Inhaltsverzeichnis 1 Was sind Gewerkschaften eigentlich 2 Die
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Inhaltsverzeichnis 1. ) Was sind Gewerkschaften eigentlich? 2. ) Die Entstehung der Gewerkschaften 3. )Tarifvertrag
Die Gewerkschaften - Interessenvertretung der Arbeitnehmer - historisch gesehen Selbsthilfevereine gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit - heute: unabhängig von Staat, Kirchen und Parteien
- gewerkschaftlichen Organisationsformen: - 1. ) Berufsverbandsprinzip: Arbeitnehmer einer Berufsgruppe schließen sich zu einem Berufsverband zusammen - 2. ) Industrieverbandsprinzip: Gewerkschaften gliedern sich nach Branchen - 3. ) Richtungs- Gewerkschaft: christliche, kommunistische Gewerkschaft
Die Entstehung der Gewerkschaften - seit 19. Jh. Fabriken gebaut wurden hatte schlechte Arbeitsbedingungen zur Folge Immer mehr Männer, Frauen und Kinder arbeiten in der Produktion - Durch Industrialisierung „abhängige Beschäftigte“ - Fabrikbesitzer wollten Tag- und Nachtarbeit, möglichst wenig Lohn für Arbeiter Gewinn selbst behalten
- Bedürfnisse Menschen: - genug Geld zum Leben - Krankenversicherungen - keine Nachtarbeit - Lohnfortzahlung bei Krankheit - Staat wollte sich nicht einmischen Arbeitnehmer schlossen sich zu Interessengruppen zusammen - Damals Zusammenschlüsse verboten, heute durch BGBs garantiert - ersten Gewerkschaften 1825 in England - 40 Jahre später in Deutschland - Erst: Adelige, Bauern, Handwerker etc. - Dann: Arbeiter die Arbeitskraft frei anbieten
- einige Forderungen wichen einander ab z. B. wann Bäcker mit Arbeit anfangen dürfen - trotzdem alle dasselbe Ziel Dachverband - sollte gemeinsame Forderungen fortsetzten - Dachverband wurde 1949 gegründet heißt (DGB= Deutscher Gewerkschaftsbund)
Tarifvertrag - werden einheitliche Arbeitsbedingungen vereinbart (z. B. für Bauindustrie) - werden von Tarifpartnern abgeschlossen - Auf Arbeitnehmerseite Gewerkschaften - Auf Arbeitnehmerseite Arbeitgeberverbände - Schweiz= Gesamtarbeitsvertrag - Österreich= Kollektivvertrag
Grundsätze - Grundsatz der Tarifverhandlungen Tarifautonomie - Tarifpartner unabhängig vom Staat können selbst Tarifverträge ausarbeiten - gelten nur für Arbeitnehmer und –geber, die Tarifvertragsparteien angehören - Arbeitnehmer in Gewerkschaft sein - Arbeitgeber in Arbeitgeberverbund sein - Sonst keinen Anspruch auf Regelung des Tarifvertrags
- Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien - kann für allgemein verbindlich erklärt werden - bindet dann auch Arbeitnehmer und – geber die nicht den Parteien angehören - Einzelarbeitsvertrag: nur zum positiven verändert werden - z. B. übertariflicher Jahresurlaub aber nie untertarifverträglicher
- es gilt Friedenspflicht während Tariflaufzeit keine Arbeitskampfmaßnahmen keine Streiks keine Aussperrungen - Man unterscheidet unter 3 verschiedenen Tarifverträgen:
Lohn- und Gehaltstarifvertrag - enthält Lohn- Gehaltshöhe - Höhe der einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen - Einteilung durch Arbeitsschwierigkeit und Vorbildung - Laufzeit: 1 Jahr - Ausgangslohn ist der Ecklohn bei Tarifverhandlungen
- Ausgangslohn ist der Ecklohn bei Tarifverhandlungen - Ecklohn Normalstundenlohn bei Facharbeiter in bestimmter Lohngruppe - Lohnsätze der anderen Gruppen setzen sich je nach Anforderung des Arbeitsplatzes zusammen
Mantel- Rahmentarifvertrag - enthält Regelungen für längere Zeit - Inhalte: Arbeitszeit Urlaub Kündigung Arbeitsbedingungen Mehrarbeit
Lohn- und Gehaltrahmentarifvertrag - regeln: - Bereiche der Entlohnung für länger unverändert Bezeichnung der Tarifgruppe Zuordnung best. Tätigkeiten zu best. Tarifgruppen Grundsätze der Arbeitsbewertung - Laufzeit: mehrere Jahre
Durch Aufspaltung - bei jährlicher Lohnerhöhung: - durch längere Zeit geltende Manteltarifverträge keine ständigen Neubeschlüsse - das der Fall wenn alles in einem Tarifvertrag festgelegt wäre
Bedeutung der Tarifverträge - bei jeder Einstellung: alle Arbeitsbedingungen festlegen: Verdienst Urlaub Arbeitszeiten - danach alles noch schriftlich festhalten - kostet viel zu viel Zeit - problematisch bei großen Unternehmen
- alle Verträge evtl. anders - Ungerechtigkeit zwischen Mitarbeiter - bei Hochkonjunktur Spitzenlöhne müssten an Arbeitnehmer bezahlt werden bei wirt. schlechten Zeiten bekämen sie niedrigste Löhne
- schlechtes Arbeitsklima - Gefühl ungerecht behandelt zu werden - Arbeitgeber wären in stärkerer Verhandlungsposition - anders als wenn Gewerkschaften Tarifverträge aushandeln - da sie selbst notfalls Arbeitskämpfe führen - werden bessere Verhandlungsergebnisse erzielen
Tarifverträge allgemein - vereinfachen Abschluss von Arbeitsverträgen - schaffen mehr Gerechtigkeit durch Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern - sichern den Arbeitsfrieden - mehr Chancengleichheit zwischen Arbeitgeber und –nehmer - begrenzen Macht der Arbeitgeber
Tarifregister: - Tarifvertragsparteien müssen Tarifverträge an Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft und an die obersten Behörden weiterleiten - Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft muss Tarifregister führen - Obersten Arbeitsbehörden freigestellt ob sie Tarifregister führen
Tarifverhandlungen und Schlichtungen - Tarifverträge zeitlich begrenzt - neue Tarifverhandlungen nötig wenn Tarifvertrag abgelaufen ist - große Interessengegensätze zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften - Tarifverträge stellen oft Kompromisse dar - Verhandlungsposition kann unterschiedlich stark sein
- Verhandlungsposition kann unterschiedlich s stark sein - Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Kommission Tarifkommission - Durchführung von Tarifverhandlungen - falls kein Ergebnis: Schlichtungsverfahren Vertreter beider Sozialpartner unabhängiger Vorsitzender leitet das Ganze -Vorsitzender muss von beiden Seiten akzeptiert werden - führt das Schlichtungsverfahren zu keiner Lösung kann zu Arbeitskampf kommen
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