Husliche Gewalt gegen Frauen von Jessica Trumpf Julia

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Häusliche Gewalt gegen Frauen von: Jessica Trumpf & Julia Fischer

Häusliche Gewalt gegen Frauen von: Jessica Trumpf & Julia Fischer

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich […]“ (Art. 2, Abs. 2, Grundgesetz). § jede 4. Frau in Deutschland hat schon einmal Gewalterfahrungen in der Partnerschaft erlebt § 2/3 dieser 25% erlitten dabei schwere bis sehr schwere körperliche Verletzungen § Häusliche Gewalt kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor

Häusliche Gewalt – Definition: „jede Art geschlechtsspezifischer körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung, die innerhalb

Häusliche Gewalt – Definition: „jede Art geschlechtsspezifischer körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung, die innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft verübt oder verursacht wird. “ (1996 Vereinte Nationen) § kann auch dann vorliegen, wenn die Übergriffe und Machtausübungen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft stattfinden § Personen müssen ein persönliches Verhältnis zueinander haben bestehende oder aufgelöste, partnerschaftliche Beziehung Juristisch: wenn der Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen verletzt werden Sozialpsychologisch: Ausübung von Zwang & Macht mit der Absicht, einen anderen Menschen zu unterwerfen oder zu verletzen

Verschiedene Formen von Gewalt – Psychische Gewalt: Ziel: Erniedrigung, Demütigung & Einschüchterung erfolgt durch

Verschiedene Formen von Gewalt – Psychische Gewalt: Ziel: Erniedrigung, Demütigung & Einschüchterung erfolgt durch verschiedene Verhaltensweisen wie z. B. § Beschimpfung § Bevormundung § Beleidigung § Verbote, Drohungen / Erpressung § Belästigung § Isolation seelische Gewalt ist oft eine Vorstufe / Begleiterscheinung von körperlichen oder sexuellen Vergehen!

Verschiedene Formen von Gewalt – Physische Gewalt: = alles, was die körperliche Unversehrtheit des

Verschiedene Formen von Gewalt – Physische Gewalt: = alles, was die körperliche Unversehrtheit des Opfers verletzt äußert sich in Form von: § Schubsen, Schütteln § Schlagen § Ohrfeigen § Würgen § Beißen § Mordversuchen § Fußtritten § Morden körperliche und seelische Gewalt stehen oft in Verbindung zueinander!

Verschiedene Formen von Gewalt – Sexuelle Gewalt: beinhaltet: sexuelle Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung und auch

Verschiedene Formen von Gewalt – Sexuelle Gewalt: beinhaltet: sexuelle Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung und auch Zwangsprostitution wird durch Drohungen und Druck erzwungen § oft ist es die Frau, die gegen ihren Willen zu sexuellen Praktiken von ihrem Mann aufgefordert bzw. dazu gezwungen wird § Die Dunkelziffer ist sehr hoch, da viele Betroffene die sexuellen Übergriffe ihres Partners verharmlosen

Verschiedene Formen von Gewalt – Ökonomische Gewalt: = Arbeitsverbot / Zwangsarbeit, oder § Bitten

Verschiedene Formen von Gewalt – Ökonomische Gewalt: = Arbeitsverbot / Zwangsarbeit, oder § Bitten um Geld, Zuteilung davon § Verweigerung von Haushalts- oder Taschengeld § Sperrung zum Zugang des gemeinsamen Kontos bis hin zur fehlenden Entscheidungsfreiheit über das eigene Geld Partner zieht kompletten Lohn der betroffenen Person an sich Folge: wirtschaftliche und finanzielle Abhängigkeit des Opfers § psychische und physische Gewalt können auch Begleiterscheinungen davon sein

Ursachen von männlicher Gewalt: § komplexes Zusammenspiel von seelischen, körperlichen, sozialen & ökonomischen Bedingungen

Ursachen von männlicher Gewalt: § komplexes Zusammenspiel von seelischen, körperlichen, sozialen & ökonomischen Bedingungen § Hauptauslöser: gemeinsamer Alltag Haushaltsführung, Arbeitsteilung, Kindererziehung etc. Jedes Ereignis kann einen gewalttätigen Mann als Auslöser für einen Wutausbruch bis hin zur körperlichen Gewaltanwendung gegen seine Frau dienen und ihm als ausreichende Rechtfertigung für sein Verhalten erscheinen.

