Informationen zum BUDienst Angebote und Services BU Dienst
Informationen zum B&U–Dienst
Angebote und Services B&U Dienst Das Beratungsangebot B&U richtet sich primär an Regelschulen und steht folgenden Berufsgruppen kostenlos zur Verfügung: • Lehrpersonen • Fachpersonen • Schulische Heilpädagoginnen und Schulische Heilpädagogen • Schulleitungen/Schulbehörden • Weitere Dienste Eltern können im Bedarfsfalle in den Beratungsprozess miteinbezogen werden.
Themen des B&U Dienstes Defizite allgemeines Lern- und Sozialverhalten (vgl. Petermann&Petermann, 2014) • Anstrengungsbereitschaft/Ausdauer • Selbstkontrolle, Selbstregulation • allgemeine Kooperations- Kommunikationskompetenzen • Defizite im Selbst-Management im Bereich Lernen • Defizite in fachdidaktischen Themen
Behinderungsspezifische B&U Dienste Sehbehinderung B&U - Dienst der Obvita St. Gallen Hörbehinderung Audiopädagogischer Dienst (APD) der Sprachheilschule St. Gallen Körperbehinderung B&U - Dienst der CP-Schule St. Gallen
Geistige Behinderung/Mehrfachbehinderung B&U - Dienste der Heilpädagogischen Schulen Lern- und Verhaltensschwierigkeiten B&U-Dienste der Sonderschulen für Lernen/Verhalten Sprachbehinderung B&U-Dienste der Sprachheilschulen
Der B&U-Dienst als Partner und Anlaufstelle in Fragen spnderpädagogischer Förderung und Intervention • Beratung zur Unterrichtsgestaltung • Beratung zur Förderdiagnostik • Beratung bei Rückschulungsabsichten • Beratung beim Übergang von der Schule in die Berufswelt
• Unterstützung bei herausfordernder Elternarbeit • Beratung im Umgang mit ADHS und anderen Formen von Auffälligkeiten in Bereichen des Lern- und Sozialverhaltens • Sensibilisierung für sonderpädagogische Kontexte
Grenzen des B&U-Dienstes • Durchführung von Stützunterricht • Eigentliche Erziehungs- und Konfliktberatung • Psychotherapie • Verhaltenstraining
Anmeldung Voraussetzung: Die vorhandenen Fördermassnahmen der Regelschule sind ausgeschöpft. • Kontaktformular der Stiftung Hochsteig ausfüllen • Erstgespräch
Ablauf der Beratung Erstgespräch mit fallführender Person – in der Regel übernimmt die Klassenlehrperson die Fallführung (Regelung gemäss lokalem Förderkonzept) • Klärung Rollen und Kompetenzen • Regelmässigkeit der Zusammenarbeit klären • Arbeit mit allen involvierten Personen • Individuelles Vorgehen
Finanzierung Die Finanzierung übernimmt der Kanton St. Gallen, für die Regelschulen ist der Dienst kostenlos.
Weitere Informationen Sonderpädagogik-Konzept Übersicht über die Dienste: www. schule. sg. ch (Volksschule / Beratung und Unterstützung bzw. Sonderpädagogik / Behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung (B&U) Auskunft erteilt die Abteilung Sonderpädagogik: Hans Anderegg, 058 229 45 40, hans. anderegg@sg. ch
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