Informationen zum Berichtswesen FEMtech Forschungsprojekte 3 Ausschreibung VON
Informationen zum Berichtswesen FEMtech Forschungsprojekte 3. Ausschreibung
VON DER JURY ZUM VERTRAG: DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE BIS ZUR STARTRATE Förderungsempfehlung durch Bewertungsgremium Förderungsentscheidung durch BMVIT Zusendung Vertragsentwurf per e. Call Annahme Vertragsentwurf via e. Call (bis 1 Monat nach Erhalt) Bei Auflagen vor Vertrag: Erfüllung im e. Call Prüfung Auflagen durch FFG Zusendung Förderungsvertrag per e. Call und per Post (an Konsortialführer) Unterzeichnung des Förderungsvertrags STARTRATE www. ffg. at/Vertrag-Konsortium Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 1
FÖRDERUNGSVERTRAG Bestandteile Förderungsvertrag: • Förderungsansuchen einschließlich genehmigter Auflagen • Förderungsanbot der FFG • gegebenenfalls der überarbeitete Kostenplan • Programmdokument • Ausschreibungsleitfaden und Instrumentenleitfäden • Leitfaden zur Behandlung der Projektkosten Version 1. 3 • Allgemeine Förderungsbedingungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 2
FÖRDERUNGSVERTRAG Rechtsgrundlage • Die Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlichtechnischen Forschung und Technologieentwicklung Voraussetzungen für Abschluss des Förderungsvertrags • Annahme des Vertragsentwurfs per e. Call • Erfüllung der Auflagen vor Vertrag im e. Call Der Förderungsvertrag wird durch die FFG erstellt und ist nicht verhandelbar. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 3
AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNGSRATEN • Zwischenbericht/e o Projektlaufzeit 19 – 30 Monate: nach 1. Förderungsjahr 1 ZWB Projektlaufzeit 19 -30 Monate o Startrate 50% o 2. Rate 40% o Endrate 10% Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 4
WIE ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNGSRATEN? • Nach Unterzeichnung Förderungsvertrags Erfüllung von Auflagen vor Vertrag -> Auszahlung Startrate • Weitere Raten werden gemäß Projektfortschritt, nach Prüfung der Zwischenberichte (inkl. Zwischenabrechnung) und ggf. nach Erfüllung weiterer Auflagen auf Basis des FFG Ratenschemas überwiesen. • Vor Auszahlung der Endrate erfolgt die Prüfung des Endberichtes und der Endabrechnung. Die Kostenanerkennung erfolgt mit der Entlastung des Projektes nach Rechnungsprüfung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 5
WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN SIND ERFORDERLICH? Berichtswesen: Zwischenberichte am Ende jedes Förderungsjahres und Endbericht. Upload der Berichte im e. Call. Die Berichte gliedern sich in zwei Teile: • Inhaltlicher Teil (Word-Dokument) Im Zwischen-/Endbericht sind für den jeweiligen Berichtszeitraum die Aktivitäten und Ergebnisse darzustellen sowie Veränderungen im Vergleich zur Planung. Darstellung der ausführlichen Erläuterung zu den Tabellenteilen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 6
WELCHE BERICHTE UND ABRECHNUNGEN SIND ERFORDERLICH? • Abrechnung (Excel-Dokument) Formular Abrechnung detailliert: von jeder/jedem am Projekt beteiligten Projektpartner. In auszufüllen. Formular Abrechnung kumuliert: von Konsortialführung für alle Projektpartner. Innen auszufüllen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 7
FÄLLIGKEIT DER BERICHTE Zwischenberichte: • Projektlaufzeit zwischen 19 und 30 Monaten ist 1 ZWB nach dem ersten Förderungsjahr zu legen. Fälligkeit des Zwischenberichts: 1 Monat nach Zwischenberichtsstichtag Endbericht: • Übermittlung des Endberichts 3 Monate nach Projektende. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 8
WAS IST MIT DER FFG ABZUSTIMMEN? • Eintritt / Ausfall von Partner. Innen • Änderung bzw. Ausfall von Schlüsselpersonen • Wesentliche Projektänderungen (z. B. Projektinhalte, Konsortialpartner, Termine etc. ) oder Änderungen beim Förderungsnehmer (z. B. Änderung Eigentumsverhältnisse, Insolvenzverfahren) • Änderung des KMU-Status von Partner. Innen • Umschichtungen sind möglich o Dürfen nicht Auflagen / Kürzungen der Jury widersprechen o Ansuchen um Anerkennung von Kostenumschichtung notwendig Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 9
