Inklusion zwischen den Ansprchen der UN Konvention ber
Inklusion zwischen den Ansprüchen der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der gesellschaftlichen wie politischen Umsetzung – am Beispiel der IKT-Forum, die Tagung für Menschen mit und ohne Behinderungen: Praxis – Forschung – Entwicklung, Linz, 9. Juli 2018 DDr. in Ursula Naue Universität Wien, Institut für Politikwissenschaft
Aufbau meines Referats ¡ Was bedeutet IKT? Was sind barrierefreie IKT? ¡ Was ist die UN-BRK? ¡ Was steht in der UN-BRK? ¡ Was ist Inklusion? ¡ Für wen ist Inklusion gut und wichtig? ¡ Wie hängt Inklusion mit IKT zusammen? ¡ Wie wird die UN-BRK in Österreich umgesetzt? Was wird also in Österreich gemacht? ¡ Was müssen wir im IKT-Bereich noch ändern? Aufbau
Was bedeutet IKT? IKT bedeutet Kommunikationstechnologien. Informations- IKT und Das bedeutet: Es geht um Technik, die uns hilft, mit Informationen umzugehen, Informationen zu übertragen und Informationen zu speichern. Es gibt viele Anwendungen dieser Technik, zum Beispiel Radio, Handy, Fernsehen. Was sind nun barrierefreie IKT? Barrierefreie IKT bedeutet: Die angewendete Technik beim Umgang mit Informationen ist barrierefrei. Jede/r kann sie benützen. Ohne Hindernisse.
Welche Barrieren (Hindernisse) gibt es? Es gibt viele Barrieren (Hindernisse). Zum Beispiel: Es gibt soziale Barrieren. Zum Beispiel: Jemand denkt schlecht über Menschen mit Behinderungen (Vorurteile). Es gibt räumliche Barrieren. Zum Beispiel: Da sind nur Stufen und keine Rampen und kein Aufzug/Lift. Es gibt sprachliche Barrieren. Zum Beispiel: Die Leute reden in Schwerer Sprache. Es gibt kommunikative Barrieren. Zum Beispiel: Es gibt keine Gebärdensprachdolmetscher. Innen. Oder: Es gibt keine Brailleschrift (Schrift für blinde Menschen). Barrieren
Was sind barrierefreie IKT? Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz § 6 (5): „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. “ [Hervorhebung Naue] Das bedeutet also: „Barrierefreie IKT-Lo sungen bringen Vorteile fu r alle Anwenderinnen und Anwender. “ (AG-BIKT 2016, S. 6) IKT
Barrierefreie IKT-Lösungen Barrierefreie IKT-Lo sungen müssen vier Punkte erfüllen: Sie müssen #wahrnehmbar (zum Beispiel Hell-Dunkel-Gegensatz) #bedienbar (zum Beispiel Ersatz für eine Tastatur) #verständlich (zum Beispiel Einfache Sprache) #robust (zum Beispiel Benutzbarkeit mit verschiedenen Eingabegeräten (Assistierende Technologie)) sein (AG-BIKT 2016, S. 20 -21) IKT
Was ist die UN-BRK? Die UN-BRK ist ein Vertrag, der auf der ganzen Welt gilt. Den Vertrag gibt es seit 2006. In der UN-BRK stehen Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen. Seit der UN-BRK müssen diese Menschenrechte ohne Hindernisse (also barrierefrei) sein. In der UN-BRK ist das Recht auf Vielfalt niedergeschrieben: Menschen mit Behinderungen sollen ihr Leben nach ihren Wünschen führen können. Es geht also um Selbstbestimmung. Ziel der UN-BRK ist eine inklusive Gesellschaft. Der Weg dorthin muss allerdings ebenso inklusiv gestaltet sein (und das ist eine große Herausforderung). UN-BRK
