Informationen zu schulischen Betriebspraktika Berufswahlkoordinator Steffen Ilm Informationen
Informationen zu schulischen Betriebspraktika - Berufswahlkoordinator Steffen Ilm
Informationen zu schulischen Betriebspraktika - Inhalt 1. Praktika im Berufsorientierungskonzept 2. Wann finden Praktika statt? 3. Wie finde ich einen Praktikumsplatz? 4. Der Praxistag im Bildungsgang Berufsreife 5. Dokumentation, Versicherungen etc. 6. Fragen Sie! 2
1. Praktika im Berufsorientierungskonzept Berufsreife Sekundarabschluss I Erstes Betriebspraktikum (zweiwöchig) 9. Klasse • Orientierungspraktikum Zweites Betriebspraktikum (zweiwöchig) 8. Klasse (zweiwöchig) • Praxistag (anschließend donnerstags) 3
2. Wann finden Praktika statt? Zweiwöchige Betriebspraktika (BR und Sek I): Ø Im 2. Halbjahr der 8. bzw. 9. Klasse rund um die Osterferien Ø Frühzeitige Suche eines Praktikumsplatzes empfohlen (ab ca. Herbstferien im 1. Halbjahr) Praxistag (BR): Ø Orientierungspraktikum: 2 Wochen vor den Herbstferien Ø ca. nach den Herbstferien jeweils donnerstags bis Mai / Juni des Folgejahres Ø Suche eines Praktikumsplatzes ab ca. Mai im 2. Halbjahr der 8. Klasse 4
3. Wie finde ich einen Praktikumsplatz? § Verantwortlich: Schüler! § Grundlagen: Interessen, Fähigkeiten (Schulfächer), Alter, Wohnortlage / Mobilität, vorauss. Schulabschluss § Nicht im elterlichen Betrieb, Ausbildungsbetriebe bevorzugt § Hilfe durch: Ø Eltern, Familie, Freunde Ø Schule: (AL-BK)Lehrer, Schulsozialarbeit, Berufsberaterin der Agentur für Arbeit, Ber. EB Ø Medien: Berufe aktuell, Praktikumsatlanten der Kammern, Gelbe Seiten Ø Agentur für Arbeit: BIZ 5
4. Der Praxistag im Bildungsgang Berufsreife (1) § Orientierungspraktikum + Tagespraktika + flankierende Projekte § Ziele u. a. : Ø Intensiver Einblick in die Arbeitswelt über einen längeren Zeitraum Ø (Vor)Erwerb von fachlichen Kompetenzen Ø Erkennen persönlicher Stärken und Neigungen Ø Begründete Berufswahl, Verbesserung der Ausbildungsreife Ø Direkte Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis 6
4. Der Praxistag im Bildungsgang Berufsreife (2) EINWAND 1: „Mach keine Ausbildung, lieber weiter Schule!“ ü Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung hat man oft automatisch den Sekundarabschluss I. . . ü. . . und hat schon einen Beruf erlernt und eigenes Geld verdient! EINWAND 2: „Lieber was Sinnvolles im Unterricht lernen!“ ü Praktika gelten als Form des Unterrichts und „Lernen am anderen Ort“ ü = Es fällt kein Unterricht aus! Gelernt wird immer! 7
5. Dokumentation, Versicherungen etc. (1) § In jedem Praktikum wird eine bewertete Praktikumsmappe geführt § Vorbereitung und Nachbereitung im Unterricht § Versicherungen: Ø Haftpflicht erfolgt automatisch über die Kreisverwaltung Ø Krankenversicherung erfolgt privat Ø Unfallversicherung: Von der Schule organisierte und betreute Praktika gelten als Schulveranstaltungen und sind daher über die Landesunfallkasse versichert. 8
5. Dokumentation, Versicherungen etc. (2) § Fahrtkostenerstattung durch die Kreisverwaltung § Bedingung: Führen eines Fahrtenbuches, Einreichen der Originalbelege (bei ÖPNV) § Gesundheitsuntersuchungen, Belehrungen etc. können teilweise von der Schule organisiert werden, betroffene Schüler sollten Rücksprache halten § Es gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes 9
6. Fragen Sie! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10
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