 47% BSVG (Bauern Sozialversicherungsgesetz): KV: 7, 65%, UV: 1, 9%, PV: 15% GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz): KV: 7, 65%, UV: € 8, 03 monatlich, PV: 16, 25% (alles 2010) 12
Pensionsversicherung in Zahlen (2011) Pensionsversicherungsbeiträge für Angestellte: Dienstnehmeranteil 10, 25% Dienstgeberanteil 12, 55% Pensionsversicherungsbeiträge für Selbstständige: 17, 50 % (aktuell 2011): wird in 0, 25% Schritten an die 22, 8 wie ASVG angepasst Höchstbeitragsgrundlage 4. 200, - € mtl (= 58. 800 jhrl) Höchstbemessungsgrundlage Angestellte: (2011) 3. 608, 93 € auf Basis der „besten 23 Jahre“ ergibt theoretische Maximalpension von 2. 887, 15 € brutto Gewerbetreibende/Selbstständige: 4. 900, -€ mtl (= 58. 800 jhrl) (2011) 3. 608, 93 € auf Basis der „besten 23 Jahre“ (GSVG gleich ASVG gleich BSVG) 13
Pensionsversicherung Leistungen 14
Pensionsversicherung Leistungen 15
Pensionsversicherung Leistungen 16
Pensionsversicherung Pensionskonto 17
Pensionsversicherung Wie komme ich zu einer Pension? 18
Pensionsversicherung Wie komme ich zu einer Pension? 19
Die Grundsätze der Pensionsberechnung Die Höhe der gesetzlichen Alterspension vor der Reform 2003 • • • Die Bestimmungsfaktoren der Höhe der Pension: Die Anzahl der erworbenen Versicherungsjahre → 2 % pro Versicherungsjahr • • Die Pensions-Bemessungsgrundlage → Durchschnitt der besten 15 (18) Jahre 20
Allgemeines Pensionsgesetz (APG) Pensionsharmonisierungsgesetz Einführung eines Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) grundsätzlich für alle Männer/Frauen geb. ab 1955 (ausgenommen: Landes- und Gemeindebeamt. Innen) Novellierung ASVG/GSVG/BSVG die wesentlichen Ziele: • transparentes Pensionskonto • schrittweise Harmonisierung der Systeme • langfristige nachhaltige Finanzierung 21
Allgemeines Pensionsgesetz (APG) 5 6 l rme 0 8 / /45 8 n o v he 0 Hö n i n sio n e ens P m e n m i ko n e n i e e r s h t hnit gsja c n s u % r h e c 8 r h u 7 c i , d s 1 er r ens V h b 5 a e 4 L J o es bei r d p 5 t 6 n : e tz mit a s Proz t en Fo z o r p onto K 22
Allgemeines Pensionsgesetz (APG) Pensionsharmonisierung 2004 Allgemeines Pensionsgesetz Pensionskonto • Abbildung der geleisteten Beiträge und Anwartschaften • Aufwertung entsprechend der jährlichen Steigerung der Bemessungsgrundlage • Parallelrechnung für Altansprüche • Anspruch auf (rechtsunverbindliche) Kontomitteilung ab 1. 1. 2007 • endet mit Alterspension bzw. Tod (Fortführung während Pensionsbezug wegen geminderter Arbeitsfähigkeit) 23
Pensionskonto Parallelrechnung Pensionsharmonisierung 2004 Allgemeines Pensionsgesetz Pensionskonto- Parallelrechnung Basis 2 fiktive Pensionen: • APG-Pension (auch BGRL vor 2005) • Pension nach Altrecht (Rechtslage Reform 2003 mit Verlustbegrenzung) tatsächl. Pension = Summe der nach Pro-rata-temporis gekürzten Teilpensionen Keine Parallelrechnung, wenn • geboren vor 1955 • Anteil der Versicherungsmonate vor 2005 unter 5 % • weniger als 12 Mte vor 2004 vorliegen 24
Pensionshöhe: Berechnung nach Altrecht • Pensionshöhe: • • • Bemessungsgrundlage X Pensionsprozente = Pensionsprozente: für je 12 VMte. . . 2 % (sinkend auf 1, 78 ab 2004) Abschlag f. je 12 KMte zw. Stichtag u. Regelalter (60/65): 3 % (max. 10, 5 Prozentpunkte bzw. Pension um 15 % vermindert) • • Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit: Kalendermonate zw. Pensionsstichtag und 56, 5 Lj. zählen als Versicherungsmonate (bis 2009: 60. Lj. ; Zurechnungsmonate) gesamt max. 60 % März 2009 NÜRNBERGER Akademie Österreich 25
Pensionsberechnung nach Neurecht (APG) für alle geboren nach dem 1. 1. 1955 und „Neueinsteiger“ Formel 65 – 45 – 80 mit 65. Lj. bei 45 Versicherungsjahren eine Pension in Höhe von 80 % des Lebensdurchschnittseinkommens (beste 40 ! Jahre) • Kontogutschrift: 1, 78 % der Beitragsgrundlage (45 Jahre x 1, 78 = 80 %) • mtl. Pensionsleistung: 1/14 der jährl. aufgewerteten Kontogutschriften Bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit: Sonderregelung für „Frühpensionisten“ Vervielfachung der Kontogutschrift um Faktor (ermittelt aus Versicherungsmonaten und Kalendermonaten zwischen Pensionierung und 60. Lebensjahr) März 2009 NÜRNBERGER Akademie Österreich 26
Pensionskonto Parallelrechnung Pensionsharmonisierung 2004 Allgemeines Pensionsgesetz Pensionskonto- Parallelrechnung Beispiel: 2005 fiktive APG-Pension: 1. 800 € 360 180 fiktive Altpension: 2. 000 € 540 Versicherungsmonate, davon 360 vor 2005 und 180 ab 2005 APG-Teilpension = ( 1. 800 * 180 ) / 540 = 600, 00 € “Alt-Teilpension” = ( 2. 000 * 360 ) / 540 = 1. 333, 33 € Pension laut Parallelrechnung: 600 + 1. 333, 33 = 1. 933, 33 € 27
Pensionsschock Was wir bereits seit Jahren wissen… Die Lebenserwartung der Österreicher steigt, die Geburtenrate sinkt! Im Verhältnis zur Lebenserwartung wird die Lebensarbeitszeit kürzer, das gewohnte Pensionssystem kommt aus dem Gleichgewicht! Gegenmaßnahmen: Pensionssicherungsreformen mit drastischen Veränderungen für beinahe alle Bevölkerungsgruppen. Die Pensionslücke wird dadurch innerhalb weniger Jahre immer größer! 28
