HPRKonferenz am 24 05 2018 Agieren statt reagieren

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HPR-Konferenz am 24. 05. 2018 Agieren statt reagieren – wie der Personalrat initiativ werden

HPR-Konferenz am 24. 05. 2018 Agieren statt reagieren – wie der Personalrat initiativ werden kann Kanzlei Austermühle

Die heutigen Themen § Rechtliche Grundlagen für Initiativen des Personalrats § Das „allgemeine Initiativrecht“

Die heutigen Themen § Rechtliche Grundlagen für Initiativen des Personalrats § Das „allgemeine Initiativrecht“ Ø Vorgehen Ø Beispiele aus der Praxis § Das „(vor)gerichtliche Vorgehen gegen Rechtsverstöße“ Ø Vorgehen Ø Beispiele aus der Praxis § Das „Initiativrecht nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin“ Ø Vorgehen Ø Beispiele aus der Praxis Kanzlei Austermühle

Rechtliche Grundlagen für Initiativen des Personalrats § Allgemeines Initiativrecht nach § 72 Abs. 1

Rechtliche Grundlagen für Initiativen des Personalrats § Allgemeines Initiativrecht nach § 72 Abs. 1 Ziff. 1 Pers. VG Berlin Ø Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, beantragen, kann inhaltlich alles sein § (vor)gerichtliches Vorgehen gegen Rechtsverstöße, § 91 Pers. VG Berlin Ø z. B. Nichteinhaltung des Mitbestimmungsverfahrens § Initiativrecht nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin Ø Geht bis zum Einigungsstelle, besteht in diesem Umfang nur zu Mitbestimmungsangelegenheiten Kanzlei Austermühle

Der Weg des „allgemeinen Initiativrechts“ Thematisch alle, was der Dienststelle und ihren Angehörigen dient,

Der Weg des „allgemeinen Initiativrechts“ Thematisch alle, was der Dienststelle und ihren Angehörigen dient, § 72 Abs. 1 Nr. 1 Pers. VG Berlins Sinnvoller Weise Beschluss im PR, dass Maßnahme beantragt werden soll Beantragung bei der Dienststelle; eine Formvorschrift existiert zwar nicht, sollte aber zum Zwecke der besseren Verfolgbarkeit schriftlich und mit Begründung erfolgen Beschäftigung mit Antrag und Bescheidung an PR, Letztentscheidung durch Dienststelle Kanzlei Austermühle

Allgemeines Initiativrecht – Beispiel aus der Berliner Praxis: § PR KEB City: unbefristete Vollzeitstellen

Allgemeines Initiativrecht – Beispiel aus der Berliner Praxis: § PR KEB City: unbefristete Vollzeitstellen statt nur noch Teilzeitstellen § PR Feuerwehr: Beschaffung eines Sicherheitstankdeckels für Dieselfahrzeuge, um „Falschbetankungen“ auszuschließen § PR Feuerwehr: Erprobung von Schwerlast. Evakuierungstüchern § PR Feuerwehr: Anschaffung von Wasserspendern § LPR Tempelhof-Schöneberg: Schaffung einer neuen Stelle, koordinierende Erzieherin § LPR Tempelhof-Schöneberg: verschiedene „Ersatzeinstellungen“ für Erzieherinnen und Erzieher Kanzlei Austermühle

Der Weg des „(vor)gerichtlichen Vorgehens gegen Rechtsverstöße“ Hierbei handelt es sich in der Regel

Der Weg des „(vor)gerichtlichen Vorgehens gegen Rechtsverstöße“ Hierbei handelt es sich in der Regel entweder darum, dass Maßnahmen ohne die vorgesehene Beteiligung des PRs durchgeführt werden oder aber Rechte des PRs selbst (Anspruch auf Seminarteilnahme, erforderliche Mittel, Kosten, Freistellung etc. ) verletzt wurden. Beschluss des PRs, dass Verstoß gegenüber der Dienststelle gerügt wird, bzw. Teilnahme, Abschaffung, Kostenübernahme, Freistellung etc. , gefordert wird. Schreiben an die Dienststelle mit Begründung und sinnvoller Weise mit Fristsetzung Im Falle einer nicht nachvollziehbaren Ablehnung durch die Dienststelle oder keiner Rückmeldung: Beschluss des PRs, dass zu diesem Thema ein Beschluss-verfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet werden soll und ggf. welche/r Anwalt/Anwältin mit der Durchführung beauftragt wird Durchführung des Beschlussverfahrens vor dem Verwaltungsgericht. Kanzlei Austermühle