Artikel 3 der UN-BRK So sollen wir miteinander umgehen: 1. Jeder Mensch muss wie ein Mensch behandelt werden 2. Menschen mit Behinderungen müssen gleich wie alle anderen Menschen behandelt werden 3. Alle Menschen müssen in der Gesellschaft teilhaben können 4. Einverstanden sein mit Anderssein (Vielfalt) 5. Es darf keine Hindernisse geben. Jeder Mensch soll überall ungehindert hinkommen und teilhaben können 6. Männer und Frauen sind gleich 7. Kinder haben genau die gleichen Rechte UN-BRK Art. 3
UN-BRK Art. 2 Artikel 2 der UN-BRK Information wird durch Kommunikation weitergegeben. Artikel 2: Zu Kommunikation gehören: #Sprachen jeder Art (zum Beispiel Gebärdensprache) #Texte jeder Art (zum Beispiel in Einfacher Sprache, in Großdruck, in Brailleschrift) #Barrierefreies Multimedia (zum Beispiel Handy, Internet) #Barrierefreie Informations. Kommunikationstechnologien grundsätzlich und
Artikel 9 der UN-BRK Artikel 9 beschreibt Barrierefreiheit wird oft als Zugänglichkeit bezeichnet. Artikel 9 der UN-BRK sagt: Nur ohne Barrieren (Hindernisse) können Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen. Barrieren müssen als solche erkannt werden. Oft denken Menschen gar nicht nach, was alles ein Hindernis sein kann. Und dann müssen diese Barrieren beseitigt werden (also verschwinden). UN-BRK Art. 9
Was ist Inklusion? (1) Bei Inklusion ist es egal, ob jemand ein Mensch mit oder ohne Behinderungen ist. Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu. Inklusion bedeutet: Ich bleibe wie ich bin. Und zugleich sollen wir alle anderen Menschen auch so nehmen wie sind (Vielfalt anerkennen). Inklusion muss gelebt werden. Wir werden keine inklusive Gesellschaft erreichen, wenn wir keine Barrieren (Hindernisse) abbauen. Inklusion
Was ist Inklusion? (2) Wichtig für Inklusion ist: Wir alle müssen selber auswählen können. Niemand soll für mich bestimmen wenn ich das nicht will! Es geht also um Selbstbestimmung und Inklusion gibt es aber nur ohne Barrieren (Hindernisse)! Wenn es Barrieren gibt, kann ich nicht selbstbestimmt leben. Denn dann werde ich be-hindert. Inklusion
Für wen ist Inklusion gut und wichtig? Inklusion gibt es nur ohne Barrieren wiederum betreffen viele Menschen, bei weitem nicht nur Menschen mit Behinderungen. Folglich ist Barrierefreiheit und Inklusion für uns alle als Gesellschaft wichtig. Und dies gilt für alle Formen von Barrieren (psychische, soziale, kommunikative, sprachliche etc. ). Es profitieren also alle Benutzer. Innen von Angeboten, „die eine optimale Zuga nglichkeit (Accessibility) und eine gute Benutzbarkeit (Usability) bieten. “ (AG-BIKT 2016, S. 12) Inklusion
Wir leben in einer Informationsgesellschaft bedeutet: Menschen brauchen Informationen. Ohne Informationen haben wir kein Wissen. Und ohne Wissen können wir uns als Gesellschaft nicht weiterentwickeln. Daher spricht man auch von einer Wissensgesellschaft. Heute wird Information und Wissen vor allem durch neue Technologien weiter gegeben (durch IKT eben). Information und Wissen können dabei sehr stark zu Exklusion (Ausgrenzung) führen, wenn nicht alle Menschen Zugang zu Information haben (vgl. European Agency for Development in Special Needs Education 2013, S. 5) Heute
IKT und Inklusion (1) Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für Inklusion. Selbstbestimmung Inklusion. ist die Voraussetzung für Selbstbestimmung gibt es nur, wenn jeder Mensch Information zur Verfügung hat. Information weitergegeben. wird durch Kommunikation Also: IKT müssen barrierefrei sein! Sonst gibt es keine Inklusion.