Pensionsschock ade Anteile der Kinder, Erwerbsfähigen und Älteren in Österreich *Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001 Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft 29
Bevölkerungspyramiden in Österreich *Quelle: Statistik Austria – Volkszählung 2001 Details: Vortrag Dr. Kutzenberger – Parlament, 5. Mai 2003 – Entscheidungsgrundlagen für unsere Zukunft 30
NÜRNBERGER Pensions-Konzept Lebenserwartung Frauen • Eine heute 65 -jährige Frau wird durchschnittlich 85, 6 Jahre alt* • Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von Frauen nur € 790** • Bei Bäuerinnen handelt es sich sogar nur um € 491** * Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08 ** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08 31
NÜRNBERGER Pensions-Konzept Lebenserwartung Männer • Ein heute 60 -jähriger Mann wird durchschnittlich 82, 2 Jahre alt* • Schon heute beträgt die durchschnittliche Alterspension von Männern nur € 1. 333** • Bei Bauern handelt es sich sogar nur um € 958** * Quelle: Statistik Austria, Stand 12/08 ** Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Stand 08/08 32
Die Änderungen durch die Reform 2003 Der Steigerungsbetrag zur Berechnung der Höhe der Bruttopension wird in Etappen bis zum Jahr 2009 von 2% auf 1, 78% reduziert Jahr Steigerungsbetrag 2003 2, 00% 2004 1, 96% 2005 1, 92% 2006 1, 88% 2007 1, 84% 2008 1, 80% 2009 1, 78% - 11% Nach 40 Dienstjahren kommt man in Zukunft auf eine Pension von 71, 2% der Bemessungsgrundlage anstatt auf 80% (= Reduktion um 11%); erst bei 45 Dienstjahren werden 80% erreicht 33
Die Änderungen durch die Reform 2003 Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes Anstatt der besten 15 (bzw 18) Jahre werden in Zukunft die besten 40 Jahre für die Bildung der Bemessungsgrundlage verwendet Im Jahr 2007 betrug der Durchrechnungszeitraum 19 Jahre, 2008 20 Jahre, 2009 21 Jahre, etc. bis im Jahr 2028 40 Jahre erreicht sind Berechnungen zeigen, dass im Schnitt die Bemessungsgrundlage um 1% für jedes Jahr der Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes sinkt - 25% 34
annähernde Pensionsberechnung t a. r o. a w. sv ww März 2009 NÜRNBERGER Akademie Österreich 35
Annähernde Lücke: NÜRNBERGER Tarifrechner praktisches Hilfsmittel für Annäherung an BU-Lücke berechenbar! März 2009 NVÖ Akademie Mag. Peter Rosenbichler 36
Pensionsschock ade Die Träume und Erwartungen… 37
Pensionsschock ade Positive Erwartungen ans Leben im Alter* Wohlstand Zufriedenheit Tatkraft Gesundheit Unabhängigkeit Sport/Freizeitaktivitäten Unternehmungsgeist *Quelle: FOCUS Online, www. medialine. de 38
2. Lösungsansätze: Private und betriebliche Renten Handlungsbedarf für die Privatversicherung? private und betriebliche Rentenversicherung als Ergänzung zur staatlichen Absicherung 39
2. 1. LV: Recht, Aufsicht, Verband Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (1) • • Rechtsform § 3, Konzession § 4 - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Aktiengesellschaft - Konzessionserteilung durch FMA - Konzession für LV schließt andere Sparten aus. (Ausnahme Unfall und Kranken) Mitteilungs- und Informationspflichten § 9 a, 18 b Organe § 11, Aktionäre § 11 a Vers. -mathematische Grundlagen an FMA § 18 Deckungserfordernis § 19 Deckungsstock § 20/21 Treuhänder §§ 22, 23 und 23 a 40
2. 1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (2) • • • Verantwortlicher Aktuar §§ 24, 24 a, 24 b Eigenmittel §§ 73 b-73 f Bedeckung der vers. -techn. Rückstellungen §§ 77 -79 b Rechnungslegung und Jahresabschluss §§ 81 -86 Beaufsichtigung durch die FMA §§ 99 -107 a 41
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2. 1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden Finanzmarktaufsicht (1) • • • Öffentlich rechtliche Anstalt Banken- und Versicherungsaufsicht Materielle Aufsicht Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen - Eigenmittelkontrolle - Tarifkontrolle - Prüfung/Kontrolle des Jahresabschlusses - Kontrolle der Kapitalanlagen – Deckungsstock - Prüfungen der Geschäftsgebarung vor Ort Verbraucherschutz 43
2. 1: Aufsicht durch FMA , Sicherheit von Versicherungen, Schutz der Kunden Finanzmarktaufsicht (2) • • Rechnungslegungs-Verordnung Meldeverordnung - Jahresabschlussdaten - Eigenmittel - Deckungserfordernis - Statistische Daten Kapitalanlageverordnung Deckungsstockverzeichnis-Verordnung Geschäftsplanverordnung Gewinnverordnung 44
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3. Wichtige LV-Versicherungsarten • Kapitalbildende Lebensversicherung (KLV) Kapitalversicherung auf den Er- und Ablebensfall Erlebensfallversicherung Terme-Fix-Versicherungen • • • Rentenversicherung Fondsorientierte Lebensversicherung Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) Indexgebundene Lebensversicherung (ILV) Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (PZV) Risikoversicherung (Ableben) Zusatzversicherungen BU, Dread Disease, Pflege, Tod, Unfalltod, Unfallinvalidität, Arbeitslosigkeit 46
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3. 1 KLV und Rente (1) 3. 1 Rechnungsgrundlagen Kennzeichen klassischer LV-Tarife: Vers. -math. Kalkulation von Prämie und Leistung mit folgenden Rechnungsgrundlagen: • • • Rechnungszins, ab April 2011 höchstens 2, 0% Wahrscheinlichkeiten: Sterblichkeit (Berufsunfähigkeit Pflegebedürftigkeit Dread Disease Heirat Arbeitslosigkeit) Kosten Abschlusskosten Verwaltungskosten Inkassokosten 48
