Inhalt Fakten und Zahlen Unterbringung von Asylsuchenden Befragung
Inhalt • • Fakten und Zahlen Unterbringung von Asylsuchenden Befragung und Entscheid im Asylverfahren Asylentscheide und Zuständigkeiten Bewilligungen und daraus resultierende Rechte Das neue Asylverfahren Integration
HILFREICHES WISSEN Für das freiwillige Engagement im Asylbereich
Fakten und Zahlen
Asylgesuche in der Schweiz Quelle: Uni Bern
Personen im Asylverfahren 2018 Quelle: Asylstatistik Bund
Herkunftsländer (3. Quartal 2018) 1. 2. 3. 4. 5. Eritrea Syrien Afghanistan Georgien Türkei Schutzquote = 63. 4%, das heisst knapp mehr als 60% der Asylsuchenden können definitiv oder vorläufig (und auch das wird meist definitiv) in der Schweiz leben. Quelle: Asylstatistik Bund
Unterbringung im Asylverfahren (TG)
Empfangszentrum Bund Empfangs- und Verfahrenszentrum EVZ Asylzentrum Gemeindeunterkunft Zuständigkeit: Bund Zuständigkeit: Kanton Zuständigkeit: Gemeinde Deutschkurse Beschäftigungsprogramme Integration je nach Gemeinde unterschiedlich Im EVZ werden Fingerabdrücke genommen, Foto gemacht, Identitätspapiere abgenommen, es befindet eine erste kurze Befragung (Befragung zur Person) statt. Themen der Befragung sind Herkunft, frühere Aufenthaltsorte, Reiseweg, Asylgründe, Sprache und Identität.
Asylzentrum Kanton Empfangs- und Verfahrenszentrum EVZ Asylzentrum Gemeindeunterkunft Zuständigkeit: Bund Zuständigkeit: Kanton Zuständigkeit: Gemeinde Deutschkurse Beschäftigungsprogramme Integration je nach Gemeinde unterschiedlich Im Kanton Thurgau ist die Peregrina-Stiftung zuständig für die zugewiesenen Asylsuchenden. In den Durchgangsheimen erhalten die Asylsuchenden eine Tagesstruktur mit Deutschkursen und Beschäftigungsprogrammen.
Gemeindeunterkunft Empfangs- und Verfahrenszentrum EVZ Asylzentrum Gemeindeunterkunft Zuständigkeit: Bund Zuständigkeit: Kanton Zuständigkeit: Gemeinde Deutschkurse Beschäftigungsprogramme Integration je nach Gemeinde unterschiedlich In den Gemeinden im Thurgau sind die Unterbringungen und Betreuung sehr unterschiedlich. Die Gemeinde erhält eine Tagespauschale vom Kanton, welche die Lebenskosten für die Asylsuchenden deckt. Für Asylsuchende werden vom Bund keine Integrationsmassnahmen finanziert, da ihr Aufenthaltsstatus noch nicht definitiv ist. Den Gemeinden bleibt es deshalb selbst überlassen, ob sie Asylsuchende beispielsweise an Deutschkursen / Arbeitsprogrammen teilnehmen lassen wollen.
Für Freiwillige wichtig zu wissen • Kantonszuteilung ist definitiv, Kanton kann nur mit der Begründung der Familieneinheit oder aufgrund schwerwiegender Gefährdung gewechselt werden oder für Personen mit B und F Flüchtling bei finanzieller Unabhängigkeit • Gemeindezuteilung ist definitiv, kann gewechselt werden wenn die Person vom Sozialamt finanziell unabhängig ist
Befragung und Entscheid im Asylverfahren
Die zwei Befragungen beim SEM Befragung zur Person Bz. P (Bund) – Persönliche Angaben – Sehr verkürzt (teilweise gar nicht) zu den Asylgründen ------- Prüfung der Zuständigkeit gemäss Dublin -------Anhörung zu den Asylgründen (Bund) – Fluchtgründe müssen glaubhaft gemacht werden – Mitwirkungs- und Wahrheitspflicht – Wegweisungshindernisse
2. Anhörung • • • Herkunftsort Familie, Alltag im Heimatland Schule, Beruf, Einkommen Asylgründe (Glaubhaftmachung!) Reiseweg Gesundheit Anwesende Personen: Sachbearbeiter. In, Protokollführer. In, Dolmetscher. In, HWV
Wer gilt als Flüchtling? Personen die ernsthaften Nachteilen (Gefährdung an Leib und Leben / unerträglicher psychischer Druck) ausgesetzt sind oder begründete Furcht vor solchen Nachteilen haben aufgrund von: - Rasse - politischen Anschauungen - Religion - frauenspez. Fluchtgründe - Nationalität - Zugehörigkeit z. einer bestimmten sozialen Gruppe
