Informationen zum Tarifvertrag berleitung TV Bund VKA ver
Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund VKA ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Übersicht § Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 - TVÜ-Bund - TVÜ-VKA 2 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich § Arbeiter/ Arbeiterinnen und Angestellte - Geltungsbereich TVöD - Ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis über den 30. September 2005 hinaus • Unterbrechungen bis zu einem Monat sind unschädlich - Soweit besonders geregelt auch für Neueinstellungen § Arbeitgeber - Mitglied eines Mitgliedsverbandes der VKA mit Tarifbindung - Beschäftigungsverhältnis beim Bund 3 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Allgemeine Vorschriften Ablösung / Ersetzung § BUND - Katalog der zu ersetzenden Tarifverträge (Mantel TV‘s) § VKA - Manteltarifverträge sowie ergänzende TV - Anpassung landesbezirklicher Tarifverträge - Sonderregelungen TV-V / TV-N / TV WW 4 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Zuordnung Vergütungs- und Lohngruppen § Zuordnung Übergeleitete (§ 4) - Nach den vereinbarten Zuordnungstabellen z. B. VG VIb = EG 6 § Neueingestellte (§ 17) - Eingruppierung nach bisherigen Regeln / Zuordnungstabelle • Ausnahmen: - EG 1 und BAT I - BAT II a 5/6 jähriger Aufstieg BAT Ib: Statt Zuordnung zu EG 14 EG 13 plus persönliche Zulage nach EG 14 - Wegfall der Bewährungs- Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege 5 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
§ 5 Vergleichsentgelt • Persönliches Entgelt Arbeiter/-innen Monatstabellenlohn Angestellte Grundvergütung, Ortszuschlagsstufe 1 oder 2 (wenn beide im ö. D. Unterschiedsbetrag Stufe 1 -Stufe 2 hälftig), allgemeine Zulage • Teilzeit • Vergleichsentgelt und Zuordnung entsprechend Vollzeit, dann ratierliche Entgeltberechnung • Stufenmoratorium aus Tarifabschluss 2003 • Ermittlung Vergleichsentgelt September gemäß vollem Grundgehalt/Lohn 6 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Stufenzuordnung Arbeiter. Innen § Überleitung in die Stufe die erreicht worden wäre, wenn die neue Entgelttabelle bereits seit dem Beginn der Beschäftigungszeit gegolten hätte § die Stufe 1 wird in jedem Fall mit einem Jahr berücksichtigt; mindestens in Stufe 2 § Mindestens Überleitung in eine individuelle Zwischenstufe, die dem ermittelten Vergleichsentgelt entspricht § die Verweildauer in der individuellen Zwischenstufe entspricht der für das Erreichen der nächsten Stufe noch fehlenden Beschäftigungszeit 7 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Überleitung Arbeiter. Innen Lohngruppe 5/6/6 a Verlauf “Alt” 1 Stufe 1 2 Stufe 1 3 Stufe 2 4 Stufe 2 5 Stufe 3 6 Stufe 3 7 Stufe 4 8 Stufe 4 9 Stufe 5 10 Stufe 5 1. 902, 83 € 1. 933, 27 € 2. 020, 27 € 2. 052, 59 € 2. 085, 44 € 2. 132, 35 € 2. 166, 49 € 11 12 13 14 15 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 2. 201, 14 € 2. 236, 35 € 2. 272, 14 € 16 Stufe 8 2. 272, 14 € 8 EG 6 Verlauf “Neu” Stufe 1 1. 764 € Stufe 2 1. 960 € Stufe 3 2. 060 € Stufe 4 2. 155 € Zwischenstufe 2. 166, 49 Stufe 5 2. 220 € Zwischenstufe 2. 236 /2. 272 € Stufe 6 2. 285 € ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Überleitung Angestellte § Überleitung erfolgt anhand des Vergleichsentgelts - Eingruppierung in eine individuelle Zwischenstufe - Mindestens Stufe 2 => Va BAT/BAT-O mit Aufstieg nach IV b / IV a in EG 10 Stufe 1 - Zum 01. 10. 