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3. 1. KLV und Rente (2) Sterbetafel • • • Quelle: Bevölkerungsstatistik der Statistik Austria, erstellt alle 10 Jahre Ausgleichung der Rohdaten Tafeln geschlechtsabhängig Versichertensterblichkeit kleiner als Bevölkerungssterblichkeit Steigende Lebenserwartung: Sicherheitspolster für Todesfallversicherungen Problem für Rentenversicherungen Getrennte Tafeln für Risiko- und Rentenversicherungen 50
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3. 1. KLV und Rente (3) Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männer qx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben 52
3. 1. KLV und Rente (4) Sterbetafel: Vergleich qx 1980/82 bis 2000/02 Männer qx = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen vor Alter x+1 zu sterben 53
3. KLV und Rente (5) Sterbetafel: Vgl. Lebenserwartung Frauen / Männer 54
3. 1. KLV und Rente (6) Prämienberechnung Er- und Ableben (1) NICHT PRÜFUNGSRELEVANT n : = Versicherungsdauer x : = Eintrittsalter lx: = Lebende des Alters x dx: = Tote im Alter x qx: =dx/lx=Sterbewahrscheinlichkeit npx: =lx+n/lx=n-jährige Überlebenswahrscheinlichkeit v : =1/(1+i)=Abzinsfaktor zum Zins i Barwert einer n-jährigen Prämie/Rente vom Betrag 1: axn = 1 + 1 px ∙ 1 ∙ v + …+ n-1 px ∙ 1 ∙ vn-1 Todesfallbarwert n. Ax = v ∙qx + v 2 ∙ 1 px ∙ qx+1 +. . + vn ∙ n-1 px ∙ qx+n-1 Erlebensfallbarwert n. Ex = npx ∙ vn Barwert Er- und Ablebensleistung mit Dauer n, Betrag 1: Axn = ( n. Ax + n. Ex) ∙ 1 55
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3. 1. KLV und Rente (7) Prämienberechnung Er- und Ableben (2) Prinzip Prämienberechnung: Barwert der Prämien = Barwert der Leistungen, d. h. Pxn ∙ axn = Axn oder Pxn = Axn/axn Prämie für Versicherungssumme VS und mit Kosten: Prämie = VS ∙ [(Axn + α)/axn + γ ] ∙(1 + β%/100) Kostenstruktur α = Abschlußkosten = 40 o/oo bis 55 o/oo der Beitragssumme (BS) γ = Verwaltungskosten = ca. 4% bis 6% der Prämie β% = Inkassokosten = 3% der Prämie Die genannten Werte sind ungefähre Angaben, da unternehmensindividuell. 57
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3. KLV und Rente (8) Deckungskapital Laienhaft: Deckungskapital = „angespartes Guthaben“ Vorgeschrieben prospektive Berechnungsmethode: Deckungskapital = Barwert künftiger Leistungen minus Barwert künftiger Prämien Als Formel (gezillmertes Deckungskapital nach m Jahren) m. Vxn = VS ∙ [ Ax+m, n-m – (Axn+ α)/axn ∙ ax+m, n-m ] 59
3. KLV und Rente (9) Deckungskapitalverlauf Er- und Ablebensversicherung Tarif XT 9, Zins 2, 25 % Mann, Alter 30, Dauer 20 60
3. KLV und Rente (10) Gewinnbeteiligung Vorsichtige Rechnungsgrundlagen ergeben Überschüsse. Der Versicherungsnehmer erhält daraus die Gewinnbeteiligung. Gewinnquellen: • Sterblichkeit → Risikogewinnanteil • Kosten → Kostengewinnanteil • Kapitalerträge größer Rechnungszins → Zinsgewinnanteil Gesamtverzinsung derzeit am Markt: 3, 0% - 3, 5 % oder um die Nuance darüber Verfahren: • Jährliche Gutschrift über Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzüglich Schlussgewinnanteil (in der Regel: <= 2 Zinsgewinnanteile) • Zuteilung durch verzinsliche Ansammlung oder Kauf von Fondsanteilen • Deklarierung mind. 1 Jahr voraus im Geschäftsbericht • Gewinnverordnung der FMA: Mind. 85 % des Überschusses, im Geschäftsbericht ist Berechnung darzulegen • Beschreibungspflicht in Antrag und AVB • Pflicht für VU zur jährlichen Unterrichtung der VN über Stand der Gewinnbeteiligung 61
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3. KLV und Rente (11) Rückkaufswert Bei Kündigung erhält VN den Rückkaufswert = Deckungskapital + Wert der zugeteilten Gewinnbeteiligung. Deckungskapital: garantiert Gewinnbeteiligung: Erreichter Wert (abhängig von möglicherweise jährlich unterschiedlichen Gewinnanteilsätzen), nicht garantiert Ein Rückkaufsabschlag kann, wenn vereinbart, abgezogen werden. Angabe der Rückkaufswerte in Angebot und Polizze FMA: Berechnet mit zuletzt veröffentlichten Gewinnanteilsätzen, zusätzlich mit Zinsgewinnanteil + 1% und -1% (Korridormethode) 63
3. KLV und Rente (12) 3. 8 Tarifformen KLV • Er- und Ablebenstarif (Leistung bei Tod, spätestens bei Erleben) • Teilzahlungstarif (Leistung bei Tod, vorher Leistung von Teilzahlungen) • Terme fix (Beitragsfreistellung bei Tod, Auszahlung bei Ablauf) • Heiratstarif (Leistung bei Heirat, spätestens Ablauf; bei Tod Versorger keine Prämien mehr zu zahlen) Rente • Ansparphase – Rentenbezugsphase • Prämienrückgewähr bei Tod in Ansparphase • Zahlung einer lebenslangen Rente ab vereinbartem Alter • Möglich: Kapitalabfindung am Ende der Ansparphase • Möglich: Rentengarantiezeit • Möglich: im Rentenbezug bei Tod Rückgewähr nicht verbrauchtes Kapital Ganz wichtig: Indexklausel zur Kaufkrafterhaltung (Regelmäßige Prämienerhöhung ohne Gesundheitsprüfung) 64