Ursachen von männlicher Gewalt: § männliche Stärke beweisen § Unzufriedenheit § Machtgefälle zwischen Mann

Ursachen von männlicher Gewalt: § männliche Stärke beweisen § Unzufriedenheit § Machtgefälle zwischen Mann & Frau Mann hat komplettes Recht § krankhafte Eifersucht mit ständiger Kontrolle des Mannes Mann zweifelt an Treue & Aufrichtigkeit der Frau ständiges Anrufen; Überprüfung der Post, Telefonate, E-Mails; Begleitung zur & von der Arbeit / Erledigungen; „Hausarrest“, Kontaktverbot zu Familie / Freunden

Ursachen von männlicher Gewalt: § Stress & Misserfolge am Arbeitsplatz § berufliche Erfolge der

Ursachen von männlicher Gewalt: § Stress & Misserfolge am Arbeitsplatz § berufliche Erfolge der Frau § Frau will sich trennen § Während 1. Schwangerschaft / Geburt des 1. Kindes Eifersucht, Misstrauen, Konkurrenz § Alkoholeinfluss § Gewalterfahrungen in der Kindheit

Auswirkungen auf die betroffenen Frauen – körperliche & seelische Folgen: § 2/3 der Frauen

Auswirkungen auf die betroffenen Frauen – körperliche & seelische Folgen: § 2/3 der Frauen tragen körperliche Verletzungen davon § 1/3 der Misshandelten mussten ärztliche Hilfe aufsuchen Verletzungen: Prellungen, Blutergüsse, Beulen, offene Wunden, Verbrennungen, Verletzungen am Kopf / Gesicht (Nase, Lippen), Knochenbrüche… Körper & Seele befinden sich in einem permanenten Ausnahmezustand psychosomatische Beschwerden: Herzrasen, Magen-Darm-Störungen, Migräne, Schlafstörungen, Essstörungen, Weinkrämpfe, Panikattacken, Traumata, Depressionen, Selbstmordgedanken…

Auswirkungen auf die betroffenen Frauen – soziale & finanzielle Folgen: § Gewaltbetroffenen Frauen leiden

Auswirkungen auf die betroffenen Frauen – soziale & finanzielle Folgen: § Gewaltbetroffenen Frauen leiden unter starken Beziehungs- & Kommunikationsstörungen Verlust des Arbeitsplatzes / soziale Kontakte von Außenwelt komplett abgeschottet § Frauen sind meist materiell & finanziell von ihrem Mann abhängig Folgen einer Trennung: hohe Verschuldung & relative Armut

Juristische Situation § In keinem Gesellschaftsbereich so viel Gewalt wie in Familie Gesetzgebung hat

Juristische Situation § In keinem Gesellschaftsbereich so viel Gewalt wie in Familie Gesetzgebung hat sich verbessert Ziel: mehr Schutz für Betroffene § Erst seit 1997 Vergewaltigung in Ehe strafbar § Jahr 2000 Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung § Jahr 2000 Recht auf ein Leben ohne Gewalt Unterstützung der Menschenrechtsverordnung

Juristische Situation - Gewaltschutzgesetz § Im Jahr 2000 in Strafgesetzverordnung etabliert § Rechtsgrundlage für

Juristische Situation - Gewaltschutzgesetz § Im Jahr 2000 in Strafgesetzverordnung etabliert § Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts § Beinhalten Kontakt- und Näherungsverbot bei vorsätzlicher Körperverletzung oder Verletzung der seelischen Gesundheit § Wohnungsverweis § Polizeigesetze in Bundesländern geändert Polizei hat Befugnis, im Verzug von Gefahr, Wohnung zu betreten

Juristische Situation - Gewaltschutzgesetz § § Nach § 1 (1) ist es dem Täter

Juristische Situation - Gewaltschutzgesetz § § Nach § 1 (1) ist es dem Täter untersagt 1) die Wohnung der verletzten Person zu betreten § 2) sich der Wohnung der betroffenen Person zu nähern § 3) Orte aufzusuchen, an denen sich die betroffene Person regelmäßig aufhält 4) Kontakt zu der betroffenen Person aufzunehmen 5) ein Zusammentreffen herbeizuführen §

Juristische Situation - Gewaltschutzgesetz § = Gewaltschutzgesetz tritt ein, sobald eine Person mit der

Juristische Situation - Gewaltschutzgesetz § = Gewaltschutzgesetz tritt ein, sobald eine Person mit der Verletzung des Körpers oder seelischen Gesundheit oder Freiheit gedroht hat oder eine Person wiederrechtlich oder vorsätzlich in die Wohnung oder deren Eigentum eindringt. (Gew. Sch. G, § 1 [1, 2]) § § § Außerdem bei Belästigung oder Stalking durch Gewaltschutzgesetz werden Opfer von häuslicher Gewalt besser geschützt Durch zivilrechtliche Schutzanordnungen bessere Möglichkeiten um akute Gefahrensituationen zu beenden langfristige Sicherheit §

Hilfsmöglichkeiten - Frauenberatungsstelle § kostenlose, meist anonyme (Telefon-) Beratung § Berater. Innen unterliegen gesetzlicher

Hilfsmöglichkeiten - Frauenberatungsstelle § kostenlose, meist anonyme (Telefon-) Beratung § Berater. Innen unterliegen gesetzlicher Schweigepflicht § meist erste Anlaufstelle für Betroffene Ziel: Frauen unparteilich beraten um selbstgesteuerte verantwortungsbewusste Entscheidung über Zukunft treffen zu können

