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Hochschule München University of Applied Sciences Prof. Dr. Caroline Steindorff. Classen Justiznahe Soziale Arbeit

Hochschule München University of Applied Sciences Prof. Dr. Caroline Steindorff. Classen Justiznahe Soziale Arbeit

Justiz Folien 3 + 4 - nahe Folie 7 - Soziale Arbeit Folie 5

Justiz Folien 3 + 4 - nahe Folie 7 - Soziale Arbeit Folie 5 + 6

Justiz • Synonym für Judikative (rechtsprechende Gewalt) bzw. Rechtspflege/Rechtsprechung und damit • Oberbegriff für

Justiz • Synonym für Judikative (rechtsprechende Gewalt) bzw. Rechtspflege/Rechtsprechung und damit • Oberbegriff für alle staatlichen Einrichtungen, die mit der Anwendung oder Durchsetzung des Rechts zu tun haben (Justizbehörden/ Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizverwaltung, Justizvollzugsanstalten)

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Zuständigkeitsbereich) • 73 Amtsgerichte, 7 amtsgerichtliche Zweigstellen und 22 Landgerichte

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Zuständigkeitsbereich) • 73 Amtsgerichte, 7 amtsgerichtliche Zweigstellen und 22 Landgerichte • 3 Oberlandesgerichte (München, Nürnberg, Bamberg) • Landesjustizprüfungsamt (zuständig für die Abnahme der juristischen Staatsprüfungen) • Bayerische Justizvollzugsakademie Straubing • 36 Justizvollzugsanstalten (mit 5 eingegliederten Jugendarrestanstalten) • 22 Staatsanwaltschaften mit 5 Zweigstellen • 3 Generalstaatsanwaltschaften (München, Nürnberg, Bamberg)

Soziale Arbeit “Soziale Arbeit ist eine personenbezogene soziale Dienstleistung, die im sozialstaatlichen Rahmen zur

Soziale Arbeit “Soziale Arbeit ist eine personenbezogene soziale Dienstleistung, die im sozialstaatlichen Rahmen zur Bearbeitung sozialer Probleme eingesetzt wird. Das geschieht mit dem Ziel, die Adressat*innen im gesellschaftlichen Interesse bei der Bewältigung von Lebensproblemen so zu unterstützen, dass sie in die Lage versetzt werden, gesellschaftlichen (Normalitäts-)Anforderungen zu entsprechen. “

Soziale Arbeit Als Profession ist sie wissenschaftlich fundiert und reflektiert, im Sozial- und Rechtsstaat

Soziale Arbeit Als Profession ist sie wissenschaftlich fundiert und reflektiert, im Sozial- und Rechtsstaat ist sie rechtlich fundiert und dabei auch normativ gebunden (Grundrechte (Menschenrechte, Sozialrecht), sie leistet ihre Berufsarbeit im Rahmen von Organisationen methodisch. “(Definition von Peter Hammerschmidt)

Justiznahe Soziale Arbeit • Alle sozialen Dienstleistungen im Sinne der vorherigen Definition, die •

Justiznahe Soziale Arbeit • Alle sozialen Dienstleistungen im Sinne der vorherigen Definition, die • in einem besonderen Näheverhältnis (Verbindung) zur Justiz im genannten Sinne stehen, d. h. • im Dienste, im Auftrag, zur Unterstützung oder im Schatten der Justiz erfolgen bzw. • die Unterstützung und/oder Kontrolle der hiervon Betroffenen bezwecken, • wobei sich die Adressat*innen in der Regel in einem Zwangskontext erleben

Beispiele • Soziale Dienste der Strafrechtspflege (Sozialdienste in den JVAen) • Gerichtshilfe/ Jugendhilfe im

Beispiele • Soziale Dienste der Strafrechtspflege (Sozialdienste in den JVAen) • Gerichtshilfe/ Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) • Bewährungshilfe • Angebote zur Durchführung gerichtlich angeordneter Maßnahmen (z. B. Brücke e. V. ) • Angebote zur Entlastung der Justiz (z. B. Mediation)

Praxis und Praxisbericht • 60 Stunden in einem Praxisfeld (mit Nachweis, für Kon. TEXT,

Praxis und Praxisbericht • 60 Stunden in einem Praxisfeld (mit Nachweis, für Kon. TEXT, s. Folie 11) • Praxisbericht (die am Ende mit einem * gekennzeichneten Punkte können bei einer Praxis bei Kon. TEXT entfallen) • Beschreibung der Praxisstelle (Organisation, Aufgaben, Klientel mit Fallbeispielen)* • Darstellung der eigenen Tätigkeiten und Aufgaben während der Praxiszeit* • Reflexion über die auf der folgenden Folie (nicht abschließend) aufgeführten Punkte:

Fortsetzung Praxisbericht - Klientel* (bei Kon. TEXT im Dokumentationsbogen) - beobachtete Arbeitsabläufe/ Gesprächstermine/ Teambesprechungen*

Fortsetzung Praxisbericht - Klientel* (bei Kon. TEXT im Dokumentationsbogen) - beobachtete Arbeitsabläufe/ Gesprächstermine/ Teambesprechungen* - methodische Ansätze/ Konzepte* - Beziehungsgestaltung/ Gesprächsführung mit den Klient*innen* - Einstellungen/ Selbst- und Rollenverständnisse sowie professionelle Haltungen der Anleiter*innen /Pädagog*innen* - Erfahrungen bezogen auf die eigene Person (z. B. im Umgang mit der Klientel/ dem Team/ bei der Durchführung von eigenen Terminen/ eigene Einstellungen/ Lern- und Veränderungsprozesse/ Potenziale/ Grenzen/ Probleme u. s. w. ) und - Konsequenzen der Erfahrungen für die eigene weitere Ausbildung*

Fortsetzung Praxisbericht • Gesamtumfang, bei Kon. TEXT: 2 Seiten; sonst 15 Seiten • Hinweis:

Fortsetzung Praxisbericht • Gesamtumfang, bei Kon. TEXT: 2 Seiten; sonst 15 Seiten • Hinweis: Bei Bewertungen (z. B. zur Professionalität eines beobachteten Vorgehens) Bewertungskriterien nennen, mit Literaturnachweisen hinterlegen und erläutern sowie eigene Meinung begründen • Bei Kon. TEXT: Am Ende der Praxis Zusammenführung aller Fragenkataloge und Dokumentationsbögen in einem neuen Unterordner mit eigenem Namen im LRZ-Ordner „Dokumentation“