Erlebensversicherung/Kapitalversicherung auf den Erlebensfall Bei dieser Lebensversicherung gibt es nur im Erlebensfall die volle Versicherungssumme. Im Ablebensfall werden die Nettoprämien samt den vorhandenen Gewinnanteilen zurückgezahlt. Da es keinen Ablebensschutz gibt, gibt es auch keine Gesundheitsprüfung. Einsatzmöglichkeiten: • • Versicherung für Kunden, die keinen Ablebensschutz brauchen Versicherung für Kunden, die auf Grund Ihres Gesundheitszustandes keine Lebensversicherung mit Ablebensschutz abschließen können oder wollen Kapitalbildung, Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung oder Auslagerung von Abfertigungsansprüchen von Mitarbeitern nach Abfertigungssystem „alt“ Pensionsvorsorge Rentenversicherung mit Leistung in Rentenform, Garantierte Rententafeln Für Pensionsvorsorge Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung von Pensionszusagen 65
Pensionsversicherungen/Rentenversicherung • Der Versicherer zahlt sofort oder nach einer bestimmten Aufschubzeit eine monatliche Rente. Die Rente kann lebenslang oder befristet sein. Die Vereinbarung einer zusätzlichen Hinterbliebenenrente nach Tod der versicherten Person ist meist möglich. • Bei Tod der versicherten Person während der Aufschubphase erfolgt i. R. Rückgewähr der Nettoprämien plus vorhandene Gewinnanteile. Bei Tod während der Rentenphase kommt es auf die Vertragsgestaltung an, welche Leistung fällig wird (weitere Rentenzahlung an die Hinterbliebenen, Auszahlung des nicht verbrauchten Kapitals …. ). 66
Einsatzmöglichkeiten für Pensionsversicherungen Formen: • Sofortbeginnende lebenslange oder befristete Renten gegen Einmalerlag, mit oder ohne Garantiezeit. • Befristete oder lebenslange Renten gegen laufende Prämie, mit Aufschubdauer, mit und ohne Garantiezeit. • Rentenversicherungen mit oder ohne Prämienrückgewähr im Todesfall • (Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge) Einsatzmöglichkeiten - Altersvorsorge: • Zusatzpension • Schließung der Pensionslücke • Vorsorge für den Todesfall für die Hinterbliebenen • Pensionsvorsorge • Finanzierung und Sicherstellung • Kapitalbildung für individuelle Zwecke • Betriebliche Altersvorsorge: Rückdeckung für Pensionszusagen Einsatzmöglichkeiten - Betriebliche Altersvorsorge: • Rückdeckung von Pensionszusagen 67
BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept Sicherheit 2, 00% garantierter Rechnungszins Eine garantierte Basisrente – lebenslang ! Erträge Erwirtschaftete Gewinne erhöhen die Basisrente – verzinslich angesammelt oder in attraktiven Investmentfonds. Zusätzliches Renteneinkommen - für mehr Geld im Ruhestand! 68
BEISPIEL: NÜRNBERGER Pensions-Konzept Arbeiten Sie ruhig entspannt weiter – wir kümmern uns inzwischen um Ihre Pensionsvorsorge! Die 2 Wege zu Ihrer Privatpension PT 2 Rentenversicherung mit Rückgewähr PT 5 Sofortrente mit Rückgewähr 69
NÜRNBERGER Pensions-Konzept PT 2 Rentenversicherung mit Rückgewähr • Gewinnrentenoption, Bonusrente oder Erhöhungsrente zur Rentensteigerung • Überbrückungsrentenoption • Rentenbeginnoption • Rückgewähr Nettoprämien-Rückgewähr bei Ableben während der Aufschubdauer und Rückgewähr nicht konsumierter Renten (= Kapitalabfindung minus geleisteter Renten) bei Ableben während der Rentenzahlung Auch mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer! 70
NÜRNBERGER Pensions-Konzept PT 5 Sofortrente mit Rückgewähr • Einmalbeitrag für die sofortige Rentenzahlung! • Kapitalablöse – für den Fall des Ablebens während der Rentenzahlungsdauer besteht eine Rückgewähr der nicht konsumierten Renten (= Netto-Einmalbeitrag minus geleistete Renten) • Einmal einzahlen, lange profitieren • Lebenslange Rente oder abgekürzte Leibrente möglich • Rentensteigerung durch Bonusrente oder Erhöhungsrente 71
Ausprägungen von Er- und Ablebensversicherungen • • Kapitallebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max. garantierter Rechnungszins 2, 00 %; seit 1. April 2011) Fondsorientierte Lebensversicherungen (Deckungsstockveranlagung, max. garantierter Rechnungszins 2, 00 %, Überschussveranlagung in Fonds) Fondsgebundene Lebensversicherungen (Veranlagung erfolgt auf Risiko des Kunden in Investmentfonds, Möglichkeiten der Ausgestaltung durch Garantiefonds etc. ) Sonderformen: Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge, Britische Lebensversicherungen, Second Hand Polizzen 72
BEISPIEL für Kapitallebensversicherung: NÜRNBERGER Invest-Konzept NÜRNBERGER ® Invest-Konzept
Bestandteile der Prämie (fondsorientierte Er- und Ablebensversicherung) Prämie Risikoanteil Sparanteil Kostenanteil Deckungsstock der Versicherung 2, 00% Rechnungszins Risikoüberschussanteil Gewinne aus Kapitalveranlagung (über dem Rechnungszins) Kostenüberschussanteil Gesamtleistung bei Ablauf 2, 00% Rechnungszins 2, 25% Rechnungszins+ Schlußgewinn+ Ertrag aus der Investmentfondsveranlagung) Investmentfonds 74
3. 2. FLV (1) 4. 1 Formen der FLV • Klassische FLV (Fonds, Dachfonds) • Gemanagte FLV (Portfolios) • Fondsorientierte LV • Indexgebundene LV (ILV) und • Garantieprodukte 75
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3. 2. FLV (2) 3. 2 Prinzip der FLV (1) Direktinvestment des VN • VN erwirbt direkt Fondsanteile • VU erwirbt um Sparprämie Fondsanteile • VN bestimmt die Fonds • „Depotführung“ beim VU • Kursrisiko beim VN – keine Garantien • Ablaufleistung = Wert der Fondsanteile 77