Glaubhaftmachung • Erlebnisse detailliert schildern • Zeitlicher persönlicher Bezug herstellen, Reihenfolge der Erlebnisse einordnen können • Emotionen und Gedankengänge erwähnen • Keine wesentlichen Widersprüche (Ausnahme bei Traumatisierungen) • «ich weiss nicht» : erklären weshalb man etwas nicht weiss bzw. nicht wissen kann • wenn immer möglich Dokumente beschaffen (Ausweise, Schulzeugnisse, Fotos, Videos)
Unterstützung durch Freiwillige im Verfahren • Vorbereitung auf die Anhörung • Begleitung zur Anhörung • Hilfe bei der Beschaffung von Beweismitteln und Zusendung ans SEM (immer N-Nummer direkt zur Adresse schreiben) • Begleitung zu Rechtsberatungsstellen • Hilfe beim Rekurs
Asylentscheid und Zuständigkeiten
Entscheide • Person erfüllt Flüchtlingseigenschaft = Anerkennung als Flüchtling, B-Ausweis, darf in der Schweiz bleiben • Person erfüllt die Flüchtlingseigenschaft, es bestehen Nachfluchtgründe oder Person ist asylunwürdig = Anerkennung als vorläufig aufgenommener Flüchtling, F-Ausweis (politisch), darf vorläufig in der Schweiz bleiben • Person erfüllt Flüchtlingseigenschaft nicht, es bestehen aber Wegweisungshindernisse = Negativ Entscheid mit vorläufiger Aufnahme, F-Ausweis (humanitär), darf vorläufig in der Schweiz bleiben • Person erfüllt die Flüchtlingseigenschaft nicht, keine Wegweisungshindernisse = Negativ Entscheid, Person muss die Schweiz verlassen
Negativ-Entscheid à Keine Asylgründe / Asylgründe nicht glaubhaft Dies bedeutet: • Aufforderung Schweiz zu verlassen, es sei denn es gibt Wegweisungsgründe • Wer das Land nicht verlässt: illegal in der Schweiz (Sans. Papiers) • Recht auf Nothilfe (Bett, Unterkunft, Med. Notfallversorgung) • Möglichkeit eines Härtefallgesuchs nach 5 Jahren (bei positivem Ausgang Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung B)
Bewilligungen und daraus resultierende Rechte
Zuständigkeiten Übersicht N-Ausweis: Peregrina Stiftung wenn Person noch im Durchgangsheim, Sozialamt der Wohngemeinde wenn Gemeindetransfer bereits erfolgte B-Ausweis: Peregrina-Stiftung Flüchtlingsbegleitung Sulgen F-Ausweis vorläufig aufgenommene Flüchtlinge: Peregrina-Stiftung Flüchtlingsbegleitung Sulgen F-Ausweis vorläufig aufgenommene Personen: Sozialamt der Wohngemeinde, wenn F ab 01. 18 für sprachliche und berufliche Integration das Migrationsamt
N Ausweis Während dem Asylverfahren • Arbeit nach 3 Monaten Anwesenheit möglich mit Bewilligung • Kein Anrecht auf Deutschkurs / Beschäftigung • Erwachsene Taschengeld 3 Fr. / Tag • Geld für Lebensunterhalt 11 Fr. / Tag • Kosten für Unterkunft, Krankenkasse werden übernommen
B Ausweis (anerkannter Flüchtling) Person erfüllt die Flüchtlingseigenschaft • Sozialhilfeanspruch wie Schweizer. Innen • Anspruch auf Integrationspauschale für Finanzierung von Deutschkursen etc. • Arbeit mit Arbeitsbewilligung möglich • Recht auf Familiennachzug • Personen erhalten Reisepass
F Ausweis (vorläufig aufg. Flüchtling) Person erfüllt Flüchtlingseigenschaft (aber: Nachfluchtgründe, asylunwürdig) • Sozialhilfeanspruch wie Schweizer. Innen • Anspruch auf Integrationspauschale für Finanzierung von Deutschkursen etc. • Arbeit mit Arbeitsbewilligung möglich • Familiennachzug nach 3 Jahren (nur bei Sozialhilfeunabhängigkeit) • Personen erhalten Reisepass Nach 5 Jahren Umwandlung in B mit Erfüllung gewisser Kriterien möglich, aber kein Anspruch darauf (Härtefallgesuch)