Hilfsmöglichkeiten - Frauenhaus § auch bekannt als Frauenschutzhaus oder Zufluchtswohnung streng geheim § steht

Hilfsmöglichkeiten - Frauenhaus § auch bekannt als Frauenschutzhaus oder Zufluchtswohnung streng geheim § steht Frauen und Kindern in akuter Notsituation rund um die Uhr zur Verfügung § Frauen die aus verschiedenen Gründen die Wohnungsüberlassung ablehnen, können in Frauenhaus flüchten § Frauen führen selbstbestimmt ihren Alltag im Frauenhaus § Weiterhin geregelter Tagesablauf Kinder gehen zur Schule

Hilfsmöglichkeiten - Frauenhaus § Frauen können Zeitraum individuell definieren § Frauenhaus = Schon- und

Hilfsmöglichkeiten - Frauenhaus § Frauen können Zeitraum individuell definieren § Frauenhaus = Schon- und Schutzraum vor Gewalt Ziel: 1) Möglichkeit zur Neuorientierung 2) Lehrraum für Wiedereingliederung in ein selbstbestimmtes Leben durch gemeinsame Alltagsaufgaben

Hilfsmöglichkeiten – Interventionstelle § erst nach Inkrafttreten des Gew. Sch. G entstanden Ziel: 1)

Hilfsmöglichkeiten – Interventionstelle § erst nach Inkrafttreten des Gew. Sch. G entstanden Ziel: 1) Beratung über juristische Möglichkeiten für Betroffene von häuslicher Gewalt 2) Beratung über Möglichkeiten zum eigenen Schutz 3) Beratung für betroffene Männer § Interventionsstellen werden von Polizei informiert und gehen selbst auf Opfer zu zeitnahe Unterstützung und Beratung

Hilfsmöglichkeiten - Therapie § Häusliche Gewalt verursacht nicht nur körperliche und soziale Probleme psychische

Hilfsmöglichkeiten - Therapie § Häusliche Gewalt verursacht nicht nur körperliche und soziale Probleme psychische Schäden wie z. B. Depressionen, Ängste, Traumata § Psychoanalyse, Gesprächstherapie oder Verhaltenstherapie § Verletzungen werden behandelt, die „Gewalt an Körper und Seele angerichtet hat“ ( Buskotte, 2007: 130 ff )

Fazit § Situation in letzten Jahren deutlich verbessert durch Hilfsmöglichkeiten wie Frauenberatungsstellen, Frauennotruftelefone, Frauenhäuser,

Fazit § Situation in letzten Jahren deutlich verbessert durch Hilfsmöglichkeiten wie Frauenberatungsstellen, Frauennotruftelefone, Frauenhäuser, Interventionsstellen und möglichen Therapiemethoden trotzdem hohe Gewaltbereitschaft in Partnerschaften § bei Hilfsmöglichkeiten Defizite überfüllte Frauenhäuser § Maßnahmen und Präventionsprojekte könnten Abhilfe gegen häusliche Gewalt schaffen § Öffentliche Aufmerksamkeit und Nicht-Wegschauen kann betroffenen Frauen helfen Selbstbewusstsein stärken

Kampagnen – Stars setzen sich ein: Xavier Naidoo – Das lass ich nicht zu:

Kampagnen – Stars setzen sich ein: Xavier Naidoo – Das lass ich nicht zu: https: //www. youtube. com/watch? v=Wkt. J 4 M_F 8 NM

Quellen: § BRÜCKNER, Margrit, 2002. Wege aus der Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Eine

Quellen: § BRÜCKNER, Margrit, 2002. Wege aus der Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Eine Einführung. 2. , aktualisierte Neuaufl. Frankfurt am Main: Fachhochschulverl. § BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND UND BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ, 2010. Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt: Information zum Gewaltschutzgesetz. 3. Aufl. Rostock: Publikationsversand der Bundesregierung. § BUSKOTTE, Andrea, 2007. Gewalt in der Partnerschaft: Ursachen - Auswege Hilfen. Düsseldorf: Patmos. § HEINZ, Alexandra, 2002. Jenseits der Flucht: Neue Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt im Vergleich. Opladen: Leske und Budrich. § SCHELLER-BÖTSCHI, Eva, 2006. Häusliche Gewalt - Übersicht und Präventionsmaßnahmen. 1. Aufl. Norderstedt: Grin.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!!!

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!!!

Diskussionsfragen: § Sollten eurer Meinung nach mehr Präventionsmaßnahmen für gewalttätige Männer eingeführt werden? Wenn

Diskussionsfragen: § Sollten eurer Meinung nach mehr Präventionsmaßnahmen für gewalttätige Männer eingeführt werden? Wenn ja, welche? § Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bleiben meist trotzdem bei ihrem Partner… Wie könnte man dagegen wirken und die Frauen von ihrem Leid bewahren?