3. 2. FLV (3) 3. 2 Prinzip der FLV (2) Beitrag und Versicherungssumme • Keine vers. -math. Beziehung Beitrag/Vers. -Summe • • Beitragssumme = Monatsprämie x 12 x Laufzeit, bzw. = Einmalprämie (Tritt vielfach an die Stelle der Versicherungssumme) Prämie unabhängig von Alter, Geschlecht, Zins, Sterbewahrscheinlichkeit Versicherungsleistung • Todesfallleistung = = Geldwert der Fondsanteile + Max(5% der BS; MTS – Wert der Fondsant. ) dabei ist MTS = Mindesttodesfallsumme • Erlebensleistung = = Fondsanteile bzw. deren Geldwert Steuerung durch: Beitragsfreie Verlängerung, Switch, Lagerung auf Depot 78
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3. 2. FLV (4) 3. 2 Prinzip der FLV (3) Beitragszerlegung • Sparprämie = = zu zahlende Bruttoprämie - Vers. -Steuer - eingerechnete Verwaltungskosten - eingerechnete Abschlusskosten • Anzahl gekaufte Anteile = = Sparprämie / Ausgabekurs pro Anteil Risikoprämie a) interne Risikoversicherung mit konstanter VS (vor allem bei ILV), Prämie wird von Gesamtprämie abgezogen b) Kürzung des Fondsguthabens um Risikobeitrag bei variabler (von Fondsvolumen abhängiger) Todesfallleistung • 80
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3. 2. FLV (6) 3. 3 Besonderheiten (1) • • Stichtagsregelung für Wertermittlung in AVB Prämienveranlagung: i. d. R. letzter Börsetag vor Prämienfälligkeit oder auf Prämieneingang folgender Tag Rückkauf und Ablauf: Letzter Börsetag vor dem letzten Tag des Versicherungsschutzes Tod: Letzter Börsetag vor dem Todestag/der Todesmeldung Vorauszahlungen VN entnimmt Fondsanteile und erhält deren Geldwert. Rückzahlung später zum dann aktuellen Kurs Vorteile: Überbrückung finanzieller Engpässe Gewinnerzielung bei fallenden Kursen Sicherung hoher Werte bei fallenden Kursen (vor Ablauf) 82
3. 2. FLV (7) 3. 2 Besonderheiten (2) • Switch VN wechselt die Fonds, möglich a) nur für künftige Veranlagungen b) für vorhandene Anteile und künftige Veranlagungen Zweck: Reaktion auf Änderung der Kapitalmärkte Ersatz von schwachen Fonds durch erfolgreichere Sicherung hoher Werte bei fallenden Kursen vor Ablauf (Wechsel von Aktienfonds in Geldmarktfonds) • • • Indexklausel – unbedingt empfehlenswert (Regelmäßige Erhöhung der Prämie ohne Gesundheitsprüfung) Beitragsfreie Verlängerung bei Ablauf (5 bis 10 Jahre auf Antrag) Ablauf-Management VU macht einige Zeit vor Ablauf Vorschlag für Switch in risikolose Anlage 83
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3. 2. FLV (8) 3. 2 Formale und rechtliche Vorschriften • Jährliche Information der VN über Wert der Fondsanteile (§ 18 b VAG) • • • Eigener Deckungsstock für FL und ILV (§ 20 VAG) Bilanz: Kapitalanlagen der FLV und ILV sind auf der Aktivseite als eigener Posten auszuweisen, ebenso Deckungserfordernis auf Passivseite Kursveränderungen sind beim VU ergebnisneutral 85
3. 2. FLV (9) 4. 5 Nachteile VN • • • Keine garantierte Ablaufleistung (Ausnahme: ILV/Garantieprodukte) Keine Mindestverzinsung (Ausnahme: Manche Produkte der ILV) Veranlagungsrisiko bei VN Ablaufleistung stark volatil Langfristige Bindung Rückkauf unter Umständen eingeschränkt 86
3. 2. FLV (10) 3. 2 Vorteile VN • • • • Keine Ertragsbesteuerung (Im Gegensatz zu direkten Wertpapierveranlagungen) Steuerung der Kapitalanlage durch VN möglich Transparenz der Kapitalanlage Professionelles Anlagemanagement - verschiedene Strategien wählbar Höhere Ertragschancen als KLV – hoher Aktienanteil möglich Große Fondspalette (Länder, Themen, Indices, Strategie, Trendfolge) Garantien durch VN in gewissem Rahmen auswählbar Risikostreuung Investition an Börse mit geringen Prämien Cost Average – Effekt Versicherungsschutz Vorauszahlung bei Geldbedarf Zusatztarife Indexklausel 87
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3. 2. FLV (10) Leistungen zu Vertragsablauf: • Prämienfreie Laufzeitverlängerung z. B. 10 Jahre in vielen FLV möglich - Versicherungsschutz und Versicherungsvertrag bleiben aufrecht Wahlrecht bei Ablauf: • Geld • Fondsanteile (Ausnahmen möglich), • lebenslange Rente (zumeist in Form einer Umwandlungsrente: also mit Rententafeln, wie sie bei der Umwandlung des Kapitals in eine Rente am Ende der Laufzeit gelten). Erste Versicherungen bieten einen garantierten Rentenfaktor an. Vorteil für den Kunden: Sichere Kalkulationsgrundlagen für das Rentenalter. 89
Garantierter Rentenfaktor (Neu bei ersten FLV Anbietern) am BEISPIEL NÜRNBERGER Garantierter Rentenfaktor: mehr Sicherheit für die Rente Für die Berechnung des Rentenfaktors ist die Lebenserwartung ein wichtiger Faktor. Steigt die Lebenserwartung, sinkt der Rentenfaktor. Wer in 20 Jahren in Rente geht, hat unter Umständen ungünstigere Rechnungsgrundlagen für seine Rente als heute und somit bei gleich hohem Kapitaleinsatz eine niedrigere monatliche Rente! Deshalb: Mit dem garantierten Rentenfaktor der NÜRNBERGER heute schon die Renten von morgen sichern! 90
