Informationsveranstaltung zur Forschungsfrderung der EU OttovonGuerickeUniversitt Magdeburg 24
Informationsveranstaltung zur Forschungsförderung der EU Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 24. März 2009 • Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Referat Internationale Zusammenarbeit Aufgaben (Auswahl): Pflege der Regionalpartnerschaften des Landes Vorbereitung von Auslandsreisen des Ministerpräsidenten und des Europaministers Vorbereitung von Besuchen ausländischer Delegationen Förderung von Projekten im Rahmen von Regionalpartnerschaften und Internationalen Kommunalpartnerschaften sowie des internationalen Jugendaustausches Koordinierung der internationalen Kontakte des Landes Förderung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit mit Landesmitteln bzw. EFRE-/ESF-Mitteln
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Internationale Verflechtungen Sachsen-Anhalts ca. 125 Kommunalpartnerschaften Außenwirtschaftliche Aktivitäten der Unternehmen des Landes rund 300 Schulen unterhalten internationale Schulpartnerschaften Internationaler Jugendaustausch Fachkooperationen der Ministerien und nachgeordneter Einrichtungen (z. B. Landwirtschaft, Umwelt, Kunst/Kultur) Internationale Wirtschaftskooperationen („Partner von morgen“) Wissenschafts- und Forschungsaustausch Regionalpartnerschaften des Landes (Centre, Masowien, Plovdiv)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Förderperiode 2007 -2013 Erstmalige Möglichkeit der Förderung interregionaler Zusammenarbeit aus EFRE und ESF Eigene Förderlinie in den Operationellen Programmen Sachsen-Anhalts 5, 2 Mio. € Fördermittel inkl. Landeskofinanzierung, davon 2, 2 Mio. € aus EFRE und 3 Mio. € aus ESF
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Förderprogramm „Sachsen-Anhalt interregional“ Thematisch offen Rechtliche Grundlagen (Auswahl): Haushaltsrecht (LHO) Leitlinien zum Förderprogramm (zu EFRE bzw. ESF) VO 1083/2006 (Allgemeine Bestimmungen zu EFRE und ESF) VO 1080/2006 (EFRE-Verordnung) VO 1081/2006 (ESF-Verordnung) VO 1828/2006 (Durchführungs-Verordnung)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Schwerpunkte der EFRE-Förderung (Art. 4 der VO 1080/2006) Auswahl: Forschung und technologische Entwicklung, Innovation und unternehmerische Initiative (inkl. Technologietransfer, Entwicklung von Unternehmensnetzwerken; öffentlich-private Partnerschaften und Cluster) lokale Entwicklungsinitiativen und Unterstützung von Strukturen für lokale Dienstleistungseinrichtungen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze Tourismus Investitionen in den Kulturbereich Risikovermeidung, einschließlich: Ausarbeitung und Durchführung von Plänen zur Vermeidung und Bewältigung von naturbedingten und technologischen Risiken
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Schwerpunkte der ESF-Förderung (Art. 3 der VO 1081/2006) Auswahl: die Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmen und Unternehmer zur besseren Vorwegnahme und Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels Verbesserung des Zugangs von Arbeitssuchenden und nicht erwerbstätigen Personen zum Arbeitsmarkt und Verbesserung ihrer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt Verbesserung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen im Hinblick auf ihre dauerhafte Eingliederung ins Erwerbsleben und Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt Stärkung des Humankapitals, insbesondere durch Förderung von Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungs- und Technologiezentren und Unternehmen
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Förderprogramm „Sachsen-Anhalt interregional“ Bedingung für interregionale Projekte EFRE: Bedingung für interregionale Projekte ESF: Beteiligung mindestens einer lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft aus einem anderen EU-Land (Art. 37 Abs. 6 c der VO 1083/2006) Beteiligung lokaler, regionaler oder nationaler Behörden aus mindestens einem anderen EU-Land (Art. 37 Abs. 7 der VO 1083/2006) Wünschenswert, aber keine Förderbedingung: Beteiligung von Partnern in den drei Partnerregionen des Landes (Centre, Masowien, Plovdiv)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF 1. 2. 3. Wichtig: Sachsen-Anhalts Finanzmittel müssen Nutzen in/für Sachsen-Anhalt bewirken! Kosten der ausländischen Projektpartner müssen dort finanziert werden. Eine Kombination mit anderen europäischen Fördermitteln ist nicht möglich! Das betrifft auch die Kombination von EFRE- und ESF-Mitteln untereinander. Antragsteller haben einen Eigenanteil an den Projektkosten einzubringen.
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Mögliche Inhalte von Projekten Erfahrungsaustausch Erarbeitung und Umsetzung von Mechanismen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft (EFRE) Erarbeitung und Umsetzung von interregionalen Aus-, Fort- und Weiterbildungsprojekten (ESF) Austausch von „Best practice“-Beispielen und deren Umsetzung in Sachsen-Anhalt
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Möglich: überjährige Projekte Förderfähige Kosten: Antragsberechtigt: Kommunen sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und denen Gleichgestellte natürliche und juristische Personen des privaten Rechts nur dem Projekt zuzuordnende Ausgaben Sachkosten, jedoch kein Kauf von Möbeln, Betriebsmitteln, Fahrzeugen, Infrastruktur, Immobilien und Grundstücken Personalausgaben, soweit durch das Projekt neu entstanden (also nicht für Stammpersonal!)
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Fördergrundlagen und Antragsunterlagen Landesportal Sachsen-Anhalt: http: //www. sachsen-anhalt. de/LPSA/index. php? id=30712 „Politik+Verwaltung“ „Europa+Internationales“ „Förderung der internationalen Zusammenarbeit“
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Verfahrensablauf (1) Antragsberatung Einreichung des Antrags (mind. 6 Wochen vor Projektbeginn) Antragsbearbeitung Entscheidungsvorlage an Staatskanzlei Förderentscheidung
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Verfahrensablauf (2) Erteilung Zuwendungsbescheid (oder ggf. Ablehnungsbescheid) Mittelauszahlung Verwendungsnachweisprüfung und Entscheidungsvorlage an Staatskanzlei Entscheidung über Entlastung/Rückforderungen Erteilung Entlastungs- oder Rückforderungsbescheid
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strukturfonds EFRE und ESF Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Thomas Kelter Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel. : 0391 -567 6568 E-Mail: thomas. kelter@stk. sachsen-anhalt. de
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