Jobcenter einfach erklrt Hinweis Aus Grnden der Lesbarkeit
Jobcenter – einfach erklärt Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
INHALTSVERZEICHNIS Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 2 1. Ansprechpartner im Integration Point - Agentur für Arbeit & Jobcenter 2. Sozialgesetzbuch II (SGBII) - Grundsätzliche Informationen 3. Das Jobcenter - Vereinfachtes Ablaufschema 4. Erläuterung zum Ablaufschema 5. Ihre Ansprechpartner im Jobcenter 6. FAQ – Arbeitsvermittlung 7. FAQ – Leistungsbereich 8. Erwartungen des Jobcenters
1. ANSPRECHPARTNER IM INTEGRATION POINT – AGENTUR FÜR ARBEIT & JOBCENTER Erstaufnahmeeinrichtung Schulpflichtige geflüchtete Menschen Kommunales Integrationszentrum Geflüchtete Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis Integration Point SGBIII / Agentur für Arbeit - Datenaufnahme Profiling Erstberatung Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse Vermittlung in Arbeit oder Maßnahme ACHTUNG Betreuungswechsel Agentur für Arbeit Jobcenter Geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt - Beratung nach dem Beratungskonzept Zuweisung in einen Integrationskurs, eine Maßnahme Integration in Ausbildung und Arbeit Sonderaufgaben des IP SGBII 3 Integration Point SGBII & SGBII Regelorganisation
2. SOZIALGESETZBUCH II (SGBII) – GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN Wann können SGBII-Leistungen beantragt werden? ü Sie wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt. ü Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz und die erstmalige Erteilung einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) liegt mindestens 18 Monate zurück. ü Sie sind grundsätzlich erwerbsfähig (mindestens drei Stunden täglich) und nicht in der Lage, den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln sicherzustellen. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt • Die Jobcenter-Geschäftsstelle, die für Ihren Wohnort/ den Ort Ihres tatsächlichen Aufenthaltes zuständig ist. • Das Jobcenter Kreis Heinsberg verfügt über vier Geschäftsstellen, die jeweils für bestimmte Städte und Gemeinden zuständig sind: • Geschäftsstelle Heinsberg, Selfkant, Gangelt, Waldfeucht • Geschäftsstelle Geilenkirchen, Übach-Palenberg • Geschäftsstelle Hückelhoven, Wassenberg • Geschäftsstelle Erkelenz, Wegberg 4 Welche Jobcenter-Geschäftsstelle ist für Sie zuständig?
2. SOZIALGESETZBUCH II (SGBII) – GRUNDSÄTZLICHE INFORMATIONEN Erste Vorsprache im Jobcenter • Sofern Sie nicht ausreichend deutsch sprechen, bringen Sie nach Möglichkeit eine Begleitperson Ihres Vertrauens mit, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. • Sprechen Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten vor: Montag bis Freitag 08: 00 -12: 30 Uhr sowie Donnerstag Nachmittag 14: 00 -17: 30 Uhr. • Sollten Sie mit Ihrer Familie eingereist sein, ist es ratsam, dass die erste Vorsprache gemeinsam mit Ihrem (Ehe-)Partner sowie ggf. Kindern, die nicht (mehr) die Schule besuchen, erfolgt. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt • Pässe/Identitätsnachweise aller Familienmitglieder. • Der/Die elektronische/n Aufenthaltstitel (oder ggf. Bescheinigung/en der Ausländerbehörde über den Abschluss des Asylverfahrens/der Asylverfahren). • Ggf. Bescheid über die Einstellung der Leistungen nach dem Asylb. LG. • Ggf. Mietvertrag, falls Sie eine Wohnung bewohnen, ansonsten der Nachweis über die Unterbringung in einer Übergangsunterkunft (z. B. Gebührenbescheid). • Lebenslauf (schulischer/beruflicher Werdegang in Ihrem Heimatland). 5 Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