IKT und Inklusion (2) Die große Herausforderung von IKT ist also: Einerseits erleichtern IKT den Zugang zu Information. Positiv - Empowerment: Mehr Menschen haben Informationen. Mehr Menschen können an der Gesellschaft partizipieren (teilhaben). Anderseits erzeugen IKT – wenn Sie nicht barrierefrei sind – zusätzliche Probleme für manche Menschen. Negativ - Ausgrenzung: Weniger Menschen haben Informationen. Weniger Menschen können an der Gesellschaft partizipieren. (vgl. Pachego, Lips & Yoong 2017) IKT und Inklusion
IKT und Inklusion (3) IKT haben also Selbstbestimmung. eine wichtige Rolle für Umso wichtiger sind daher barrierefreie IKT. Viele Forscher. Innen sagen: IKT erzeugen eine Behinderungs-Kluft (Disability Divide; vgl. World Bank 2016) in der Gesellschaft (vgl. Pachego, Lips & Yoong 2017, S. 2): Funktionsbeeinträchtigungen werden zwar durch IKT ausgeglichen. Aber zugleich wird die ‚Grenze‘ zwischen behindert – nicht-behindert verstärkt.
IKT und Inklusion (4) Also: ‚Zweischneidiges Schwert‘ der IKT für Menschen mit Behinderungen: Argument der hohen Kosten, Argument der nicht ausreichenden technischen Unterstützung gegenüber der grundsätzlichen Möglichkeit, durch IKT partizipieren zu können (vgl. Pachego, Lips & Yoong 2017, S. 2) IKT und Inklusion
IKT und Inklusion (5) Wichtig: Der Bezugspunkt muss die Gesellschaft sein. Stichwort Zielgruppenmaximierung (AG-BIKT 2016, S. 12): Es unterstützt möglichst viele Menschen! Barrieren werden durch die Gesellschaft erzeugt. Und Barrieren betreffen die Gesellschaft als Ganzes: „Die Umsetzung barrierefreier IKT-Lösungen steht. . . nicht nur im Einklang mit der von Österreich ratifizierten ‚UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘. . . sondern verbessert die Zugänglichkeit zu Informationen und Services für die Gesellschaft als Ganzes. “ (AG-BIKT 2016, S. 7) IKT und Inklusion
Was macht die Europäische Union (EU) und Österreich? (1) Schon seit dem Jahr 1999 wird das Thema barrierefreier IKT auf EU-Ebene besprochen: e. Europe 2002: Alle Menschen sollen Zugang zu neuen Medien haben. In Österreich gab es dann die so genannte IKTStrategie 2002 -2005. Ziel: Barrierefreie Informationsangebote Das wurde dann 2004 im so genannten E-Government. Gesetz festgeschrieben – dort steht das im § 1 (3) (vgl. AG-BIKT 2016, S. 17; ANED 2013, S. 53: es fehlen dort aber konkrete Anforderungen) EU und Ö
Was macht die Europäische Union (EU) und Österreich? (2) Der so genannte E-Government-Aktionsplan 2016 -2020 ist auch für Österreich wichtig. Dieser Aktionsplan sagt, was gemacht werden muss, damit der öffentliche Bereich durch die neuen Technologien gut verändert wird (vgl. AGBIKT 2016, S. 17) In Österreich gibt es dazu das E-Government ABC: Dadurch soll die öffentliche Verwaltung besser werden (vgl. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort o. J. ) EU und Ö
Was macht die Europäische Union (EU) und Österreich? (3) Seit 2008 müssen die so genannten WAI-Leitlinien eingehalten werden. WAI heißt: Web Accessibility Initiative Es geht also um die Zugänglichkeit des Internets. Es geht dabei um umfassende Barrierefreiheit (also: alle möglichen Barrieren müssen verschwinden). Und es bedeutet: Zugänglichkeit des Internets ist auch für Menschen ohne Behinderungen ein Vorteil. (vgl. AG-BIKT 2016, S. 17; vgl. W 3 C Web Accessibility Initiative 2018) EU und Ö
Seit 2016 gilt die Web. Accessibility-Richtlinie Diese Richtlinie der Europäischen Union heißt: Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen Auch in dieser Richtlinie geht es um die Erhaltung und Verbesserung der Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union. Es geht um das bessere Wahrnehmen, Bedienen und Gestalten des Internets. Dafür muss das alles barrierefrei gestaltet sein. (vgl. AG-BIKT 2016, S. 18) Richtlinie