3. 2. FLV (10) Garantierter Rentenfaktor am Bp der NÜRNBERGER Beispiel: FLV Tarif 1531, Mann, 21 Jahre, Endalter 61, Monatsprämie € 150, 30% MTS, Ablaufleistung bei 0% Fondsperformance. Ablaufleistung 1, 2 – daraus resultiert: Prognostizierte Umwandlungsrente (Erhöhungsrente) 200, -€ Umwandlungsrente mit garantiertem Rentenfaktor 177, -€ Der Kunde kann sich vor Beginn der Rentenauszahlung immer für die vorteilhaftere Variante entscheiden! 1 Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Gewinne nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die Gewinnbeteiligung auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Die Genauigkeit der Prognose nimmt mit wachsendem Zeitabstand ab. Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Erträge in der Vergangenheit sind daher keine Garantie für die Zukunft. Verluste sind möglich. 2 Die dargestellten möglichen Leistungsentwicklungen einer Fondsgebunden Lebensversicherung in der Zukunft basieren auf der Annahme gleich bleibender Wertsteigerungen. Sie dienen ausschließlich Illustrationszwecken. 91
3. 3. Fondsorientierte LV = KLV + Gewinnanteile in Fonds • • • Garantierte Versicherungssumme Garantierter Rechnungszins Prämie und Vers. -Summe analog KLV Kapitalveranlagung im allgemeinen Deckungsstock Jährliche Zins-, Risiko- und Kostengewinnanteile dienen zum Erwerb von Fondsanteilen 92
3. 4. Indexgebundene LV (ILV) • • • In der Regel Einmalprämienprodukt Ablaufleistung hängt ab von Partizipation an einem oder mehreren Aktien- /Rohstoff-. . Indices oder an Wertentwicklung eines Aktien-/Fondsportfolios Kapitalgarantie (Garantiegeber in der Regel extern durch Bank) Oft Garantie einer Mindestverzinsung Underlaying: Struktur Anleihe mit dahinter liegendem Portfolio aus Zerobonds und Derivaten Gestaltung in Tranchen – eng begrenzter Verkaufszeitraum Hohe Rückkaufsabschläge Garantie mindert Ertragschancen Sicherheit durch Kapitalgarantie 93
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4. Wie der Staat ansatzweise versucht, private und betriebliche Vorsorge zu fördern 4. Wie der Staat ansatzweise versucht, private und betriebliche Vorsorge zu fördern 95
4. 1. Prämiengeförderte (PZV) Zahlen 2011: • • • Gef. Höchstprämie: 2. 313, 36 €/192, 78 (Max. staatl. Förd. : 196, 64 €) Förderung: 5, 0% + Bausparprämie ( 2010. : 8, 5% ) Aktienanteil 30% (aus einem Land mit einer Börsekapitalisierung von unter 30%) bzw. Lebenszyklusmodell - je Altersgruppe unterschiedlich, zuletzt geändert ab 1. 1. 2010 Lebenszyklusmodell: 30% in Aktien, 25% in Aktien ab dem 45. Lebensjahr, 15% in Aktien ab dem 55. Lebensjahr • • Mindestdauer 10 Jahre Garantie der eingezahlten Prämie zum Zeitpunkt der Verrentung Keine Vers. -Steuer, keine ESt, keine KESt, keine Sp. St Nachversteuerung bei Kapitalablöse mit 25% + Rückzahlung halbe staatliche Förderung Renten steuerfrei • 96
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Gesetzliche Grundlage §§ 108 g–i ESt. G Zweck: Forcierung der privaten Altersvorsorge und gleichzeitige Belebung des österreichischen Kapitalmarktes Wie: Zahlung einer staatlichen Prämie Steuervorteile Veranlagung : Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse ab 1. 1. 2010 nach dem Lebenszyklusmodell zu mindestens - 30% in Aktien - 25% in Aktien ab dem 45. LJ - 15% in Aktien ab dem 55. LJ Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge für Vertragsabschlüsse vor dem 1. 1. 2010 zu mindestens 30% in Aktien, es sei denn, der Kunde erklärt ab dem 1. 1. 2010 spätestens bis zum Ablauf der Mindestbindefrist (10 Jahre) unwiderruflich den Übertritt in das Lebenszyklusmodell (führt weder zu einem neuen Vertragsabschluss noch ändert sich die 98 Mindestbindefrist).
Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge Staatliche Rahmenbedingungen Mindestanforderungen an das Produkt: Kapitalgarantie Verrentung Leistung in Rentenform frühestens ab Vollendung des 40. Lebensjahres Einmalige Mindestbindefrist von 10 Jahren Eine Kapitalgarantie für die eingezahlten Prämien und die staatliche Förderung bei widmungsgemäßer Verwendung des Auszahlungsbetrages Steuerliche Einschränkungen: Leistungen aus Prämienzahlungen über den staatlich geförderten Höchstbetrag (= Prämien über € 2. 313, 36 für 2011) sind nicht steuerbegünstigt. Prämien/Leistungen aus ev. mitversicherten Zusatzversicherungen sind nicht steuerbegünstigt. Prämienzahlungen (bis zum jährlich förderbaren Höchstbetrag) können nicht als Sonderausgabe gemäß § 18 ESt. G abgesetzt werden. Regelungen für den Ablebensfall: Der Bezugsberechtigte kann frei bestimmt werden. Der Bezugsberechtigte kann den Vertrag übernehmen oder lässt sich den Vertragswert abzüglich 50% der staatlichen Förderung und 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge auszahlen. 99
Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge Staatliche Rahmenbedingungen (Teil III) Zur widmungsgemäßen Verwendung zählt u. a. § § Lebenslange Rente frühestens ab 40. Lebensjahr die Verlängerung/der Abschluss einer neuen Zukunftsvorsorge § der Abschluss einer PZV nach § 108 b ESt. G 1988 gegen Einmalerlag mit lebenslanger Rente, Antrittsalter frühestens im Alter von 40 Jahren § die Übertragung an eine Pensionskasse § die Überbrückungsrente (Bridging Rente) Als nicht widmungsgemäß gilt § jede Kapitalauszahlung § Investition in andere als die gesetzlich festgelegten Möglichkeiten (ZV, PIF, PK) Staatliche Sanktionen einer nicht widmungsgemäßen Verwendung: § Rückerstattung von 50% der staatlichen Förderung § Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge § Entfall der Kapitalgarantie 100