3. DAS JOBCENTER – VEREINFACHTES ABLAUFSCHEMA 1 Meine erste Anlaufstelle - ich muss Leistungen beantragen Empfang Kunde muss deutlich machen, dass er Leistungen nach SGBII beantragen möchte. 2 Eingangszone Ich teile mit, wer ich bin und was ich bis jetzt gemacht habe Identitätsprüfung, Klärung Aufenthaltsstatus, Datensatz wird überarbeitet bzw. erfasst, Terminvergabe Markt & Integration, Ausgabe des Arbeitspaket SGBII. 3 Erstantragsservice Bedürftigkeitsprüfung. Aushändigung der Antragsunterlagen & Terminvergabe zur Antragsabgabe. Ich bekomme meine Antrags -unterlagen Unterstützen 4 Clearinggespräch und Absprache der weiteren Vorgehensweise. Informieren Betreuung im JC Meine direkten Ansprechpartner betreuen mich bei den folgenden Angelegenheiten Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt Leistungsbereich Bei zukünftigen Leistungs-fragen. Integrationsbereich Bei zukünftigen Integrationsangelegenheiten. Integrationsfachkraft 5 Erstantragsservice Antragsabgabe und abschließende Bearbeitung des Leistungsantrages. Erteilung des Bewilligungs- oder ggf. Ablehnungsbescheides. Hier bekomme ich Informationen, wie es mit mir beruflich weitergeht Hier entscheidet sich, ob und ggf. ab wann ich Geld vom Jobcenter erhalte 6 Integration in den Arbeits- & Ausbildungsmarkt sowie Beendigung/Verringerung der Hilfebedürftigkeit Beraten Ziel
4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - EMPFANG 1 EMPFANG Was möchten Sie? Welche Unterlagen werden benötigt? Sie müssen deutlich machen, dass Sie Leistungen nach SGBII beantragen möchten. Hierfür legen Sie Ihren Pass/Identitätsnachweis vor (Aufenthaltserlaubnis) & teilen mit, dass Sie eine Arbeit/Ausbildung suchen und finanzielle Unterstützung benötigen. Sie bringen Ihre Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsgestattung inklusive des Nachweises über den Abschluss des Asylverfahrens/der Asylverfahren mit. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 7 Lotsenfunktion- Integration Point ● Beraten ● Informieren ● Unterstützen (sowohl intern als auch extern)
4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - EINGANGSZONE Welche Aufgaben hat die Eingangszone ● Identitätsprüfung ● Klärung des Aufenthaltsstatus ● Personendaten werden erfasst bzw. überarbeitet ● Weitere Termine werden koordiniert Welche weiteren Schritte werden eingeleitet? Ø Ø Ø Rentenversicherungsnummer wird beantragt Auswerten des Anmeldebogens Ü 25/U 25 Fragebogen zum Werdegang (Arbeitspaket SGBII) wird ausgehändigt Terminierung für das Erstgespräch bei der Integrationsfachkraft Weiterleitung an den Erstantragsservice Besucher- /Kundenkarte wird ausgehändigt Welche Informationen werden benötigt? Ø Ø Ø Aufenthaltsstatus/Unterlagen des BAMF Persönliche Daten Schulische Daten Berufliche Daten Zielberuf Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 8 2
4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - ERSTANTRAGSSERVICE 3 ERSTANTRAGSSERVICE Übergang Asylb. LG SGBII Haben Sie einen Anspruch auf SGBIILeistungen? Folgende Unterlagen werden ausge -händigt Beantragung der SGBII-Leistungen zur nahtlosen Sicherstellung des Lebensunterhaltes (im Regelfall nach Einstellung der Asylbewerberleistungen). Bedürftigkeitsprüfung anhand der Angaben/Nachweise zu Einkommen und Vermögen sowie unter Berücksichtigung der notwendigen Bedarfe (Regelbedarfe, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, …). Ø SGBII Antragsunterlagen Ø Laufzettel (welche Unterlagen/Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden) Ø Merkblätter zu SGBII Leistungen Ø Im Bedarfsfall Kindergeldantrag Terminvergabe zur Antragsabgabe Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 9 Erläuterungen zum Laufzettel und Antragsunterlagen. Ggf. Vermittlung von ehrenamtlichen Personen, die den/die Antragsteller/-in beim Ausfüllen der Antragsunterlagen unterstützt.