Was macht die Europäische Union (EU) und Österreich? (4) EU und Ö Es gibt die so genannte Digitale Agenda für Europa. Ziel: Es soll der Wirtschaft und der Gesellschaft gut gehen (‚Förderung eines nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzens‘) Die Digitale Agenda ist sehr umfangreich und besteht aus 100 Maßnahmen. Es geht also um mehr Informationszugang für mehr Menschen. Das hilft den Menschen. Und das wiederum hilft der Wirtschaft. Barrierefreiheit ist also ein Wirtschaftsfaktor. (vgl. AG-BIKT 2016, S. 17; Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort o. J. ) für
Was macht die Europäische Union (EU) und Österreich? (5) Wichtig ist der so genannte European Accessibility Act. Das ist so eine Art europäisches Barrierefreiheits. Gesetz. In diesem Gesetz geht es um barrierefreie Produkte und Dienstleistungen. Das bedeutet: Es geht ganz stark auch um IKT. Denn viele Produkte und auch Dienstleistungen werden zum Beispiel über das Internet angeboten. Über dieses Gesetz wird jetzt schon seit dem Jahr 2015 gesprochen. (vgl. BIZEPS 2017; European Commission o. J. ) EU und Ö
Die Begründungen haben sich geändert Warum? Wichtig dabei ist auch im Zusammenhang mit der UN-BRK: Die Begründungen für Barrierefreiheit von IKT haben sich im Laufe der Jahre geändert. UN-BRK: Da geht es stark um die Würde des Menschen (ethischer Standpunkt) Digitale Agenda: Da geht es stark um die Wirtschaft (ökonomischer Standpunkt) Das kann Vorteile, aber auch Barrierefreiheit von IKT haben. Nachteile für die (vgl. European Agency for Development in Special Needs Education 2013, S. 24)
Was machen wir in Österreich? (1) Im Jahr 2012 hat Österreich einen Plan gemacht. Dieser Plan heißt Nationaler Aktionsplan Behinderung 20122020 (NAP Behinderung). Mit diesem Plan soll die UNBRK in Österreich umgesetzt werden. Im Nationalen Aktionsplan stehen viele wichtige Dinge zu Barrieren – auch im IKT-Bereich (NAP Behinderung S. 4647): In Punkt 3. 7 des NAP Behinderung geht es um die Informationsgesellschaft. Maßnahme 105 -109 sollen helfen, Barrierefreiheit bei IKT umzusetzen. Heute
Was machen wir in Österreich? (2) Im Jahr 2015 wurde der NAP Behinderung evaluiert. Das bedeutet: Man hat geschaut, was davon bereits umgesetzt wurde. Maßnahme 105: Teilweise umgesetzt Maßnahmen 106 -109: Umgesetzt (NAP Zwischenbilanz 2015, S. 117 -118) Das klingt sehr gut, ist es aber nicht ganz. Warum? In den Maßnahmen 105 -109 geht es um Voraussetzungen für barrierefreie IKT. Aber nicht um die Umsetzung inklusiver IKT im Speziellen. Heute
Umsetzung von Barrierefreiheit Sicherlich sind die Voraussetzungen zuerst zu schaffen (zum Beispiel, dass man überall in Österreich gut das Internet nützen kann). Aber: Nicht nur in Österreich gibt es verschiedene Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Barrierefreiheit. Umsetzung bedeutet: Ich rede nicht nur. Sondern ich mache etwas. Ich verändere etwas. Damit zum Beispiel ein Haus barrierefrei wird. Oder eben IKT barrierefrei werden. Umsetzung
Was müssen wir in Österreich in den nächsten Jahren machen? (1) Im Jahr 2013 hat das UN-Komitee in Genf (das ist der oberste Monitoringausschuss für die UN-BRK) gesagt: Österreich muss einen übergreifenden inklusiven Ansatz der Barrierefreiheit entwickeln. Das bedeutet: Es darf nicht nur an ein paar Stellen keine Barrieren (Hindernisse) mehr geben. Das bedeutet: Es darf nirgendwo mehr Barrieren geben! Erst dann wird die UN-BRK umgesetzt sein. Was tun?