Die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge am Beispiel NÜRNBERGER Bonus. Solide: Bonus. Solide 2011: • 8, 5 % staatliche Förderung • Maximal geförderter Einzahlungsbetrag: 2. 313, 36 € p. a. • Einzahlung bis 192, 64 EUR p. m. • Bis 196, 64 EUR Förderung vom Staat Highlights: • Garantierte lebenslange Rente • Staatliche Förderung: zwischen 8 % und 13, 5 % • Kapitalgarantie auf eingezahlte Prämien und staatliche Förderung • Garantie von 2, 00 % Rechnungszins während Rentenphase • Garantierte Rententafeln vom Vertragsbeginn • Keine Versicherungsteuer, keine KESt, keine Einkommensteuer • NEU: Bridging Rente • NEU: Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals • Einzahlung € 25, -- bis € 196, -- monatlich • Kaufkraft- und Wertsicherung durch Konstantindex • Auf Wunsch auch mit Sparziel-Sicherheit und Förderungssicherung BUZ Plus B (= Beitragsbefreiung im Falle von Berufs-/Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit) Dipl. -Math. Hans-Hermann Knorr/ Lebensversicherung Teil 1
Beispiel: Nürnberger Bonus. Solide Zusätzliche Garantien und Ablebensleistung Zusätzliche Garantien: • Garantie der bei Vertragsabschluß gültigen Rententafeln Sicherheit der Rechnungsgrundlagen Ihrer Pension • Garantie von 2, 00% Rechnungszins während der Rentenphase Sicherheit einer fixen Verzinsung Ablebensleistung: • Sofern der Bezugsberechtigte den Vertrag nicht fortführt, leistet die NÜRNBERGER den vorhandenen Vertragswert, zumindest jedoch 110% der vom Kunden eingezahlten Prämien (exklusive der staatlichen Prämie). • Unabhängig davon wird die gesetzlich vorgesehene teilweise Rückerstattung der staatlichen Prämie und eine Nachversteuerung von 25% Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge fällig. 102
Bonus. Solide Überbrückungsrente (Bridging Rente): Steuerfreie Option zur Überbrückung der Zeit bis zur gesetzlichen Alterspension • Frühestens ab dem 50. Lebensjahr und maximal bis zum Beginn der Pension aus der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge • Anwendbar z. B. bei Altersteilzeit, erheblicher Verkürzung der Arbeitszeit, Kündigung, Arbeitslosigkeit und Invaliditätspension • Voraussetzung: Mindestbezugsdauer 3 Jahre in Form einer Rente • Vorteil: Keine Nachversteuerung der Erträge und keine Rückzahlung von staatlichen Prämien! Hinweis: Stand 2009. Die Bridging Rente basiert auf § 108 b ESt. G. 103
Wichtige Optionen für die Rentenbezugsphase Bei Ableben des Versicherten während der Rentenbezugsphase gibt es folgende Szenarien: • Wenn keine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde: Das nicht verbrauchte Rentenkapital verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft. • Sofern eine Rückgewähr des nicht verbrauchten Rentenkapitals vereinbart wurde: Das nicht verbrauchte Rentenkapital wird an die bezugsberechtigte/n Person/en ausgezahlt. • Sofern eine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde: Die NÜRNBERGER leistet an den Ehe- oder Lebenspartner-/in eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 50% bis 100% der Versorgerrente (also jener Rente, die dem Versicherten zugestanden ist). 104
Bonus. Solide Kapitalveranlagung • In Form einer Indexgebundenen Lebensversicherung • Im Fonds Apollo 32 (Security KAG) oder gleichwertigen Fonds und – je nach Kapitalmarktlage – auch in anderen gesetzlich zulässigen Kapitalmarktinstrumenten. • Kapitalgarantiegeber: Capital Bank, Burgring 16, 8010 Graz • Kapitalanlagegesellschaft: Security Kapitalanlage AG, Burgring 16, 8010 Graz 105
BEISPIEL: Bonus. Solide Basisfonds Apollo 32 (AT 0000642483) Gute Wertentwicklung: + 78, 3% seit Auflage (Juni 2003), +8, 41 % pro Jahr!* *Quelle: Security KAG / Jede Kapitalanlage ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Stand: 30. 07. 2010. 106
4. 2. Betriebliche Altersvorsorge Förderung der Altersvorsorge durch betriebliche Renten Die 2. Säule der Altersvorsorge Gruppenlösungen durch à Pensionskassen / Betriebliche Kollektivversicherungen à Zukunftssicherung nach § 3/1/15 a ESt. G Individuallösungen durch à Pensionszusagen 107
Extra 3 – Sozialstaat adé 108
Arten des § 3/1/15 Bezugsumwandlung Zukunftssicherung • AN finanziert • AG finanziert (on Top) • SV- beitragspflichtig • SV – beitragsfrei • Lohnsteuerfrei • 7, 9% verminderte Lohnnebenkosten • Lohnnebenkostenfrei Verzichtsmodell Vw. GH Urteil v. 01. 09. 2004 Als Bezugsumwandlung klassifiziert • Widerrufrecht • Einverständniserklä- rung des AN 109
Produktmöglichkeiten lt. ESt. G Unter Zukunftssicherung versteht man Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, die dazu dienen, Arbeitnehmer oder diesen nahestehenden Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes Arbeitnehmers abzusichern. daher möglich: - KAPITAL-Versicherungen - RENTEN-Versicherungen - UNFALL-Versicherungen - RISIKO-Versicherungen - KRANKEN-Versicherungen - PLAN B pur-Versicherungen 110