2007 Aufstieg in nächste Stufe - Sonderregelung Stufe 2+/3 ist weggefallen § Höhergruppierung - Eingruppierung in die Stufe die mind. der Zwischenstufe entspricht (mind. Stufe 2) - weiterer Stufenaufstieg nach TVöD § Herabgruppierung - Fiktion zum September 2005 - weiterer Stufenaufstieg nach TVöD 9 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Überleitung Angestellte Nach 5 Jahren Stufe 6 Nach 2 Jahren Nach 4 Jahren Nach 2 Jahren Nach 3 Jahren Nach 2 Jahren Individuelle Zwischenstufe Stufe 3 Individuelle Zwischenstufe Stufe 5 Individuelle Zwischenstufe Stufe 4 Entgelte zwischen Stufen 4 und 5 Individuelle Endstufe Entgelte höher als die Stufe 6 Entgelte zwischen Stufen 5 und 6 Erste Stufensteigerung nach Überleitung Reguläre Stufensteigerungen 10 Entgelte zwischen Stufen 3 und 4 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Überleitung Bewährungs. Fallgruppenaufstiege Aufstieg in höhere Entgeltgruppe nach Ablauf Bewährungszeit mind. Stufe 2 / mind. Betrag aktuelles Entgelt EG 3, 5, 6, 8 50% Bewährungszeit am 1. 10. 2005 erfüllt EG 2, 9 - 15 Neue Zuordnung Vergleichsentgelt nach Ablauf Bewährungszeit 11 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst Stufenzuordnung TVöD 1. 10. 2007
Vergütungsgruppenzulagen § Vergütungsgruppenzulage steht am 30. 09. 2005 zu - Besitzstandszulage in Höhe der Vergütungsgruppenzulage (dynamisch) Ab 1. Oktober 2005 § Vergütungsgruppenzulage ohne Fallgruppenaufstieg (z. B. Vergütungsgruppe Vb + nach 4 -jähriger Bewährung Zulage) - Ab dem Anspruchszeitpunkt - wenn die Hälfte der Bewährungszeit erfüllt - Besitzstandszulage in Höhe der Vergütungsgruppenzulage (dynamisch) 12 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Vergütungsgruppenzulagen § Vergütungsgruppenzulage mit Fallgruppenaufstieg (z. B. Vergütungsgruppe VIb mit 3 Jahre Vc + 4 Jahre Zulage) - Fallgruppensaufstieg ist zum 30. 09. 2005 bereits erfolgt • Sofern am 1. Oktober 2005 die Hälfte der Gesamtzeit erfüllt ist: Besitzstandszulage mit Erreichen der Gesamtzeit - Fallgruppenaufstieg ist zum 30. 09. 2005 noch nicht erfolgt • EG 3, 5, 6, 8 - zum theoretische Zeitpunkt des Fallgruppenaufstiegs Höhergruppierung in die nächste Entgeltgruppe • keine Vergütungsgruppenzulage mehr 13 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Übertragung höherwertiger Tätigkeiten § Zulage steht am 30. 09. 2005 bereits zu - Besitzstandszulage in Höhe der bisherigen Zulage - solange die Voraussetzungen erfüllt sind § zeitliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt (§ 24 Abs. 1 und 2 BAT/BAT-O) - Besitzstandszulage ab Erfüllen der Voraussetzungen 14 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Kinderbezogenen Entgeltbestandteile § Dynamische Besitzstandszulage - Für bis zum 31. 12. 2005 geborene Kinder - Ununterbrochener Anspruch auf Kindergeld (Ausnahme: Wehr-/Zivildienst, Freiwilliges Jahr) - Ab dem 16. Lebensjahr Abfindung möglich - Gilt auch für bis zum 31. 12. 2005 übernommene Auszubildende, Schüler. Innen und Praktikant. Innen 15 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Strukturausgleich § Anspruch erfolgt aus Überleitung am 1. Oktober 2005 § Eigene Strukturausgleiche für Bund VKA § Zahlungsbeginn grundsätzlich 1. Oktober 2007 § Bei Höhergruppierungen Anrechnung des bisherigen Strukturausgleichs § Anteilig im Tarifgebiet Ost Bund (Bemessungssatz) § 97 % im Tarifgebiet Ost VKA (gerundet) § Teilzeit Strukturausgleich anteilig - Veränderungen werden berücksichtigt § Einzelvertragliche Abfindung möglich 16 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall § Krankengeldzuschuss Differenz zwischen Nettokrankengeld und Nettoentgelt (bei Urlaub) § Voraussetzung: - Am 30. 