IMMANUEL KANT Zum ewigen Frieden GLIEDERUNG Immanuel Kant

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IMMANUEL KANT Zum ewigen Frieden

IMMANUEL KANT Zum ewigen Frieden

GLIEDERUNG • Immanuel Kant • Grundannahmen • Zum ewigen Frieden Ø Sechs Präliminarartikel Ø

GLIEDERUNG • Immanuel Kant • Grundannahmen • Zum ewigen Frieden Ø Sechs Präliminarartikel Ø Drei Definitivartikel • Garantie des ewigen Frieden • Moral und Politik

IMMANUEL KANT • 22. April 1724 – 12. Februar 1804 • 1740 Albertus-Universität Königsberg

IMMANUEL KANT • 22. April 1724 – 12. Februar 1804 • 1740 Albertus-Universität Königsberg Ø Studien der Philosophie, Mathematik und Naturwissenschaften • Ab 1746 Beschäftigungen als Hauslehrer • 1754 Rückkehr zur Universität • Zahlreiche Absagen an Universitäten bis 1770 angestrebte Stelle als Professor in Königsberg • Bedeutendster Philosoph der Aufklärung • Probleme mit der Zensurbehörde

GRUNDANNAHMEN • Bösartigkeit der menschlichen Natur • Naturzustand: Krieg • Friedenszustand muss gestiftet werden

GRUNDANNAHMEN • Bösartigkeit der menschlichen Natur • Naturzustand: Krieg • Friedenszustand muss gestiftet werden Ø innerstaatlich als auch zwischenstaatlich nur durch Verrechtlichung möglich • Recht: als Garant der Freiheit • Politik: als ausübende Rechtsgewalt • Beste Regierungsart : Republik • Öffentliches Recht: Staats-, Völker- und weltbürgerliches Recht

ZUM EWIGEN FRIEDEN • 1795 veröffentlicht • Frage: Wie kann dauerhaft Frieden zwischen Staaten

ZUM EWIGEN FRIEDEN • 1795 veröffentlicht • Frage: Wie kann dauerhaft Frieden zwischen Staaten herrschen? • Anwendung seiner Moralphilosophie auf die Politik • 6 Präliminarartikel Ø Voraussetzungen für Frieden zwischen Staaten Ø Verbotsartikel • 3 Definitivartikel Ø notwendige Bestimmunen der Friedensordnung Ø Bezug jeweils auf Staats-, Völker- und weltbürgerliches Recht

PRÄLIMINARARTIKEL • 1. Kein Friedensschluss mit geheimem Vorbehalt zu einem künftigen Krieg Ø Friedensschluss

PRÄLIMINARARTIKEL • 1. Kein Friedensschluss mit geheimem Vorbehalt zu einem künftigen Krieg Ø Friedensschluss ohne Vorbehalte Ø alle Kriegsursachen müssen durch Friedensschluss vernichtet werden Ø Unterschied Waffenstillstand und Frieden • 2. Kein bestehender Staat durch anderen erwerbbar Ø Staat keine Habe sondern autonome Gesellschaft von Menschen Ø Staat und Bürger unveräußerlich

 • 3. Abschaffung stehender Heere Ø konstante gegenseitige Bedrohung Ø lediglich Staatsbürgerarmee zur

• 3. Abschaffung stehender Heere Ø konstante gegenseitige Bedrohung Ø lediglich Staatsbürgerarmee zur Verteidigung legitim • 4. Keine Staatsschulden in Beziehung aus äußere Staatshändel Ø Kriegskredite motivieren zum Krieg • 5. Keine gewalttätige Einmischung in Verfassung und Regierung eines • anderen Staates Ø Souveränität und Autonomie der Staaten sichern • 6. Keine solchen Kriegstaten, die künftigen Frieden unmöglich machen Ø z. B. Meuchelmorde, Brechung der Kapitulation, … Ø Kriegsordnung Ø Krieg als Interessendurchsetzung, nicht als Vernichtung