4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - INTEGRATIONSFACHKRAFT 4 INTEGRATIONSFACHKRAFT Beginn der Integrationsstrategie Erstgespräch mit der Integrationsfachkraft. Ressourcenorientierte Beratung Ø Kompetenzanalyse (Profiling) Ø Ermittlung der Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Sprachkenntnisse Ø Zielfestlegung: ● Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs ● Einsatz von Förderinstrumenten ● Integration in Beschäftigung/Ausbildung Festlegung der Integrationsstrategie Ø Ø Zeugnisse/ berufliche Nachweise über ggf. besuchte/begonnene Deutschkurse Anmeldebestätigung zum Integrationskurs Besprechung und Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 10 Unterstützung bei der Kompetenzerhebung und Erläuterung der verbindlichen Eingliederungsvereinbarung. Kontakt mit Sprachkursträgern. Informationen über Dolmetscher- und Übersetzungsdienstleistungen. Hinweis auf zugelassene berufliche Anerkennungsstellen.
4. ERLÄUTERUNG ZUM ABLAUFSCHEMA - ERSTANTRAGSSERVICE 5 ERSTANTRAGSSERVICE SGB IILeistungen Ja oder Nein Aufgaben des Erstantragsservice Antragsannahme nach vorheriger Terminabsprache. Abschließende Bearbeitung und Entscheidung über den Leistungsantrag. Ø Ø Prüfung der Antragsunterlagen Erstellung des Bewilligungsbescheids Weitergabe des Leistungsfalles an den zukünftig zuständigen Sachbearbeiter Ggf. Erstellung eines Ablehnungsbescheids Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 11 Eventuelle Klärungsbedarfe werden mit dem Leistungsteam und Kunden besprochen. Ggf. Erläuterungen zum erteilten Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
5. IHRE ANSPRECHPARTNER IM JOBCENTER Arbeitsvermittlung Ziele Ø Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Arbeitssuche Ø Zunächst ist es wichtig, dass Sie deutsche Sprache erlernen Ø Wir Fördern und Fordern Ø Absprachen werden in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten Leistungsbereich Ø Dieser Bereich ist für Ihr „Geld“ zuständig Ø Alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommensveränderung, Veränderung in der Personengemeinschaft, Wohnungswechsel, …) müssen unmittelbar mitgeteilt werden Ø Bei Einkommensveränderungen müssen die Leistungen ggf. immer wieder neu berechnet werden Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 12 Sobald Sie und ggf. Ihre Bedarfsgemeinschaft über ausreichende eigene Einkünfte verfügen, endet die Leistungsgewährung und damit die Betreuung durch das Jobcenter.
6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (1/6) Ø Beratungskonzept in der Arbeitsvermittlung Ziel Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme Förderung der Beschäftigung Berufliche Weiterbildung Leistung der aktiven Arbeits-/ Ausbildungsförderung Kompetenzfeststellung Sprachkenntnisse verbessern Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt + Förderung der beruflichen Weiterbildung + Berufsberatung + Einstiegsqualifikation + Berufsvorbereitende Maßnahme + Unterstützung durch Aktivierungs- & Vermittlungsgutscheine + Zuweisung in Maßnahmen bei einem Arbeitgeber oder Träger + IQ Consult im Integration Point + Anton Heinen Volkshochschule des Kreises Heinsberg + Integrations- / Alphabetisierungskurs + Berufsbezogene Sprachkurse 13 Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse + Eingliederungszuschuss + Einstiegsgeld + Vermittlungsbudget
6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (2/6) Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 14 Ø Was ist eine Eingliederungsvereinbarung? § Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Jobcenter und Ihnen. § Die Eingliederungsvereinbarung beinhaltet verschiedene Punkte: - Das gemeinsame Ziel: Wegfall bzw. Reduzierung der Hilfebedürftigkeit, Sprachkenntnisse ausbauen, … ! - Leistungen des Jobcenters: Unterstützungsangebote zur Eingliederung in Arbeit (Erstattung von Bewerbungskosten, …). - Ihre Bemühungen: Aktive Teilnahme am Integrationskurs! Welche Bemühungen werden noch erwartet? In welcher Form und Häufigkeit müssen die Eigenbemühungen vorgelegt werden? § Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie uns, dass Sie sich an die Eingliederungsvereinbarung halten möchten. § Die Eingliederungsvereinbarung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und kann somit jederzeit angepasst werden.
6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (3/6) Ø Was bedeutet Fördern und Fordern? § Fördern: - Sie werden umfassend, mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit, gefördert. - Förderangebote werden unter Berücksichtigung der Grundsätze (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) im Einzelfall geprüft. - Die Antragstellung muss immer im Vorfeld erfolgen. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 15 § Fordern: - Damit Sie eine Arbeitsstelle finden, müssen Sie aktiv werden und die Vereinbarungen aus der Eingliederungsvereinbarung umsetzen. - Sofern Forderungen nicht umgesetzt werden, stehen nicht alle Förderinstrumente zur Verfügung und Sie müssen mit Sanktionen rechnen.
