Hoffnungstrger Betriebsrente Hans Bckler Stiftung Stiftung Frankfurt den
Hoffnungsträger Betriebsrente Hans Böckler Stiftung, Stiftung Frankfurt, den 15. 12. 2005 Klaus Stiefermann aba, Heidelberg
Hoffnungsträger Betriebsrente? u Aus Sicht des Staates: Stabilisierung der Alterseinkommen durch Flankierung der GRV u Aus Sicht der Arbeitnehmer: Sichere und effiziente Möglichkeit für Ergänzung bzw. Teilersatz der ersten Säule Aus Sicht der Arbeitgeber: Attraktives Gesamtvergütungselement und Möglichkeit Lohnzusatzkosten kontrolliert zu stabilisieren Aus Sicht der Tarifvertragsparteien: Qualitatives Element der Tarifpolitik zur Unterstützung der Sozialpolitik Aus Sicht der betroffenen „Dienstleister“: Wachsender Markt der unterschiedlichsten Dienstleistungen u u u © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 2
Hoffnungsträger Betriebsrente – Künftige Anforderungen an Unternehmen, Arbeitgeber, Tarifpartner, Dienstleister und Gesetzgeber u Der status quo u Hoffnungsträger Betriebsrente: Was kann der Gesetzgeber zur Ausweitung der Betriebsrente tun? u Welche Herausforderungen, Diskussionen und Tendenzen gibt es im Bereich der betrieblichen Altersversorgung? è Brauchen wir ein Obligatorium? è Altersvorsorgekonto – Ein Wolf im Schafspelz? è DC – (K)ein Königsweg? è Arbeitszeitkonten – Ein sechster Durchführungsweg? è Portabilitätsrichtlinie – Ein Trojanisches Pferd? è Wie „demographiefest“ ist Kapitaldeckung? © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 3
Betriebsrente im Aufwärtstrend u Rund 400 Milliarden Euro hat die Privatwirtschaft für Betriebsrenten angesammelt. u Verbreitung stieg von Ende 2001 bis Mitte 2004 von 38 % auf fast 46 % in der Privatwirtschaft, zusammen mit dem öffentlichen Dienst auf rund 60 % obwohl è allgemeine Vertrauenskrise bei den Bürgern è verfügbare Einkommen sinken è Angst vor Arbeitsplatzverlust © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 4
Hoffnungsträger Betriebsrente u In der Diskussion um die Altersversorgung ist die Betriebsrente der Hoffnungsträger ! u Die Hoffnungen werden sich nur erfüllen, wenn der Gesetzgeber die richtigen Rahmenbedingungen setzt: è mehr Flexibilität – weniger Hemmnisse è mehr Trennschärfe zur dritten Säule è Besinnung auf den kollektiven Ansatz è mehr Planungssicherheit durch längerfristige Reformen © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 5
Warum Obligatorium und automatische Entgeltumwandlung keine Lösungen sind u Auch ohne Obligatorium ist die Verbreitung der b. AV in Deutschland auf EU-Durchschnitt u Trotz vieler Unwägbarkeiten steigt der Verbreitungsgrad u Rechtliche Legitimation fraglich u Obligatorium fördert Überregulierung (auch des über-obligatorischen Teils) u Entwicklung des über-obligatorischen Teils fraglich u Automatische Entgeltumwandlung ist nur ein abgeschwächtes Obligatorium © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 6
Altersvorsorgekonto – Ein Wolf im Schafspelz u u Altersvorsorgekonto will è Aufhebung der Grenzen zwischen 2. und 3. Säule è Reduzierung des Arbeitgebers auf bloße Zahlstelle ohne Mitsprache è Reduzierung auf bloße Altersvorsorge (qualitativer Rückschritt) è Schaffung eines level playing fields zu Lasten der Vorsorgequalität BAV hat mehr denn je ihre Daseinsberechtigung © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 7
DC – Kein Königsweg u DC führt tendenziell zu qualitativen Rückschritten u Die USA zeigen, dass nicht gilt u è DC = mit Sicherheit höhere Betriebsrenten è DC = mit Sicherheit mehr Betriebsrentner Die USA zeigen, dass gilt è DC = Austausch der Risiken auf Arbeitgeberseite gegen neue (unwägbare) Haftungsrisiken © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 8
Zeitkonten – Kein neuer Durchführungsweg u Aufgabeninflation bei Zeitkonten u Mögliches (gesetzlich/tarifvertraglich geregeltes) Ansparvolumen wird überschätzt u Bei optimaler personalpolitischer Nutzung bleibt am Ende wenig für b. AV u Missbrauchsanfällig u Sozialabgabenrechtliche Flankierung gefährdet möglicherweise Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 9
Portabilitätsrichtlinie – Das Trojanische Pferd u u Aktueller Entwurf entschärft gegenüber Vorentwürfen è Direktzusage, Unterstützungskasse und umlagefinanzierte Systeme müssen nicht zwingend portabel sein (nationale Regelungen können insoweit Ausnahmen machen, 2018 Bericht) è Nicht jede unverfallbare Anwartschaft ausgeschiedener Arbeitnehmer muss dynamisiert werden (nationale Besonderheiten können berücksichtigt werden), dennoch drohen erhebliche Auswirkungen für Deutschland Aber immer noch erhebliche Belastungen è Unverfallbarkeit: 2 Jahre è Alter: 21 è Informationspflichten © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 10
Wie „demographiefest“ ist Kapitaldeckung? u Die letzten Jahre haben die Asset-Manager vor große Herausforderungen gestellt u Was ist dran, an der „Asset Meltdown“-Hypothese? u Ist ein umlagefinanziertes System doch dem kapitalgedeckten überlegen? © Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung Seite 11
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