Jugendhilfe im Strafverfahren des Landratsamt Ansbach Johanna Mayer
Jugendhilfe im Strafverfahren des Landratsamt Ansbach Johanna Mayer Dipl. Sozialpädagogin(FH) Peter Pfister Dipl. Sozialpädagoge(FH) Gisela Lewerenz Verwaltungsangestellte Amt für Jugend und Familie im Landkreis Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach
Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH)? Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein spezialisierter, sozialpädagogischer Fachdienst. Jugendhilfe im Strafverfahren berät, begeleitet und hilft bei der Orientierung in einem Strafverfahren.
Jugendstrafrecht z. Das gesamte Jugendstrafrecht steht bei der Auswahl von Sanktionen unter dem Erziehungsgedanken.
Jugendstrafrecht z. Dies erfordert speziell ausgebildete Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte, Polizeibeamte und Sozialpädagogen.
Wann wird die Jugendhilfe im Strafverfahren tätig? Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH) wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Straftat begangen hat.
Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren Rechtsgrundlagen dafür: • § 38 JGG Jugendgerichtsgesetz – Regelt die Rechte und Pflichten der Jugendgerichtshilfe bei der Durchführung ihrer Arbeit • § 52 SBG VIII (KJHG) – bildet die Verknüpfung zwischen JGG und KJHG und verweist auf die im § 38 JGG aufgeführten Aufgaben und Pflichten der Jugendhilfe im Strafverfahren – Weist auf die Nutzung der Hilfen zur Erziehung im Sinne der Haft- bzw. Prozessvermeidung hin
Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren Ø Jugendliche (14 - unter 17 Jahre) und ØHeranwachsende (18 - unter 21 Jahre) im gesamten Prozess des Strafverfahrens begleiten und beraten
Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren Ø den Jugendlichen/Heranwachsenden oder dessen Sorgeberechtigten über Beratungs- und Hilfsangebote der Jugendhilfe informieren Ø intensive Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und tatauslösenden Umwelteinflüsse Ø bei Bedarf passende Massnahmen der Jugendhilfe prüfen und auf Antrag einleiten Ø richterliche Weisungen und Auflagen überwachen,
Hauptaufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren Ø in der Verhandlung eine mündliche Stellungsnahme darlegen, erzieherische Gesichtspunkte und soziales Umfeld beschreiben
Strafzumessung Der Erziehungsgedanke bei einer Jugendstrafe • Innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens hat der Richter einen Ermessensspielraum • Die erzieherische Wirkung steht hierbei im Vordergrund nicht die Strafe
Jugendhilfe im Strafverfahren Wir danken für Ihr Interesse und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder lassen Sie sich Infos zusenden
- Slides: 11