Was müssen wir in Österreich in den nächsten Jahren machen? (2) Das UN-Komitee in Genf hat im Jahr 2014 einen so genannten General Comment (No. 2) herausgegeben. In diesem Allgemeinen Kommentar geht es um Artikel 9 der UN-BRK (Barrierefreiheit). Das UN-Komitee betont mehrfach: Barrierefreie IKT sind wichtig für Inklusion. Und das UN-Komitee schreibt in Punkt 28: Leider wird in Gesetzen oft bei der Definition von Barrierefreiheit auf IKT vergessen. Der Zugang zu IKT muss diskriminierungsfrei sein. Und das ist er, wenn es keine Barrieren gibt. Das UN-Komitee hält dabei fest: Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen hilft, Barrierefreiheit bei IKT zu erreichen (dazu wird es einen General Comment No. 7 geben). Erlebtes und Erfahrung sind also sehr wichtig! Was tun?
Was müssen wir in Österreich in den nächsten Jahren machen? (3) Wir müssen also in Österreich noch recht viel machen, damit a)die UN-BRK umgesetzt wird b)in Zusammenhang mit der UN-BRK IKT umfassend barrierefrei angeboten werden und wir damit zugleich c)als Gesellschaft einen tatsächlich inklusiven Ansatz leben. Das bedeutet eben: Barrierefreiheit gilt insgesamt. Barrierefreiheit bildet keine ‚Grenzlinie‘ zwischen Menschen mit und Menschen ohne Behinderungen. Was tun?
Zusammenfassung: Digitale Inklusion bedeutet unter anderem: #IKT ermöglichen Inklusion (alle Menschen können an der Gesellschaft partizipieren (teilhaben)) #Es gibt Lernangebote für IKT #Finanzielle Barrieren für Assistierende Technologien werden abgebaut #Menschen werden informiert, wie barrierefreie IKT unterstützend für Partizipation wirken können (vgl. Houses of Parliament 2012, S. 3; vgl. United Nations 2016) Am Ende
Zusammenfassung: Für alle Menschen Barrierefreie IKT unterstützen viele Menschen. Barrierefreie IKT helfen durch mehr Information für mehr Menschen auf diese Weise der Wirtschaft. Barrierefreie IKT verbessern die Lebensqualität von Menschen. Wichtig: Es gibt eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Ebenso wichtig nochmals abschließend: Barrierefreiheit unterstützt alle Menschen! Und nur so ist eine inklusive Gesellschaft möglich! Am Ende
Zusammenfassung: Nur gemeinsam gelingt es Digitale Inklusion kann nur gelingen, wenn wir als Gesellschaft alle gemeinsam daran aktiv arbeiten. Aktiv bedeutet hier: Inklusion auch im Bereich der IKT passiert nicht einfach so. Man muss etwas dafür tun. Und dieses ‚Etwas‘ ist viel: Wir müssen die Gesellschaft, die Gesetze, unser ganzes Umfeld überdenken und verändern (vgl. World Bank 2016, S. 27 -28) Das ist anstrengend. Aber es bringt uns allen viel! Am Ende
Vielen Dank. . . für das Zuhören! Ich freue mich auf Ihre Fragen! Danke!
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