F Ausweis (vorläufig aufg. Person) Keine Asylgründe, Wegweisung jedoch unzumutbar, unzulässig, unmöglich • Zuständigkeit: Gemeinde, für berufliche und sprachliche Integration Kanton • Sozialhilfe tiefer als bei Schweizer. Innen (TG) • Anspruch auf Integrationspauschale für Finanzierung von Deutschkursen etc. • Arbeit mit Arbeitsbewilligung möglich • Familiennachzug erst nach 3 Jahren (nur bei Sozialhilfeunabhängigkeit) • Personen erhalten keinen Reisepass • Nach 5 Jahren Umwandlung in B mit Erfüllung gewisser Kriterien möglich, aber kein Anspruch darauf (Härtefallgesuch)
Härtefallgesuch Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung B, kann gestellt werden, wenn eine Person seit 5 Jahren in der Schweiz lebt (z. B. F in B oder Sans-Papiers) Prüfung der Zumutbarkeit eines Lebens zurück im Heimatland, dem gegenüber werden die persönlichen Verhältnissen in der Schweiz gestellt Angeschaut werden: • die Integration (TG: Deutsch mind. A 2) • die Respektierung der Rechtsordnung • die finanziellen Verhältnisse sowie der Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung (TG: finanzielle Selbständigkeit) • die Dauer der Anwesenheit in der Schweiz (mind. 5 Jahre) • die Familienverhältnisse, insbesondere der Zeitpunkt der Einschulung und die Dauer des Schulbe suchs der Kinder • der Gesundheitszustand
Das neue Asylverfahren
Ausblick: neues Asylverfahren 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Zuweisung in ein Bundesasylzentrum Beratungsgespräch zum Asylverfahren Aufnahme der Personalien Rechtsvertretung Erstbefragung Anhörung und Entscheid / erweitertes Verfahren Zuweisung in einen Kanton Dauer: 140 Tage im Normalverfahren (ca. 60%), maximal 1 Jahr im erweiterten Verfahren (ca. 40%) Quelle: HEKS
Für Freiwillige wichtig zu wissen • Kanton Thurgau erhält ein Bundes-Ausreisezentrum in Kreuzlingen, im Gegenzug dazu weniger zugewiesene Asylsuchende • Zugewiesen werden nur noch Personen die schon einen Entscheid haben und in der CH bleiben können oder Personen, die ins erweiterte Verfahren kamen • Personen die vor der Inkraftsetzung des neuen Asylverfahrens (März 2019) ein Asylgesuch stellen, werden nach dem alten Verfahren behandelt
Integration
Integration in den Arbeitsmarkt • Personen aus dem Asylbereich brauchen eine Arbeitsbewilligung • Unterschied Beschäftigung und Erwerbsarbeit • Schnuppern: maximal 1/2 Tag • Berufserkundung: 5 Tage, Meldepflicht ab Januar 2018: keine Arbeitsbewilligung mehr notwendig, nur noch Meldeverfahren
Ablauf Arbeitsbewilligung Benötigte Dokumente: Arbeitsvertrag, Ausweis, Formular B 1 1. Arbeitsvertrag unterschreiben Folgende Kriterien sind zu beachten: – – Lohn ort- und branchenüblich Lohn gemäss GAV (falls vorhanden) Lohn von mindestens 1500 (Ausnahme Praktika, Lehre, Einsatz m. verm. Lohn) keine Anstellung auf Abruf 2. Formular B 1 ausfüllen und unterschreiben (Vorder- und Rückseite) 3. Kopie Arbeitsvertrag, Formular B 1 und Original Ausweis der Gemeinde / Peregrina-Stiftung zustellen 4. Gemeinde / Peregrina: Formular B 1 vervollständigen, alle Unterlagen ans MIA weiterleiten 5. Migrationsamt: Ausländerrechtliche Prüfung, Weiterleitung ans AWA 6. Amt für Wirtschaft und Arbeit: Arbeitsmarktliche Prüfung, schriftliche Erteilung der Bewilligung und Rechnungsstellung an Arbeitgeber
Neue Integrationskurse TG
Wie Freiwillige bei der Integration hilfreich sein können • • • Bewerbungen / Lebenslauf schreiben Das eigene Netzwerk nutzen um Jobs zu vermitteln Referenzperson bei Stellensuche Wohnungssuche Gesellschaftliche Angebote und kulturelle Anlässe den Asylsuchenden vorstellen (Spielgruppe, Jugendgruppe, Vereine, Fasnacht, etc. ) und sie begleiten à Idealerweise immer Rücksprache mit den zuständigen Personen halten
Hilfreiche Webseiten • Leitfaden Asyl Thurgau: https: //sozialamt. tg. ch/public/upload/assets/37975/ Leitfaden%20 Asyl%2023. 01. 2018. pdf
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