Informationen zur Fachhochschulreife 27 Februar 2004 H Matthus
Informationen zur Fachhochschulreife 27 Februar, 2004 H. Matthäus 1
Zeitpunkt des Erwerbs n Mit Versetzung nach der 11: schulischer Teil der FHR; berechtigt in Verbindung mit einer Berufsausbildung zum Studium an einer Fachhochschule in NRW und Niedersachsen. 2
Zeitpunkt des Erwerbs n Frühestens nach Jahrgangsstufe 12. 2; berechtigt in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum zum Studium an einer Fachhochschule in 11 Bundesländern. 3
Zeitpunkt des Erwerbs n FHR kann auch nach Jahrgangsstufe 13. 1 oder 13. 2 erworben werden. Die Qualifikation muss sich aber auf zwei aufeinander folgende Halbjahre beziehen. 4
Qualifikation n Leistungskurse: – – – je 2 Kurse belegt insgesamt mind. 40 Punkte (2 -fache Wertung) höchstens 2 LKs mit Defiziten n Grundkurse: 11 GKs belegt – insgesamt mind. 55 Punkte (1 -fache Wertung) – höchstens 4 GKs mit Defiziten _________ LKs oder GKs mit 0 Punkten gelten als nicht belegt – 5
Qualifikation n Eingebracht werden müssen: – – – n 2 Kurse in Deutsch 2 Kurse in einer Fremdsprache 2 Kurse in einer Gesellschaftswissenschaft 2 Kurse in Mathematik 2 Kurse in einer Naturwissenschaft + höchstens je 2 Kurse aus anderen Fächern insgesamt 15 Kurse (4 LK + 11 GK) 6
Qualifikation n Die eingebrachten Kurse ergeben eine Gesamtpunktzahl, die in eine Durchschnittsnote umgerechnet wird. 7
Berechnungsbeispiel Anna Beispielmeier 8
Berechnungsbeispiel Anna Beispielmeier Punkte aus LK: 40 (2 fache Wertung) n Punkte aus GK: 55 (1 fache Wertung) n Defizite LK: 1 n Defizite GK: 1 n n Durchschnittsnote 4, 0 n FHR erreicht 9
Wiederholung einer Jahrgangsstufe n Wer im ersten Durchgang die FHR erworben hat und den Jahrgang wiederholt, behält die Qualifikation, auch wenn er/ sie im zweiten Durchgang nicht erfolgreich ist. 10
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