Informationen zur Einfhrungsphase 20202021 Prsentationsablauf Begrung Informationen zu
Informationen zur Einführungsphase 2020/2021
Präsentationsablauf • Begrüßung • Informationen zu den neuen Fächern • Allgemeines zur Einführungsphase und zur gymnasialen Oberstufe • Vorstellung des Wahlbogens für die Einführungsphase • Entschuldigungsverfahren
Darstellendes Spiel
Wo ist der Unterschied zwischen Darstellendes Spiel und der Theater AG? Darstellendes Spiel • Theoretisches Wissen (Theatertheorien, Theatergeschichte, Schauspieltheorien) • Szenenarbeit basiert auf den Ideen der Schüler und deren Kreativität • Ganzheitlicher Ansatz • Der Lehrer als Anleiter, Berater und Begutachter Theater AG • Vorgegebenes Stück oder selbst entwickeltes Stück wird von der Leitung inszeniert • Schüler konzentrieren sich auf das Schauspiel • Der Lehrer als Regisseur
Schulinterner Lehrplan in der Einführungsphase Grundlagen Praxis: Körper – Raum – Stimme • Kennenlernen der Gruppe und der eigenen Fertigkeiten • Kennenlernen und bewusstes Einsetzen der eigenen Stimme und des eigenen Körpers • Einführung in die Pantomime • Einführung in verschiedene Theaterstilmittel
Theorie: Theaterdefinitionen, Theatergeschichte • Kennenlernen wesentlicher Theaterformen • Kennenlernen wesentlicher Bühnenformen • Einblick in die Theatergeschichte Lernziele der Einführungsphase: Abbau von Hemmungen Erweiterung der Beweglichkeit Sensibilisierung für Bewegungsabläufe Steigerung der Ausdrucksfähigkeit Kennenlernen und Erspielen historisch oder formal spezifischer Formen in ihren besonderen Funktionen • Kennenlernen von Bauformen des Theaters • Fähigkeit zum individuellen Mitwirken in Gruppen und Eingehen auf Gruppenerfordernisse • • •
Mögliche Leistungsüberprüfungen • spielpraktische Aufgaben • Probentagebuch, Rolleninterview, Rollenbiografie, Briefe aus der Perspektive einer Rolle, Szenenskizzen • Klausur • Schriftlicher Inszenierungsvorschlag und dessen Umsetzung • Schriftliche Inszenierungskritik eines Theaterbesuchs • Planung und Durchführung einer eigenen Theateraufführung
Sport in der Einführungsphase
Sporttheorie-Kurs in der Einführungsphase • Kurs ist die Eingangsvoraussetzung für den sportlichen Schwerpunkt in der Qualifikationsphase • 2 -stündig im 1. Halbjahr • Praxis-Theorie-Verbund • 1 Klausur • Benotung: Sportpraktische und sporttheoretische Inhalte im Verhältnis 1: 1 • Die Leistungen im Wahlfach Sporttheorie sind nicht versetzungs- und abschlussrelevant, können aber als Ausgleich herangezogen werden.
Themenbereiche Sport-Theorie in der Einführungsphase • • Sportbiologische bzw. sportphysiologische Grundlagen Trainingswissenschaftliche Grundlagen Bewegungswissenschaftliche Grundlagen Sportsoziologische und sportpsychologische Grundlagen
Themenbereiche Sport-Theorie in der Qualifikationsphase • • • Sportbiologie und Trainingswissenschaft Bewegungswissenschaft Sport und Gesellschaft Sport und Gesundheit Sport, Ernährung und Doping
Berufsorientierung
Betriebspraktikum? ? ? Ggf. vor den Sommerferien 2022
Aufbau der gymnasialen Oberstufe 11. 1 11. 2 12. 1 Einführungsphase (Wahl-) Pflichtunterricht und Wahlunterricht Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase 13. 1 13. 2 Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Versetzung Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen 12. 2 Abiturprüfung (Zentralabitur) Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Unterricht in Kernfächern Schwerpunktfächern Ergänzungsfächern Wahlfächern Seminarfach Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung
Abschluss nach Jg. 10 • Wer am Gymnasium in die Einführungsphase versetzt worden ist, erhält den Erweiterten Sekundarabschluss I. • An der Realschule gelten andere Bedingungen. • Schüler, die nach dem Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe besuchen, können nicht in den Jg. 10 freiwillig zurücktreten! • Wer den Jg. 10 freiwillig wiederholen möchte, muss im laufenden Schuljahr vor dem 1. April einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung stellen. Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.