09. 2005 Geltung des § 71 BAT - Ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis über den 30. 09. 2005 hinaus § Nicht Versicherungspflichtige: - Gleichbehandlung mit Versicherungspflichtigen (Höchstsatz Nettokrankengeld) 17 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Urlaub § Bisherige Regelungen gelten für 2005 weiter § 30 Tage für BAT I und Ia bleiben für die Dauer eines ununterbrochen Arbeitsverhältnisses erhalten § Fortgeltung TV-Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Arbeiten bis zu einer Neuregelung § Verrechnung der Ansprüche für 2006 aus § 48 a BAT/BAT-O/MTArb-O mit den Ansprüchen für Zusatzurlaub aufgrund (Wechsel-)Schicht gemäß TVöD 18 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Abgeltung Entgeltbestandteile § Möglich bei Entgeltbestandteilen aus Besitzstand - Einzelvertragliche Vereinbarung - Pauschalierung oder Abfindung Zeiten für das Jubiläumsgeld § Bis zum 30. 09. 2005 anerkannte Zeiten werden als Beschäftigungszeit anerkannt 19 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Ab dem 1. Oktober 2005 Übergeleitet aus BAT/BAT-O - Anwendung TVöD Übergeleitet aus MTArb/MTArb-O oder BMT-G/ BMT-G-O - Weitergeltung der Regelungen (auch landesbezirkliche) - Höhe der Zulage nach TVöD Abschluss gesonderter TV zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten bis 30. Juni 2007 mit 3 -Tagesregelung - Bund - abschließender Tätigkeitskatalog - VKA - landesbezirkliche Regelungen 20 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü § Bisherige Regelung für 2Ü § Überleitung aus Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O/ BAT Ostdeutsche Sparkassen nach EG 15 Ü § Jeweils 5 Jahre Verweildauer 21 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Einmalzahlung (nur VKA) Regelung für das Tarifgebiet West § Je 150, 00 € in April und Juni 2006 und 2007 § Anspruch besteht bei Vergütungsanspruch im Fälligkeitsmonat § Anteilig für Teilzeitbeschäftigte § Geltung in 2006 auch für ausgenommenen Bereiche, sofern nicht TV-V/TV-N/TV-WW Anwendung finden § Geltung in 2007 nur bei Ablehnung der Anwendung durch Arbeitgeber 22 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Jahressonderzahlung BUND § 2005 wie 2004 (Mit Nachwirkung bzw. ohne) § 2006 Im November: Jahressonderzahlung (82, 14 %/ 61, 60%) zzgl. 255, 65 bzw. 332, 34 zzgl 25, 56 € pro Kind VKA § 2005/2006 Im November: Jahressonderzahlung (82, 14 %/ 61, 60%) zzgl. 255, 65 bzw. 332, 34 zzgl 25, 56 € pro Kind § 2005 - Sparkassen Regelung zur Überstundenpauschvergütung gilt weiter 23 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Bereitschaftszeiten BUND (§ 23) § Nr. 3 SR 2 r für Hausmeister und Beschäftigtengruppen mit Bereitschaftszeiten innerhalb der Arbeitszeit gelten fort. Ggf. Anpassung an TVöD VKA (§ 25) § Nr. 3 SR 2 r bzw. landesbezirkliche Regelungen für Hausmeister und Beschäftigtengruppen mit Bereitschaftszeiten innerhalb der Arbeitszeit gelten fort. Ggf. Anpassung an TVöD - Rückfallebene muss noch geklärt werden in Sitzung der erweiterten Lenkungsgruppe am 16. Juni 2005 24 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft VKA (§ 23) § Weitergeltung SR 2 a, 2 b, 2 c bis 31. Dezember 2005 - TVöD gilt zum 01. 2006 - Geltung TVöD aufgrund Betriebs oder Dienstvereinbarung vorher möglich § Teilzeitbeschäftigte - In-Kraft-treten Teilzeitklausel (Bereitschaftsdienst entsprechend Teilzeitbeschäftigung) zum 1. Juni 2006 25 ver. di Bundesverwaltung Tarifsekretariat öffentlicher Dienst
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