(vor)gerichtliches Vorgehen gegen Rechtsverstöße – Beispiel aus der Berliner Praxis PR Feuerwehr: § Durchsetzung

(vor)gerichtliches Vorgehen gegen Rechtsverstöße – Beispiel aus der Berliner Praxis PR Feuerwehr: § Durchsetzung der Beteiligung bei der Anordnung, sich vor der Arbeitszeit umzuziehen => Umkleide (Rüst-)Zeit ist Arbeitszeit § Verstoß gegen die Beteiligung bei der Lage der Arbeitszeit schriftlich gerügt mit der Aufforderung, diese Beteiligung nachzuholen Kanzlei Austermühle

Der Weg des „Initiativrechts nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin“ PR beantragt

Der Weg des „Initiativrechts nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin“ PR beantragt Maßnahme Personalrat DSt entscheidet oder Zwischenbescheid, schriftlich, begründet, binnen zwei Wochen Dienststelle unverzüglich Unterlagen an HPR Verhandlung möglichst binnen 12 Arbeitstagen HPR möglichst binnen 12 Arbeitstagen nach Verhandlung mit HPR Personalrat gefällt Entscheidung nicht Antrag beim HPR Kanzlei Austermühle Oberste Dienstbehörde HPR ruft Einigungsstelle an, Frist: 2 Wochen ab Entscheidung Oberste Dienstbehörde

Der Weg des „Initiativrechts nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin“ Einigungsstelle möglichst

Der Weg des „Initiativrechts nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin“ Einigungsstelle möglichst binnen 2 Monaten Beschluss Antrag der Obersten Dienstbehörde binnen 1 Monats ggf. Aufhebung durch Senat, § 81 Abs. 2 Pers. VG Berlin Kanzlei Austermühle endgültig

Initiativrecht nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin - Themen Mögliche Themen: §

Initiativrecht nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin - Themen Mögliche Themen: § DV Arbeitszeit (§ 85 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 Pers. VG Berlin) § DV Urlaubsplanung (§ 85 Abs. 1 Ziff. 4 Pers. VG Berlin) § Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Ausgestaltung der Arbeitsplätze (Bsp. : Rauchverbot, ergonomische Arbeitsplätze, aber ggf. Spruch nur empfehlend wegen der Kosten) (§ 85 Abs. 1 Ziff. 7 und 12 Pers. VG Berlin) Kanzlei Austermühle

Initiativrecht nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin – Beispiel aus der Berliner

Initiativrecht nach § 79 Abs. 4 Pers. VG Berlin – Beispiel aus der Berliner Praxis HPR: weitergehende Winterbekleidung in der Berliner Justizverwaltung LPR Reinickendorf: (vorübergehender) Schutz der Erzieherinnen vor Lärmbelästigung im Hort mit Deckenabdeckung PR BA Pankow: Feststellung, ob eine Kollegin korrekt eingruppiert ist PR KEB City: Beschaffung ergonomischer Stehstühle für das Küchenpersonal LPR Marzahn-Hellersdorf: Schaffung eines regionalen Integrationsteams in Ausgestaltung der DV Gesundheit PR Feuerwehr: flächendeckende Installation von Quellenabsaugungen und Einführung von Lagerplätzen für die Einsatzkleidung der Diensthabenden außerhalb der belasteten Fahrzeughalle PR Feuerwehr: Aufstockung der vorhandenen Rettungsdienstschutzkleidung Kanzlei Austermühle

Kanzlei Austermühle Viel Erfolg und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Rechtsanwältin Sonja Austermühle Fachanwältin

Kanzlei Austermühle Viel Erfolg und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Rechtsanwältin Sonja Austermühle Fachanwältin für Arbeitsrecht Motzstraße 60, 10777 Berlin Telefon: 030 79 78 02 90 post@kanzlei-austermuehle. com www. kanzlei-austermuehle. com Kanzlei Austermühle