Warum § 3/1/15, anstatt Gehaltserhöhung? Musterberechnung: Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl. Bruttoeinkommen 1. 800, -€ (das entspricht einem Jahreseinkommen inkl. 13. und 14. Bezug von 25. 200, -€) Gehaltserhöhung Bezugsumwandlung Freiw. Zuk. Sicherung 393, 71 369, 89 300, 00 -69, 89 ------ Lohnnebenk. 7, 90% -23, 82 ------ Brutto 300, 00 SV-Abgaben 18, 00% -53, 76 ------ Lohnsteuer 36, 50% -79, 06 ------ Netto 167, 20 246, 24 300, 00 Σ Aufwand AG SV-Abgaben 21, 90% 300, 00 (auf Jahresgehalt) 112
Warum § 3/1/15, anstatt einer Gehaltserhöhung? • Musterberechnung: Arbeitnehmer 35 Jahre alt, mtl. Bruttoeinkommen € 1. 800, - Bezugsumw andlung Freiw. Zukunfts- sicherung 167, 00 246, 00 300, 00 28, 16 43, 33 53, 58 7. 362, 00 11. 309, 00 13. 990, 00 389, 58 588, 75 724, 92 239, 00 361, 17 444, 75 Gehalts- erhöhung Investition (lt. Beispiel) V 1: PT 2, verz. Ansammlung (EA 65) Lebenslange Gesamtrente * gesamte Kapitalabfindung * V 2: Plan B Pur, BU-Leistung 50%, BG 2 garantierte mtl. Rente (EA 55) garantierte mtl. Rente (EA 60) 113
Pensoinszusage / direkte Leistungszusage Die Pensionszusage / direkte Leistungszusage 114
Extra 3 Plus • Gut zu wissen über direkte Leistungszusagen: • • Schriftlich – rechtsverbindlich – unwiderruflich im Sinne des BPG Beachten Sie den erforderlichen Zeitraum von 7 Jahren zwischen Erteilung der Pensionszusage und Pensionsantritt Maximal zusagbare Pension: 80% des letzten Aktivbezuges bzw. 100% inklusive ASVG-Pension Option auf Kapitalabfindung Denken Sie an eine Wertanpassung der zugesagten Leistungen Bei Selbstkündigung des Begünstigten bleibt das angesparte Kapital im Unternehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde 13. und 14. Rentenzahlung sind abgabenrechtlich begünstigte Sonderzahlungen 115
Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw. Pensionszusage vertragliche Pensionszusage Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen-, BU-Pension Gmb. H, AG, Gmb. H & Co KG Vorstände, lei- tende Angestell- te, Geschäfts- führer, Gesellschafter (GGF) 116
Direkte Leistungszusage (DLZ) bzw. Pensionszusage vertragliche Pensionszusage In Ve N) / V Z (P g d. un o er e te äg en ich itr rs R N Be bei s D Ve g de un d ist To Le Gmb. H, AG, Gmb. H & Co KG r so pfä ve lve ndu n n rs ich zsc g a h ls er te utz s Ri sik o Anspruch auf Alters-, Hinterbliebenen-, BU-Pension Vorstände, lei- tende Angestell- te, Geschäfts- führer, Gesellschafter (GGF) 117
Steueroptimierte Vorsorge für den Unternehmer Variante 1 Variante 2 Variante 3 EUR 12. 000, -- als Gehalt aus der Fa. EUR 12. 000, -- als Gewinnentnahme aus der Fa. EUR 12. 000, -- in DLZ aus der Fa. 12. 000, 00 Aufwand im Unternehmen anteilig DN Beiträge (SV, Steuer*) 4. 118, 64 anteilig DG Beiträge p. a. 3. 562, 63 Abgaben KÖSt/KESt (25/25) 5. 250, 00 private Altersvorsorge Prämie p. a. 4. 318, 73 6. 750, 00 12. 000, 00 gesamte mtl. Rente 893, 32 1. 398, 41 2. 489, 24 Rente nach ØSteuersatz* (19, 83%) 893, 32 1. 398, 41 1. 991, 39 betriebliche Vorsorge gesamtes Kapital 233. 529, 00 365. 565, 00 650. 709, 00 Gesamtkapital nach Steuer (50%) 233. 529, 00 365. 565, 00 325. 354, 50 90. 000, 00 Zusätzliche KÖSt. Ersparnis Annahme: Mann, 35 Jahre, Angestellter, EUR 42. 000, -- Bruttojahresgehalt (mtl. EUR 3. 000, -- Btto). Keine Pendlerpauschale, ohne AVAB, keine Kinder, kein Sachbezug, DG in Sbg. (Btto-Ntto Rechner BMF 08/2009) Tarif: Nürnberger PT 2/1390, Endalter 65. Stand: Herbst 2009 118
Rückdeckungsversicherung am Beispiel NÜRNBERGER: Tarifinfos • • • PT 2, Tarif 1390 od. 1391 Garantierte Renten- und Sterbetafeln verschiedene Provisionsansprüche möglich (0 bis 150 %) Lebenslange Rente grundsätzlich Erhöhungsrente (Bonusrente optional möglich) Witwenrente (Barwert-, Risikomodell) Waisenrente (Barwert-, Risikomodell) BU (Leistungsvariante ab 50% bzw. 25%) Gewinnbeteiligung während Aufschubdauer „Ansammlung“ (Fonds denkbar) Valorisierung in Anwartschaftsphase / Leistungsphase Rentenbeginnoption (kostenlos) 3 -Fach-Kapitaloption 2/23/2021 119
Direkte Leistungszusage So profitiert das Unternehmen: So profitiert der Begünstigte: • Prämien sind Betriebsausgabe • Rückstellungsbildung ist gewinnmindernd • Extra 3 Plus ersetzt oder ergänzt erforderliche Wertpapierdeckung • Langlebigkeitsrisiko wird ausgelagert • Zusätze wie BU, Witwen und Waisen sind einschließbar und ebenfalls Betriebsausgabe • Gleichbleibend kalkulierbare Aufwände über viele Jahre • Verbessertes Bilanzbild (Eigenkapitalquote) • Mitarbeitermotivation und –bindung • Keine Lohnnebenkosten, keine SV • Keine Lohnsteuer und SV in der Ansparphase • Bruttoinvestment – höherer Ertrag durch Zinseszins • Keine SV in Rentenbezugszeit • Geringere Steuerlast während Rentenbezugszeit • Insolvenzschutz durch Verpfändung des Versicherungsvertrages • Sicherheit im Falle des Ablebens für Hinterbliebene 120
Beispiel Nürnberger Extra 3: Transparenz-Flexibiltät-Schnelligkeit www. nuernberger. at 121
An Erfolg zu glauben ist gut. Für Erfolg zu arbeiten ist besser. Viel Erfolg in Ihrem Beruf als Versicherungsagent! Mag. Peter Rosenbichler Dipl. -Math. Hans-Hermann Knorr/ Lebensversicherung Teil 1
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