WEITERES VORGEHEN • Annahme des Vertragsentwurfs (FN) • innerhalb von 4 Wochen • Erfüllung der Auflagen vor Vertrag (FN) • innerhalb von 4 Wochen • Erstellung des Förderungsvertrags (FFG) o wird von der FFG an Sie übermittelt (per e. Call und per Post) • Unterzeichnung und Retournierung des Förderungsvertrags (FN) o wird von FN und allen Konsortialpartner. Innen unterzeichnet • Auszahlung der Startrate (FFG) o die Startrate wird von der FFG angewiesen. Start des Projekts gemäß Förderungsvertrag Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 10
KOSTENABRECHNUNG Martina Amon
INHALT • Förderbare Kosten • IST-Abrechung • Programmspezifika Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 12
FÖRDERBARE KOSTEN I Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige Kosten. Dem Vorhaben zurechenbare Kosten sind alle Ausgaben bzw. Aufwendungen, die • • direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der geförderten Tätigkeit nachweislich entstanden sind. Regelungen zur Kostenanerkennung laut Kostenleitfaden Version 1. 3. sind einzuhalten – www. ffg. at/kostenleitfaden Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 13
FÖRDERBARE KOSTEN II • Personalkosten (Stunden, IST-Stundensatz, GKZ) • Höchststundensätze sind zu beachten • Stundenteiler an Beschäftigungsausmaß anpassen (40 h/1680) Achtung bei Pauschalierungen Stundenteiler 1860 • Zeitaufzeichnungen pro Mitarbeiter auf Tagesbasis mit Tätigkeitsbeschreibungen und Zuordnungen zu den Workpackages • Gemeinkostenzuschlag (GKZ), Universitäten und FH max. 20% • Mitarbeitende Gesellschafter. Innen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 14
FÖRDERBARE KOSTEN III • F&E-Infrastruktur Nutzung (Abschreibung, Maschinenstundensätze) - gefördert werden kann nur die anteilsmäßige, für die Forschungstätigkeit notwendige Nutzung • Sach- und Materialkosten • Drittkosten - Zukauf techn. Beratung, abgeschlossene Werkleistung • Reisekosten (KM Entgelt – Aufzeichnungen notwendig) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 15
ABRECHUNG I „Abrechnung_detailliert“ „Abrechnung_kumuliert“ (Excel-Dokumente) • Detaillierte Kostendarstellung in den Kostenkategorien (Erläuterungen siehe Excel-Dokument) • Abrechnung_detailliert: Von allen Förderungsnehmer. Innen und Projektpartner. Innen einzeln vollständig auszufüllen • Überprüfung durch Konsortialführung anhand Checkliste • Zusammenfassung aller Projektkosten und Finanzierung in Abrechnung_kumuliert Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 16
ABRECHNUNG II • Berücksichtigung der Richtlinien (Kostenleitfaden, Ausschreibungs- / Instrumentenleitfaden, …) • Kostenabweichungen detailliert erläutern (Projektbeschreibung) • Kostenumschichtungen • Kosten (Leistung) nur innerhalb des Förderungszeitraums lt. Vertrag anerkennbar • Abrechnung erfolgt zu nachweisbaren IST-Kosten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 17
PROGRAMMSPEZIFIKA I • Drittkosten: max. 20% der Gesamtkosten des Projekts (Überschreitungen sind im inhaltlichen Bericht zu begründen) • Partner und mit ihnen verbundene Unternehmen dürfen nicht gleichzeitig als Werkvertragspartner (= Subauftragnehmer in der Kostenkategorie Drittkosten) auftreten. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 18
ZUSAMMENFASSUNG Förderbare Kosten entstehen nachweislich: • direkt, • tatsächlich und • zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) • für die Dauer der geförderten Tätigkeit Regelungen zu Kosten: • Kostenleitfaden Version 1. 3. • Instrumenten-/Ausschreibungsleitfäden Abrechnung (Excel-Dokument): • „Abrechnung_detailliert“ • „Abrechnung_kumuliert“ Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 19
PROJEKTBETREUUNG PROGRAMMMANAGEMENT Adelheid Merkl Susanne Reither Stefanie Rathusky DW: 2714 adelheid. merkl@ffg. at DW: 2306 susanne. reither@ffg. at DW: 2017 stefanie. rathusky@ffg. at Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 20
PROJEKTCONTROLLING & AUDIT Martina Amon DW: 6081 martina. amon@ffg. at Christoph Strecker DW: 6086 christoph. strecker@ffg. at Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www. ffg. at 21
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