Kanton Bern REBKataster Was heisst das fr die
Kanton Bern ÖREB-Kataster Was heisst das für die Nutzungsplanung? Arthur Stierli, AGR Abteilungsvorsteher O+R ÖREB-Kataster Kanton Bern FSU Werstattgespräch vom 21. November 2013
Kanton Bern Themenübersicht • Was ändert sich? • Welche Erfahrungen gibt es aus dem Pilot? • Sind Änderungen im Bau. G/Bau. V vorgesehen? • Welches sind die Chancen? • Welches sind die Risiken? FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern Was ändert sich? Nutzungsplanung heute: • Rechtskräftig sind analoge genehmigte Pläne • Digitale Daten (DM 10) müssen seit 1. 1. 2010 für Genehmigung Ortsplanungsrevision beim AGR eingereicht werden (Kant. Bau. G und Bau. V) - Übersichtszonenplan Nutzungsplanung mit ÖREB-Kataster: • Einheit von digitalen Daten, rechtskräftigen Plänen und Rechtsvorschriften mit den AV-Daten • Nutzungsplanung 1 von 17 Themen; aber sehr komplex! Nachführungsprozesse gegenüber heute vereinfachen Rechtsgrundlagen schaffen: EV ÖREBK, Rev. KGeo. IG Definitives Datenmodell Nutzungsplanung (DM 10 zu DMxx) FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern Welche Erfahrungen gibt es aus dem Pilot? • Der Aufwand für die Ersterfassung ist gross – nicht alle Archive sind aktuell! • Es braucht klare Regelungen (Akteure und Zuständigkeiten) im Prozess Datenproduktion und –nachführung • Zusammenarbeit mit den Datentreuhänder wird wichtiger • Es braucht Anpassungen in den Rechtsgrundlagen : – Vereinfachung des Verfahrens für die erstmalige Erfassung – Nachführung klären in Zusammenhang mit den AV-Daten etc. • ÖREBK ist aus unserer Sicht ein erster Schritt für mehr Übereinstimmung von öffentlich-rechtlichen, grundeigentümerverbindlichen Daten Das AGR denkt bereits weiter in Richtung digitale Datenhaltung FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern Sind Änderungen im Bau. G/Bau. V vorgesehen? Aktivitäten seit März 2013: Erkannte Schwachstellen oder Hindernisse werden laufend berücksichtigt und geklärt: • Einführungsverordnung ÖREBK (ab 1. 1. 2014) Vereinfachtes Verfahren beim Zusammenführen NZP (neu Art. 122 Abs. 6 Bau. V) • KGeo. IG / KGeo. IV (Änderung Bau. G) (voraussichtlich ab 1. 1. 2016) Koppelung mit AV-Daten (Art. 57 Abs. 2 Bau. G) Änderung NZP infolge AV-Daten beschliesst der GR (Art. 66 Abs. 5 Bau. G) Nutzungspläne umfassen Ue. O, RUe. O und KUe. O und sind in elektr. Form einzureichen (Art. 61 Abs. 6 Bau. G) Selbstdeklaration durch Gemeinde oder Datentreuhänder (Art. 149 a Abs. 1 Bau. G) Koppelung ÖREPK mit OP-Revision zwingend (Art. 149 a Abs. 2 Bau. G) Aufheben von Plänen, die überholt/nicht auffindbar sind (Art. neu Bau. G) FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern Welches sind die Chancen? • Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für Dritte wird erhöht • Homogenität der Instrumente und Daten wird verbessert • Vereinheitlichen der Planungsinstrumente (Zonenbezeichnung, Legendenvielfalt etc. ) wäre für die meisten Gemeinden sinnvoll • Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung von Themen wird verbessert • Die Einführung des ÖREBK könnte ein erster Schritt in die Zukunft der digitalen Datenhaltung im AGR sein • Der ÖREBK bietet Synergien (Vereinfachungen) in der Abstimmung zwischen AV-Daten und Nutzungsplanung FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern Welches sind die Risiken? • Im Kanton Bern müssen rund 370 Gemeinde bis Ende 2019 ihre NZP digital aufbereitet haben • Einheitliches bis 2019 gültiges Datenmodell erstellen • Die vorhandene Zeit wird in Bezug auf die Vorbereitung der flächendeckenden Einführung schlecht genutzt - Instrumenten- und Datenhygiene in den Gemeinden - Unvollständiger Datensatz für den Übersichtszonenplan erstellt • Vereinheitlichen der Planungsinstrumente (Zonenbezeichnung, Zonenvielfalt etc. ) - Technik bestimmt die Vielfalt • Unterschiedliche Vorkenntnisse in den Gemeinden bzgl. GIS • Akzeptanz in den Gemeinden: Synergien werden zu wenig genutzt FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
Kanton Bern Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Arthur Stierli, Abteilungsvorsteher O+R FSU Werkstatt ÖREBK vom 21. Nov. 2013
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