DEFINITIVARTIKEL • 1. Die Verfassung jedes Staates soll republikanisch sein Ø Freiheit der Bürger

DEFINITIVARTIKEL • 1. Die Verfassung jedes Staates soll republikanisch sein Ø Freiheit der Bürger einer Gesellschaft Ø Abhängigkeit aller von einer gemeinsamen Gesetzgebung Ø Gesetz der Gleichheit der Bürger • Erfordert Zustimmung der Bürger zu Kriegsführung Ø Bürger tragen Folgen ihrer Entscheidungen

 • Regierungsarten: republikanisch oder despotisch Ø Republikanismus: Gewaltenteilung der Exekutive und Legislative Ø

• Regierungsarten: republikanisch oder despotisch Ø Republikanismus: Gewaltenteilung der Exekutive und Legislative Ø Despotismus: beides in einer Hand Ø Innere Organisation zur Verhinderung Machtzentralisierung Ø Bezug zu Staatsbürgerrecht

 • 2. Gründung Völkerrecht auf Föderalismus freier Staaten • Zwischenstaatlicher Naturzustand: Krieg •

• 2. Gründung Völkerrecht auf Föderalismus freier Staaten • Zwischenstaatlicher Naturzustand: Krieg • Für zwischenstaatlichen Frieden in einen Rechtszustand übergehen Ø Völkerbund Ø Voraussetzung: republikanische Staaten • Friedensbund: alle Kriege auf ewig enden Ø Bezug zu Völkerrecht

 • 3. Einschränkung Weltbürgerrecht auf Bedingungen der Hospitalität Ø Besuchsrecht Ø Aufnahme von

• 3. Einschränkung Weltbürgerrecht auf Bedingungen der Hospitalität Ø Besuchsrecht Ø Aufnahme von Beziehungen Ø Menschen kein Vorrecht auf bestimmte Orte der Erde

GARANTIE DES EWIGEN FRIEDEN • Garantie durch Natur • Zustand den die Natur für

GARANTIE DES EWIGEN FRIEDEN • Garantie durch Natur • Zustand den die Natur für die Menschen veranstaltet hat: Ø alle Erdgegenden bewohnbar Ø durch Krieg Ausbreitung der Menschen weltweit • Innerer Frieden: • Gefahr von außen als Notwendigkeit innerer Ordnung also Schaffung Gemeinwesen • Entwicklung des Rechts als Instrument der Absicherung vor Interessen anderer

 • Äußerer Frieden: • Natur einerseits: Trennung der Völker durch Sprachen und Religionen

• Äußerer Frieden: • Natur einerseits: Trennung der Völker durch Sprachen und Religionen • Natur andererseits: Vereinigung der Völker durch wechselseitigen Nutzen Ø Handelsgeist unvereinbar mit Krieg Ø Bedienung der Geldmacht zur Friedensförderung

MORAL UND POLITIK • „wahre Politik kann also keinen Schritt tun, ohne vorher der

MORAL UND POLITIK • „wahre Politik kann also keinen Schritt tun, ohne vorher der Moral gehuldigt zu haben“ • Voraussetzung ewiger Frieden: alle unterwerfen sich Rechtsordnung Ø was wäre Motivation der Unterwerfung für den Herrscher? àBild eines moralischen Politikers • Recht und Moral hingegen getrennt Ø Recht benötigt nur Legalität

QUELLEN • Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, Ein philosophischer Entwurf, 1795 • Schwaabe, Immanuel

QUELLEN • Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, Ein philosophischer Entwurf, 1795 • Schwaabe, Immanuel Kant und die Freiheit des vernünftigen Menschen • https: //de. wikipedia. org/wiki/Zum_ewigen_Frieden • https: //www. freitag. de/autoren/pleifel 02/zum-ewigen-frieden • https: //de. wikipedia. org/wiki/Immanuel_Kant • https: //neue-debatte. com/2017/02/25/zum-ewigen-frieden-das-werk-vonimmanuel-kant/ • https: //justillon. de/2017/03/diskussion-immanuel-kant/