6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (4/6) Ø Was ist eine Sanktion? § Bei einer Sanktion werden Ihre Geldleistungen vorübergehend gekürzt. § Eine Sanktion kann ausgesprochen werden, wenn Ihr Fehlverhalten selbstverschuldet ist und Sie keinen wichtigen Grund benennen können. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 16 Ø Warum benötigt das Jobcenter so viele Informationen über mich? § Unser Ziel ist, dass Sie eine nachhaltige Beschäftigung finden und somit nicht mehr abhängig vom Jobcenter sind. § Wir benötigen Informationen zu Ihrem schulischen und beruflichen Werdegang, Ihre Fähigkeiten und allen Faktoren, die eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt positiv & negativ beeinflussen. § Nur so können wir Ihre aktuelle Situation berücksichtigen und Lösungen erarbeiten / anbieten. § Ihre Informationen werden vertraulich behandelt und nur an befugte Dritte weitergeleitet (z. B. Träger einer Maßnahme).
6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (5/6) Ø Warum ist ein Integrationskurs wichtig? § In der Regel haben Sie eine Verpflichtung zum Integrationskurs erhalten. § Ohne Sprachkenntnisse ist ein nachhaltiger Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt nur schwer möglich. § Durch den Integrationskurs lernen Sie deutsche Sprache und Kultur kennen, dies ist für eine gesellschaftliche Integration sehr wichtig. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 17 Ø Was passiert in einer Maßnahme? § Eine Maßnahme unterstützt Sie in Ihrer aktuellen Situation. § Inhalte einer Maßnahme sind unterschiedlich. Häufig geht es darum … - Orientierung über Ihre beruflichen Kenntnisse und den hiesigen Arbeitsmarkt zu schaffen. - den Bewerbungsprozess kennenzulernen. - erste praktische Erfahrungen zu erhalten. - Ihre sprachlichen Fähigkeiten auszubauen.
6. FAQ – ARBEITSVERMITTLUNG (6/6) Ø Müssen Sie jede Arbeit annehmen? § Jede Arbeit ist zumutbar, sofern die deutschen Richtlinien und Gesetzesvorgaben eingehalten werden (Mindestlohn, nicht sittenwidrig). § Bei Unsicherheiten sprechen Sie Ihren Ansprechpartner im Jobcenter an. § Ausnahmen zur Zumutbarkeit müssen Sie im Einzelfall mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter besprechen. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 18 Ø Was müssen Sie beachten, wenn Sie einige Tage verreisen möchten? § Im Jobcenter sprechen wir in diesem Fall von der „Ortsabwesenheit“. § Sie dürfen 21 Tage im Jahr ortsabwesend sein und erhalten weiterhin Leistungen vom Jobcenter. § Der Antrag auf Ortsabwesenheit muss vor Ihrer Reise persönlich im Jobcenter gestellt werden. § Die Ortsabwesenheit muss von Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter genehmigt werden. § Aktuelle Maßnahmen/Aktivitäten sollen hierdurch nicht unterbrochen werden. § Achtung: Sie erhalten keine Leistungen, wenn Sie sich ohne Zustimmung außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. § Folgende Definition gilt als Richtwert für die Ortsabwesenheit: - Sofern Sie Ihren Wohnort nicht innerhalb von 2, 5 Stunden (Hin- und Rückweg) erreichen können, sind Sie ortsabwesend.
