Informationspflichten fr Webshops Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik
Informationspflichten für Webshops Dr Christian Handig Abteilung Rechtspolitik
Heute veröffentlicht Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Fernabsatzvertrag • nur B 2 C • keine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner • Vertriebs- oder Dienstleistungssystem für Fernabsatz • nur Fernkommunikationsmittel werden verwendet Informationspflichten für Webshops I Christian Handig Quelle: insight. nhtv. nl
Ausnahmen • Finanzdienstleistungen • Gesundheits- und soziale Dienstleistungen • Neubau oder erheblicher Umbau von Gebäuden sowie Vermietung z. B von Wohnraum • Glücksspiele • Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs • Personenbeförderungsverträge und Pauschalreisen Quelle: crumblecat. blogger. de Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Zahlreiche Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Liste der Informationspflichten • Infos • vor Abgabe einer Vertragserklärung durch Verbraucher • in klarer und verständlicher Weise • Zum Unternehmen • Identität (Namen oder Firma) • Kontaktdaten (Telefonnummer und Anschrift) Informationspflichten für Webshops I Christian Handig Quelle: NÖ Wirtschaft
Liste der Informationspflichten • Allgemeine Bedingungen • ggf Laufzeit des Vertrags oder die Kündigungsbedingungen • ggf die Mindestdauer der Verpflichtungen • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, Lieferzeitraum • ggf Hinweis auf Kaution oder sonstige Quelle: NÖ Wirtschaft Sicherheiten • Hinweis auf Gewährleistungsrecht • ggf Hinweis auf allfällige Garantien und deren Bedingungen Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Liste der Informationspflichten • Zur Ware • wesentliche Merkmale des Produkts • Gesamtpreis inkl aller Nebenkosten (ggf Preisberechnungsart) • bei unbefristeten oder Abonnementverträgen die Gesamtkosten oder die Quelle: infokuss. de Kosten pro Monat (ggf Preisberechnungsart) • Kosten der für den Vertragsabschluss eingesetzten Fernkommunikationstechnik, sofern teurer als Grundtarif • ggf Funktionsweise digitaler Inhalte inkl Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Liste der Informationspflichten • Zu Beschwerden • ggf Hinweis auf Bestehen, Bedingungen und Leistungen eines Kundendiensts nach dem Verkauf und • ggf Kontaktdaten für Beschwerden (wenn ein Verfahren beim Unternehmer vorgesehen ist) • ggf Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren • ggf Hinweis auf Verhaltenskodizes, wenn der Unternehmer einem solchen unterliegt Quelle: www. klv. at Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Liste der Informationspflichten • Zum Widerruf • Belehrung über Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts inkl Muster-Widerrufsformular • Hinweis auf die Kosten für die Warenrücksendung • ggf Umstände, unter denen der Quelle: blog. quickaudio. de Verbraucher sein Rücktrittsrecht verliert • ggf Hinweis, dass der Verbraucher für die erfolgte Dienstleistung im Widerrufsfall ein anteiliges Entgelt zu zahlen hat (falls er ausdrücklich wünscht, dass mit der bestellten Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist begonnen wird) Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Vereinfachte Informationserteilung • • dem Fernkommunikationsmittel angepasst, z. B • Mobiltelefon • Werbespots im TV Infos vor (!) Abgabe einer Vertragserklärung durch Verbraucher Quelle: www. extremetech. com Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Vereinfachte Informationserteilung • Name bzw Firma • wesentliche Merkmale des Produkts • Gesamtpreis inkl aller Nebenkosten (ggf Preisberechnungsart) • Belehrung über Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts inkl Muster-Formular • ggf Umstände, unter denen der Verbraucher sein Rücktrittsrecht verliert • Rest in geeigneter Form erteilen (z. B Link auf Website oder E-Mail) Informationspflichten für Webshops I Christian Handig Quelle: www. extremetech. com
Informationserteilung bei Beginn des Bestellvorgangs • klar und deutlich angeben: • Lieferbeschränkungen • welche Zahlungsmittel werden akzeptiert Quelle: blog. magento-agenturmuenchen. de Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
„Button-Lösung“ • Button • wesentliche Merkmale der Waren oder Dienstleistungen • Gesamtpreis inkl aller Nebenkosten; • bei unbefristeten oder Abonnementverträgen die Gesamtkosten oder pro Monat Quelle: blog. magento-agenturmuenchen. de Achtung: Bei Nichterfüllung ist der Verbraucher nicht an Bestellung gebunden! Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Informationserteilung nach Vertragsschluss • Bestätigung des Vertrags inkl sämtlicher vorvertraglicher Infos • in angemessener Frist; spätestens bei Warenlieferung bzw vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung auf dauerhaftem Datenträger (z. B USB-Stick, CD-ROM, DVD, Speicherkarte und E-Mail) Informationspflichten für Webshops I Christian Handig Quelle: www. uni-hamburg. de
Digitale Inhalten • „Daten, die in digitaler Form hergestellt oder bereitgestellt werden“ • bei Leistungserbringung und vor Ablauf der Rücktrittsfrist: • ausdrückliche Zustimmung • Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts • Sonst: Keine Zahlungspflicht des Verbrauchers ! Informationspflichten für Webshops I Christian Handig Quelle: dickmalott. com
Andere Meinung Informationspflichten für Webshops I Christian Handig Quelle: www. wickit. co. uk
Info & Unterstützung • Ausführliche Infos • auf www. wko. at > Service > Wirtschaftsrecht und Gewerberecht >Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht bzw auf • auf www. wko. at > Service > Wirtschaftsrecht und Gewerberecht >Allgemeines E-Commerce und Internetrecht • Website-Check • auf www. mysterysurfer. at Informationspflichten für Webshops I Christian Handig
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Muster & Infos siehe wko. at Informationspflichten für Webshops I Christian Handig Fragen? Abteilung Rechtspolitik T: 01 514 50 1615 E: rechtspolitik@wkw. at
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