Abschlüsse und Berechtigungen und Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Nachweis bestimmter Leistungen in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Abgeschlossene Berufsausbildung oder Einjährig: berufsbezogenes Praktikum oder Einjährig: Freiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst
Leistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe Zusammenfassende Bewertung Leistungen in den Klausuren mit den Noten 1 bis 6 Mitarbeit im Unterricht mündliche Beiträge (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, u. a. ) schriftliche Beiträge Umsetzung (Tests, Protokolle u. a. ) der Noten experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen in Punkte Das Punktesystem + 1 15 14 13 + 2 - + 3 12 11 10 9 8 7 + 4 6 5 4 + 5 - 6 2 0 3 1
Einführungsphase Bereich Pflichtfächer Aufgabenfeld A B C Fächer Deutsch Englisch weitere Fremdsprache Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel Geschichte Erdkunde Politik-Wirtschaft ev. /kath. Religion, Werte und Normen Wochenstunden 4) 6) • 3 • 3/4 3) • 2 • 1 • 3 • 2 Mathematik Biologie 7) Chemie 7) Physik 7) Informatik 7) • 3 Sport • 2 Wahlfächer Fremdsprache Sporttheorie 9) Wahlangebote Arbeitsgemeinschaften Förderunterricht • 2 • 2 5)
Name: _______________ Klasse: Wahlbogen für die Einführungsphase (Klasse 11) im Schuljahr 2021/2022 Die Fächer Deutsch (3 Wochenstunden), Englisch (3), Französisch oder Latein (3), Geschichte (2) Erdkunde (1), Politik-Wirtschaft (3), Mathematik (3) und Sport (2) müssen von allen Schülerinnen und Schülern verpflichtend belegt werden (insgesamt 20 Wochenstunden). Fächer mit Wahlmöglichkeit: Als Prüfungsfächer in der Qualifikationsphase (Jg. 12/13) können später nur die Fächer gewählt werden, die mindestens ein halbes Jahr in der Einführungsphase belegt worden sind.
Summe der Wochenstunden (bitte ausfüllen) Verpflichtende Fächer Aufgabenfeld A (musisch/künstlerisch) Aufgabenfeld B Aufgabenfeld C Sporttheorie Summe (muss mindestens 30 ergeben) 20 Stunden
Certi. Lingua Ich interessiere mich für das Certi. Lingua Zertifikat • Englischsprachiges Seminarfach in der Qualifikationsphase oder • Französischsprachiges Sachfach in der Qualifikationsphase • Kontaktperson: Frau Hapel
MINT-EC-ZERTIFIKAT am Ende der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium „In der Wüste“ Was bringt mir das Zertifikat? Warum soll ich mir gerade jetzt darüber Gedanken machen? Wie erhalte ich das Zertifikat?
MINT-EC-ZERTIFIKAT am GId. W Was bringt mir das Zertifikat? • Verleihung mit dem Abiturzeugnis • Auszeichnung für besondere schulische und außerschulische Leistungen im Bereich der MINTFächer • Aufwertung von Bewerbungsunterlagen für Universitäten, Fachhochschulen und Betriebe - das Zertifikat wird unter dem MINT-EC-Siegel verliehen - unterstützt durch KMK, HRK, 4 ING. , BDA, Gesamtmetall - bundesweit einheitliches Zertifikat
MINT-EC-ZERTIFIKAT am GId. W Weitere Informationen? Auf der Homepage des GId. W findet ihr … • Hinweise zu Kontaktpersonen (Frau Dr. Lückmann-Fragner, Herr Fraas) • eine detaillierte Darstellung der Bedingungen für das MINT-ECZertifikat Wer beim Ausfüllen des Wahlbogens ankreuzt, dass er am Zertifikat interessiert ist, wird in den Mailverteiler aufgenommen (für besondere MINT-Projekte etc. ).
Entschuldigungsverfahren • Bei Erkrankung ist es IMMER zwingend notwendig, sich morgens bis 7. 50 Uhr im Sekretariat abzumelden! • Bei Erkrankungen, die im Laufe des Tages auftreten, ist generell eine Abmeldung im Sekretariat notwendig! • Entschuldigungen sind dem Klassenlehrer unmittelbar (innerhalb dreier Werktage) vorzulegen. Nach Ablauf dieser Frist zählt das Fehlen als unentschuldigt. • Unentschuldigtes Fehlen bedeutet, dass Unterricht aus einem selbst zu vertretenden Grund versäumt wurde. Kann deshalb die Leistung in einem Fach nicht bewertet werden, so gilt der Unterricht als mit der Note „ungenügend“ abgeschlossen.
• Klausuren stellen besondere Herausforderungen an die Schüler, aber auch an die Lehrer und die Schule (u. a. auch hinsichtlich schulorganisatorischer Abläufe) dar. Aus diesem besonderen Grund verlangt die Schulleitung bei Erkrankungen an Tagen, an denen eine Klausur geschrieben wird, ein ärztliches Attest, das innerhalb dreier Werktage vorgelegt werden soll. Liegt kein Attest vor ist davon auszugehen, dass ein Versäumnis aus einem selbst zu vertretenden Grund vorliegt. Die Klausur wird dann mit der Note „ungenügend“ bewertet.
Präsentation und Wahlbogen auf der Homepage www. gidw. de unter Unterricht-> Einführungsphase Ansprechperson: M. Wipperfürth, stellvertr. Schulleiterin Raum 222; monika. wipperfuerth@gidw-online. de
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