7. FAQ – LEISTUNGSBEREICH (1/3) Ø Wann und warum müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen? § Die Leistungen werden immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. § Nach diesem Zeitraum prüft das Jobcenter, ob Sie noch weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten können. § Hierfür benötigen wir u. a. die Kontoauszüge der letzten drei Monate. § Mit dem Weiterbewilligungsantrag erklären Sie, ob sich etwas in Ihrer persönlichen Situation verändert hat. § Den Weiterbewilligungsantrag bekommen Sie automatisch zugeschickt. § Damit wir die zukünftigen Leistungen rechtzeitig berechnen können, geben Sie den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig, noch vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, ab. Ø Wo geben Sie generell Veränderungen an? § Mit der Veränderungsmitteilung sind Veränderungen jeder Art mitzuteilen. § Die Veränderungsmitteilung muss dem Jobcenter unmittelbar vorgelegt/übermittelt werden. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 19
7. FAQ – LEISTUNGSBEREICH (2/3) Ø In welchen Fällen müssen Leistungen ggf. zurückgezahlt werden? § Durch Einkommensveränderungen während des laufenden Leistungsbezugs kann es passieren, dass Leistungen des Jobcenters ganz oder teilweise zu unrecht gezahlt wurden. § Durch falsche Angaben bei der Antragstellung, können ggf. zu unrecht Leistungen ausgezahlt worden sein. § In beiden Fällen wird eine Rückforderung der zu unrecht ausgezahlten Leistungen geprüft. Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 20 Ø Was müssen Sie beachten, wenn Sie umziehen möchte? § Prüfen Sie zunächst Ihren Pass – dürfen Sie umziehen? § Erkundigen Sie sich, wie teuer und groß die neue Wohnung sein darf. § Wenn Sie eine neue Wohnung gefunden haben, teilen Sie uns mit, dass Sie umziehen möchten. § Auf Grundlage der Mietbescheinigung prüft das Jobcenter, ob die Wohnung angemessen ist. § Sofern die Wohnung angemessen ist, kann das Jobcenter der Neuanmietung zustimmen. § Erst dann sollten Sie den Mietvertrag unterschreiben.
7. FAQ – LEISTUNGSBEREICH (3/3) Ø Grundausstattung meiner Wohnung – welche Voraussetzungen gibt es und was müssen Sie hierfür tun? § Sie müssen zunächst einen formlosen Antrag stellen, bevor Sie Investitionen tätigen. § In diesem Antrag notieren Sie detailliert, welche Einrichtungsgegenstände benötigt werden. § Sie erhalten vom Jobcenter einen Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihrem Antrag entsprochen werden kann. § Bei der Bemessung der zu gewährenden eimaligen Leistungen werden in der Regel die Preise des Gebrauchtmöbelmarkt zugrunde gelegt. Ø Befreiung der GEZ – was ist zu tun? § Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sei eine Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. § Um von der GEZ befreit zu werden, übersenden Sie diese Bescheinigung an ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 21 Ø Vorrangige Leistungen § Kindergeld & andere vorrangige Sozialleistungen müssen bis auf wenige Ausnahmen vom Leistungsberechtigten beantragt werden.
8. ERWARTUNGEN DES JOBCENTERS • Sie sollten sich verständigen können (ggf. unter Mithilfe einer dolmetschenden Person Ihres Vertrauens) • Sie müssen einen vollständigen Antrag stellen, damit Sie Leistungen nach dem SGBII erhalten können • Zunächst möchten wir von Ihnen detailliert erfahren, was Sie in der Vergangenheit schulisch und beruflich gemacht haben, wie Ihre aktuelle Situation aussieht und welche Pläne Sie für die Zukunft haben: Ø Ø • Sie sind verpflichtet, … Ø Ø Ø • - Persönliche Daten - Schulischer Werdegang (Wie lange sind Sie zur Schule gegangen? Haben Sie einen Schulabschluss? ) - Berufserfahrung (Haben Sie eine Ausbildung/Studium absolviert? Wo waren Sie in den letzten Jahren beschäftigt? ) - Im welchen Bereich möchten Sie arbeiten? Welche Fähigkeiten haben Sie? - Möchten Sie im Kreis Heinsberg wohnhaft bleiben? - uns über Ihre finanzielle und persönliche Situation zu informieren und alle Veränderungen mitzuteilen. - zur Schule zu gehen, falls Sie noch schulpflichtig sind. - sich zu einem Integrationskurs anzumelden bzw. regelmäßig daran teilzunehmen. - an Integrations- und Unterstützungsmaßnahmen des Jobcenters teilzunehmen. - die mit dem Jobcenter getroffenen und in der Eingliederungsvereinbarungen festgelegten Absprachen einzuhalten. Was passiert, wenn Sie sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten? Oktober 2018 Jobcenter – einfach erklärt 22 Ø Sofern Ihr Fehlverhalten selbstverschuldet ist und Sie keinen wichtigen Grund benennen können, kann dies eine vorübergehende Kürzung Ihrer Geldleistungen zur Folge haben.
- Slides: 22