Infoveranstaltung AMS Berater 20 09 2016 13 10
Infoveranstaltung AMS - Berater 20. 09. 2016 / 13. 10. 2016 Michael Riss Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z. B. Prüfer/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
Wirtschaftskammer Wien - Lehrlingsstelle • Im übertragenen Wirkungsbereich der Landeskammern vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Lehrabschlussprüfung beauftragt. • • • Die Lehrlingsstelle agiert als Behörde Organisiert die Lehrabschlussprüfung Zuständiger Referent organisiert die Prüfungskommission Überwacht den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf Erstellt das Prüfungszeugnis 2 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Zweck der Lehrabschlussprüfung • laut BAG § 21 Abs. (1) • Zweck der Lehrabschlussprüfung ist es festzustellen, ob sich der Lehrling die im betreffenden Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet hat und in der Lage ist, die dem erlernten Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten selbst fachgerecht auszuführen. • Die Lehrabschlussprüfung wird für alle Prüfungswerber nach gleichen objektiven Kriterien durchgeführt 3 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Statistik – 2015 Gesamt 10. 769 LAP-Kandidaten 4 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Rechtsgrundlagen • BAG i. d. g. F. • Allgemeine Lehrabschlussprüfungsordnung BGBL. Nr. 670/95 • Prüfungsordnung für den betreffenden Lehrberuf 5 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
wko. at/wien/lehrling wko. at/wien/lap 6 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Es gibt unterschiedliche Wege für die Zulassung zur LAP - reguläre Lehrlinge (Lap auch Jahre später möglich) - Lehrabbrecher nach halber Lehrzeit BAG § 23/5 lit. b - außerordentliche LAP BAG § 23/5 lit. a - Zusatzprüfung BAG § 27 - Wiederholer LAP - Gleichhaltung ausl. Prüfungszeugnisse BAG § 27 a 7 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung • Antrag zur Anmeldung erfolgt mit • Antragsformular • Einzahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr • Jahres- und Abschlusszeugnis wenn bereits vorhanden NEU: Onlineanmeldung auf ebipol. wkw. at Es besteht die Möglichkeit bereits 6 Monate vor Lehrzeitende den Antrag zur Anmeldung zur LAP zu stellen. Die Lehrlingsstelle kann den LAP-Termin bereits 10 Wochen vor Ende der Lehrzeit festlegen. T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen 8
Außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung • § 23 Abs. 5 lit. a BAG – Voraussetzungen • Alter: vollendetes 18. Lebensjahr • Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse beispielweise durch entsprechen lange: - einschlägige Anlerntätigkeit - sonstige praktische Tätigkeiten - einschlägige Kursveranstaltungen Der Erwerb dieser erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse muss glaubhaft gemacht werden. Die Summe aller Zeiten muss zumindest der halben Lehrzeit des Lehrberufes entsprechen. 9 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Unterlagen für Glaubhaftmachung § 23/5 lit. a Grundlage für die Zulassung zur LAP ist die VO lt. Lehrberufsliste mit dem Berufsbild des jeweiligen Lehrberufes. Zeitspanne einer mind. halben Lehrzeit –Zeiten können kombiniert werden Firmenbestätigung …hat sich im Zeitraum von/bis die für den Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse angeeignet…. keine geringfügige Beschäftigung, nicht unter 25 Wochenstunden Kursbestätigung – z. B. über LAP Vorbereitung in Verbindung mit Praxiszeiten, Lehrzeiten pos. Schulzeugnisse nach dem 9. Pflichtschuljahr z. B. HAK, HTL etc. ohne Abschluss Sozialversicherungsauszug –nur bedingt als Nachweis geeignet z. B. Einzelhandel – Angestellter / Arbeiter Arbeitsbeschreibung chronologisch über Tätigkeiten bzw. Ausübung der Fertigkeiten und Kenntnisse durch den Prüfungswerber, wenn keine Nachweise möglich z. B. bei Migration Qualipass mit Eintrag der ausreichend qualifizierten Tätigkeiten 10 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
LAP Prüfungswerber ÜBA • • • Sprechtage in der Lehrlingsstelle Bedingter Zulassungsbescheid Qualipass bzw. Laufzettel Abfrage Datenbank durch Prüfungswerber Chancenscheck LAP Termin – abhängig von div. Faktoren 11 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung • § 23 Abs. 5 lit. b BAG – Voraussetzungen • Zurücklegung mindestens der halben Lehrzeit • keine Möglichkeit, einen Lehrvertrag für restliche Lehrzeit abzuschließen 12 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Theoretische Prüfung • ist schriftlich abzulegen • ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten • entfällt bei Jahres- und Abschlusszeugnis der fachlichen Berufsschule bzw. bei erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule • möglicher Entfall über Anerkennungssystem „ Meine Chance ich kann das“ - Pilotprojekt 13 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Zusatzprüfung • § 27 BAG - Voraussetzungen • Für Personen, die bereits in einem verwandten Lehrberuf eine LAP positiv abgelegt haben. • nach einer LAP in einem modularen Lehrberufen eine Prüfung in einem weiteren Haupt- oder Spezialmodul ablegen möchten. • eine Facharbeiterprüfung in einem Land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf abgelegt haben. • eine Reifeprüfung in einer BHS oder Landwirtschaftlichen Schule oder in einer AHS mit berufsbildenden Inhalten abgelegt haben 14 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Gleichhaltung ausländischer Prüfungszeugnisse • § 27 a BAG – Voraussetzungen • Im Ausland absolvierte Berufsausbildungen können auf Antrag vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden. • "Die Nostrifikation ausländischer Zeugnisse beruht auf einem Vergleich der abgelegten Prüfungen und des besuchten Unterrichts auf Basis der österreichischen Lehrpläne. • Falls einzelne Unterrichtsgegenstände oder Lehrstoffgebiete nicht ausreichend nachgewiesen erscheinen, so müssen entsprechende Zusatzprüfungen vorgeschrieben werden. • Gleichhaltungsantrag an das BMWFW – Stubenring 1 - Fr. Holzer , Fr. Killek • Mit Bescheid des Ministeriums LAP Anmeldung in der Lehrlingsstelle T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen 15
LAP - Wiederholungsprüfung • Der Kandidat kann beim nächsten Prüfungstermin sofort wieder antreten, sofern Anmeldung und Zulassung zur Prüfung erfolgen. • kein Verfall der LAP Zulassung, solange Lehrberuf in Ö geprüft wird. • Nur negativ beurteilte Gegenstände müssen wiederholt werden. • Prüfungsgebühr ist erneut einzubezahlen • Seit 1. September 2013 ist der 2. und/oder 3. Antritt kostenlos 16 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Info und Kontakt | Lehrlingsstelle Lehrlingsprüfungen • Referatsleiter Michael Riss DW 2417 | E michael. riss@wkw. at • Referatsleiter-Stellvertreter Mag. Eva Reithofer DW 2416 | E eva. reithofer@wkw. at Michael Zehetner DW 2419 | E michael. zehetner@wkw. at 17 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
Kontaktdaten • • Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien 1030 Wien, Rudolf-Sallinger-Platz 1 | Erdgeschoss T 01/514 50 – 2011 www. wko. at/wien/lehrling 18 T: Ref. LehrlingsprüfungenSekretariatPräsentationen
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